Protocol of the Session on January 31, 2006

Am 1. Dezember haben Sie geschrieben, dass kein verdorbenes oder umetikettiertes Fleisch aufgefunden wurde. Also haben Sie doch danach gesucht.

Bei der Einladung für die Presse zur Musterkontrolle haben Sie geschrieben: Berichterstattung über die verdorbenen Fleischlieferungen mit verlängerten Mindesthaltbarkeitsdaten. Das wollten Sie angeblich kontrollieren. Wir wollen wissen, ob Sie das auch kontrolliert haben, aber erzählen Sie uns nicht so einen Schmarr‘n von K-3Material, Herr Minister.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Viertens. Sie haben auch die Frage nicht geklärt, wann Sie von der Regierung von Oberbayern informiert wurden.

(Zuruf von den GRÜNEN: Niederbayern!)

Ja, danke; Niederbayern. Entschuldigung. Das liegt mir halt näher. Auch diese Frage müssen Sie klären. Wenn Sie tatsächlich nicht informiert wurden, geht der Vorwurf an Sie - also an die Person, die ihre seinerzeitige Kollegin Frau Stamm ins Wanken gebracht hat -, dass Sie nämlich Ihr Haus nicht im Griff haben. Wir werden all unsere parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Fragen nach ihrer persönlichen Verantwortung zu klären und danach entsprechende Konsequenzen ziehen. Wenn Sie das jetzt schon als Rücktrittsforderung auffassen, Herr Minister,

dann nehme ich an, dass Sie unseren Vorwürfen nichts entgegenzusetzen haben und wirklich nicht aufklären wollen. Und dann ist es am besten, zurückzutreten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist vorbei. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Zu einer zusammenfassenden Stellungnahme hat nun der Herr Staatsminister Dr. Schnappauf um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zunächst auf die Rede des Kollegen Wörner eingehen, der hier erneut einen Grundsatzstreit um die Frage entfacht hat: Eigenkontrolle oder staatliche Kontrolle? Dieser Grundsatzstreit ist absoluter Quatsch; wir brauchen beides. Die Eigenkontrolle ist im Europäischen Recht zwingend vorgeschrieben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Ideologie! )

Das hat überhaupt nichts mit Ideologie zu tun.

(Zuruf von den GRÜNEN: Doch!)

Das ist unmittelbar geltendes europäisches Recht und ist so in der einschlägigen Basisverordnung der EU vorgeschrieben. Ich sage auch: Selbst wenn es nicht vorgeschrieben wäre, wäre es eine Selbstverständlichkeit; denn wir erwarten von allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie Recht und Gesetz einhalten.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das gilt auch für einen Unternehmer, und es gilt auch und erst recht für jeden, der Lebensmittel herstellt.

(Anhaltende Zurufe von den GRÜNEN)

Insofern ist diese Grundsatzdebatte absoluter Unsinn, Kollege Wörner. Jeder muss Recht und Gesetz einhalten und dabei Selbstkontrolle in seinem Unternehmen gewährleisten.

(Anhaltende Zurufe von den GRÜNEN)

Daneben brauchen wir eine scharfe effektive und effi ziente staatliche Kontrolle. Beides ist notwendig. Frau Kollegin Sonnenholzner, dass Sie die gegenwärtige Kontrollsituation in Bayern nicht verstehen, haben Ihre Worte gezeigt.

(Zuruf der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))

Die Situation ist ganz eindeutig so, dass in Bayern die amtliche Fleischbeschau – ich verwende jetzt einmal diesen früheren Terminus – von Amtlichen Tierärzten gemacht wird, die von den jeweiligen Landkreisen beauf

tragt sind. Es ist also eine Aufgabe der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis, und auch in diesem Fall hatte der Landkreis Passau Amtliche Tierärzte, dass heißt niedergelassene Tierärzte, damit beauftragt, die amtliche Fleischbeschauaufgabe wahrzunehmen.

Die Äußerungen, die zuletzt vom Kollegen Dürr gemacht worden sind, enthielten jede Menge verbaler Übertreibungen. Ich kann überhaupt feststellen, dass die Opposition alles das, was irgendjemand irgendwo derzeit gesagt, in die Öffentlichkeit lanciert und publiziert hat, eins zu eins für bare Münze nimmt. Das mag vielleicht im geschützten Raum einer parlamentarischen Debatte mit der Immunität der Abgeordneten, die auch die Oppositionsparteien genießen, noch angehen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Vielen Dank Herr Minister! -Zurufe und Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN – Gegenrufe von der CSU)

Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Ermittlungsbehörden brauchen Beweise. Sie brauchen Fakten und können sich nicht auf das, was irgendwo irgendwer gesagt, geschrieben oder publiziert hat, alleine verlassen. Sie müssen diesen Vorwürfen allerdings nachgehen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Die Ermittlungsverfahren laufen seit geraumer Zeit; das habe ich vorhin bereits gesagt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Seit vier Jahren!)

Eingeleitet wurden sie durch die Tätigkeit des Zolls. Dieser hat seine Ermittlungen 2004 im Rahmen einer bundesweiten Aktion begonnen. Er hat sich dann bereits Mitte des Jahres 2004 – wie vorhin ausgeführt – an die Veterinärverwaltung gewandt und um eine nähere Beurteilung nachgesucht. Das wurde zunächst am Veterinäramt in Landshut versucht. Das Amt hat sich für örtlich nicht zuständig erklärt. An das Veterinäramt in Passau ist der Zoll nicht herangetreten, stattdessen trat er dann an die Regierung von Niederbayern heran. Dort gab es – wie vorhin ebenfalls schon ausgeführt – schließlich die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie ein Gespräch zwischen dem Hauptzollamt Landshut und der Regierung von Niederbayern. Beides fand Mitte des Jahres 2004 statt. Seither ermitteln die Strafverfolgungsbehörden, dass heißt Staatsanwaltschaft, Zoll und die Kriminalpolizei. Diese Ermittlungen dauern ganz offensichtlich noch an. Das mag auch ein Indiz dafür sein, dass das Ganze nicht so einfach nachzuweisen ist.

Das örtliche Veterinäramt von Passau und die Regierung von Niederbayern sind von den Ermittlungsbehörden im Laufe dieser Zeit eingebunden worden und haben zu einzelnen Fragen Stellung genommen.

Ich wiederhole, was ich vorhin ausgeführt habe: Der Vorgang ist am 13. Januar 2006 von der Regierung von Niederbayern erstmals an das Verbraucherschutzministerium herangetragen worden. Wenn Sie also jetzt Ihre oppositio

nelle Positionierung vornehmen, übersehen Sie völlig, dass das Verbraucherschutzministerium in Bayern erst zu Beginn dieses Jahres – ich wiederhole: am 13. Januar 2006 – erstmals eine Information über die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse erhalten hat. Seit diese Information beim Verbraucherschutzministerium angekommen ist, ist mit einer unglaublichen Rigidität, Härte und Konsequenz vorgegangen worden. Ich glaube, das hat nicht einmal die Opposition in Abrede gestellt.

(Zurufe von der SPD)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das auch noch klar sagen: Es gibt in diesem Fall keinerlei Information, die dem Hohen Haus nicht zugänglich gemacht wurde. Das Verbraucherschutzministerium hat das gleiche Interesse wie Sie, wenn es denn ein echtes Interesse ist, was von den Rednern der Opposition hier geäußert wurde,

(Lebhafter Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

diesen Vorgang lückenlos aufzuklären. Deshalb ist eine unabhängige Sonderkommission eingesetzt worden.

Wahrscheinlich ist Ihnen das vorhin entgangen, und ich darf es deshalb noch einmal sagen: Wir haben die Staatsanwaltschaft gebeten, unter Koordinierung seitens des Generalstaatsanwalts in München die Ermittlungen auszudehnen und ohne Ansehen irgendwelcher Aspekte – Funktion, Person oder sonst etwas – völlig unabhängig und umfassend die weiteren Ermittlungen vorzunehmen. Mehr kann ein Staat nicht tun, um diesen Vorgang aufzuklären. Genau das werden wir tun.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Deshalb lassen Sie mich zusammenfassend noch einmal sagen: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Verdachtsmomente, die für die Staatsregierung Anlass waren zu sagen: Alle verwaltungsinternen Vorgänge müssen auf den Tisch. Deshalb wurde eine unabhängige Sonderkommission berufen. Als es Anhaltspunkte gab, wurde entschieden, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auszuweiten.

Wir werden das Parlament und seine Ausschüsse und Gremien fortlaufend über den jeweiligen Kenntnisstand unterrichten. Aber ich kann dem Parlament heute noch nicht sagen, was noch nicht ermittelt ist. Deshalb sind die Ermittlungen sowohl der Sonderkommission als auch der Staatsanwaltschaft abzuwarten, um daraus die Schlussfolgerungen zu ziehen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wenn Fehlverhalten vorgekommen ist, egal auf welcher Seite, ob von Unternehmen, Amtlichen Tierärzten oder Veterinärverwaltung, egal ob vor Ort oder bei der höheren Behörde,

(Zuruf der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

ist es nur konsequent, zu verfolgen und zu ahnden. Das ist unsere Position, und so wird es gemacht.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Ministerialdirigent Reinhard Vetter, mit Ablauf des Monats November 2005 in den Ruhestand getreten ist. Die Staatsregierung hat beschlossen, Herrn Leitenden Ministerialrat im Landtagsamt Dr. Karl-Michael Betzl dem Landtag für das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz vorzuschlagen.

Nach Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl soll mit Wirkung vom 1. Februar 2006 erfolgen.