können sie sich da auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, wie sie im Entwurf des Haushalts 2006 stehen, verlassen?
Ich bedanke mich deshalb für diese Zwischenfrage. Am letzten Donnerstag war ich zu einem Gespräch mit meinem Kollegen Steinbrück in Berlin, um eine Reihe von Grundsatzfragen in der Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund festzulegen. Ich habe das Gespräch nicht als bayerischer Finanzminister geführt, sondern als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz mit dem neuen Bundesfi nanzminister.
Ich habe als ersten Punkt in dem Gespräch mit Herrn Steinbrück auf meiner Liste die Frage der Ausgleichszahlungen des Bundes für die Reform von Hartz IV gehabt.
Es ging um die 29,1 %, die für das Jahr 2005 festgeschrieben waren, aber noch nicht für 2006. Am Morgen dieses Donnerstags vertrat Herr Steinbrück noch die Auffassung von Herrn Clement: Null. Die Kommunen bekommen im Jahr 2006 keinen Ausgleich, sie bekommen nichts. Es gab ein heftiges Ringen und wir haben den Tagesordnungspunkt dann verlassen unter Hinweis auf die Koalitionsrunde, die am Mittag tagte. Am Mittag hat die Koalitionsrunde – für uns alle erfreulich – festgelegt, dass es auch im Jahr 2006 bei den 29,1 % bleibt.
Ich sage Ihnen sicherlich nichts Neues. Diese 29,1 % sind auf massiven Druck und Intervention nicht zuletzt unseres Bayerischen Ministerpräsidenten zustande gekommen. Ohne den wäre das nicht gelaufen.
Wer einen Haushalt vorlegt, ohne gerade diese für Bezirke und Kommunen entscheidende Stellschraube zu kennen, legt ein Märchenbuch vor. Gerade das wäre unverantwortlich gewesen – das in Beantwortung Ihrer Frage –, wenn ich diese Rahmendaten nicht kenne. Gott sei Dank kenne ich jetzt die Rahmendaten für das Jahr 2006. Wir wissen, dass die Kommunen 29,1 % bekommen. Auf dieser Basis kann ich jetzt, unter anderem am morgigen Freitag, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und Frau Stewens ein Abstimmungsgespräch darüber führen, wie wir die interkommunalen Verwerfungen ausgleichen, und nur dann kann ich entsprechende Grundlagen legen.
Früher einen Haushalt vorzulegen, ohne die steuerlichen Rahmenbedingungen dieser neuen Koalition zu kennen, ohne zu wissen, wie Hartz IV von den Daten her tatsächlich gefahren wird, und ohne die Aufteilung und die Aus
gleichszahlungen des Bundes zu wissen, ist unverantwortlich. Auf der Basis der Tatsache, dass wir einen Haushalt haben und dass die Masse der Abwicklungen tatsächlich feste Grundlagen hat, war es meiner Ansicht nach zwingend notwendig, die Haushaltsberatungen zu verschieben.
Es gibt natürlich beim kommunalen Finanzausgleich noch viele andere, größere und gravierendere Fragen als die 29,1-%-Regelung, beispielsweise die Berücksichtigung des demografi schen Faktors, neuer Zuständigkeiten zwischen Bezirk und Kommunen und die Einführung von Investitionspauschalen.
Können sich die Kommunen bei den entsprechenden Schlüsselzuweisungen auf die Daten verlassen, die 2006 bestehen? Gibt es da nicht gravierendere Änderungen als die Berücksichtigung dieser 29,1-%-Regelung, die auf die Kommunen noch zukomme?
Frau Kollegin, ich darf auf Ihre Frage wie folgt antworten: Die Kommunen wollten ihrerseits eine Verschiebung der Verhandlung mit ihnen, weil es natürlich keinen Sinn macht, mit den Kommunen über den Finanzausgleich zu verhandeln, ohne dass die Kommunen die Grundlagen und Daten kennen. Jetzt haben wir die Daten vorliegen und werden zunächst einmal über Hartz IV Vorgespräche führen, damit ich das nicht in den Gesamtkomplex FAG-Verhandlungen bekomme, und dann kann ich die FAG-Verhandlungen führen.
Was unseren Nachtragshaushaltsplan betrifft, sind wir im April 2006 im Schlussplenum, und im Januar werden die Chefgespräche geführt. Natürlich haben wir nach wie vor aufgrund der Daten, die uns im November mit der Steuerschätzung eingereicht wurden, und aufgrund der Koalitionsvereinbarungen im Jahr 2006 gravierende Probleme. Im Jahr 2006 werden wir keinen Gewinn haben, sondern auch in Bayern einen Verlust. Wir haben nach den neuesten Zahlen, die der Bund in der letzten Woche versandt hat, ein zusätzliches Minus von etwa 90 Millionen Euro, das ist die Saldierung der entsprechenden Steuermehreinnahmen durch Streichung von Steuertatbeständen im Einkommensteuerrecht, saldiert mit zusätzlichen Ausgaben, etwa die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen. Wir hatten schon vorher – genauso wie andere Länder – aufgrund der diesjährigen Steuerschätzungen ein massives Minus.
Ich kann in Vorankündigung der weiteren Behandlungen des Haushaltes nur sagen: Es ist nicht so, dass gegen
wärtig in Berlin droben haushaltsmäßig Frost ist und dass hier unten in Bayern der Frühling ausgerufen werden kann. Wir haben gemeinsam – sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene – erhebliche Probleme, die Wachstumsdefi zite zu bewältigen. Gleichwohl sind der Freistaat Bayern und der vor Ihnen stehende Finanzminister fest entschlossen, auf der Basis guter Daten und, Herr Dupper, auf der Basis guter Investitionsquoten, die weit besser als die des Bundes und anderer Länder sind, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen; dies wird so sein. Es ist schwierig, aber wir werden es hinbekommen. Ich glaube, der Zeitplan ist der einzig verantwortbare. Ein früherer Zeitplan würde Ihnen hier im Plenum Sand in die Augen streuen und draußen die betroffenen Bürger ebenso irreführen. Aber genau das wollten wir nicht, und deshalb ist dieser Zeitplan vernünftig.
Herr Minister, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/ 4453 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Herrmann, Sackmann, Kupka und anderer und Fraktion (CSU) Überreglementierung bei der Bankenaufsicht weiter abbauen (Drucksache 15/4454)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt kaum eine Veranstaltung, in der wir nicht deutlich machen, dass Politik die Rahmenbedingungen stellt, unter denen die Wirtschaft arbeiten und – ich füge hinzu, sonst funktioniert es nicht – Erfolg haben muss. Ich meine, es gilt diese Konditionen so zu gestalten, dass die Wirtschaft auf nationaler, aber natürlich auch auf internationaler Ebene konkurrenzfähig ist, bleibt oder vielleicht auch wird. Im Falle der Finanzwirtschaft muss dieser Grundsatz sowohl für die Kreditgeber – in diesem Fall das Bankengewerbe – als auch für die Kreditnehmer, und hier insbesondere – darauf liegt eine Betonung – für die mittelständische Wirtschaft, gelten.
Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel auch im Rahmen dieser Verhandlungen den Abbau von überbürokratischen Regulierungen im Bereich des Kapitalmarktes auf die Fahnen geschrieben hat. Selbstverständlich gilt es dabei, die europäischen Vorgaben zu erfüllen. Wir müssen sie aber nicht enger auslegen, als sie sind, oder gar höhere Hürden festlegen, als sie die EU oder Basel II verlangen. Ich füge hinzu: Dass hier Spielräume gegeben sind, die von der bayerischen und von der bundesdeutschen Ban
kenlandschaft nicht in vollem Umfang genutzt werden können, zeigt auch das Beispiel unserer österreichischen Nachbarn. Dort werden – dies konnte ich zusammen mit dem Parlamentskreis „Mittelstand“ unserer Fraktion in zahlreichen Gesprächen und auf Treffen mit österreichischen Bankenvertretern immer wieder erfahren – etwa bei einer Kreditvergabe mehr die Chancen des Unternehmens, und damit der Gewinn, und weniger die Risiken in den Vordergrund gestellt. Diese Umkehr der Sichtweise ist sicher auch ein Baustein für den unbestreitbaren wirtschaftlichen Erfolg unserer Nachbarn in Österreich.
Wenn sich jetzt die Union und die Sozialdemokratische Partei bei den Koalitionsvereinbarungen in Berlin auf Deregulierungen im Finanzbereich verständigt haben, haben wir nicht nur in dieser Koalition in Berlin die große Gelegenheit zu zeigen, dass diese Politik zum Wohle der Wirtschaft handelt und Vorgaben auch – wenn Sie so wollen – entstauben möchte. Die Wirtschaft profi tiert von einer befreiten und aus der Zurückhaltung geweckten Bankenlandschaft in Deutschland.
Wir wollen nicht einer unkontrollierten Bankenwelt das Wort reden, sondern unsere Finanzwirtschaft wieder stärken und wieder in stärkerem Maße der Eigenverantwortung zuführen.
Im Übrigen zeigt der europäische Vergleich, dass die bundesdeutsche, stärkere Regelungsdichte eben nicht zu mehr Kreditvergaben führt, sondern das Gegenteil bewirkt. Setzen wir also an diesem Hemmnis unserer Wirtschaft an und reduzieren wir unsere bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen im Rahmen der – ich möchte das ausdrücklich unterstreichen – von der EU belassenen Spielräume, die hier unbestritten vorhanden sind.
Ein erster Schritt wurde mit der vorgenommenen Anpassung von § 18 des Kreditwesengesetzes bereits getan, weitere Ansätze beinhaltet unser heutiger Antrag. Mindestanforderungen an Kreditgeschäfte, an Handelsgeschäfte, an die Revision oder an das Risikomanagement müssen aber auch in Zukunft kleinen und – hierauf liegt die Betonung – mittleren Banken die Chance geben zu überleben, und deshalb notwendige Öffnungsklauseln besitzen.
Wir sehen bei all diesen Regelungen stets den Vorsatz einer schlanken Regulierung auf der Basis der Mindestanforderung der EU, und nicht irgendwo weit darüber. Wenn diese Prüfungen und Vorgaben bei den Banken natürlich zu Mehrkosten führen, sollte sich auch derjenige an diesen Kosten beteiligen, der sie durch seine Vorgaben entstehen lässt, nämlich die Aufsicht bzw. der Bund. Die Beteiligung von 10 % an diesen Kosten hat sich bewährt und ist deshalb wiederherzustellen.
Wirtschaftliches Wachstum braucht ein Umfeld, in dem es – auch das möchte ich unterstreichen – frei gedeihen kann.
Dieser Grundsatz gilt natürlich auch im Bankenwesen. Deshalb müssen wir die Überreglementierung bei der
Bankenaufsicht weiter abbauen. Ein deutliches Zeichen aus Bayern, von diesem Hohen Haus und von der Bayerischen Staatsregierung in Richtung Berlin und der Bundesregierung signalisiert, dass der beginnende Politikwechsel auf der Bundesebene, von dem wir weniger Reglementierung erhoffen, aus Bayern positiv begleitet wird.
Wenn die Bundesregierung darüber hinaus neue Wege gehen möchte, um den Finanzplatz Deutschland international wettbewerbsfähiger zu gestalten, sollte Bayern genauso mit an der Spitze der Reformer marschieren wie bei den Überlegungen zur Verbesserung der Finanzsituation unserer mittelständischen Wirtschaft und damit unserer kleinen und mittleren Betriebe.
Ich bitte daher um die Zustimmung zu unserem Antrag und damit zu einem deutlichen Zeichen an die Bundesregierung in Berlin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen fest, der CSU kommen die populären, ja populistischen Themen abhanden.
Mit Dringlichkeitsanträgen – das haben wir hier immer so erfahren – ging es darum, der Bundesregierung vorschreiben zu wollen, was Sache ist bzw. ihr Vorhaltungen zu machen und damit Stimmung gegen Rot-Grün in Berlin zu machen. Das haben wir sieben Jahre lang erlebt. Das geht jetzt nicht mehr. Wir stellen aber auch fest, dass landespolitische Initiativen offenbar nicht Ihre Sache sind. Herr Kollege Breitschwert, Sie haben uns heute einen Dringlichkeitsantrag – es ist der erste der CSU – präsentiert. Ich kann nur sagen, dieser Dringlichkeitsantrag ist eigentlich ein Stück ganz schwieriger Fachpolitik. Das haben Sie nur sehr abgekürzt angesprochen. Aber wenn man den Antrag liest, dann sagt man: Oh Gott, oh Gott, was ist da alles zu behandeln.
Nein, nein, es ist nicht zu kompliziert. Ich will nur sagen: Das Anliegen, das Sie angesprochen haben, wird im Eigentlichen auf Bundes- und Europaebene verhandelt und dort auch geregelt. Dieses Anliegen haben wir natürlich auch längst wahrgenommen, denn auch wir lesen die Mitteilungen der Genossenschaftsbanken. Auch wir lesen die Verlautbarungen der Kammern. Da wird dies alles sehr ausführlich thematisiert.
Es schadet uns ja nichts, wenn wir hier eine neue Terminologie lernen, die da heißt: MaRisk, MaK und MaIR. Da geht es um Mindestanforderungen bei Banken, um Risikomanagement und es geht letztlich darum, wie Basel II umgesetzt wird in nationales Recht. Und es geht weiter darum,
Aber Kolleginnen und Kollegen, seien Sie ehrlich, bei dem gesamten Bankenaufsichtswesen geht es einerseits darum, so wenig Bürokratie wie möglich zu haben, aber gleichzeitig so viel Kontrolle, so viel Risikoabsicherung und so viel Nachweis wie notwendig, damit die Kreditversorgung in Ordnung und das Bankenwesen insgesamt stabil bleibt. Das ist ein schwieriger Prozess.
Interessant fi nde ich den Dialogprozess, der seit Jahren zu diesem Thema, das Sie angesprochen haben, im Gange ist. Dabei geht es darum, wie zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einerseits und Bankenwelt andererseits austariert wird. Wie wird das gemacht? Es sind Verhandlungen im Gange. Ich habe mir angeschaut, was alles an Papieren vorhanden ist, und ich sage auch, es wird eine Überreglementierung befürchtet. Aber ich frage Sie: Ist das dringlich, und zwar so dringlich, dass wir heute darüber unbedingt beschließen?