Protocol of the Session on December 15, 2005

Vielen Dank. Ich darf nun Frau Kollegin Rütting bitten, ihre Frage zu stellen.

Herr Staatsminister, an welchem Datum wurden die in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 12.12.2005 genannten 570 Kilogramm Speck eines Großhändlers aus Gelsenkirchen nach Bayern ausgeliefert, zu welchen Endprodukten wurde der Speck verarbeitet, und was gibt dem Verbraucherschutzministerium die Sicherheit, zu sagen, dass der Speck schon längst konsumiert sei, obwohl das Verbraucherschutzministerium bereits im Deggendorfer Ekelfl eischskandal eine ähnliche Aussage machte, die sich dann als falsch erwies?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Frau Kollegin Rütting, das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat zum Verzehr der Ware, die in Verbindung mit der Deggendorfer Frost GmbH genannt worden ist, dem Hohen Haus bereits Folgendes mitgeteilt. Ich zitiere wörtlich aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 19. Oktober 2005: Es hat sich

„… ergeben, dass die aus der Schweiz stammenden Schweineschwarten, eingeführt über Baden-Württemberg, direkt geliefert in das Gelatinewerk Rheinland-Pfalz, dort zu Gelatine verarbeitet wurden und als Gelatine unter anderem auch an Betriebe im Freistaat Bayern geliefert wurden. Noch bevor wir gestern Nacht dem Vorgang weiter nachgehen konnten, kam schon der Justiziar des betroffenen bayerischen Unternehmens auf das Verbraucherschutzministerium zu und wies noch gestern Nacht daraufhin, dass das, was aus der Speisegelatine hergestellt wurde, also wo sie Verwendung fand, zwischenzeitlich verbraucht ist. In diesem Fall handelt sich nämlich um ein kurzlebiges Produkt. Die Haltbarkeitszeiten sind längst abgelaufen; nichts mehr kann auf dem Markt sein.

(…)

Diese Gefl ügelkarkassen verkaufte sie als Lebensmittel an zwei bayerische Betriebe, einen Betrieb in Thüringen und Niedersachsen sowie nach Ungarn. (…) Einer der bayerischen Abnehmer ist die Firma Rottaler Gefl ügelprodukte im niederbayerischen Gangkofen. Aus dem gelieferten Material wurden den Ermittlungen zufolge im Zeitraum vom 15. Dezember 2004 bis 24. Februar 2005 Hühnerklein und ein Hühnersuppentopf hergestellt. Die Produkte wurden von der Firma Gelha unter dem Handelsnamen „Gelha Hühnerklein“ und „Gelha Hühnersuppentopf“ vertrieben; sie haben eine Haltbarkeit von 18 Monaten.

Weiter heißt es im Protokoll – ich zitiere weiter –:

Wir haben uns daraufhin im Sinne der Verbraucherinformation dafür entschieden, diesen Fall öffentlich zu machen, weil von dem Unternehmen eine Haltbarkeitsdauer von 18 Monaten genannt wurde und nicht ausgeschlossen ist, dass die Produkte noch im Handel sind und vom Verbraucher noch nicht verzehrt wurden.

(…)

Die Rottaler Firma sagte den zuständigen Mitarbeitern zu, die Öffentlichkeit zu informieren und die Produkte Hühnerklein und Hühnersuppentopf zu nennen. Wir wussten, dass diese Produkte angesichts des Haltbarkeitszeitraums von 18 Monaten noch auf dem Markt sein können und haben uns deshalb zu diesem Schritt entschlossen. Trotz der gegenteiligen Äußerungen der Anwälte der Firma stehen wir zu dieser Position.

Zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 19. Oktober 2005 „Skandal um Verarbeitung von für Lebensmittel nicht geeignetem Fleisch“ und zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN vom 18. Oktober „Transparenz im Fleischskandal“ hat das Umweltministerium am 06.12.2005 seinen Bericht vorgelegt. Zur Frage des Verzehrs oder Verkaufs von K 3-Material als Lebensmittel ist darin ausgeführt – ich darf erneut zitieren –:

Soweit bayerische Hersteller von Lebensmittel betroffen waren, ist die beanstandete Ware zwischenzeitlich durch den Warenrückruf der betroffenen Firmen bzw. Handelskette vom Markt genommen worden. Im Übrigen sprechen die bekannten Verzehrgewohnheiten für einen Verbrauch. Gleichwohl hat das Umweltministerium bei den oben genannten Produkten der Firma Rottaler Gefl ügelprodukte GmbH öffentlich genannt. Fakten, die diese Aussagen des Umweltministeriums widerlegen, sind bis heute nicht bekannt.

Frau Kollegin, zu den Vorgängen, die die „Süddeutsche Zeitung“ am 12.12.2005 berichtet hat, liegt dem Umwelt- und Verbraucherschutzministerium folgende Erkenntnis vor: Ende November wurde das StMUGV vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass Ware der Firma Domenz in Gelsenkirchen auch an drei bayerische Betriebe geliefert worden ist. Das zuständige Landratsamt hat dem bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium über die Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass die Firma Domenz 579 Kilogramm „Wurzelspeck“ an eine Firma in Schwaben geliefert hat. Die Lieferung erfolgte am 14. Februar 2005. Der Speck wurde nach Angaben der Firma direkt, ohne weitere Verarbeitung an die Endverbraucher abgegeben. Aufgrund des Lieferzeitpunktes ist nach jetzigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass der Endverbraucher die Ware bereits verzehrt hat.

Eine Firma im Landkreis Passau erhielt am 11.10.2005 eine Mustersendung mit rund 10 Kilogramm Kaninchenfi let. Das Kaninchenfi let wurde bereits vom Betriebseigentümer zubereitet und verzehrt. Dies teilte das zuständige Landratsamt Passau über die Regierung von Niederbayern mit. Eine weitere Firma in der Stadt Passau erhielt über zwei Zwischenhändler in Hessen und BadenWürttemberg zwei Lieferungen mit geräuchertem Rückenspeck. Eine Sendung mit 1001 Kilogramm erhielt der Betrieb am 17.01.2005, eine weitere Sendung mit 892 Kilogramm am 16.09.2005. Die Ermittlungen der zuständigen Veterinärbehörde haben ergeben, dass die gesamte Menge Speck in den betriebseigenen Filialen direkt an den Endverbraucher abgegeben worden ist und zwischenzeitlich bereits verzehrt sein dürfte. Die im Rahmen des Eigenkontrollsystems der Betriebe durchgeführten Wareneingangskontrollen ergaben keine Zweifel an der Genusstauglichkeit der gelieferten Ware. Soweit der Erkenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Rütting.

Die Zusatzfragen, die ich stellen wollte, sind schon beantwortet.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, damit haben Sie Ihr Pensum erledigt.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Ich habe mich schon länger für eine Frage gemeldet!)

Sie haben es aber nicht angezeigt, Herr Kollege.

(Zuruf des Abgeordneten Adi Sprinkart (GRÜNE))

Ach so. Ich habe gedacht, das war Frau Kollegin Rütting, weil sie noch stand. – Herr Staatsminister, darf ich Ihnen zumuten, dass Sie noch einmal ans Rednerpult treten? – Ich habe wirklich gedacht, dass sind Sie, weil Sie am Mikrofon standen. – Entschuldigung.

Kein Problem.

Zum ersten Teil Ihrer Ausführungen: Ist Ihnen noch erinnerlich, dass Sie gleich nach Bekanntwerden des Skandals – –

Jetzt stellen Sie aber bitte eine Frage, Herr Kollege.

„Ist Ihnen erinnerlich?“ ist eine Frage. – Ist Ihnen erinnerlich, dass Sie gleich nach Bekanntwerden des Fleischskandals in Deggendorf zunächst erklärt haben, das umdeklarierte Material sei nach Ihren Erkenntnissen schon verbraucht?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Sprinkart, so wie ich vorhin schon auf

eine Zwischenfrage geantwortet habe, will ich auch hier noch einmal klarstellen, dass alle Behörden, seien es die örtlichen oder das Ministerium für Verbraucherschutz, immer nur den jeweiligen Kenntnisstand der Ermittlungen wiedergeben können. Das gilt auch in diesem Fall. Es hat sich durch die Zeugenaussage beim vorher genannten Thema ein neuer Sachverhalt gezeigt, der vorher den ermittelnden Stellen, weder Zoll noch Staatsanwaltschaft noch Kreisverwaltungsbehörde, bekannt war. So kann jede Frage nur nach dem Kenntnisstand beantwortet werden, der den ermittelnden Stellen vorliegt.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Darf ich noch?)

Eine Zusatzfrage. – Ja, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben gestern erklärt, dass als Ergebnis der Sonderkontrollen in 29 Fällen unzulässig eingefrorenes und abgelaufenes Fleisch entdeckt wurde, und zwar, das fand ich interessant, bei Metzgereien. Können Sie dazu etwas Näheres sagen? Sie schreiben, hauptsächlich Hack- und Gefl ügelfl eisch.

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kollege Sprinkart, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Vorfälle der letzten Monate – der eine hat seinen Ausgangspunkt in Bayern genommen, es ging um Schlachtabfälle, K 3-Material aus Deggendorf – zum Anlass genommen, alle Einrichtungen, Kühlhäuser, die mit Schlachtabfällen arbeiten, in einer Sonderkontrollaktion zu überprüfen. Der Fleischskandal der letzten Wochen ging von Nordrhein-Westfalen aus, und es wurden auch einige Lieferungen nach Bayern verbracht. Wir haben deshalb diesen Fleischskandal in NRW zum Anlass genommen, alle Schlachthöfe, alle Zerlegebetriebe und alle Kühlhäuser, die mit Lebensmitteln arbeiten, in einer weiteren Sonderkontrollaktion zu überprüfen.

Und wir haben uns entschlossen, rund 4500 Metzgerbetriebe im Freistaat ebenfalls in die Sonderkontrolle einzubeziehen, sodass wir jetzt unter dem Strich in der Summe alle Einrichtungen, die mit Lebensmitteln, Fleisch und Schlachtabfällen hantieren, überprüft haben.

Man kann einmal mehr feststellen, dass eine Riesensauerei passiert ist, die von Fleischhändlern, Maklern und Kriminellen ausgelöst wurde. Sie hat eine ganze Branche, den Lebensmittelstandort Deutschland und die Fleisch- und Lebensmittelwarenwirtschaft in Verruf gebracht. Das Ergebnis bei den fast 4500 bayerischen Metzgereien war, dass nur einige wenige Kleinigkeiten aufgefallen sind. Einmal war zum Beispiel ein Kilo Hackfl eisch tiefgefroren, was nicht der Fall sein darf. Solche Fälle wurden festgestellt, sofort reklamiert und auch abgestellt. Es hat sich aber gezeigt, dass die bayerischen Fleischer- und Metzgerbetriebe ihrem Ruf gerecht geworden sind, dass sie sauber arbeiten, dass sie ordentliche Ware anbieten und dass unsere Verbraucherinnen und Verbraucher auch Vertrauen in die heimischen Betriebe haben können.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Mündlichen Anfragen in der letzten Sitzung vor den Weihnachtstagen 2005 diskutieren, geben wir damit den Verbrauchern im Land ein Stück Sicherheit zurück. Wir können ihnen nur empfehlen, den Metzger ihres Vertrauens und das Geschäft in ihrer Nähe zu wählen; ich denke an die regionale Kreislaufwirtschaft, an regionale Produkte, an Produkte aus bäuerlicher Erzeugung und handwerklicher Verarbeitung. Wenn Tausende von Metzgerbetrieben einwandfrei und ohne jegliche Beanstandung arbeiten, ist das ein Zeichen dafür, dass wir eine klein gegliederte und in räumlicher Nähe zur Bevölkerung stehende Versorgung den Bürgern besten Wissens und Gewissens empfehlen können. Ich glaube, dass die Metzger damit einmal mehr ihrem guten Ruf gerecht geworden sind.

Die weitere Vorgehensweise, über die wir vorgestern diskutiert haben, halte ich für richtig. Wir werden die Verbraucherinformation verbessern. Wir werden die schwarzen Schafe an den Pranger des 21. Jahrhunderts, also vor die Öffentlichkeit bringen. Wir werden die Tausende, die sauber und korrekt arbeiten, nicht durch einige wenige in Misskredit bringen lassen. Diesem Ziel sind wir gemeinsam verpfl ichtet. Kollege Sprinkart, ich bedanke mich dafür, dass Sie mir durch Ihre Zusatzfrage die Gelegenheit gegeben haben, klarzustellen, dass die große Masse der Betriebe einwandfrei arbeitet und dass der Verbraucher dem heimischen Metzger in jeder Weise vertrauen kann und dass er gute Qualität aus der Region bekommt.

Vielen Dank, Herr Staatsminister, jetzt haben Sie mein Gewissen wieder erleichtert, nachdem ich Sie noch einmal hierher gebeten habe.

Ich darf nun den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufrufen und Herrn Staatssekretär Freller bitten, soweit die Zeit noch reicht, die Fragen zu beantworten. Herr Kollege Sailer ist der erste für diesen Geschäftsbereich.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, wie viele Beamte nach der Verwaltungsreform für den Schuldienst vorgesehen wurden, wie viele davon von den schulischen Stellen abgelehnt wurden bzw. selbst Abstand genommen haben und mit welchen Argumenten dies jeweils geschehen ist?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Sailer, der Ministerrat hat am 5. April 2005 beschlossen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus für den Einsatz in Lehrtätigkeiten 150 Beschäftigte aus den Verwaltungsreformbereichen zur Verfügung zu stellen. Nach Abklärung der Voraussetzungen und Modalitäten der Verwendung von Verwaltungspersonal im Schuldienst gingen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus 170 Bewerbungen von Bediensteten aus Reformbereichen zu. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen einschließlich der Personalakten und der Prüfungsordnungen der an Universität und Fachhochschule absol

vierten Studiengänge sowie der schulischen Verwendbarkeit der wechselwilligen Beschäftigten hat ergeben, dass 123 Übernahmen möglich sind. Einige dieser Bediensteten haben ihre Bewerbung zurückgezogen; anderen wurde von ihren Ressorts die Freigabe verweigert, sodass insgesamt 96 Beschäftigte am 12. September 2005 mit der zweijährigen Nachschulung begonnen haben. Nachdem inzwischen acht Teilnehmer an der Nachschulung auf eigenen Wunsch in ihre Ressorts zurückgekehrt sind, befi nden sich derzeit noch 88 Bedienstete aus Reformbereichen in der Nachqualifi kation. Maßgeblich für die Ablehnung von Bewerbern durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus war deren fehlende fachliche oder persönliche Eignung für den Schuldienst. Die Gründe, aus denen Beschäftigte aus Reformbereichen ihre Bewerbung zurückgezogen haben oder aus der Nachschulung freiwillig in ihre Ressorts zurückgekehrt sind, sind uns leider im Einzelnen nicht bekannt.

Keine Zusatzfrage. Wer übernimmt die Frage des Kollegen Pfaffmann? – Frau Kollegin Pranghofer.

Herr Staatssekretär, der bayerische Bildungsbericht wurde vom Staatsministerium für Ende dieses Jahres angekündigt. Welche genauen Gründe gibt es für die Verzögerung der Veröffentlichung und wann ist die Veröffentlichung des Berichts geplant?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, es trifft zu, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus analog zu dem Vorhaben, einen nationalen Bildungsbericht für Deutschland herauszugeben, einen Bildungsbericht für Bayern beabsichtigt. Mit der Erarbeitung dieses Bildungsberichts wurde die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung beauftragt. Die Qualitätsagentur hat daraufhin ein „Theoretisches Rahmenkonzept: Bildungsberichterstattung und Bildungsmonitoring“ erstellt. Dieses Konzept wurde vom Wissenschaftlichen Beirat der Qualitätsagentur beraten und ist seit März dieses Jahres gebilligt.

Die Qualitätsagentur hat unverzüglich mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen. Allerdings hat sich während der Arbeit herausgestellt, dass die einzelnen Arbeitsschritte wesentlich länger dauern als ursprünglich angenommen und kalkuliert. Diese Erfahrungen decken sich mit den Erkenntnissen aus der Arbeit des gemeinsamen Bildungsberichts von Bund und Ländern für Deutschland, mit denen ein wissenschaftliches Konsortium beauftragt ist. Dort haben die zu überwindenden Anfangsschwierigkeiten bereits dazu geführt, dass der ursprüngliche Veröffentlichungstermin verschoben werden musste.

Die Qualitätsagentur hat dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus inzwischen mitgeteilt, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitplan, das heißt die Vorlage des ersten Bildungsberichts zum Ende des Jahres 2005 nicht eingehalten werden kann. Begründet wird dies mit der neuartigen Aufgabe sowie mit dem damit verbun

denen Anliegen, erhobene Daten auch entsprechend zu erläutern, was in Einzelfällen Nachfragen bzw. Nachforschungen bedeutet, die auch mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Dem Staatsministerium liegen bislang keine Unterlagen zum Bildungsbericht vor, auch nicht einzelne Kapitel oder Tabellenteile. Auf Nachfrage hat die Qualitätsagentur erklärt, dass mit der Fertigstellung des Bildungsberichts Mitte bis Ende April 2006 zu rechnen ist.