Protocol of the Session on November 10, 2005

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf. – Entschuldigung. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Weichenrieder. Es gab eine Ummeldung innerhalb der Fraktion, die uns nicht erreicht hat. Herr Kollege Weichenrieder ist anwesend. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf von der SPD)

Ein bisserl Wasser läuft von uns auch in die Donau hinein, aber wir bemühen uns, so wenig runterzulassen, wie es geht.

(Allgemeine Heiterkeit)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Antrag „Hochwasserschutzkonzept für Bayerns Donau-Kommunen zwischen Straubing und Obernzell“ geht es darum,

dass man aus dem angelaufenen Raumordnungsverfahren den Hochwasserschutz herausnimmt und den Donauausbau – da steht leider nichts drin – wie auch immer weiter betreiben möchte. Herr Kollege Hallitzky, wenn man schon sagt, was man damit kaputtmacht, dann frage ich mich, warum heute so viele in der Gegend an der Altmühl wandern, obwohl man früher auch gesagt hat, dass man dort alles kaputtmacht in naturschutzfachlicher und -rechtlicher Hinsicht. Heute ist das ein Gebiet, das für den Fremdenverkehr sehr gut erschlossen ist und in dem man nichts von dem sieht, was damals behauptet worden ist. Beides, der Donauausbau und der Hochwasserschutz, gehören unserer Meinung nach zusammen und ist nur zusammen sinnvoll und nachhaltig umzusetzen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

An diesem Verfahren werden die Kommunen selbstverständlich beteiligt. Es wird für die zur Ausführung kommenden Varianten einen Zeit- und Kostenplan geben, der die fi nanziellen Beteiligungen der Gemeinden aufzeigen wird. Auch bei einer Trennung wäre für den Hochwasserschutz ein Raumordnungsverfahren notwendig. Das, was jetzt bereits abgetrennt werden konnte für den Hochwasserschutz, ist abgetrennt. Meines Wissens werden dort im Augenblick 2,5 Millionen Euro bis 2,8 Millionen Euro für den Hochwasserschutz verbaut.

Entscheidend ist deshalb, nicht einen Teil des Konzepts betreffend Straubing-Obernzell herauszunehmen. Donauausbau und Hochwasserschutz sind beide raumbedeutsam und können deshalb nicht unabhängig voneinander beurteilt werden. Wir halten auch nichts davon, in diesem sensiblen Bereich der Donau ein Hoppla-HoppVerfahren durchzuführen. Wenn sich alle Beteiligten – auch wir in diesem Hause – einig sind, das Verfahren schnell durchzuführen, und nicht der Vorwurf kommt, dass wir etwas durchpeitschen oder durchpauken, dann ist es wohl gut, das Abwägungsgebot zu verkürzen. Dann sind alle Beteiligten mit dabei.

Ich möchte noch ein Argument nennen, warum ein Raumordnungsverfahren für den Donauausbau und den Hochwasserschutz sinnvoll ist. Beim Donauausbau geht es um den Ausbau der Schifffahrtsstraße, und dabei spielt auch die Höhe des Wasserstandes eine entscheidende Rolle. Egal, welche Variante, mit entscheidend für die Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Höhe des Wasserspiegels. Deswegen ist eine Trennung nicht möglich. Die CSU im Bayerischen Landtag wird den eingeschlagenen Weg beibehalten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen, wie es auch der federführende Umweltausschuss und ebenso der Haushaltsausschuss und der Wirtschaftsausschuss getan haben.

(Beifall bei der CSU)

Zu einer kurzen Stellungnahme hat jetzt das Wort der Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag der Kollegen will ich zwei oder drei Punkte festhalten.

Erstens. Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass wir den Hochwasserschutz im ganzen Land – auch an der Donau, auch in dem fraglichen Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen – deutlich verbessern und so schnell wie möglich landesweit einen Schutz vor dem hundertjährigen Hochwasser verwirklichen. So sieht es das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm der Bayerischen Staatsregierung insgesamt vor. Sie kennen das Programm 2020 mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 2,3 Milliarden Euro.

Zweitens. Diese Maßnahmen laufen auch in dem genannten Gebiet an der Donau, und zwar ganz aktuell und in den kommenden Jahren. Ich will ein Beispiel nennen. Unterhalb von Vilshofen wurde heuer, 2005, der Hochwasserschutz für Obernzell mit einem Kostenvolumen von 2,9 Millionen Euro verwirklicht. Durchgeführt wird ein erster Bauabschnitt für Windorf mit Kosten von 0,3 Millionen Euro. Das ist unterhalb von Vilshofen. Auch in dem Abschnitt, über den wir diskutieren, nämlich Straubing/Vilshofen ist seit 1988 – also schon seit vielen Jahren – die Runderneuerung der Deiche im Gange, ebenso die Fertigstellung des HW-100-Schutzes für Straubing und Deggendorf. Wir haben – das ist von zentraler Bedeutung – mit der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung getroffen, die wir 1998 abgeschlossen und 2003 ergänzt haben, über vorgezogene Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage der Variante A mit einem Volumen von 75 Millionen Euro bis 2007.

Damit komme ich zum entscheidenden dritten Punkt. Wir haben uns schon vor geraumer Zeit dazu entschlossen, um die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau nicht aufhalten zu lassen durch die Diskussion um die Frage des Donauausbaus, dass wir die Variante A zugrunde legen für die Dimensionierung der Hochwasserschutzanlagen an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Das heißt, wir gehen bereits von der Variante aus, für die wir maximale Hochwasserschutzeinrichtungen herstellen müssten, um für den Fall eines hundertjährigen Hochwassers vorzubeugen und den Bürgern Schutz und Sicherheit gewähren zu können.

Dies ist auch die Grundlage der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, und auf dieser Grundlage werden bis Ende 2007 75 Millionen Euro investiert. Aus diesem Gesamtprogramm fl ießen bereits jetzt jährlich etwa 10 Millionen Euro bis 12 Millionen Euro in den Hochwasserschutz zwischen Straubing und Vilshofen hinein. Beispielsweise will ich auf den Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser für die Stadt Bogen hinweisen. Derzeit im Bau befi ndet sich der Hochwasserschutz für Öbling, einen Stadtteil von Straubing. In Planung befi ndet sich der Hochwasserschutz für den Ort Hofkirchen, sodass durch konkretes Handeln in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bis Ende 2007 der Hochwasserschutz kraftvoll vorangetrieben wird. Mit der im Antrag geforderten Abkoppelung würde der Hochwasserschutz für den betreffenden Abschnitt nicht verbessert.

Ich denke, dass dem Antrag auch nicht zugestimmt zu werden braucht, weil letzten Endes die Schaffung von Klarheit über den Donauausbau ein Wert an sich ist. Es wird schon lange genug über dieses Thema diskutiert. Darum sollte es nunmehr abgeschlossen werden. Ich will

mich jetzt überhaupt nicht inhaltlich dazu positionieren. Das soll so entschieden werden, wie es sich zu gegebener Zeit aus dem Raumordnungsverfahren von der Sache her ergibt. Die Entscheidung ist dann, sobald die Entscheidungsgrundlagen vorliegen, zu treffen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Peters?

Gerne.

Herr Staatsminister, wie sieht es denn mit der Klarheit für die Beteiligung der Kommunen aus? Wie schauen die Beteiligungen konkret aus?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, meinen Sie die beteiligten Leistungen, also den fi nanziellen Anteil?

(Gudrun Peters (SPD): Den fi nanziellen Anteil!)

Dieser ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen in Verbindung mit den Stellungnahmen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, sodass wir grundsätzlich bayernweit und nicht nur im Bereich der Donau eine 50 : 50Basis haben, die wir für die Gespräche im Einzelfall zugrunde legen, um die Vorteilsziehung, die sich für den konkreten Ort im Detail ergibt, konkret festzulegen. Sie wissen, dass eine Leistung der kommunal Beteiligten jeweils im Einzelfall festgelegt wird. So sieht es die gegenwärtige Rechtslage vor.

Ich denke, Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der Zielsetzung einig sind, den Hochwasserschutz zu verbessern. Maßstab ist dabei das hundertjährige Hochwasser. Das geschieht in der Donau auch im Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen. Deshalb besteht jetzt keine Notwendigkeit, eine formale Abkoppelung von dem anderen Entscheidungsverfahren vorzunehmen. Denn – ich wiederhole das noch einmal – die Dimensionierung der Hochwasserschutzanlagen zwischen Straubing und Vilshofen erfolgt ohnehin auf der Basis der Variante A.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Dann wäre es auch kein Problem!)

Deshalb sehe ich keine sachliche Notwendigkeit für den Antrag. Er brächte keine Verbesserung für den Hochwasserschutz in der Region.

Frau Kollegin, Sie haben noch die Schwarzach angesprochen. Ich will abschließend darauf hinweisen, dass es in Schwarzach um ein ganz kleines Gewässer 3. Ordnung geht. Daher ist diese Frage jetzt nicht Gegenstand des Donau-Hochwasserschutzkonzeptes.

(Gudrun Peters (SPD): Es gehört aber dazu!)

Es ist ein Teil des Ganzen, gehört aber nicht unmittelbar zum Hochwasserschutzkonzept Donau – Straubing – Vils

hofen, sondern ist ein Thema an sich, das sicherlich im Kontext gesehen werden muss, aber einen eigenen Bestandteil darstellt.

In diesem Sinne, glaube ich, ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes auch im Raum Straubing – Vilshofen auf einem guten Weg. Mit dem Vorhaben, die Mittel des Hochwasserschutzes in den kommenden drei Jahren auf in der Summe 450 Millionen Euro aufzustocken, wird auch in dem betreffenden Abschnitt der Hochwasserschutz zügig verbessert werden, sodass wir am Ende Schritt für Schritt unserem Ziel entgegenstreben, die hundertjährige Hochwassersicherheit im Freistaat Bayern auch im Donauraum zu erreichen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz empfi ehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages. Wer dagegen dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 27 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 20. Oktober 2005 Herrn Kollegen Hans-Ulrich Pfaffmann zum Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Damit ist die Tagesordnung abgearbeitet. Ich danke Ihnen.

Die Sitzung ist geschlossen.