Protocol of the Session on October 18, 2005

Die Zuständigkeiten sollen durch eine gesonderte Verordnung der Staatsregierung geregelt werden. Geplant ist eine möglichst weitgehende Konzentration der Zuständigkeiten im Disziplinarrecht. Das im bisherigen Recht vorgesehene, aber nur selten genutzte und vor allem nur selten erfolgreiche Beschwerdeverfahren wird zur Verfahrensbeschleunigung abgeschafft. Dadurch kann schneller Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Außerdem wird das Personalvertretungsrecht geändert. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wird abgeschafft. Es besteht also nur noch ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff; dementsprechend werden die Personalvertretungsregelungen geändert. Die Amtszeit der Personalvertretungen sowie der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen soll – das haben wir schon in verschiedenen Gesetzen so gemacht – von vier auf fünf

Jahre verlängert werden. Mit der Modernisierung des Disziplinarrechts gehen wir faktischen Unzulänglichkeiten auf den Grund. Wir gehen den Vorstellungen des Obersten Rechnungshofes und den Anregungen des Haushaltsausschusses nach und folgen dem Bundesrecht sowie den rechtlichen Vorstellungen anderer Länder.

Ich glaube, das Gesetz ist notwendig und sinnvoll. Ich bitte um eine entsprechende fachkundige Bearbeitung und Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, durch den Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Disziplinarrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sollen – der Herr Staatsminister hat es angesprochen – zwei Problembereiche gelöst werden: erstens, das Disziplinarrecht und zweitens, das Bayerische Personalvertretungsgesetz.

Ich gehe zuerst auf diesen zweiten Punkt ein, weil er nur auf den zweiten Blick erkennbar ist. Denn niemand kommt auf die Idee, dass, wenn es um die Neuordnung des bayerischen Disziplinarrechts geht, auch das Bayerische Personalvertretungsgesetz geändert werden soll.

In der Verbändeanhörung wurde zum Personalvertretungsgesetz nämlich ein eigener Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist nun in dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Disziplinarrechts übernommen worden.

Herr Staatsminister, die umfassende Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes lässt jedoch noch immer auf sich warten. Seit dem Beteiligungsverfahren, das im Frühjahr 2005 stattgefunden hat, hört man nichts mehr davon, obwohl der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes der Staatsregierung noch in der letzten Legislaturperiode den Auftrag gegeben hat, zu Beginn der 15. Legislaturperiode einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Jetzt ist fast die Hälfte der Legislaturperiode vorbei, aber dem Parlament liegt immer noch kein Gesetzentwurf vor.

Die in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen beziehen sich jedoch nur auf die Änderungen, die durch die Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung sowie durch den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst vom 09.02.2005 erforderlich sind, wonach keine Differenzierung mehr nach Statusgruppen „Angestellte“ und „Arbeiter“ vorgenommen wird. Außerdem sollen die Amtszeit der Personalvertretungen von vier auf fünf Jahre und die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf zwei Jahre und sechs Monate verlängert werden. Es hätte also eigentlich alles schon in die Novellierung eingearbeitet werden können, so müssen wir jetzt zweimal herumtun.

Nun zum Disziplinarrecht: Gegen eine Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen ist grundsätz

lich nichts zu sagen, auch eine Anpassung an das Bundesdisziplinarrecht ist zu begrüßen.

Kritik muss jedoch an der Tatsache geübt werden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Rechtsweg eingeschränkt wird und Verschärfungen zulasten der Beschäftigten vorgenommen werden, sogar Verschlechterungen gegenüber dem Bundesdisziplinargesetz.

Bürokratieabbau als Begründung anzunehmen, um Rechte abzubauen, passt jedoch in die arbeitnehmerfeindliche Politik der Staatsregierung der vergangenen Jahre. Dies bestätigt sich hiermit wieder einmal.

Die SPD-Landtagsfraktion wird das Gesetzgebungsverfahren mit eigenen Änderungsanträgen begleiten und es dann von den Abstimmungen darüber abhängig machen, ob sie dem Gesetz zustimmten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Marcel Huber. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Bayern leisten täglich Hunderttausende von Staatsbediensteten brav, treu und fl eißig ihren Dienst ohne irgendwelche Verfehlungen; solche sind sehr selten. Diese Abweichungen wurden bisher nach dem bayerischen Disziplinarrecht geahndet. Die Erfahrung mit diesen dienstrechtlichen Zurechtweisungen zeigt aber, dass sie sehr langwierig waren, dass die Verfahren sich oft über mehrere Jahre hingezogen haben und dass sie kompliziert und von Zuständigkeitsproblemen gezeichnet waren.

Ich glaube, dass sich die Neuordnung, die wir heute vorgestellt bekamen, aus diesem Grunde fast aufdrängt. Es ist auch, wie Sie, Frau Naaß, gesagt haben, konsequent, sich dabei an den Bundesregelungen zu orientieren und hier ebenso wie in anderen Bundesländern ein eigenes Disziplinargesetz zu formulieren, das die einschlägigen Regelungen zusammenfasst.

Wir sind uns darin einig, dass es das Ziel eines solchen Gesetzes ist, die Gewährleistung eines funktionsfähigen Öffentlichen Dienstes sicherzustellen. Und dazu gehören eben auch diese Pfl ichtermahnungen bei Fehlverhalten, also nicht Rache oder Strafverfahren. Aber genau dieser pädagogische Ansatz, den wir hier eigentlich haben wollen, verpufft sehr schnell, wenn der Abstand zwischen dem Vergehen und der Maßregelung groß ist.

Außerdem ist es für den, den es betrifft, wohl nicht besonders motivierend und ermunternd, wenn er sich über Monate und teilweise sogar Jahre hinweg in einem Schwebezustand befi ndet, in dem er einen unsicheren Ausgang seines Disziplinarverfahrens erwarten muss. Ich begrüße daher die Bemühungen, die zu einer Vereinfachung, vor allem zu einer Straffung dieses Rechtsbereiches führen, eine Verkürzung dieser Verfahren zum Ziele haben und noch dazu eine Entlastung der Gerichte zur Folge haben.

Ich stimme mit Ihnen überein, Frau Kollegin Naaß, dass wir sehr genau Acht geben müssen, dass es gerecht zugeht, dass die Privatsphäre, auch das Ansehen des Angestellten gewahrt bleibt und dass auch der Zugang zu weiteren Rechtsmitteln, die Forttragung des Falles in die Gerichte nämlich, erhalten bleibt. Ich sehe das aber im Gegensatz zu Ihnen im vorliegenden Entwurf durchaus gewahrt.

Zum zweiten Teil, der damit nicht direkt verbunden ist, nämlich zur Aufhebung der Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten im Personalvertretungsrecht, kann ich nur sagen: Ich halte es für konsequent, dass man das jetzt endlich macht. Es ist sinnvoll, die Arbeitnehmer zusammenzufassen und das auch noch schnell über die Bühne zu bringen, vielleicht noch bevor das neue Personalvertretungsgesetz kommt, weil die Wahlen anstehen. Dafür müssen die Gruppen defi niert sein; auch die Zeiten, für die diese Ämter gelten, werden neu defi niert. Dass diese Zeiten verlängert worden sind, ist im Sinne einer Kontinuitätsvergrößerung durchaus akzeptabel, wobei ich mir keine ganz großen Effi zienzgewinne verspreche.

Zusammenfassend: Ich halte die geplanten Änderungen sowohl für sinnvoll als auch ausgewogen. Ich halte die Straffung und die Vereinfachung des Verfahrens für durchaus sinnvoll, besonders wenn man die Effi zienzsteigerung, die ich daraus erwarte, berücksichtigt. Ich empfehle daher, den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse weiterzureichen

(Hans Joachim Werner (SPD): Das passiert so und so, auch ohne Empfehlung!)

und freue mich auf die Diskussion über Details im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006 (Drs. 15/4080) – Erste Lesung –

Der Staatsvertrag wird von der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache hierüber fi ndet auch nicht statt. Deshalb schlage ich im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für

Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Drs. 15/3424) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag, Drucksache 15/3424, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, Drucksache 15/4089 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Staatsvertrag einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Vorweg lasse ich auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN über die Nummer 9 der Liste, das ist der Antrag der Abgeordneten Helga SchmittBussinger und anderer betreffend Bereitstellung von Finanzmitteln zum Austausch mangelhafter Polizeischutzwesten, Drucksache 15/3711, einzeln abstimmen.

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die Ablehnung des Antrages. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Zwei Stimmen von der CSU habe ich gesehen!)

Ich sehe keine.

(Zuruf von der CSU: Das war ein Versehen!)

Vielen Dank.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ich habe es gesehen! Das war kein Versehen!)

Gut. Wer den Antrag ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Zwei.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Was? Wir sind die Fraktion! Egal wie, wir sind die Fraktion!)

Bei vier Stimmenthaltungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Die Fraktion der GRÜNEN enthält sich!)

Die Fraktion der GRÜNEN enthält sich. Damit ist der Antrag abgelehnt.