(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist schon bezeichnend, wie Sie eine Demonstration beschreiben! – Karin Radermacher (SPD): Was ist eine „einberufene Demonstration“? – Weitere Zurufe)
Jetzt darf ich mal um Ruhe bitten, weil Frau Kollegin Dodell das Wort hat. Zwischenrufe sind erlaubt, aber bitte nicht ganze Worttiraden! – Bitte, Frau Dodell.
Gott sei Dank hat sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer Kindertagesstätteneinrichtungen und der Landesverband der Wald- und Naturkindergärten von dieser Demonstration und von dieser Vorgehensweise distanziert,
weil sie sich – ich zitiere – „damals wie heute auf falsche Argumente stützt“. Ich bin auch sehr froh, dass diese Verbände wie auch viele Kommunen auf eine konstruktive Umsetzung des Gesetzes bauen, und zwar für unsere Kinder.
Im Rahmen der Gesetzesberatung wurden bisher mehr als 350 Eingaben an den Bayerischen Landtag gerichtet und im Sozialpolitischen Ausschuss behandelt. Uns ist nicht verständlich, Herr Wahnschaffe, warum 132 Petitionen vor der Gesetzesberatung am 10. und 12. Mai, die anderen dann nach der Gesetzesberatung behandelt wurden. Leider ist es auch in Vorbereitung der Ausschusssitzungen nicht gelungen, die Petitionen inhaltlich strukturiert oder zusammengefasst auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Mitglieder der CSU-Fraktion im sozialpolitischen Ausschuss haben all diese Petitionen sehr sorgfältig durchgearbeitet, ausgewertet und die unterschiedlichen Gesichtspunkte beraten und teilweise in ihren Änderungsanträgen auch gewürdigt. Viele der Petenten – das sage ich ausdrücklich – haben sich große Mühe gegeben und sehr detailliert und konstruktiv Stellung genommen. Dafür wollen wir uns auch sehr herzlich bedanken.
Es gab allerdings auch eine Fülle von Petitionen, die in Wort und Schrift gleichlautend waren und auf eine gezielte Kampagne schließen lassen. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass der Entstehungs- und Dialogprozess dieses Gesetzes viele Jahre gedauert hat. Es gibt deshalb kein Anliegen,
(Margarete Bause (GRÜNE): Sie erkennen nur die an, die Ihnen genehm sind! Was ist mit der Meinungsfreiheit?)
nicht ein einziges Anliegen aus den Petitionen, das nicht im Rahmen dieses Prozesses ausreichend diskutiert worden wäre.
Die Behandlung der Petitionen im Ausschuss selbst hat immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben. In Anbetracht der Fülle der Petitionen und der zahlreichen Besucher in den Sitzungen, die bei den Petitionen vor der Gesetzesberatung zu Wort kommen wollten, haben die CSU-Mitglieder im Ausschuss beantragt, die Redezeit für Petenten auf drei Minuten zu begrenzen. In Pressemeldungen von GRÜNEN und SPD wurde immer wieder behauptet, wir hätten die Behandlungszeit pro Petition auf drei Minuten reduziert. Das ist defi nitiv falsch. Wir haben diese Petitionen im Einzelnen behandelt und dabei jedem Petenten, der es wollte, die Gelegenheit gegeben, über das bereits schriftlich Geäußerte hinaus das Kernanliegen
sondern ist im Gegenteil ein Entgegenkommen an die zahlreichen Petenten gewesen, die ihre bereits schriftlich dargelegten Einwendungen nochmals im Ausschuss mündlich darlegen konnten.
Es liegt gerade auch im Interesse von Petenten, wenn parlamentarische Abläufe zumutbar gestaltet werden. Ohne eine Begrenzung der Redezeit hätte man gar nicht zu einem verantwortbaren Ablauf der Sitzungen kommen können.
Daraus von Ihrer Seite den Schluss zu ziehen, hier seien Bürgerrechte beschnitten worden, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich weise diesen Vorwurf zurück. Wir haben korrekt gehandelt.
Die Petitionen, die dann nach der eigentlichen Gesetzesbehandlung im Ausschuss beraten worden sind, wurden in einem Verfahren, das üblicherweise in diesem Haus bei allen Gesetzesberatungen unbeanstandeterweise zum Tragen kommt, zum Beispiel auch beim Haushaltsgesetz im Haushaltsausschuss, mit einem Beschluss nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung des Landtags beschlossen. Auch dieses Verfahren ist völlig in Ordnung und nicht zu beanstanden. Bei der Änderung des Bestattungsgesetzes, jüngst, in der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 23. Juni, sind die hierzu eingegangenen Petitionen genauso behandelt worden, und die Opposition hat dieser Vorgehensweise wie selbstverständlich zugestimmt.
Warum sich die Opposition hier so künstlich aufregt und, – politisch motiviert –, einen Verstoß gegen das Recht der Petenten auf eine ausführliche Auseinandersetzung mit ihren Anliegen vermutet und in den Raum stellt, muss deutlich hinterfragt werden.
Erhellend könnte in diesem Zusammenhang eine Äußerung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Werner-Muggendorfer in der Generalaussprache zum Gesetz sein, die dort ausgeführt hat, sie gebe unumwunden zu, die Menschen in diesem Land aufgehetzt zu haben. Das ist im Protokoll so nachzulesen.
Rekapitulieren wir doch einmal die Vorgehensweise. Ein neues Gesetz, sinnvoll und notwendig, lange Zeit im Dialog mit den Betroffenen entstanden und beraten,
wird von der Opposition nicht verstanden, oder sie will es nicht verstehen. Nun wittert sie, wie hier die SPD, eine große politische Chance und verbreitet dieses ihr Unverständnis, gekoppelt mit Falschinformationen, im ganzen Land und hetzt die Betroffenen auf, sich gegen dieses Gesetz zu stellen.
Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen: Wie schwach muss denn eine Opposition sein, wenn ihr bei den Beratungen im Parlament die Argumente ausgehen und sie deshalb in der soeben geschilderten Weise verfährt?
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wie unverfroren muss man sein, dass man seine Zwei-Drittel-Mehrheit so missbraucht und noch Gefallen daran hat?)
(Zurufe der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD) – Margarete Bause (GRÜNE): Und wie schwach ist Ihre Argumentation? – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Sie können einem fast Leid tun!)
(Lachen bei der SPD – Beifall bei der CSU – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Ich muss ja schreien, sonst hören Sie nicht zu!)
Und wie schwach ist denn eine Opposition, wenn sie selbst nicht davor zurückschreckt, Kinder für diese Zwecke zu instrumentalisieren?
(Bravo-Rufe und lebhafter Beifall bei der CSU – Margarete Bause (GRÜNE): Wie schwach ist Ihre Argumentation, wenn Sie zu so etwas Zufl ucht nehmen müssen? – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da können einem die Kinder fast Leid tun! – Weitere Zurufe von der SPD)
Kindergartenkinder werden im Zeichen des Protestes hierher in den Landtag gebracht und für Demonstrationen benutzt. Das ist nicht hinzunehmen.
(Beifall bei der CSU – Karin Radermacher (SPD): Wann hören wir endlich etwas Inhaltliches von Ihnen? – Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Wir könnten eigentlich erwarten – das meine ich sehr ernst –, dass Personen in erzieherischer und pädagogi
scher Funktion und Verantwortung ihren Schützlingen vermitteln, dass es in der Demokratie bestimmte Regeln gibt und man diese Regeln auch einhalten muss.
(Beifall bei der CSU – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Da gehören Demonstrationen auch dazu, gute Frau Dodell! – Margarete Bause (GRÜNE): Schon was vom Demonstrationsrecht gehört? – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Da erwarte ich Verständnis und nicht Borniertheit!)
Einen Moment bitte, meine Damen und Herren! Zur Demokratie gehören genauso das Rederecht der Abgeordneten und die Tatsache, dass zugehört wird. Es geht über den Charakter von Zwischenrufen hinaus, wenn sich jemand in seiner Rede nicht mehr verständlich machen kann. – Bitte, Frau Kollegin Dodell.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Vielleicht liegt es ja daran, dass nichts geschieht! – Karin Radermacher (SPD): Der muss nicht ganz dicht sein! – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Reden Sie doch endlich mal zum Gesetz; damit haben Sie sich noch gar nicht auseinander gesetzt!)
Wir, das sage ich Ihnen auch noch einmal sehr ernsthaft, bedauern diese Form des Protests und können nur hoffen, dass dies in Zukunft nicht mehr geschieht.