Protocol of the Session on June 29, 2005

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die evaluieren jetzt schon anhand des Iska-Fragebogens. Wenn Sie von Ihrem Gesetz schon so überzeugt sind, dann wäre es gut, wenn Sie dies anhören würden.

Im vergangenen Jahr erreichten wir eine allgemeine Zufriedenheit von 96 %. In unserer Einrichtung arbeiten elf Personen, davon drei in Vollzeit und acht in Teilzeit. Das Durchschnittsalter des KiTa-Teams liegt bei 39 Jahren, die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 15 Jahren. Nach Schätzung unserer bischöfl ichen Finanzkammer kommen wir nach dem neuen Finanzierungsmodell auf ein zusätzliches Defi zit von 25 000 Euro. Das darf doch nicht sein. Der Defi zitgrund liegt in den Kosten für unser Personal, das in der Mehrzahl nicht mehr zu den Jüngsten gehört und mit eigenen Kindern die Familienzuschüsse in Anspruch nimmt. Kann es sein, dass eine christlichsoziale Regierung unseren kirchlichen Kindergarten bestraft, weil wir nicht nur junges, kostengünstigeres Personal beschäftigen, sondern auch reife, erfahrene Mitarbeiterinnen?

(Anhaltende Unruhe)

Was ich hier sage, ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern das sind Fakten, die sich belegen lassen.

Deswegen möchte ich Ihnen zum Schluss sagen: Schade, dass Sie trotz Ihrer Stärke hier drinnen nicht die Stärke aufbringen einzusehen, dass Ihr Weg falsch ist, und im Interesse unserer Kinder, im Interesse der Betroffenen umdrehen, ehe es zu spät ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Als Nächste hat Frau Kollegin Scharfenberg das Wort.

(Staatssekretär Jürgen W. Heike: Wird zurückge- zogen! – Heiterkeit bei der CSU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Petition von Frau Margit Gruber aus Neumarkt in der Oberpfalz. Der CSU-Landtagsabgeordnete Herr Fischer ist leider nicht hier; er könnte das ansonsten noch in seine Überlegungen zur Abstimmung über das Kindertagesstättengesetz einbeziehen. Wahrscheinlich ist er in der Gaststätte.

Ich stelle den Antrag auf Berücksichtigung dieser Petition.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Herr Kreuzer, reden Sie nicht dazwischen.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU – Unruhe)

Sie glauben doch wirklich nicht, dass Sie mehr Recht haben, wenn Sie schreien. Reden Sie einfach leise; dann höre ich es nicht.

Die Petentin schreibt, dass die fi nanziellen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter nach Meinung der Erzieherinnen empörend sind. Die Petentin – das ist eine Erzieherin – sagt, es könne nicht angehen, dass Erzieherinnen eine Ausbildungsdauer von fünf Jahren haben, während auf der anderen Seite Tagesmütter ohne jegliche pädagogische Ausbildung nach dreitägiger Schulung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten, dessen Ziele erreichen können, und dies bei annähernd gleicher Bezahlung. Meine Damen und Herren von der CSU, es kann wohl nicht sein, dass so etwas im Kindertagesstättengesetz auch noch verankert wird. Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien für die Eignung von Tagesmüttern und nur zum Teil formalisierte Formen der Vermittlung. Die Qualifi zierung des Tagespfl egepersonals für seine Aufgabe ist allzu oft unzureichend. Die tatsächliche pädagogische Qualität ist nicht nachgewiesen. Nach wie vor führen häufi g nicht überprüfbare, persönliche und zufällige Informationen zur Gewinnung von Betreuungspersonal in Privathaushalten. Es bedarf öffentlich organisierter Verfahren der Vermittlung. Diese müssen eine Eignungsprüfung und auch eine Grundqualifi zierung vor Aufnahme der Tagespfl egetätigkeit beinhalten sowie eine die Tätigkeit begleitende Weiterqualifi zierung als verpfl ichtende Mindestvoraussetzung sicherstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Wir wollen die Anhebung der Qualität des Tagespfl egeangebots erreichen, verbunden mit entsprechenden Erwartungen an die Qualifi zierung der Tagespfl egepersonen. Das wird nur möglich sein bei zumutbar gestalteten Beschäftigungsverhältnissen. Dies gilt unabhängig davon,

ob Tagespfl egepersonen als Selbstständige arbeiten oder bei einem Träger angestellt sind. Als Maßstab soll gelten, dass Entlohnung und soziale Absicherung von qualifi zierten Tagespfl egepersonen, die vier Kinder ganztägig betreuen, gewährleistet sind. Diese Absicherung muss da sein.

Die jetzt im Gesetz vorgesehene Gleichstellung der Tagespfl ege mit Kindertageseinrichtungen entwertet die bisherigen Leistungen der pädagogischen Fachkräfte in eklatanter Weise.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

In absehbarer Zeit wird dies zur Entprofessionalisierung und zum Aussterben der erzieherischen Berufe führen. Wer – so frage ich Sie – sollte diesen Beruf noch ergreifen, wenn Erzieherinnen mit einer dreijährigen Ausbildung an einer Fachakademie den Pfl egepersonen, die gar nicht bzw. in einem Kursprogramm nachqualifi ziert worden sind, gleichgestellt werden? Anstatt schrittweise einen höherwertigen Ausbildungsabschluss anzustreben, wie das in allen deutschen und europäischen Studien verlangt wird, leitet Bayern diesen gravierenden Rückschritt ein. Was Frau Stewens und die CSU wollen, ist Folgendes: die institutionelle Kinderbetreuung außer Kraft setzen; Kinder werden in Privatwohnungen betreut; Kommunen können den Bau einer Kindertagesstätte zur Erweiterung ihres Platzangebots vermeiden; allen Bildungseinrichtungen wird ein Gebäude zugestanden – Universität, Schulen usw. –, aber in der Kommune haben wir dann die Interessenskollision von Gemeinde und dem Anspruch auf Kindergartenplatz.

Die Kassen sind leer, meine Damen und Herren, und ich weiß, wie es ausgeht. Wir werden sehr viele Kindergärten schließen müssen. Kinderkrippen werden gar nicht mehr gebaut, und im Grunde wird man dann der Tagespfl ege Vorschub leisten. Meine Damen und Herren, dieses wollen wir nicht.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir schließen keine Kindergärten!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich der Frau Ministerin das Wort erteile, weise ich noch einmal darauf hin, dass wir nach Abschluss der Beratungen über viele Anträge in namentlicher Form abstimmen lassen müssen. Es sind etwa zwischen zehn und dreizehn namentliche Abstimmungen. Ich weise nur darauf hin, dass die Frist läuft. Ich weise gleichzeitig darauf hin, dass wir die Frist für die Abgabe der Stimmkarten von fünf Minuten auf drei Minuten verkürzen werden, damit es zügiger geht.

(Beifall)

Ich sage das schon jetzt, damit jeder Bescheid weiß und dann auch gleich im Saal bleibt. Frau Ministerin, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz das Wort zu den wichtigsten Behauptungen ergreifen, die heute von der Opposition aufgestellt worden sind. Zum einen ist die Behauptung gefallen, dass die Erzieher vor dem Hintergrund des Bayerischen Kinderbil

dungs- und -betreuungsgesetzes ihre Räume selbst ausmalen müssten. Dieses ist Aufgabe der Sachaufwandsträger, also der Kommunen; der Freistaat hat damit überhaupt nichts zu tun.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Gibt es in Zukunft überhaupt Krippen?)

Zum anderen ist behauptet worden, dass die Erzieherinnen ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen. Auch dieses ist falsch. Der Freistaat nimmt viel Geld in die Hand – ich erwähne nur das Stichwort „Startchance Bildung“ –, um die Aus- und Fortbildung bzw. Weiterbildung der Erzieherinnen zu bezahlen.

Zur Frühförderung sind viele falsche Behauptungen aufgestellt worden. Nach wie vor – da verändert sich überhaupt nichts – stellen die Fachstellen für Frühförderung fest, ob ein Kind einer Frühförderung bedarf oder nicht. Gleichzeitig dient der Gewichtungsfaktor von 4,5 lediglich dazu, die Stärke der Gruppe auf 15 Kinder absenken zu können. Nichts anderes ist geplant. Da verändert sich auch nichts. Es wird zusätzliche Personalstellen geben. Das ist gesetzlich festgehalten.

Falsch ist auch die Behauptung, es würden im Kindergarten oder in der Kinderbetreuung Stechuhren eingeführt. Daran denkt keiner. Alle diese Behauptungen sind heute hier gefallen, Frau Kollegin Radermacher.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wir haben nur gesagt, dass es dafür ein Angebot einer Firma gibt!)

Falsch ist die Behauptung, dass Erwerbstätige auf einen Nachmittagsplatz verwiesen werden können. In Artikel 23 ist das genau konditioniert. Wenn die Eltern erwerbstätig sind, können sie nicht auf einen Nachmittagsplatz verwiesen werden. Dies gilt ebenso bei Geschwisterkindern, also aus familiären Gründen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Kann! – Joachim Wahnschaffe (SPD): Das sind Ausnahmefälle!)

Das ist schlicht und einfach falsch.

Dann ist gesagt worden, das Wort Bildung käme so gut wie überhaupt nicht im Gesetz vor. Ich habe es extra nachgezählt. Einundzwanzigmal steht das Wort Bildung im neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das Wort steht drinnen, aber nicht das Konzept!)

Herr Kollege Wahnschaffe, das Wort steht nicht leer, sondern es hat einen tiefen Inhalt. Die Bildung ist beim Bildungsgesetz ungeheuer wichtig. Ich habe es heute schon eingangs gesagt. Die Ziele werden in der Verordnung festgeschrieben. Das wissen Sie genau.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Und wer überprüft Sie?)

Sie verlangen auf der einen Seite, dass sich der Bildungs- und Erziehungsplan verändern soll. Auf der anderen Seite sagen Sie, er muss gleich im Gesetz festgeschrieben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung ist ein Prozess, und vor diesem Hintergrund schreiben wir nur die Ziele in der Verordnung fest, damit wir nicht immer das Gesetz verändern müssen.

(Beifall bei der CSU)

Dann ist Prof. Fthenakis zitiert worden. Ich habe mir noch einmal seinen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 14. April dieses Jahres herausgeholt. „Bayern schneidet im Vergleich gut ab“, sagt Prof. Fthenakis. Er sagt gleichzeitig, die Neufi nanzierung sei gerechter, da Einrichtungen mit längeren Öffnungszeiten nun mehr Zuschüsse erhalten als solche, die sechs Stunden öffnen. Gleichzeitig sagt er, dass sich der Personalschlüssel verbessere. Weiter sagt er auch, Bayern gebe im Vergleich zu anderen Ländern viel Geld für den Elementarbereich aus. Es seien gute Rahmenbedingungen für den Bildungs- und Erziehungsplan; denn die Bildung ist uns ausgesprochen wichtig. – Das zu Prof. Fthenakis. Das nehmen Sie aber leider Gottes überhaupt nicht wahr.

Dann zur Gastkinderregelung: Wir haben – das habe ich heute schon einmal gesagt – in Artikel 7 die Wahlfreiheit festgelegt. Wir haben gleichzeitig – das möchte ich Ihnen schon sagen – überhaupt eine gesetzliche Regelung für Gastkinder eingeführt. Alles das, was Sie vorgelesen haben, Frau Kollegin Gote, bezieht sich auf die Situation zurzeit, weil wir noch keine Gastkinderregelung haben und weil wir das neue Gesetz noch nicht haben.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Dann wird es doch nicht besser, sondern noch schlechter!)

Sie können ganz sicher sein, dass sich mit dem neuen Gesetz Wesentliches verbessert.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Quatsch!)

Ich kenne die Situation in Bayern ganz genau. Viele der Anfragen landen bei mir. Ich habe übrigens den größten Mangel an Betreuungsplätzen in Nürnberg und in München festgestellt, wo wir SPD-Bürgermeister haben. Da fehlt es an der Kinderbetreuung. Da sollten Sie einmal vor Ihrer eigenen Haustüre kehren.

(Beifall bei der CSU – Christine Stahl (GRÜNE): In Nürnberg haben wir eine CSU-Mehrheit! Das ist eine bodenlose Frechheit!)

Falsch ist es zu behaupten, ein Elternbeirat sei nicht notwendig. Wir haben bisher keine gesetzliche Regelung über einen Elternbeirat für Krippen und Horte gehabt. Daher war es wichtig, dass dies im Kinderbildungs- und betreuungsgesetz mit aufgenommen worden ist. Wichtig ist für mich auch, dass die Zusammenarbeit mit den Eltern im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gestärkt wird. Es gibt nicht nur die innere Evaluation, wie Sie behauptet haben. Es wird nach wie vor natürlich die äußere Prüfung durch die Jugendämter geben. Daran ändert sich über