Protocol of the Session on June 29, 2005

Es geht weiter – Bayreuth –, ein Artikel vom 13. 14.03.2004:

Manche zahlen, was die Eltern freut, andere tun das nicht. Eine Gemeinde in der Fränkischen Schweiz hat erklärt, sie werde den kommunalen Förderbeitrag nicht zahlen. Dass der gemeindeeigene Kindergarten überfüllt ist und keine Plätze mehr zu bieten hat, ändere daran nichts. Haltung der Gemeinderäte: Die Mutter der Familie soll doch besser zu Hause bleiben und sich um ihre Kinder kümmern.

Eklatant auch der Fall einer allein erziehenden Mutter aus einem kleinen Ort in der Oberpfalz. Der dortige Kindergarten hat von 7.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Für die junge Frau ist das mit ihrer Arbeitszeit nicht zu vereinbaren. Lösung: Keine.

Ein letztes, besonders schönes Beispiel; ich hoffe, es wird Ihnen wirklich mulmig dabei:

Speichersdorf, Landkreis Bayreuth. Hier handelt sich um ein Kind, das in Bayreuth in der Kinderkrippe untergebracht ist. Die Gemeinde hatte dafür 2880 Euro im Jahr zu zahlen. Alternativ könnte man das betreffende Kind in einem der Kindergärten der Gemeinde unterbringen, so skizzierte Bürgermeister Manfred Porsch Lösungsmöglichkeiten. Doch dazu bestehe keine Möglichkeit; zum einen seien die Kindergärten auch ab September wieder komplett belegt, zum anderen sei das betreffende Kind auch zu klein. Im nächsten Jahr, wenn das Kind zweieinhalb Jahre alt sei, könne über eine Aufnahme in einen Speichersdorfer Kindergarten gesprochen werden.

Nebenbemerkung: Diese Herren meinen tatsächlich, es sei sinnvoll, ein zweieinhalbjähriges Kind an eine andere Gruppe zu gewöhnen. Fragen Sie einmal Pädagogen, was die dazu sagen.

In der Diskussion ging es dann weniger um die Frage, ob die Gemeinde den fi nanziellen Beitrag leisten will oder nicht, sondern vielmehr um die Notwendigkeit von Krippen an und für sich. Während Claudia Rettig

das ist übrigens eine grüne Kreisrätin –

von einer gesellschaftlichen Notwendigkeit sprach und dass Frauen entscheiden können müssen, ob sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder arbeiten wollen oder müssen, waren es vor allem die Männer im Gemeinderat, die darauf pochten, dass eine Mutter zu ihrem Kind gehört. Kinder würden zu besseren Menschen werden, wenn sie während der ersten Lebensjahre von der Mutter erzogen werden, so beispielsweise Günther Möller.

Gehen Frauen ihrer Aufgabe der Kindererziehung nach, würde das den Arbeitsmarkt entlasten. Kinder gehören in der Familie erzogen, so auch Hans Schmid. Ein Baby der Geborgenheit der Eltern zu entreißen und in eine Kinderkrippe zu stecken, diese Entscheidung wolle auch Dr. Wolfgang Hübner nicht mittragen und stimme daher gegen den Antrag, kündigte er während der Diskussion an.

Das jedoch, so Porsch, müsse jede Frau selbst entscheiden können. Wenn Bedarf vorhanden ist, müssen wir uns etwas einfallen lassen, vor allem dann, wenn ein sozialer Härtefall vorliege, was hier der Fall zu sein scheint. Ihm gegenüber habe das betreffende Paar zum Ausdruck gebracht, dass die Frau am Ende ihrer Ausbildung stehe und diese deshalb nicht unterbrechen könne.

Das steht alles in der Zeitung, Kolleginnen und Kollegen. Das ist unwürdig für die Betroffenen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Jeder weiß, um wen es geht. Das, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wollen Sie heute in Gesetzesform gießen. Dieser Zustand wird genauso bleiben. Es wird Einzelfallentscheidungen über einzelne Familien geben. Diese Meinungen sind nicht vor 30 Jahren formuliert worden, sondern letztes Jahr in Speichersdorf.

Es nimmt sich fast gering aus, darauf hinzuweisen, dass die Gastkinderregelung auch im Widerspruch zu den Zielen steht, die Sie mit dem neuen Gesetz verbinden, nämlich Wettbewerb. Sie wollten doch, dass die Einrichtungen untereinander in Wettbewerb treten. Wie soll das gehen, wenn letztendlich die Kommune entscheidet, welche Einrichtung das Kind besuchen darf? – Da gibt es keinen Wettbewerb.

Wir wollen, dass der Elternwille in jedem Falle vorgeht und akzeptiert wird und dass im Gesetz klare Regelungen dazu stehen, dass die Heimatgemeinde den kommunalen Anteil übernehmen muss, nicht kann, sondern muss – eindeutig und klar geregelt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch ein, zwei Sätze zu den Kolleginnen und Kollegen der SPD. Ich habe mich schon sehr gewundert – heute und auch in den vergangenen Monaten –, wie Sie gegen die Gastkinderregelung durch die Lande gezogen sind; das haben Sie auch heute wiederholt. Ich verstehe allerdings Ihren Antrag nicht. In Ihrem Antrag, über den wir heute abstimmen, steht am Ende ein Satz, der eigentlich böses Erwachen bedeutet. Da steht nämlich: „Den fi nanziellen Ausgleich regeln die Kommunen untereinander“.

Kolleginnen und Kollegen, das ist genau das, was wir jetzt haben; es klappt nicht, es funktioniert nicht. Die regeln den Ausgleich nicht untereinander. Die streiten, und die streiten immer noch. In Bayreuth sind immer noch nicht alle Fälle beigelegt. Deshalb verstehe ich diesen Antrag nicht, und deshalb werden wir ihn heute ablehnen. Dieser Streit wird auf dem Rücken der Eltern und letztlich der Kinder ausgetragen.

Ich bitte Sie, wenigstens bei der Gastkinderregelung noch einmal in sich zu gehen und diese sattelfest zu machen – den Kindern zuliebe.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Als Nächster hat Kollege Dr. Beyer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ergreife gerne die Gelegenheit, noch zu diesem Thema zu sprechen. Ich möchte eine Bemerkung vorausschicken, weil ich dazu befragt worden bin. Nein, ich spreche hier nicht als Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. Als Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt gehöre ich einem der Spitzenverbände der Wohlfahrtspfl ege an, ich stehe ihm vor. Wir haben ein eigenes Forum, die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspfl ege, dort bilden wir unsere Meinung. Aber ich bin Landtagsabgeordneter mit diesem ehrenamtlichen

Engagement, und deshalb nutze ich die Gelegenheit, etwas zum Zustandekommen dieses Gesetzes zu sagen und zu der Art und Weise, wie Sie mit den Menschen umgehen, die dieses Gesetz letzten Endes mit Leben erfüllen. Ich habe Erfahrungen, die andere Kolleginnen und Kollegen nicht haben.

Ich teile die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen, die die Veranstaltungen draußen mitgemacht haben. Da gibt es Veranstaltungen, bei denen sie Erzieherinnen und Erziehern gegenüber sitzen, wunderbar vorbereitet, in einer Art und Weise, die einem nur Respekt abnötigen kann, wohl informiert über alle Probleme des Gesetzes und mit Beispielen aus der Praxis. Die Kolleginnen und Kollegen erleben die sozialdemokratischen Bürgermeister, die sagen: Wir werden alles tun, um die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes abzufangen. Die Kolleginnen und Kollegen erleben am lautesten den CSU-Bürgermeister, der sagt: Was da drin steht in dem Gesetzentwurf, das kann nicht Gesetz werden, das darf nicht Gesetz werden, und das wird nicht Gesetz werden.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Ja, ja, genau! – Heiterkeit bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, die sich im Fränkischen auskennen, wissen, welcher Ihrer Parteikollegen das war. Der Bürgermeister hat das aber sehr, sehr ernst gemeint. Kolleginnen und Kollegen erleben vor Ort allerdings auch den CSU-Abgeordneten, der sagt: Na ja, wir dürfen unseren Kindern nicht so viele Schulden hinterlassen. Ich versichere Ihnen aber, ich nehme alle diese Anregungen mit nach München, ich nehme sie ernst und ich nehme sie mit. – Doch von all diesen Anregungen ist nichts, aber auch gar nichts in diesem Gesetz.

(Beifall bei der SPD)

Das sind Erfahrungen, die jeder meiner Kolleginnen und Kollegen mitteilen kann. Wie ich schon gesagt habe, habe ich andere Erfahrungen hinzuzufügen. Wenn die Zeit nicht reicht, dann kann ich mich auch ein zweites Mal melden, gegebenenfalls kann ich am Schluss dieser Diskussion noch einen Beitrag leisten, um darzustellen, was ich als skandalös empfi nde. Vielleicht ist das für Sie, Frau Ministerin, nur ein kleiner Punkt. Für mich ist es aber ein bemerkenswerter Punkt, und es ist skandalös.

Herr Unterländer, Sie haben heute auch wieder die Wohlfahrtsverbände angesprochen. Das machen Sie gerne, Sie nehmen uns mit in das Boot. Das ist schön. Ich weiß, was jetzt kommt: Es kommt der Hinweis: Wenn das alles so schlimm ist, warum war dann die Landesarbeitsgemeinschaft nicht als solche bei der Demonstration? – Bei dieser Demonstration waren nur einige der Wohlfahrtsverbände oder der Trägerorganisationen vertreten, aber es müssen auch nicht mehr sein. Damit Sie hinterher auch gleich wissen, mit wem Sie es zu tun haben: Ich darf hier ein paar Sätze aus der Presseinformation der Caritas zitieren. Der verehrte Herr Kollege, der Landescaritasdirektor Prälat Zerrle, der zurzeit auch der Landesarbeitsgemeinschaft vorsteht, hat an dem Tag, an dem auch das Aktionsbündnis eine Pressekonferenz hatte, die Sicht der Caritas dargestellt. Ich zitiere nur einige Splitter. Es heißt

dort: „Ich bezweifl e, dass die dafür vorgesehenen Mittel reichen werden“. In der Presseerklärung ist weiter zu lesen, das neue Gesetz dürfe kein Einspargesetz werden, der Freistaat müsse die fi nanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig und verlässlich sichern, damit die Einrichtungen den veränderten erhöhten Anforderungen, insbesondere denen des Bildungs- und Erziehungsplanes, gerecht werden könnten. Die „Optimierung des Einsatzes öffentlicher Mittel“ dürfe nicht zulasten eines deutlich erhöhten wirtschaftlichen Risikos der freien gemeinnützigen Träger gehen. Das Wahlrecht der Eltern müsse bleiben, ohne dass sie fi nanziell übermäßig belastet würden. Zusätzliche Mittel müssten bereitgestellt werden für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

Das alles sagt Ihnen nicht der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, sondern das sagt der Vorsitzende der Caritas, Prälat Zerrle. Meine Damen und Herren, Herr Unterländer, Sie kennen diese Ausführungen. Das ist fast wortgleich mit dem, was wir in der Mitgliederversammlung im Dezember beschlossen haben. Ich war bei dieser Sitzung anwesend, deshalb kann ich das auch verdeutlichen. Ich glaube, dieses Kapitel können wir abschließen. Zwischen die Wohlfahrtsverbände, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, passt hier kein Blatt Papier.

(Beifall bei der SPD)

Versuchen Sie deshalb nicht, etwas anderes zu behaupten.

Nun zu einer dieser zusätzlichen Erfahrungen. Eine dieser Erfahrungen in diesem Prozess ist, dass die Konnexität der Tod der Subsidiarität ist. Wir haben ein Gesetz, das in einem mehrstufi gen Verfahren nach den Wünschen der Kommunalen Spitzenverbände und letztlich hinter verschlossenen Türen erarbeitet wurde. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspfl ege, die immerhin Träger von zwei Dritteln aller Kindertagesstättenplätze in Bayern sind, waren dabei massiv benachteiligt. Die Anhörung der freien Wohlfahrtspfl ege erfolgte in der Regel zu spät, zu kurzfristig. Ich könnte Ihnen Geschichten erzählen, die würden Sie nicht glauben, doch ich könnte Sie Ihnen belegen. In der Folge aber waren die Anhörungen der Wohlfahrtsverbände nahezu 100 % erfolglos.

Eine Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe gibt es im Verhältnis Staat – Kommunen – freie Wohlfahrtspfl ege nicht mehr, verehrte Frau Ministerin. Das heißt, das Subsidiaritätsprinzip, das dem Prinzip zugrunde liegt, warum die Wohlfahrtspfl ege tätig ist – denn sie nimmt Ihnen, Frau Ministerin, staatliche Aufgaben ab –, ist durch die Konnexität, wie wir sie hier erleben, mit dieser Art von Gesetz, de facto ausgehebelt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das in einer Normenkontrollklage geprüft wird. Herr Kollege Unterländer, darüber werden wir bald reden. Ich sage Ihnen eines: Eine Lehre der Landesarbeitsgemeinschaft aus diesem Gesetzentwurf ist: Wir werden darauf bestehen, dass wir ein Verfahren der Einbindung bekommen werden. Wenn Sie nicken, dann macht mir das Hoffnung, dass wir darüber reden können. So könnten wir Folgerungen wie jetzt vermeiden. Wenn die Kommunen zu Recht beteiligt sind, dann muss das auch die

Wohlfahrtspfl ege sein; das ist eine der Lehren aus diesem Gesetz.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Dass dieses Gesetz kein großer Wurf ist, das muss ich hier nicht wiederholen. Wir haben das letzte kostenfreie Kindergartenjahr nach dem BayKiBiG nicht vor der Einschulung, anders als Rheinland-Pfalz. Das wissen wir, das beklagen wir. Ihnen ist das egal. Sie machen Eltern zu Bittstellern, darüber haben wir geredet, all das muss ich hier nicht noch einmal zitieren.

Als Jurist darf ich aber eins sagen: Ich fi nde es sehr lässig, wie Sie mit dem von Frau Kollegin Narnhammer zu Recht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2004 umgehen. Ich habe damals gesagt, das Urteil muss und wird ein Umdenken bringen, weil die Bestimmungen in Ihrem Entwurf verfassungswidrig sind. Denn das Bundesverwaltungsgericht sagt: Artikel 6 des Grundgesetzes gibt das Wahlrecht her. Frau Kollegin Narnhammer hat das sehr gut ausgeführt, ich muss das an dieser Stelle nicht noch einmal tun. Sie haben nichts geändert. Ich bin gespannt. Ich erwarte, dass dieser Aspekt gerichtlich überprüft wird. Das Ergebnis werden wir dann sehen. Ich jedenfalls halte diesen Punkt ganz klar für verfassungswidrig.

Aus Sicht der Träger muss ich eines sagen: Wenn man darüber streitet, wer die Kosten trägt, dann sind es die Träger, die für die Dauer der Zeit, in der man diese Fragen gerichtlich austrägt, auf den Kosten sitzen bleiben. Die Träger tragen das wirtschaftliche Risiko.

Über die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf haben wir geredet. Das Institut für Frühpädagogik sagt, jedes fünfte Kind hat erhöhten Förderungsbedarf. Diese Kinder sind die Verlierer. Verlierer sind aber auch alle Träger, die sich auch künftig in vernünftiger Weise um diese Kinder kümmern, weil sie das selbst bezahlen; denn das Gesetz sieht das nicht vor. Es gibt nämlich keinen Faktor, mit dem Qualität gefördert wird. Qualität soll nach Ihrer Auffassung aus den Elternbeiträgen kommen oder aus der Nächstenliebe der Wohlfahrtsverbände entstehen. Das ist wohl Ihr neues Bild von der Wohlfahrtspfl ege. Wir sollen also diejenigen sein, die das aus Nächstenliebe tun. Wir tun das aus Liebe zum Menschen, Frau Ministerin. Wir müssen allerdings auch die Kirche im Dorf lassen.

(Karin Radermacher (SPD): Wir tun das aus Verantwortung!)

Natürlich tun wir das aus Verantwortung, das ist selbstverständlich.

Herr Kollege Unterländer, Sie haben gesagt, die Praxis ist ruhig und nimmt das alles hin. Die Praxis ist nur deshalb ruhig, weil sie die Ausführungsverordnung noch nicht kennt. Dann wird es zum Stechen kommen. Es ist praxisfern, wenn Sie aufgrund der Tatsache, dass wir uns nun mit diesen acht dürren Seiten des Gesetzestextes befassen, schließen, jetzt wäre schon Ruhe. Ich sage Ihnen vielmehr eines: Ich weiß nicht, was Sie sich dabei denken, wenn Sie mit dem neuen Finanzierungssystem

den Trägern das gesamte Risiko auferlegen, weil das System von der Buchungszeit, der Buchungswilligkeit und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängig wird. Wir haben die Fälle, wo wir Veränderungen haben, sie wurden heute schon alle zitiert. Meinen Sie in der Tat, dass Sie sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Träger aufs Spiel setzen?

Zu den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen wurde vieles theoretisch gesagt. Ich nenne Ihnen ein praktisches Beispiel aus dem Nürnberger Land. Ein kirchlicher Träger hat bereits jetzt Kündigungen ausgesprochen. Es gibt die klare Aussage, dass es künftig nur noch Ein-Jahres-Verträge gibt. Es gibt auch die klare Aussage, dass künftig keine Praktikumsplätze mehr angeboten werden. So reagiert der kirchliche Träger eines ganz normalen zweigruppigen Kindergartens draußen in Franken. Über die Kindergärten in Franken hat Herr MR Dunkl in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses gemeint, abschätzig reden zu müssen. Hier geht es um einen ganz normalen Kindergarten, der zu den Verlierern dieser Reform wird.

Aber er hat dann zu dem Kollegen beruhigend gesagt – es war nur dumm, weil es der Kollege Rudrof aus Oberfranken war, der sich sogar als CSU-Mann aufgeregt hat –: Es sind im Wesentlichen die Kindergärten in Franken, die betroffen sind. – Das war eine bemerkenswerte Aussage im Landwirtschaftsausschuss.

(Margarete Bause (GRÜNE): Das ist doch Programm!)

Ja, gut, das ist offensichtlich dann Programm. Aber sogar Kollege Rudrof hat sich ein „Na, na!“ abgerungen und damit die größtmögliche Missachtung gegenüber der Staatsregierung zum Ausdruck gebracht.

Jetzt bin ich bei diesen besonderen Erfahrungen. Ich kann Ihnen sagen, es ist interessant und es ist bitter zu erleben, wie Sie mit Ihrer Art, das Gesetz zu kommunizieren oder nicht zu kommunizieren, bei den Erzieherinnen draußen Porzellan zerschlagen. Was ich nach diesen legendären Dialogveranstaltungen gehört habe, war, dass Menschen, die treu zu diesem Staat stehen, sagen: Das darf doch nicht wahr sein! – Das erste Mal erleben sie an ihrem Leib, was wir hier jede Woche erleben: dass Ihnen Argumente egal sind und dass Ihnen auch Logik egal ist, wenn es nur in ein von Ihnen beschlossenes Konzept hineinpasst.