Protocol of the Session on June 9, 2005

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei gaukeln Sie den Bauern und der Landwirtschaft vor, dass sie zur intensiven Landwirtschaft zurückkehren könnten. Das können sie aber in FFH-Gebieten nicht.

(Christian Meißner (CSU): Ja, eben!)

Das ist Anleitung zur Rechtsbeugung; denn Sie gaukeln ihnen doch falsche Vertragsbedingungen vor.

Zum Schutz der Arten, die nach Anhang 4 der FFH-Richtlinie zu schützen sind: Hier ist eine lokale Vernichtung möglich. Rechtsbeugung!

Der Begriff „nachhaltige“ Eingriffe wird durch „erhebliche“ Eingriffe ersetzt. Auch das wird in der Summe zu deutlichen Verschlechterungen führen.

Die Chance, in Bayern die Verbandsklage für landesspezifi sche Planungen einzuführen, haben Sie vertan.

Sie haben es auch versäumt, bereits jetzt etwas aufzugreifen, was allerdings nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes pfl ichtgemäß erst im Jahre 2006 notwendig ist, nämlich die Verträglichkeitsprüfung für Gentechnikanbau in FFH-Gebieten vorzusehen.

Das Gesetz ist unzureichend und lückenhaft und in einigen Punkten tatsächlich Rechtsbeugung im Hinblick auf andere bestehenden Gesetze.

(Christian Meißner (CSU): Starker Tobak, was Sie da sagen!)

Fazit: Wir haben eine lange Verzögerung, eine unzureichende Umsetzung, wir haben eine Erosion des Naturschutzes zu verzeichnen.

Was die landwirtschaftlich-fachliche Praxis betrifft, waren ganz eindeutig Bauernverband und chemische Industrie die Schriftführer.

Sie haben die Chance vertan, für die Gesellschaft Artenvielfalt als Reichtum des Lebens zu sichern. Sie haben die Chance vertan, die Kommunen zur Umsetzung von Natur- und Umweltschutz, von Bodenschutz, von Flächenschutz, von Gewässerschutz zu verpfl ichten. Außerdem haben Sie gerade im Hinblick auf die Landwirtschaft eine Chance vertan. Die EU gibt umweltgerechte Produktion und Landschaftspfl ege-Naturschutz vor. Der Förderkatalog der EU wird genau in diesem Sinne künftig für die Landwirtschaft ausgebaut werden. Aber Sie haben diese Chance für die bayerische Landwirtschaft nicht genutzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trotz unseres Gesetzentwurfs im letzten Jahr werden wir mit Änderungsanträgen noch einmal in die Debatte einsteigen; denn viele Punkte sind mehr als änderungsbedürftig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Es wird so verfahren.

Tagesordnungspunkt 2 d muss abgesetzt werden, nachdem der angekündigte Gesetzentwurf in der Kabinettssitzung nicht beraten wurde.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetze (Drs. 15/2417) – Zweite Lesung –

Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat fi ndet dazu keine Aussprache statt. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2417 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/3411 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfi ehlt unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe verschiedener Veränderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/3411.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Derer, die telefonieren. Damit ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes.“

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 15/2906) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Georg Stahl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes kann ein wichtiges Thema für die M-Züge an den Hauptschulen zu Ende und auf den Punkt gebracht werden.

Seit der Einführung der M-Klassen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 in den Hauptschulen durch die Änderung des bayerischen EUG am 25. April 2000 kam es immer wieder zu Diskussionen über die Einführung von Gastschulbeiträgen. Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion hatten für das Schuljahr 2000/01 bewusst auf eine

sofortige fi nanzielle Regelung zwischen abgebenden und aufnehmenden Kommunen verzichtet, da man erst Erfahrungswerte sammeln wollte und auch eine einvernehmliche Lösung mit den kommunalen Spitzenverbänden anstrebte.

Meine Damen, meine Herren, die Gespräche und die durchgeführten Verbandsanhörungen brachten für die weiteren Beratungen besonders im Bildungsausschuss Anregungen und Argumente für ein sinnvolles und für alle Beteiligten vertretbares Beschlussergebnis. Mittlerweile ist eine Kompromisslösung gefunden worden. So sollen künftig für M-Klassen-Schüler in der Jahrgangsstufe M 10 Gastschulbeiträge von den aufnehmenden Schulaufwandsträgern erhoben werden. Als Termin für das InKraft-Treten des Änderungsgesetzes ist der 1. Januar 2005 vorgesehen, damit bereits im Haushaltsjahr 2005 die vorgesehenen Gastschulbeiträge erhoben werden können.

Zum Abschluss sei noch erwähnt, dass es im Schuljahr 2003/04 insgesamt an 424 Standorten 38 706 M-Klassen-Schüler in 1710 Klassen im Freistaat Bayern gab. Davon sind 11 096 und damit 22,64 % in den Klassen M 10 erfasst gewesen.

Durch den Mittlere-Reife-Zug ist die Hauptschule zur Angebotsschule geworden. Das ist für die Hauptschule ein wichtiger Erfolg; denn dadurch bietet sie leistungswilligen und leistungsfähigen Schülern nach der Jahrgangsstufe 6 neue Chancen.

Da der Gesetzentwurf in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 7. April 2005 bei Enthaltung der SPD gutgeheißen wurde, gehe ich davon aus, dass es heute im Interesse der Sache bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu einer breiten Zustimmung kommen wird.

(Beifall bei der CSU und der Abgeordneten Simo- ne Tolle (GRÜNE))

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt, der diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, wurde in Erster Lesung ausführlich diskutiert und ist auch im Bildungsausschuss sehr intensiv besprochen worden. Deswegen möchte ich mich jetzt ganz kurz fassen.

In der Ersten Lesung – das habe ich damals deutlich gemacht, und das möchte ich noch einmal deutlich machen – habe ich Sie an den Kampf um die M-Standorte erinnert, den es gegeben hat, als diese eingerichtet wurden – einen Kampf, der eigentlich jedem verständlich sein muss; denn sowohl Schulen wie auch Gemeinden haben natürlich sofort gemerkt, welche deutlichen Standortvorteile sowohl für die Schule als auch für die Gemeinde damit verbunden sein werden, wenn man M-Standort wird. All die Gemeinden, die nicht zum Zug gekommen sind, haben natürlich auch gemerkt, welche Probleme sich für den Schulstandort daraus ergeben werden, dass man kein M-Standort geworden ist.

Ich darf Sie an Ihre Beschlüsse zur Zukunft der Hauptschulen, vor allen Dingen zur Zukunft der einzügigen Hauptschulen, erinnern, in denen ganz deutlich steht, dass diese Schulen nur dann erhalten bleiben sollen, wenn sie auf Dauer gesichert sind, was nach Nachfrage unsererseits so interpretiert worden ist, dass sie über vier, fünf Jahre hinweg pro Jahrgang mindestens 22, 23 Schüler aufweisen müssen. Diese Zahl zu erreichen, wird für all die Hauptschulstandorte wirklich ein großes Problem, die nicht zu den M-Standorten gehören.

Aus guten Gründen hat man damals in der Diskussion davon Abstand genommen, eine gesetzliche Regelung auf Landesebene zu erlassen, die das Erheben von Gastschulbeiträgen ermöglicht. Dass im Nachhinein diese Möglichkeit doch wieder ins Gespräch gebracht wird und die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, ruft, meine ich, zu Recht bei den Gemeinden, die nicht Standort geworden sind, Kritik hervor. Auf einen Nenner gebracht: Man fühlt sich in der Sache sozusagen doppelt betrogen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Den Gemeinden werden die Schüler weggenommen, und jetzt müssen sie hinterher auch noch das Geld zahlen.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Wir verstehen natürlich auch – hören Sie zu, Herr Kreuzer, dann werden Sie erfahren, dass ich das weiß – das Interesse der M-Zug-Standortgemeinden an einer Kostenminimierung und natürlich auch an einem gerechten Kostenausgleich. Die Frage ist aber, wie dieser Kostenausgleich ausschauen muss, ob es nur die Möglichkeit der Gastschulbeiträge gibt oder ob es nicht angebracht wäre, nach dem doch auch von Ihnen so gepriesenen Motto zu verfahren „Wer anschafft, muss zahlen“ und diesen Kostenausgleich vom Freistaat Bayern an die M-Zug-Standortgemeinden zu leisten.

Es ist richtig, dass dieser Gesetzentwurf nicht die generelle Einführung von Gastschulbeiträgen für M-Klassen vorsieht, sondern lediglich für die 10. Klasse, sodass man sagen könnte, das sei ein gangbarer Kompromiss. Weil sie das eben als gangbaren Kompromiss gesehen haben, haben auch die Kommunalen Spitzenverbände diesem Gesetzentwurf zugestimmt.

In den Ausschussdiskussionen aber konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich eben nicht um einen Kompromiss handelt, bei dem man bleiben will, sondern dass man diesen Gesetzentwurf eher als Einstieg in die generelle Einführung von Gastschulbeiträgen für MKlassen ansieht. Das halten wir seitens der SPD-Fraktion nicht für zielführend und auch nicht für angebracht. Deswegen werden wir uns erneut der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Tolle.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich kann es kurz machen. - Das ist ein pragmatischer Kompromiss, dem wir auch deshalb zustimmen, weil die Kommunalen Spitzenverbände ihn auch gebilligt haben. Herr Minister Schneider, eine kleine Hausaufgabe sollte man sich allerdings aus diesem Prozess ins Kultusministerium mitnehmen. Ich hätte mir den Kompromiss früher gewünscht. In Zukunft sollte man die Finanzierung bereits bedenken, während man Veränderungen macht. Das ist etwas, was wir alle für die Zukunft aus dieser Lösung lernen können.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/2906 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/3429 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist so beschlossen.