Protocol of the Session on May 11, 2005

Ich bedanke mich noch einmal bei der Staatsregierung, ich bedanke mich nochmals beim Obersten Rechnungshof, beim Präsidium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die gute Arbeit und für die Arbeitsunterlagen, die wir als Parlament bekommen, damit wir daraus die richtigen Folgerungen ziehen können.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kiesel.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte hier um etwas Geduld, weil wir mehrere Abstimmungen durchzuführen haben. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Der Abstimmung liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/3288 zugrunde. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern getrennt abgestimmt werden soll.

Nach der Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll aufgrund der Haushaltsrechung und des Jahresberichts 2004 des Obersten Rechnungshofes der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Nach der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absatz 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a) bis v) eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen und zu den Buchstaben a) bis d), f), i) bis p), r) sowie t) bis v) zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/3288.

Da das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Buchstaben im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unterschiedlich gewesen ist, lasse ich zunächst über die einstimmig beschlossenen Teile der Nummer 2 abstimmen. Hierbei handelt es sich um die Buchstaben b) bis h), k) und l) sowie n) bis v). Wer der Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die drei Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.

Nun lasse ich noch über die offenen Buchstaben a), i), j) und m) der Nummer 2 der Beschlussempfehlung einzeln abstimmen.

Wer dem Buchstaben a) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Auch Sie, Herr Kollege Kaiser, enthalten sich jetzt?

(Dr. Heinz Kaiser (SPD): Ja!)

Dann ist das ebenfalls beschlossen.

Wer dem Buchstaben i) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen?

Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Wer dem Buchstaben j) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist das ebenfalls so beschlossen.

Wer dem Buchstaben m) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPDFraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN so beschlossen.

Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist damit in allen Punkten zugestimmt worden.

In der Nummer 3 der Beschlussempfehlung empfi ehlt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Landtag, gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung festzustellen, dass die Verfahren bei der Ausschreibung und Vertragsabwicklung des neuen IuK-Einsatzes von gravierenden und mit Mehrkosten verbundenen Mängeln behaftet waren und die zögerliche Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 11. Juli 1995 zu einer Verzerrung zwischen dem Haushalt und der Betriebsbuchhaltung geführt hat.

Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen des Hauses. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist damit zugestimmt worden.

Nach der Nummer 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll der Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 5 der Bayerischen Haushaltsordnung die Arbeitsweise der Regierung von Oberbayern bei der Rückforderung von zu viel erstatteten Fahrgeldausfällen missbilligen. Wer der Nummer 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Nummer 4 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ebenfalls zugestimmt worden.

Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen sowie der Feststellung und der Missbilligung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaats Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.

Ich lasse nun abstimmen über den Tagesordnungspunkt 11. Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/3262 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2002 die Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um

das Handzeichen. – Übereinstimmung des Hohen Hauses insgesamt. Ich frage noch der Ordnung halber nach Stimmenthaltungen. – Keine. Damit ist dies so beschlossen.

Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist gemäß Artikel 101 in Verbindung mit Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung damit ebenfalls die Entlastung erteilt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind die Tagesordnungspunkte 10 und 11 erledigt.

Ich gebe noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung des Landtags zum Abschluss eines Innovationsbündnisses auf der Drucksache 15/3015 – Tagesordnungspunkt 9 – bekannt. Mit Ja haben 98 gestimmt, mit Nein haben 47 gestimmt, Stimmenthaltungen waren keine.

Der Landtag hat damit dem Abschluss eines Innovationsbündnisses mit den Hochschulen seine Zustimmung erteilt. Vielen herzlichen Dank.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Die Mittagspause ist angesagt. Sie haben sie sich verdient. Um 14.00 Uhr geht die Sitzung weiter.

(Unterbrechung von 13.02 bis 14.05 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Dr. Otmar Bernhard, Markus Sackmann u. a. u. Frakt. (CSU) Vertrag über eine Verfassung für Europa (Drs. 15/3348)

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bocklet das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass der Bayerische Landtag nicht aufgerufen ist, diesen Verfassungsvertrag zu ratifi zieren. Wenn wir uns trotzdem mit ihm befassen, so liegt der Grund darin, dass mit diesem Verfassungsvertrag – sollte er in Kraft treten – natürlich auch die Rechtsgrundlage für unsere Tätigkeit in der Zukunft festgelegt wird; denn es werden natürlich auch die Kompetenzen der deutschen Länder dadurch berührt.

Ich habe mich bemüht, in dem vorliegenden Antrag weder mich in reiner Apologetik noch in Fundamentalkritik zu ergehen, sondern ich habe versucht, einen nüchternen Blick auf die Fakten zu richten und dabei eine größtmög

liche Transparenz herzustellen, damit die öffentliche Debatte in der Sache geführt werden kann und nicht mit Vorurteilen.

Ich erwähne als positiv in diesem Verfassungsvertrag, dass er erstens versucht, aus dem bisherigen Wust von Verträgen und Erklärungen zu einem Vertragswerk zu kommen. Das ist nicht ganz gelungen, aber es ist immerhin ein Grundlagenvertrag hervorgebracht worden, der die Säulenstruktur seit Maastricht nun vereinigt in einer, wenn auch nicht ganz durchgehaltenen Systematik der Gemeinschaftsmethode, und der die Grundrechtscharta nun in den Verfassungsvertrag integriert, sowie der Rechtsgemeinschaft Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit verleiht. Insgesamt ist zu sagen, dass es eine klarere Struktur ist.

Beim zweiten Punkt möchte ich mich an die wenden, die beim Bundesverfassungsgericht zu klagen versucht haben. Ich kann ihnen sagen, dass es beim Staatenverbund bleibt.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Sie sehen in die falsche Richtung!)

Sie horchen doch so aufmerksam zu, deswegen habe ich mich an Sie gewandt. Es bleibt beim Staatenverbund. Das heißt, die Schwelle zum europäischen Staat wird nicht überschritten, auch wenn der Begriff Verfassung so etwas suggerieren könnte, was ja auch von einigen durchaus gewollt ist. Es bleibt dabei, dass die Nationalstaaten die Herren des Vertrages sind, dass sie die Kompetenzkompetenz haben und dass sie entscheiden, wenn Kompetenzen auf europäischer Ebene übertragen werden.

Es gibt einen dritten wichtigen Punkt, auf den Bayern insofern stolz sein kann, als Bayern Ende der Achtziger-, Anfang der Neunzigerjahre in den Verhandlungen über den Maastricht-Vertrag großen Wert darauf gelegt hat, dass das Subsidiaritätsprinzip entsprechend verankert wird. Die Defi nition des Subsidiaritätsprinzips entspricht jetzt dem, was wir uns immer vorgestellt haben. Positiv ist auch, dass die regionale und kommunale Selbstverwaltung erstmals im europäischen Vertragswerk hervorgehoben werden und der Bundestag und der Bundesrat erstmals in den europäischen Entscheidungsprozess auf europäischer Vertragsgrundlage durch das so genannte Frühwarnsystem und die Klagemöglichkeit einbezogen werden.

Eine kritische Anmerkung gibt es dazu natürlich auch. Es sind sehr kurze Fristen und es ist ein großes Quorum. Bundestag und Bundesrat werden sich anstrengen müssen, unter diesen engen Bedingungen erfolgreich auf europäischer Ebene zu operieren.

Viertens ist es positiv, dass die Kompetenzen jetzt in klare Kategorien aufgeteilt sind, dass es ausdrücklich bei der Einzelermächtigung bleibt, dass die Strukturförderung einen weiteren Rahmen bekommt und dass die Grundlagen für die Außen- und Sicherheitspolitik positiv gefasst worden sind. Es kann also nicht daran liegen, wenn wir nicht mit einer Stimme in der Weltpolitik sprechen, son

dern allenfalls daran, dass wir in Europa noch nicht einer Meinung sind.

Zur Transparenz der Gesetzgebung tragen die Reduzierung der Rechtsinstrumente und der Verfahren und der Ausbau des Mitentscheidungsverfahrens erheblich bei.

Schließlich die Institutionen. – Das Europäische Parlament wird als Gesetzgeber gestärkt. In aller Regel ist das Parlament gleichberechtigter Mitgesetzgeber mit dem Rat. Die Differenzierung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben wird aufgehoben. Das Parlament hat bei allen Ausgaben volles Mitentscheidungsrecht. Die Kommission wird gestärkt – einmal durch mehr Kompetenzen für den Präsidenten und durch die Zuordnung der Generaldirektionen zu den Kommissaren; der Rat wird in seinen Verfahren verbessert. Hier ist ein positiver Aspekt gerade für Deutschland, dass es gelungen ist, die doppelte Mehrheit zu verankern. Schließlich bekommt der Europäische Rat einen Präsidenten; damit bekommt auch die Europäische Union ein Gesicht und jemanden, der Europa nach außen vertreten kann. Mit dem europäischen Außenminister wird Gleiches auf Ratsebene versucht. Ich füge allerdings hinzu: Das Ganze hat nur Erfolg, wenn sich die Europäer auch einig sind. Ein europäischer Außenminister und ein Präsident des Europäischen Rates nützen nichts, wenn sich Europa wieder spaltet, wie es im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg der Fall war.

Schließlich sind natürlich auch kritische Anmerkungen notwendig, und wir sollten unsere Kritik ganz offen ansprechen. Sie zu verdrängen würde bedeuten, dass wir die Leute darum betrügen, eine offene Entscheidung über diese Frage treffen zu können. Uns stört es, dass die Vertragsväter nicht den Mut hatten, offen anzusprechen, dass das Christentum die geistige Grundlage Europas ist.

(Beifall bei der CSU)

Egal, wie der Einzelne dazu steht: Das ist im Grunde eine historische Banalität; umso notwendiger wäre es gewesen, dies anzusprechen. Auch nach dem Gottesbezug kann man fragen, ob man gläubig ist oder nicht. Aber dass das menschliche Handeln begrenzt ist und dass politische Ordnung von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht schaffen kann, ist eigentlich auch selbstverständlich. Insofern wäre es wünschenswert gewesen; wir kennen die Gründe, warum es nicht geschehen ist.