Von unserer „Verabredung zur Sicherung der Erneuerung“ profi tieren alle Seiten gleichermaßen: Die Hochschulen und die Hochschullehrer können auf sicherer fi nanzieller Grundlage ihre Perspektive durch ein Mehr an Mitteln planen, und sie erhalten eine Garantie für Zuwachs an eigenem Entscheidungsspielraum.
Die Studierenden sollen von einer stets aktualisierten Lehre, modernen Studienstrukturen und dem Netzwerk der fachlichen Zusammenarbeit der Hochschulen an unterschiedlichen Standorten profi tieren. Lassen Sie mich deutlich sagen, wenn Professoren und Studierende durch die Studienbeiträge in ein neues, ein anderes Verhältnis kommen, dann wird man auch anmahnen dürfen, wenn der eine oder andere Professor nicht auf dem Stand der Zeit ist. Man wird auch nachfordern dürfen, damit etwas aktualisiert vorgetragen wird. Dieses andere Verhältnis zwischen den Beteiligten an der Hochschule erachte ich als zwingend erforderlich und längst überfällig. Dabei versichert der Staat den Studierenden im Innovationsbündnis schriftlich, dass ihre Studienbeiträge weder durch Kürzungen von staatlicher Seite gegengerechnet noch an anderer Stelle eingespart werden, im Gegenteil: Sie verbleiben eins zu eins als zusätzliche Mittel zur Optimierung des Lehrangebots an den Hochschulen. Im Gegenzug versichern die Hochschulen dem Staat, dass sie bayernweit, Standort für Standort, ihre Strukturen optimieren und modernisieren. So schaffen wir 26-mal Sicherheit in der Grundfi nanzierung und 26-mal Flexibilität für variierende Exzellenz und individuelle Entwicklung und Einzelförderung.
Das Innovationsbündnis formuliert die gemeinsamen hochschulpolitischen Ziele aller Vertragspartner. Es regelt erstmals in Vertragsform Leistungsverpfl ichtungen für den
Staat und für die Hochschulen. In seinem Rechtscharakter ist das Innovationsbündnis eine Rahmenvereinbarung. Der gemeinsam abgesteckte Rahmen mündet in Zielvereinbarungen, die wir einzeln mit den Hochschulen abschließen. Das wiederum sichert die Varianz und die Vielfalt des Angebots.
Kern der staatlichen Zusagen ist die Planungssicherheit, die die Hochschulen bis zum Ende des Jahres 2008 erhalten. Bis dahin bleibt der Hochschuletat mindestens auf dem Niveau des Nachtragshaushalts 2004. Wenn Möglichkeiten dazu bestehen, soll er weiter wachsen, wie das jetzt im Haushaltsjahr 2005/2006 um 7,2 % geschieht.
An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Manfred Ach, und meinem Kollegen Kurt Faltlhauser danken. Sie kommen den Hochschulen, gemessen am Spielraum, den das Berliner Haushaltsdesaster lässt, weit entgegen.
Dieser Zuruf ist mehr als deutlich. Das Desaster ist in Berlin, nicht bei uns. Ich bin froh, dass Sie das aus Ihren Reihen unterstreichen.
Nicht ich habe „ach ja“ gerufen, sondern Sie. Ich fi nde es ausgezeichnet, dass ich diesen Umstand draußen immer wieder betonen kann.
Es gibt zwar keine absoluten Garantien gegenüber allen anderen Bereichen des Staates, die Staatsregierung sagt den Hochschulen aber eine bevorzugte Behandlung zu, selbst dann, wenn neue Haushaltssperren und globale Minderausgaben unumgänglich werden. Wer das angezweifelt hat, müsste durch unseren ersten Sparschritt zu Beginn dieses Jahres eines Besseren belehrt worden sein. Ohne Unterschrift wurde den Hochschulen bereits einmal deutlich gesagt: „Ihr nicht, denn ihr müsst Zukunftsaufgaben meistern. Ihr müsst der nächsten Generation den Rücken freihalten.“ Eine solche Zusage fi nden Sie in keinem anderen Bundesland, schon gar nicht in denen, in denen die SPD und die GRÜNEN regieren.
Als zusätzliche Finanzausstattung bekommen die Hochschulen für die Jahre 2005/2006 insgesamt 180 Millionen Euro aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“ und damit den Löwenanteil aus diesem Sondertopf. Auch für die Jahre 2007/2008 stehen weitere Mittel aus diesem Programm in Aussicht. Zudem haben wir jetzt die Möglichkeit, Erlöse aus dem Verkauf von Hochschulgebäuden, die im Rahmen der Neustrukturierung frei gemacht werden, zur Finanzierung von neuen Hochschulgebäuden einzusetzen. Auch hier geht der Freistaat als erster einen ganz neuen Weg. Wann hat es das überhaupt schon einmal gegeben, dass die verfügbaren Immobilien veräußert werden konnten, um damit einen Neubau oder eine Reparatur zu fi nanzieren? Dies ist in den letzten Jahren notwendig geworden, weil wir die Mittel oft strecken
mussten. Das weiß ich, hier habe ich nichts zu beschönigen. Entscheidend aber ist, dass der bayerische Finanzminister diesen Schritt geht, auch wenn er ihm schwer fällt. Das ist ein Kompliment wert und eine Anerkennung, die wir größer schreiben sollten als bisher.
Ebenso erfreulich ist, dass die Hochschulen zusätzlich zu Einnahmen aus Weiterbildungsangeboten künftig weitere Einkünfte in vollem Umfang behalten können. Dazu gehören auch die Gebühren für Zweit- und Langzeitstudien oder aus der Vermietung von Räumen. Schließlich wird im Innovationsbündnis die Absicht der Staatsregierung festgeschrieben, Stellen in die Hochschulen zu verlagern, sobald die starken Schülerjahrgänge an die Hochschulen wechseln. Die optimale Ausbildung der betroffenen jungen Leute ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von entscheidender Bedeutung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Bündnis lebt von den Zusagen aller Beteiligten. Die Hochschulen ihrerseits verpfl ichten sich, aktiv an der Optimierung der bayerischen Hochschullandschaft mitzuwirken. Wichtige Grundlage dabei bilden die Empfehlungen der Mittelstraß-Kommission, die uns seit Anfang April vorliegen. Um jeder falschen Einschätzung zuvorzukommen: Die Empfehlungen der Mittelstraß-Kommission resultieren aus Eckdaten, die die Universitäten selbst vorgegeben haben. Alle Hochschulen waren imstande, aus ihrer eigenen Sicht das Optimierungskonzept für die nächsten Jahre in einen Rahmen zu stellen. Sie konnten ihn in die Diskussion der Experten einbringen. Die Experten wiederum haben nicht die Hochschulen bewertet, sondern das, was diese als Zukunftspotenzial vorgegeben haben.
Diese Vorgaben haben die Experten in den Rahmen eines Wettbewerbs der bayerischen Universitäten mit der internationalen Szene gestellt. Dabei wurde festgehalten: In Bayern haben wir einige Dinge, die kommen häufi ger vor, die sind an einer Stelle optimal, an einer anderen aber sind sie nicht so ausgestattet, wie man sich das vorstellt. Weil es an der Ausstattung mangelt, wird empfohlen – unter Umständen hat die Hochschule das selbst auch so gedacht – an dieser Stelle weiterzudenken oder auch nicht. Das bedeutet, die Mittelstraß-Kommission bestätigt oft, was eine Hochschule bereits für sich selbst festgestellt hat. Manchmal geht die Kommission darüber hinaus. In einigen wenigen Fällen hat die Kommission bei kleineren Einheiten, die von den Hochschulen bereits freigegeben waren – besonders häufi g war das bei der Volkskunde der Fall – die Empfehlung gegeben, gerade diese Einheiten, weil sie etwas besonderes waren, nicht aufzugeben. So gibt es an vielen Stellen Deckungsgleichheit, an manchen Unterschiede, an einigen wurden zusätzliche Impulse gegeben. Das ist aus eigener Kraft erwachsen, und das muss uns erst einmal jemand nachmachen.
Hier ist etwas aus eigener Kraft erwachsen, dann von anderen bestätigt worden und schließlich in ein Konzept eingemündet, für das jetzt auch das Geld zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Leistungen der Hochschulen sind beispielsweise ein qualitätsgesichertes Studienangebot von Bachelor- und Masterstudiengängen, die Verkürzung der Studiendauer, das Absenken der Abbrecherquote und eine verstärkte Frauenförderung. Die Selbstverpfl ichtung steht nicht nur auf dem Papier. Wir Vertragspartner behalten uns gegenseitig im Auge. Dort, wo wir es gegebenenfalls vergessen, tut es ganz sicher dieses Hohe Haus.
Ein zentrales Steuerungsinstrument bei der Neugestaltung unserer Hochschullandschaft ist der Innovationsfonds. Er kanalisiert und dynamisiert den Umbauprozess. Die Universitäten werden in den Jahren 2005 mit 2008 insgesamt bis zu 600 freiwerdende Stellen in den Innovationsfonds umschichten. Sie fl ießen in vollem Umfang wieder an die Universitäten zurück und fi nden Eingang in die Profi lbildung. Der Innovationsfonds kommt in Ansatz, wenn innovative Konzepte umgesetzt werden. Das heißt dort, wo die von uns eingeleitete Schrittfolge ansetzt: Die Universität sagt, was sie aufgibt; die Mittelstraß-Kommission bestätigt dies oder nicht; der Landtag gibt Studienmittel frei; neue Möglichkeiten werden gemeinsam angedacht.
Dann stellt sich die Frage, aus welchem Topf man das fi nanzieren soll. Die Finanzierung erfolgt aus den eingegebenen Stellen, die von der Hochschule kommen und verfügbar sind. Wenn mehr geleistet werden muss und eine besondere Priorität zu setzen ist, erfolgt eine Entnahme aus dem gemeinsamen Topf bzw. werden andere Stellen herangezogen.
Das Ministerium wird die von den Universitäten eingebrachten Stellen mit eigenen Mitteln deutlich verstärken. Konkret heißt das: Zusätzlich zu den 600 Stellen aus den Universitäten werden wir von uns aus weitere 140 Stellen und Mittel in Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Euro aus den Ansätzen des Ministeriums und aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bayern zur Verfügung halten. Gemeinsam mit den Universitäten haben wir die Kriterien festgelegt, nach denen die Stellen und Mittel zeitnah zur Verteilung kommen. Hochschulübergreifende Programme werden eine gesonderte Förderung erfahren.
Frau Kollegin Rupp, weil wir gestern wieder einmal nach dem Motto behandelt worden sind „Sie bilden sich nur ein, das ist gute Politik“, möchte ich Folgendes festhalten:
Ich möchte festhalten: 37 Hochschulpräsidenten und rektoren in Bayern werden wohl kaum geschlossen das vorliegende Innovationsbündnis unterschreiben, wenn sie der Meinung sind, dass Sie Recht haben. Sie müssen Ihren Holzweg einmal daraufhin überprüfen, ob das Holz nicht morsch geworden ist.
Unsere Hochschulen brauchen moderne Strukturen, um sich auf den internationalen Wettbewerb optimal einstellen zu können. Dafür schaffen wir jetzt den Rahmen. Wir kopieren aber nicht einfach blind die Hochschulsysteme anderer Länder. Wir vergleichen unser eigenes System mit anderen, prüfen die Ansätze kritisch und entwickeln sie für uns fort. Bayern gehört schon heute zu den leistungsfähigsten Hochschulregionen Europas. Das wird auf dem jetzt eingeschlagenen Weg so bleiben.
Bereits die Hochschulreform von 1998 hat zu tief greifenden Veränderungen an den Hochschulen geführt. Bayern wurde damit zum Vorreiter unter den Ländern. Wir haben Kompetenzen auf die Hochschulen übertragen, einen Hochschulrat eingeführt und mit der Experimentierklausel zahlreiche Freiräume für die Hochschulen geschaffen. Auch die weiteren Novellierungen des Hochschulrechts waren wichtige Meilensteine: Wir haben Eignungsfeststellungen eingeführt, das Auswahlrecht der Hochschulen erweitert und die Habilitation reformiert, aber nicht verboten, wie das bei Ihnen in Berlin geklungen hat. Es war wichtig, die Habilitation auf den Stand der heutigen Zeit zu bringen. Dass zudem Möglichkeiten bestehen, sie weiter zu beschleunigen, sehe ich auch, aber solche Dinge müssen die Hochschulen mit uns gemeinsam entwickeln. Dazu braucht man Vereinbarungen wie die, die wir heute schließen.
Staat und Hochschulen haben in den letzten Jahren viel dazugelernt. Aber wir wollen nicht stehen bleiben, sondern weiter voranschreiten, und zwar nicht mit Trippelschritten, sondern in Siebenmeilenstiefeln. Mit einer weiteren großen Novelle des Hochschulrechts werden wir erneut Kompetenzen auf die Hochschulen übertragen. Um drei große Bereiche geht es: Forschung, Lehre und Organisation. Das neue Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, um diese Felder zu optimieren. Dabei reduzieren wir die Zahl der Bestimmungen von 150 auf 100 und damit um rund ein Drittel. Mein Ziel ist es, den Gesetzentwurf in diesem Jahr dem Landtag vorzulegen, so rechtzeitig, dass das neue Hochschulrecht zum 01.04.2006 in Kraft treten kann. Für 2005 war das angekündigt; wir halten also Wort. Die Verzögerung ist ausschließlich dem Umstand zuzuschreiben, dass die Urteile in Karlsruhe so spät ergangen sind.
Diese Grundlage brauchen wir dringend; denn der Forschungs- und Studienalltag an unseren Hochschulen ändert sich weiterhin Tag für Tag und – das kommt dazu – im Gegensatz zu früher rasend schnell. Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge werden systematisch zum Regelangebot. Ein erster berufsqualifi zierender Abschluss ist dann nach drei bis vier Jahren erreichbar. Die Durchlässigkeit von Fachhochschulen und Universitäten soll steigen. Auch die Mobilität hin ins und aus dem In- und Ausland wollen wir verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres wichtiges Thema ist die bundesweit kontrovers diskutierte Einführung von Studienbeiträgen. In Bayern werden sie kommen.
Derzeit führen wir intensive Gespräche mit Kreditinstituten, um sozialverträglich ausgestaltete Darlehensmodelle zu entwickeln. Ich darf Sie daran erinnern, dass ich dabei war, als das Hohe Gericht in Karlsruhe ausdrücklich festgestellt hat, dass die Grenze von 500 Euro, über die wir hier reden, als sozialverträglich anzusehen ist. Wenn das Gericht die Grenze für sozialverträglich hält, ist die Frage der zusätzlichen Sicherung nur eine relative. Die Frage ist, wie wir das gemeinsam durchführen.
Wenn von 16 Ländern die einen die Arme verschränken und sagen, für uns kommt das nicht in Frage, wir verschulden uns lieber weiter oder lassen die Lehre schlecht sein, dann dürfen Sie den anderen, die nachdenken, um ein optimales Konzept vorlegen zu können, nicht ständig mit Vorwürfen in die Quere kommen.
Ein eigener fi nanzieller Beitrag der Studierenden verbessert die Studienbedingungen und erhöht ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Er führt außerdem zu einem neuen Verhältnis zwischen der Hochschule und ihren Studierenden. Die Mittel müssen in einem transparenten Verfahren eingesetzt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen legen wir dem Landtag noch in diesem Jahr vor.
Ich war gestern Abend – einen Abend nach dem Herrn Kollegen Dr. Spaenle, der vorgestern in Augsburg war – bei den Studierenden in Augsburg. Naturgemäß gibt es in der Truppe, die einem da gegenüber sitzt, eine Reihe von Leuten, die Widerstand leisten. Das ist doch keine Frage. Wenn von uns jemand Geld will oder die Steuern erhöht werden, sind wir alle ganz begeistert. Im Laufe der Diskussion waren aber drei Fragen geklärt, und die große Mehrheit hat nachher gesagt, unter den genannten Bedingungen wird man mit den Studienbeiträgen wohl leben können. Erstens muss es eine Obergrenze geben, damit man weiß, wie man in den nächsten Jahren kalkulieren muss. Das ist vom Finanzminister ebenso zugestanden wie vom Landtag.
Ich war gestern da. Entschuldigung, wenn ich eingeladen werde und Zeit habe, gehe ich hin. Fragen Sie doch einmal meine Frau, wann ich außer Heiligabend daheim bin. Reden Sie keinen solchen Blödsinn. Ich kann mich nicht vierteilen. Wenn die Einladung ordentlich ausgesprochen wird und Sie es nicht darauf anlegen, dass der Termin zuerst mit Ihnen gefunden wird und der Minister als Büttel dazukommen darf, dann ist das auch zu regeln. Reden Sie keinen Quatsch.
Die Mittel müssen in einem transparenten Verfahren eingesetzt werden. Der Präsident der Hochschule und die Dekane werden mit den Studierenden darüber sprechen, wo die Mittel eingesetzt werden sollen, damit nachvollziehbar ist, warum man zusätzliche Mittel braucht. Wir haben festgelegt, in der Größenordnung zwischen 300 und 500 Euro sind Studiengebühren zumutbar, weil das Verfassungsgericht in Karlsruhe dies bestätigt hat. Die gesetzlichen Regelungen legen wir zusammen mit dem Gesetz noch im Herbst dieses Jahres vor.
Für die Forschung gilt: So viel Freiheit wie möglich. Das bedeutet für das neue Hochschulrecht vor allem, Strukturen zu schaffen, die fakultäts-, hochschul- und hochschulartübergreifende Kooperation zu fördern und fl exible Lösungen zu ermöglichen. Die Hochschulen müssen untereinander besser kooperieren. Außerdem müssen sie die Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung forcieren.