Protocol of the Session on April 21, 2005

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU–Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt eine Stimmenthaltung in der CSU– Fraktion. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das ist die CSU– Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNSSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung aus der CSU–Fraktion. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Errichtung des Unternehmens ‚Bayerische Staatsforsten’ und zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes und des Bayerischen Jagdgesetzes“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs–, Rechts– und Parlamentsfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2540 und 15/2752 ihre Erledigung gefunden. Insoweit verweise ich auch auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 15/3128. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 sind damit erledigt. Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Ich stelle diese ohne die Listennummer 8, über die gesondert in namentlicher Form abgestimmt werden soll, zur Abstimmung.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 1)

Ich lasse nun über die Listennummer 8 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Ulrike Gote, Ruth Paulig, Christine Kamm und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Verwaltungsreform – Zusammenführung von

Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof“, Drucksache 15/2448. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchzuführen.

Während der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Ablehnung des Antrags empfi ehlt, schlägt der mitberatende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur eine Neufassung vor. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/3135.

Diese Fassung liegt der namentlichen Abstimmung zugrunde. Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaales und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Fünf Minuten stehen dafür zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 14.00 bis 14.05 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf. Die Stimmabgabe ist damit abgeschlossen. Die Auszählung erfolgt wie immer außerhalb. Das Stimmergebnis wird später bekannt gegeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier nicht in der Gaststätte. Ich sehe auch, dass Herr Gremm sehr lustig mit der Staatsregierung fl irtet, vor allem mit der Justizministerin. Ich verstehe ja, dass er mit der Justizministerin fl irtet, aber dass er jetzt immer noch nicht gehört hat, dass ich ihn abmahne – – Ich habe Verständnis dafür, dass Sie mit Frau Merk fl irten, Herr Gremm.

(Ludwig Wörner (SPD): Er liegt ja auf den Knien vor ihr, Herr Präsident!)

So, ich bitte jetzt also, die Gespräche einzustellen. Bevor wir zu den Dringlichkeitsanträgen kommen, rufe ich jetzt noch auf:

Tagesordnungspunkt 6

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Drs. 15/2198) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache fi ndet dazu nicht statt. Wir kommen deshalb also sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/2198 zugrunde. Die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ist auf Drucksache 15/3125. Der federführende endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts– und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des In-Kraft-Tretens der „1. Juni 2005“ eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das kann ich leicht abzählen, wie ich das sehe. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Gesetz damit angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 10

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja zu Wettbewerb – Nein zur Benachteiligung heimischer Unternehmen durch Wettbewerbsverzerrungen und zur Verdrängung deutscher Arbeitskräfte durch illegale Niedriglohnkonkurrenz (Drs. 15/3206)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Dr. Otmar Bernhard, Renate Dodell u. a. u. Frakt. (CSU) Faire Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft schaffen – Lohndumping verhindern (Drs. 15/3207)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Dr. Hildegard Kronawitter u. a. u. Frakt. (SPD) Bekämpfung Schwarzarbeit (Drs. 15/3214)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Kollege Dr. Runge zu Wort gemeldet. – Bevor ich ihm das Wort erteile, teile ich mit, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN gerade Antrag auf namentliche Abstimmung bezüglich des ersten Dringlichkeitsantrages gestellt hat. Herr Kollege, bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland sind die Bedrängung und die Verdrängung deutscher Arbeitskräfte, aber auch kleiner deutscher Unternehmen durch Billiganbieter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zum einen, zum anderen aber auch aus anderen osteuropäischen Ländern in den letzten Wochen verstärkt in den Fokus der politischen und der öffentlichen Diskussion geraten. Niedriglohnkonkurrenz legaler wie auch illegaler Art ist ein aktuelles Thema.

Wir müssen einmal festhalten, dass Deutschland und vor allem Bayern in vielerlei Hinsicht von der Osterweiterung der Europäischen Union und damit vom erweiterten Binnenmarkt profi tieren. Manche auch in diesem Hause fordern auf der einen Seite freien Warenverkehr, freien Kapi

talverkehr und freien Verkehr für Kapitaldienstleistungen, am besten für vorvorgestern, andererseits wird bei Arbeitnehmerfreizügigkeit und bei der Niederlassungsfreiheit auf möglichst lange Fristen gedrängt. Das geht nicht zusammen; das ist in unseren Augen genauso unredlich wie unrealistisch. Allerdings gilt es – das sagen wir klar –, massiven Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer heimischen Wirtschaft entgegenzuwirken.

Ebenso muss der Verdrängung deutscher Arbeitskräfte durch illegale Niedriglohnkonkurrenz entgegengewirkt werden, wie wir sie beispielsweise in den Fällen erleben, wo die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch Scheinselbstständigkeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung umgangen wird.

Meine Damen und Herren von der nahezu nicht vorhandenen Staatsregierung

(Margarete Bause (GRÜNE): Die CSU ist auch nicht besser!)

und von der spärlich bestückten CSU, was Sie hier machen, war und ist zum einen Obstruktionspolitik und zum anderen Vulgärpopulismus. Herr Stoiber und Herr Söder sprechen und schreiben unisono vom rot-grünen Lohndumping. Kein Wort hört oder liest man davon, dass es immerhin noch 33 000 Kontingentarbeiter aus den Staaten, die jetzt Mitgliedstaaten sind, und 4000 Kontingentarbeiter aus Rumänien gibt und dass diese Werkverträge auf Verträge zurückzuführen sind, die 1992 initiiert worden sind. Kanzler war damals bekanntermaßen Helmut Kohl. Mit keinem Wort ist davon die Rede, dass Maßnahmen, die eigentlich ergriffen werden könnten, um illegalen Niedriglohnwettbewerb zu verhindern, über viele Jahre hinweg blockiert worden sind.

Auf der anderen Seite hört man von Ihnen, vor allem von Herrn Söder – aber es hat keiner so richtig widersprochen – die an die Bundesregierung gerichtete Forderung, in Sachen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit mit den neuen Mitgliedstaaten neu zu verhandeln. Wir sagen ganz klar: Die europäische Erweiterung ist keine Einbahnstraße; sie kann nicht nur ein Nehmen sein. Klar ist auch, dass es Wettbewerbs- und Anpassungsdruck gibt. Klar ist auch, dass wir inakzeptable Wettbewerbsverzerrungen und illegalen Niedriglohnwettbewerb verhindern wollen. Wenn wir das aber tun wollten – und es gab in den letzten Jahren viele Versuche der Bundesregierung, hier die notwendigen Reglementierungen zu schaffen –, waren Sie es, die an erster Stelle im Bundesrat und teilweise auch im Vermittlungsausschuss die notwendigen Maßnahmen verhindert haben. Das heißt: Sie haben blockiert, und jetzt zeigen Sie mit dem Finger auf die Bundesregierung. Scheinheiliger geht es in unseren Augen nicht mehr.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heinz Kaiser (SPD))

Danke, Herr Kollege Kaiser. Ich freue mich immer über vereinzelte Zuhörer. – Wenn Sie von rot-grünem Lohndumping sprechen, dann ist das ein Stoibersches und Södersches Argumentationsdumping.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, werte Frau Stewens, Sie können jetzt beweisen, dass es Ihnen mit Ihrer Sorge wegen der illegalen Niedriglohnkonkurrenz wirklich ernst ist, dass es Ihnen doch ernst ist mit ihrer Aussage, Sie wollten bayerische Unternehmen vor inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen bewahren. Zurzeit läuft im europäischen Parlament die Debatte über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie, welchen die Kommission im Februar letzten Jahres vorgelegt hat. Dazu stellen wir fest – das ist auch Inhalt unseres Antrags –, dass das Herkunftslandprinzip für vorübergehend grenzüberschreitend erbrachte Dienstleistungen, wie es jetzt der Entwurf der Kommission vorsieht, weit mehr Schaden anrichten würde, als es Nutzen mit sich brächte. Dieses Prinzip würde zum ersten dazu führen, dass unsere heimischen Unternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern Nachteile hinnehmen müssten und massiv im Wettbewerb benachteiligt wären, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. Das wäre die so genannte doppelte Inländerdiskriminierung.

Zum anderen ist die Befürchtung, dass das Lohnniveau und die Sozialstandards nach unten gedrückt würden, schwerlich zu entkräften. Welches Interesse sollten denn die Herkunftsländer daran haben, die Standards, die ihren Unternehmen ja nutzen, hochzusetzen? Welche Möglichkeit und welches Interesse daran sollten sie überhaupt haben, die Einhaltung der Standards zu kontrollieren?

Jetzt will man auf die Dominanz anderer Bestimmungen verweisen. Da ist vor allem an die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifi kationen gedacht, die zurzeit überarbeitet wird. Da hat man bezeichnenderweise gerade auf das Herkunftslandprinzip verzichtet. Gedacht ist auch an die Entsenderichtlinie. Hier auf die Dominanz dieser Richtlinie zu verweisen, geht vor dem Hintergrund fehl, dass die Richtlinien bzw. Gesetze doch nur partiell greifen, dass sie heute schon umgangen werden und dass dann, wenn die Dienstleistungsrichtlinie so, wie jetzt vorgeschlagen, umgesetzt werden müsste, nicht einmal die Einhaltung der Standards, zum Beispiel nach dem Entsendegesetz, bei uns überprüft werden dürfte. Was nützen derartige Regelungen, wenn es beispielsweise keine Dokumentation in deutscher Sprache auf Baustellen und keine Meldepfl ichten mehr geben muss?

Eines muss man klar festhalten: Unsere aktuellen Probleme – Schwarzarbeit, Grauarbeit, Niedriglohnkonkurrenz – dürften bei Geltung des Herkunftslandprinzips noch erheblich verschärft werden; denn Grauzonen und Schlupflöcher, die zu Missbrauch und Missständen führen, entstehen eindeutig erst recht mit der Defi nition, was unter einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung zu verstehen ist und was nicht. Da nützt es auch wenig, dass der Europäische Gerichtshof Kriterien genannt hat, zum Beispiel die Frist von vier Monaten. Die Grauzonen werden unseres Erachtens dann noch viel größer und ihre negativen Auswirkungen noch viel gravierender werden.

Ein letzter Gedanke zur Dienstleistungsrichtlinie und zum Herkunftslandprinzip: Von Transparenz und Rechtssicherheit kann weder für Anbieter noch für Nachfrager die Rede sein, wenn die Rechtsvorschriften von 25 Ländern gelten. Wie sollen dann der Verbraucher und der kleine Anbieter

überhaupt noch einen Überblick haben? Die CSU hat vorgeschlagen, noch mehr Ausnahmen vorzusehen, zum Beispiel nach einzelnen Sparten und Regelungsgegenständen. Frau Minister, das würde doch nur zu noch mehr Flickschusterei und zu noch mehr Rechtszerklüftung führen. Dann gäbe es noch wesentlich größere Unsicherheiten. Es war ganz interessant, den Ministerpräsidenten zu diesem Thema bei Sabine Christiansen zu sehen und zu hören; einige Kollegen haben das getan. Er saß da mit dem Zeigefi nger in der Luft und hat immer von „Herkunftsprinzip“ gesprochen und gesagt: Das Herkunftsprinzip, Frau Christiansen, das geht so nicht. Vielleicht sollten wir zusammenfi nden und uns darauf einigen, auf das Herkunftslandprinzip – ähnlich wie bei der vorhin von mir skizzierten Richtlinie – gänzlich zu verzichten, weil es in der Summe einen ganz gewaltigen Schaden, vor allem bei kleinen bayerischen Unternehmen, anrichten würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie sieht es denn im eigenen Zuständigkeitsbereich aus? Auch das haben wir in unserem Antrag aufgeführt. Im eigenen Zuständigkeits-/Verantwortungsbereich fallen uns doch die einen oder anderen Missstände auf; ich spreche von den so genannten 1-Euro-Jobs. Es gibt Argumente dafür und Argumente, die diese Konstruktion sehr wohl als strittig erscheinen lassen. Fakt ist: Es gibt diese Konstruktion, und wir wollen, dass der Freistaat im eigenen Verantwortungsbereich und in dem Bereich, der unter der Kontrolle des Freistaates steht, dafür Sorge trägt, dass kein Drehtüreffekt entsteht. Es gibt schon jetzt Fälle, in denen die Stelle eines Schulhausmeisters nicht verlängert wird und nach einer Anstandsfrist von zwei oder drei Monaten daraus ein 1-Euro-Job wird. Das ist nicht im Sinne des Erfi nders, und das gilt es zu verhindern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gleichermaßen gilt es zu verhindern, dass beim Einkauf und der Erbringung von Dienstleistungen für staatliche Behörden auch nur der geringste Verdacht aufscheint, dass es sich doch um ein Scheinselbstständigkeitsverhältnis handelt oder um einen Fall von illegaler Arbeitnehmerüberlassung und was es sonst noch alles gibt. Dazu sage ich Ihnen – leider ist das Ministerium, das ich dabei am stärksten im Auge habe, nicht vertreten –: Es gibt in bayerischen Ministerien und in diesen unmittelbar zugeordneten Behörden immer wieder Fälle, bei denen man eigentlich nicht mehr von einer Grauzone sprechen kann.