Frau Staatsministerin, wie beabsichtigt die Staatsregierung mit den Voten der Mehrheit des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zu den Petitionen vom 7. April 2005 und 14. April 2005 – Überweisung als Material – umzugehen vor dem Hintergrund, dass dieses Votum nach ausliegenden Broschüren des Landtags „für zu erwartende Gesetzesvorhaben“ vorgesehen ist, in welcher Form fi ndet dieses Material in die Überlegungen der Staatsregierung Eingang, und ist davon auszugehen, dass die Konsequenz aus diesem Mehrheitsvotum des Ausschusses für die Staatsregierung ist, den auf Drucksache 15/2479 vorgelegten Gesetzentwurf zurückzuziehen und durch einen veränderten zu ersetzen, der den mehreren Hundert Petiti
onen mit Tausenden von Unterschriften sowie den annähernd einhellig in zwei Anhörungen vorgetragenen Bedenken der Fachverbände Rechnung trägt?
Frau Kollegin Sonnenholzner, die in den fraglichen Petitionen und im Rahmen der beiden Anhörungen vorgetragenen Bedenken sind ja bereits in zahlreichen Gesprächen mit allen Betroffenen in der Erarbeitungsphase des Gesetzentwurfs zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz an mich herangetragen worden. Ich habe sehr viele sehr intensive Diskussionen darüber geführt. Die vielfältigen Anliegen und zum Teil auch widerstreitenden Interessen wurden daher bereits in dieser Phase von der Staatsregierung sorgfältig abgewogen und dann im Gesetzentwurf nach meiner Auffassung auch angemessen berücksichtigt.
Die vielen positiven Reaktionen aus den Reihen der Modellteilnehmer sowohl in Bayreuth als auch in Landsberg am Lech sowie seitens der Kommunalpolitik bestärken mich in der Auffassung, dass es uns gelungen ist, ein modernes und zukunftsorientiertes Gesetz zur Reform der Kindertageseinrichtungen auf den Weg gebracht zu haben. Ich sehe daher keine Veranlassung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Ich verstehe das Votum des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik im Übrigen als Anregung für die noch zu erlassende Ausführungsverordnung. Wir werden jetzt alle Anregungen noch einmal sorgfältig überprüfen und abwägen und sie da, wo wir es für notwendig erachten, in die Ausführungsverordnung aufnehmen.
Frau Staatsministerin, wäre es nach Auffassung der Staatsregierung dann nicht ehrlicher gewesen, diese Petitionen gleich mit dem Votum „erledigt durch Erklärung der Staatsregierung“ zu bescheiden, wenn Sie sagen, dass sie für die Gesetzesberatungen keine Rolle mehr spielen?
Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bayerischen Landtag. Der sozialpolitische Ausschuss hat Material beschlossen. Vor diesem Hintergrund kann dieses Material, das uns jetzt zugeschickt wird, bei der Ausführungsverordnung zur Würdigung herangezogen werden. Ansonsten ist der Bayerische Landtag als Gesetzgeber zurzeit Herr des Gesetzgebungsverfahrens, Frau Kollegin Sonnenholzner.
Wie gedenkt die Staatsregierung mit den Petitionen umzugehen, mit denen konkret ein verpfl ichtendes letztes Kindergartenjahr gefordert wird - vor dem Hintergrund, dass von einem hier anwe
senden Kabinettsmitglied letzte Woche in der Fürstenfeldbrucker Zeitung zu lesen war, dass das verpfl ichtende letzte Kindergartenjahr kommen wird? Deshalb gehe ich davon aus, dass dies Beschlusslage des Kabinetts ist. Eine kleine Zwischenbemerkung vor der Rüge der Präsidentin: Ich würde das sehr begrüßen, wie im Übrigen auch meine ganze Fraktion. Ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Gesetzesberatung diesem Wunsch Rechnung getragen wird?
Frau Kollegin Sonnenholzner, wir haben in den drei Jahrgängen im Kindergarten eine Bedarfsdeckung von 99,4 %. In das letzte Kindergartenjahr gehen in Bayern fast 100 %, nämlich genau 99,8 % aller bayerischen Kinder. Sie wissen, dass das verpfl ichtende Kindergartenjahr nicht Beschlusslage des Ministerrats ist. Es macht auch wenig Sinn, dass man von einem verpfl ichtenden Kindergartenjahr spricht, weil wir in allen drei Jahrgängen schon fast alle Kinder Bayerns erfasst haben und alle Kinder in den Kindergarten gehen. Das bitte ich doch bei der Diskussion zu berücksichtigen.
Nachdem ich dem Ministerrat leider nicht angehöre, kenne ich auch nicht alle Beschlüsse. Ich arbeite aber daran, dass das einmal passieren wird. Dennoch meine Frage: Die Zahlen sind bekannt, aber die Aussage ist so zu lesen. Ist dies Planung der Staatsregierung, und wenn ja, wie vereinbart sich das mit den Plänen zur früheren Einschulung, bei der ja dann ein Jahrgang fehlt? Das heißt, das letzte Kindergartenjahr müsste dann im Alter zwischen vier und fünf Jahren stattfi nden.
Die frühere Einschulung bezieht sich auf ein halbes Jahr bis zum Ende des Jahres, wobei es stufenweise jeweils um einen Monat früher eingeführt wird, sodass die Kinder insgesamt nach Abschluss dieses Prozesses ein halbes Jahr früher eingeschult werden. Ich möchte aber schon noch darauf hinweisen, dass wir für unsere Kindergärten Bayerns insgesamt mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz den Bildungs- und Erziehungsplan einführen. Die Ziele werden in der Ausführungsverordnung verbindlich festgeschrieben, sodass wir in den Kindergärten verstärkt auf Bildungseinrichtungen und auf die Festlegung der Ziele im Bildungs- und Erziehungsplan Wert legen. Damit gehen wir Hand in Hand mit dem Kultusministerium. Gerade die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Kindergarten soll wesentlich verstärkt werden durch die Einführung des Bildungs- und Erziehungsplans. Sie wissen, dass das ein ganz wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans ist.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ich darf jetzt noch das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufrufen, nachdem der Staatsminister und auch Frau Kollegin Rütting ausgeharrt haben.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Da nach dem Beschluss des Landtags im letzten Jahr die Primatenhaltung in den Kellerräumen der Chirurgischen Klinik der Universität München baldmöglichst geschlossen werden soll, frage ich die Staatsregierung, ob dies schon geschehen ist, wohin die Tiere verbracht wurden und falls nicht, wann dies sein wird.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Rütting! Im Zusammenhang mit dem in der Frage zitierten Beschluss des Bayerischen Landtags hat der Vertreter der Staatsregierung im Oktober 2004 auf Ihren Antrag hin zur Sache erklärt: Die Primatenhaltung am Klinikum der Universität München wird im Lauf des Jahres 2005 eingestellt; die Tiere werden in das Deutsche Primatenzentrum Göttingen verlegt werden.
Im Deutschen Primatenzentrum in Göttingen sind die Sanierungsarbeiten, die Voraussetzung für die Aufnahme zusätzlicher Tiere aus Bayern waren, mittlerweile abgeschlossen worden. Nach Auskunft des Klinikums wird die Verlegung schrittweise erfolgen. Sie soll im Mai 2005 beginnen und im August/September 2005 abgeschlossen sein.
Das wiederhole ich hier. Der seinerzeit vorgetragene Zeitplan ist durch nichts in Frage gestellt. Wir sind darauf angewiesen, dass in Göttingen die Sanierung des Primatenzentrums im Zeitplan bleibt.
Dieselbe Zahl wie vorher. Es ist noch keines abgezogen, weil erst ab Mai die Lieferung möglich ist. Ich habe die Zahl nicht im Kopf.
Nach Auskunft von Prof. Scheuber - wir waren damals gemeinsam in der Nußbaumstraße - am 19. Oktober 2004 waren es 25 Tiere, darunter ein Zuchtpaar. Herr Prof. Scheuber versicherte, dass nicht weiter gezüchtet werde. Darum wäre es natürlich von Interesse, zu wissen, ob die Zahl inzwischen dezimiert wurde. Wenn Tiere nach Göttingen gegangen sind, müssten es weniger sein.
Nach Göttingen sind noch keine Tiere gegangen, weil Göttingen erst jetzt mit der Sanierung fertig wird. Deshalb könnten nur Tiere verstorben sein. Ich will hier aber keine falschen Vermutungen aussprechen. Lassen Sie mich deswegen die Zahl nachfragen, was womöglich die Züchtung angeht, um sicherzustellen, dass Sie saubere Zahlen bekommen. Ich nehme an, dass wir das im Laufe der Woche noch recherchieren. Anfang der nächsten Woche sind die Zahlen da.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass der Lehrstuhl für Forensik der Medizinischen Fakultät Regensburg zwar besetzt worden ist, dass aber der Lehrstuhlinhaber entgegen ursprünglicher Zusagen nicht mit der Leitung der Forensischen Klinik in Regensburg betraut worden ist und welche Gründe waren hierfür maßgebend?
Herr Kollege Wahnschaffe, Kolleginnen und Kolleginnen, die Sie noch da sind! Im Rahmen der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist vor einigen Jahren eine Abteilung für Forensische Psychiatrie errichtet und zum 1. Juni 2004 mit Herrn Professor Osterheider besetzt worden. Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, den zu berufenden Abteilungsleiter neben seinen Aufgaben in Forschung und Lehre auch mit der Leitung der vom Bezirk Oberpfalz geführten forensischen Klinik zu beauftragen. Während des Berufungsverfahrens hat der Bezirk Oberpfalz eine abweichende Leitungsstruktur entwickelt, sodass die ursprünglich angedachte Lösung nicht mehr realisiert werden konnte. Die dafür maßgeblichen Gründe können aus erster Hand nur beim Bezirk Oberpfalz erfragt werden. Dafür bitte ich um Nachsicht.
Durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Bezirk ist allerdings sichergestellt, dass Professor Osterheider im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeit Zugang zu den Patienten der forensischen Klinik hat.
Herr Staatsminister, wäre es aus Ihrer Sicht als Wissenschaftsminister im Interesse der wissenschaftlichen Forschung auf diesem sehr sensiblen Gebiet nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig, eine Verknüpfung zwischen Forschung einerseits und der Leitung dieser Klinik andererseits anzustreben?
Wenn ich anders denken würde, als Ihre Frage vermuten lässt, hätte ich die Verhandlungen, die jetzt nicht weitergeführt wurden, sicher nicht geführt.
Herr Staatsminister, sehen Sie eine Möglichkeit, dies nachträglich noch zu heilen, indem das Staatsministerium auf den Bezirk Oberpfalz bzw. auf den Bezirkstagspräsidenten in diesem Sinne einwirkt?
Diese Möglichkeit sehe ich nicht, weil die Universität mit der Forensischen Klinik allein verhandelt. Dem Dekanat den Hinweis zu geben, dass Sie diesen Wunsch hegen, werde ich mir auf jeden Fall vornehmen.
Weitere Zusatzfragen? – Keine. Dann darf ich mich bei Ihnen, Herr Staatsminister, sehr herzlich für die Beantwortung der Fragen bedanken.
Die Fragestunde wäre jetzt eigentlich zu Ende, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe auch schon überzogen, damit wir genau die dreiviertel Stunde eingehalten haben. Der Herr Staatsminister hat die Antworten sicher schriftlich dabei, so dass Sie sich diese geben lassen können. – Herr Staatsminister, Sie geben die Antworten doch sicher weiter? Darum würde ich Sie bitten. Vielen Dank.