Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich: Kollege Wörner hat vorher deutlich machen wollen, dass die Opposition kräftig auf der Suche nach dem Haar in der Suppe ist.
Andererseits sollte man hier auch sehen, dass mit diesem Gesetzentwurf insgesamt ein Fortschritt verbunden ist, den man nicht schlecht reden soll. Deswegen darf ich aus Sicht der CSU-Fraktion feststellen, dass der Weg insgesamt in die richtige Richtung führt. Darüber sind wir uns
einig. Vereinfachung und Pauschalierung wollen wir alle erreichen. Eine Reduzierung der Regelungsdichte können wir über die Fraktionsgrenzen hinweg nur begrüßen.
In der Kürze der Zeit möchte ich nur auf einige wenige Punkte hinweisen. Dass bei den Umzugsauslagen ausschließlich mit Pauschalen verfahren wird, beruht auf den berechtigten Wünschen, die uns bei Besuchen von Behörden immer wieder vorgetragen werden. Verbesserungen bei der Fahrtkostenerstattung und die Hinaufsetzung der Entfernungsgrenze können wir auch begrüßen. Wenn die Entfernung oberhalb einer bestimmten Grenze liegt, ist die Fahrtkostenerstattung, anders als bisher, nicht ausgeschlossen. Auch das ist ein Fortschritt. Darüber, dass im Gegenzug zu diesen Verbesserungen der Fahrtkostenersatz zeitlich begrenzt werden soll, muss man in den Ausschussberatungen diskutieren.
Ebenso möchte ich auf die Wochenendpendler hinweisen. Hier werden die von der Verwaltungsreform Betroffenen erheblich besser gestellt. Der Freistaat Bayern führt also nicht nur eine Verwaltungsreform durch, sondern er wird die von der Verwaltungsreform Betroffenen bei den Umzugskosten auch besser stellen als in anderen Fällen.
Als Letztes bitte ich zu beachten, dass nach den Übergangsregelungen alle von der Verwaltungsreform Betroffenen die Möglichkeit haben, von der Neuregelung des Auslagenersatzes zu profitieren. Das ist auch ein Baustein dieses Gesetzentwurfs. Herr Kollege Wörner hat Recht: Wir werden die Ausschussberatungen nutzen, um uns intensiv und konstruktiv mit dem Gesetzentwurf auseinander zu setzen.
Ich habe keine weitere Wortmeldung vorliegen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Gemeinsam mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dem ist so. Damit ist es so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist es einstimmig so beschlossen, und damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausgleich für die gesundheitsschädlichen Arbeitszeiten und der polizeitypischen besonderen Belastungen im Polizeischichtdienst (Drucksache 15/1957)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit je Fraktion beträgt 15 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat die 42Stunden-Woche eingeführt und steht hier mit Hessen deutlich vor den anderen Bundesländern, die ihre Arbeitszeit zwar auch verlängert haben, aber nicht in diesem Umfang.
Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass diese 42Stunden-Regelung zum einen für den Arbeitsmarkt und zum anderen für die Leistungsfähigkeit der Beamten kontraproduktiv ist. Zum Dritten ist sie auch nicht mit Familie und Beruf vereinbar.
Im normalen Dienst ist es durchaus möglich, die Belastungen durch die längere Arbeitszeit durch eine geeignete eigene Gestaltung der Arbeitszeit in Form von Gleitzeit etwas abzumildern. Im Polizeischichtdienst ist dies nicht möglich. Zudem sind die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch den Schichtdienst, insbesondere durch den Polizeiwechselschichtdienst erheblich. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beamte oder die Beamtin auch in der 42. Stunde im Ernstfall hundertprozentig fit sein muss, wovon die Bewältigung von Gefahren für Leib und Leben – möglicherweise Ihres Lebens oder des Lebens der Beamten – abhängig ist.
Mit der Einführung der von Ihnen geplanten 42-StundenWoche entfallen Freischichten, in denen sich die Beamten regenerieren können. Dies wird vor allem bei Beamten, die schon seit vielen Jahren, oft seit Jahrzehnten Schichtdienst leisten, zu einem erhöhten Krankenstand führen. Diesen gilt es zu verhindern.
Als Ausgleich für die gesundheitsschädlichen Arbeitszeiten und für die polizeitypischen besonderen Belastungen im Schichtdienst wollen wir mit der Einführung der 42Stunden-Woche einen angemessenen Freizeitausgleich sichergestellt haben. Es geht nicht an, dass Beamte verheizt werden. Wir wollen keine längere Wochenarbeitszeit, die dazu führt, dass ein erhöhter Krankenstand entsteht, dass die Leistungsfähigkeit der Beamten geringer wird und dass hierdurch Sicherheitsdefizite entstehen. Darüber hinaus sollten wir in Bayern bei der Planung von Polizei
einsätzen nicht von dem Gedanken ausgehen, möglichst viel Polizei einzusetzen und möglichst viel Macht und Stärke zu demonstrieren, sondern es sollte ein sachgerechter Polizeieinsatz erfolgen. Dann bräuchten wir auch nicht 4000 Beamte bei Demonstrationen mit 3000 Teilnehmern.
Vielleicht bräuchten wir auch nicht 160 Beamte, die abends eine Diskothek räumen, in der Verdacht auf Drogenkonsum vorliegt. Bei einem sachgerechteren Polizeieinsatz hätten Sie genügend Gestaltungsmöglichkeiten. Sie könnten damit die notwendigen Regenerationsmöglichkeiten schaffen. Daher bitte ich Sie, im Sinne der Sicherheit in unserem Lande unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, durch eine Faktorisierung der Arbeitszeit die besonderen Belastungen des Schichtdienstes bei der Polizei auszugleichen. Mit dem Begriff der Faktorisierung ist gemeint, dass Nachtschichten zum Beispiel mit einem höheren Zeitfaktor angerechnet werden. Da wir uns der besonderen Belastungen der Schichtdienstleistenden und der sich daraus ergebenden Regenerationsbedürfnisse durchaus bewusst sind, haben wir uns in unserer Fraktion und auch in meinem Ausschuss intensiv mit der Frage nach Ausgleichsmaßnahmen auseinander gesetzt. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir schließlich zu unserer Haltung gelangt, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen und unser Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen auch hier im Plenum beizubehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum bleiben wir bei unserer Haltung? – Lassen Sie mich die maßgeblichen Gründe dafür darstellen. Die Lage des Staatshaushalts macht Einsparungen in allen Bereichen – ich betone: in allen Bereichen – unumgänglich. Dies gilt insbesondere für das Personal, nachdem die Personalquote unter Berücksichtigung der Versorgungslasten bei über 50 % liegt. Im Interesse künftiger Generationen müssen wir deshalb den Personalkostenanteil am Staatshaushalt senken, um für die Zukunft Gestaltungsspielräume neu zu schaffen bzw. zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates durch verlängerte Arbeitszeit einen Sparbeitrag erbringen.
Aus Gleichbehandlungsgründen ist es uns sehr wichtig, dass möglichst alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst in gleicher Weise zu diesem solidarischen Konsolidierungsbeitrag herangezogen werden. Was würde denn passieren, wenn man Ihrem Antrag Rechnung tragen würde? – Es würde dem Grundsatz widersprochen, dass alle gleichermaßen zu diesem solidarischen Beitrag herangezogen würden. Bei gesonderten Ausgleichsmaßnahmen im Polizeischichtdienst würde dieser Grundsatz durch die Hintertür unterlaufen. Das wollen wir aber nicht.
Aus den besagten Gründen können wir das nicht zulassen. Hinzu kommt, dass Erleichterungen des Polizeivollzugsdienstes nicht nur den Erfolg der Einsparbemühungen gefährden würden, sondern sie würden Forderungen von ebenfalls durch den Schichtdienst belasteten Bediensteten nach sich ziehen, beispielsweise von den Justizvollzugsbeamten. Den absurden Vorwurf, Polizeibeamte würden bei uns „verheizt“, können Sie, Frau Kollegin Kamm, doch wohl nicht ernst genommen haben.
Sie wissen doch aus den vielen Beratungen, auch im innenpolitischen Ausschuss, dass wir für die Polizeibeamten in der Vergangenheit schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen haben, um ihrer besonderen Belastung Rechnung zu tragen. Mir sei an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die schichtdienstleistenden Beamten nach den Regelungen der Urlaubsverordnung bereits jetzt einen Zusatzurlaub von bis zu vier Tagen im Jahr, nach den geleisteten Nachtdienststunden gestaffelt, erhalten. Sie haben das wohl vergessen oder bewusst nicht erwähnt. In diesen Fragen ist also sehr wohl etwas getan worden. Ihr Antrag aber würde darauf abzielen, diese Möglichkeiten noch zu erweitern.
Hinzu kommt, dass die besondere Belastung der Polizei, gerade im Schicht- und Vollzugsdienst, durch die Beibehaltung der besonderen Pensionsaltersgrenze von 60 Jahren berücksichtigt wird. Das haben wir hart erkämpft; wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass bei der Lebensalterszeit keine Veränderung vorgenommen wird. Das muss man in diesem Zusammenhang sehen und auch deutlich hervorheben. Die Beibehaltung der Pensionsaltersgrenze war im Übrigen auch ein besonderes Anliegen aller drei Polizeigewerkschaften. Diesem Anliegen haben wir in vollem Umfang entsprochen.
Wie es aber häufig der Fall ist, wird, wenn man etwas Positives erreicht hat, dies als völlig selbstverständlich hingenommen. Man tut, als sei dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein, doch in Wirklichkeit handelt es sich hier um eine massive Entlastung für die Polizeibeamten, gerade auch für diejenigen im Schicht- und Vollzugsdienst. Sie können mit 60 Jahren in Pension gehen, und das bedeutet, dass sie gegenüber jenen Beamten, die erst mit 65 Jahren pensioniert werden, über tausend Arbeitstage weniger arbeiten müssen. Das ist keine Regelung, die man gering schätzen darf. Statistisch gesehen erhalten die Beamten, wenn man die Regelung auf 45 Dienstjahre umlegt, ungefähr 22 arbeitsfreie Tage pro Jahr. Das gesteht man den Polizeibeamten aus nachvollziehbaren Gründen zu. Wir werben deshalb um Verständnis, dass wir neben der Beibehaltung des besonderen Pensionsalters keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen aus den von mir genannten Gründen einräumen können.
Ich wiederhole die Gründe noch einmal kurz: Die Regelung würde die solidarische Beitragsregelung durch die Hintertür unterlaufen, sie würde Forderungen anderer Berufsgruppen nach sich ziehen, und schließlich sind bereits Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Wir sehen aus diesen Gründen keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! „Wer zweimal lügt, dem glaubt man nicht“. Dieses Zitat gehört zu einer Karikatur, die Ministerpräsident Stoiber in einer Fachzeitschrift zeigt. Dieses Zitat beschreibt genau das Verhalten des Ministerpräsidenten bezüglich der Regelungen der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst. Im Jahr 1993, kaum zum Ministerpräsidenten gewählt, führten er und sein Kabinett für Bayerns Beamtinnen und Beamte die 40-Stunden-Woche ein und versprachen, bei besserer Haushaltslage die 40-StundenWoche wieder zurückzunehmen. Obwohl vom Ministerpräsidenten, von allen Ministern und von allen CSU-Mandatsträgern zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit gesagt wird, dass Bayern an der Spitze steht, dass Bayern die geringste Verschuldung hat und die geringste Arbeitslosigkeit usw. usw., wurde die 40-StundenWoche nicht zurückgenommen. Im Gegenteil: Im Landtagswahlkampf hat der Ministerpräsident in einem Interview Folgendes gesagt:
Wenn wir uns nach der Landtagswahl darüber erneut unterhalten, wird man sehen, dass die bayerischen Beamten im Ländervergleich von Einsparungen am allergeringsten betroffen sind. Es wird auch keine Verlängerung der Arbeitszeit geben wie zum Beispiel in Baden-Württemberg.
Doch nach einem Beschluss des Ministerpräsidenten, seines Kabinetts und mit Unterstützung aller CSU-Landtagsabgeordneten wurde die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab September 2004 auf 42 Stunden pro Woche erhöht, und zwar unabhängig davon, ob jemand bei der Polizei im Schichtdienst beschäftigt ist oder nicht. Das ärgert mich ganz besonders.
Die Polizeigewerkschaften hatten diesbezüglich eine Eingabe an den Bayerischen Landtag eingereicht. Für die SPD-Fraktion war ich zu dieser Petition Berichterstatter im Ausschuss. Was ich in dieser Ausschusssitzung an Argumenten von den CSU-Abgeordneten hören musste, war für mich nicht nachvollziehbar. Die Argumente machten mich, der ich über 23 Jahre lang selbst im Schichtdienst tätig war, fassungslos. Selbst eine Stellungnahme des Innenministeriums zu dieser Petition sprach von Gesundheitsbeeinträchtigungen, sollten die elf Freischichten wegfallen. Doch das wurde von der CSU-Fraktion vom Tisch gefegt. Lassen Sie mich einen Satz aus dieser Stellungnahme des Innenministeriums zitieren:
Die Regenerationszeit ist, insbesondere für ältere Schichtdienstleistende, aus arbeitsmedizinischer Sicht sehr wichtig, weil der Wechsel- bzw. Schichtdienst eine große Belastung darstellt. Bei Wechsel- bzw. Schichtdiensten wird gegen den natürlichen Körperrhythmus gearbeitet. Kurzfristig wirkt sich dieser Dienst durch Ermüdung und eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens aus.
Wer so etwas als Abgeordneter nicht zur Kenntnis nimmt oder vielleicht auch nicht zur Kenntnis nehmen darf, der kann nicht, wie es im CSU-Wahlslogan heißt, „näher am Menschen“ sein,