Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Entscheidung der Staatsregierung ist aus Sicht der nördlichen Oberpfalz ein positives, ein hoffnungsvolles Zeichen. Dass die GRÜNEN dies nicht so sehen, überrascht mich nicht weiter. Spätestens seit Ihrem Aufbegehren auch hier im Plenum des Bayerischen Landtags, als es darum ging, Herr Kollege König, über die Außenstelle des künftigen Landesumweltamtes für Hof zu argumentieren, ist mir klar, dass es Ihnen an dem Gespür für die Menschen in den strukturschwachen Räumen fehlt, dass Sie kein Fingerspitzengefühl für die Probleme, keine Sensibilität für die Probleme draußen vor Ort mitbringen.
Die Kolleginnen und Kollegen der SPD möchte ich bitten, wenn Sie sich schon im Ausschuss nicht haben entscheiden können, sich doch hier im Plenum der Meinung Ihres Kollegen Werner Schieder anzuschließen und es ihm nachzutun. Er hat sich nach der Entscheidung in einem ersten Kommentar in der örtlichen Presse erfreut über die Verlagerung gezeigt.
Meine Damen und Herren, ich gehe nicht davon aus – das habe ich bei Ihrem Redebeitrag, Frau Kollegin Scharfenberg, wenigstens so empfunden –, dass Sie wegen Zeitablauf oder aus welchen Gründen auch immer diesen Antrag zurücknehmen. Deshalb empfehle ich Ihnen allen, diesen Antrag abzulehnen.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß. Danach spricht Staatsminister Miller. Frau Kollegin, bitte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Schwachstellen der Verwaltungsreform brauchen wir heute nicht mehr ausführlich zu reden. Das haben wir vor drei Wochen anlässlich der Regierungserklärung von Herrn Staatsminister Huber sehr ausführlich getan. Wir haben nicht nur damals, sondern auch in den letzten eineinhalb Jahren immer wieder festgestellt, dass diese Verwaltungsreform eine Reform war, die von hinten aufgezäumt worden ist, eine Reform, der keinerlei Aufgabenkritik vorausging, sondern bei der Fakten geschaffen wurden ohne nachvollziehbare Kriterien, ohne Kosten-Nutzen-Rechnungen, die wir in zahlreichen Dringlichkeitsanträgen immer wieder von der Staatsregierung eingefordert haben, damit dann auch sinnvolle Entscheidungen getroffen werden können. Die Standorte wurden nach dem Zufallsprinzip festgelegt. Es fand ein Behördengeschachere statt. Sie, Frau Kollegin, haben das gerade erwähnt.
Herr Rubenbauer, ich war schon etwas entsetzt über Ihre Formulierung, durch die Entscheidung der Exekutive habe sich der Antrag erledigt. Welches Parlamentsverständnis haben Sie denn? Dass die CSU auch diesem Behördengeschachere zugestimmt hat, wissen Sie selber; denn Sie haben im November des vergangenen Jahres in der Klausurtagung die einzelnen Standorte beschlossen. Aber die CSU ist nach wie vor nicht das Parlament. Solche Ent
scheidungen gehören normalerweise in das Parlament hinein. Ihnen lagen keinerlei Kosten-Nutzen-Rechnungen vor, um Entscheidungen treffen zu können. Auch Kriterien hatten Sie nicht. Sie haben Entscheidungen aufgrund der Vorgaben der Staatsregierung getroffen, ohne dazu eine eigene Meinung zu haben.
Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, was mir jedoch nicht gefällt, ist die Tatsache, dass weder KostenNutzen-Rechnungen noch eine Aufgabenkritik vorlagen. Doch diese müssen – da haben Sie dieselbe Argumentation wie wir – vorgelegt werden. Und so lange wir das nicht haben, können wir keine sinnvolle Entscheidung treffen. Trotzdem stellen Sie jetzt eine Reihe von Einzelanträgen zu Standorten, wo es besonders große Proteste gab.
Das ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre es vielmehr, erst die Fakten einzufordern und dann aufgrund der vorgelegten Fakten eine Entscheidung zu treffen. Das wäre meines Erachtens der seriöseste Weg, den auch Sie hätten gehen sollen.
Dann könnten nämlich sinnvolle Entscheidungen getroffen werden. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten.
Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Miller. Ich darf dazwischen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der GRÜNEN betreffend „Gesamtkonzept für das Behördenzentrum in Weiden (Oberpfalz)“, Drucksache 15/2196, bekannt geben. Mit Ja haben 15, mit Nein 95 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. 32 Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie bei so vielen politischen Entscheidungen standen sich auch bei der Abwägung der Verlagerung der Direktion für Ländliche Entwicklung in die Oberpfalz Vor- und Nachteile gegenüber. Wir haben abgewogen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verlagerung der Direktion nach Tirschenreuth Sinn macht. Wir wollen damit ein Zeichen dafür setzen, dass sich der Freistaat Bayern für den ländlichen Raum einsetzt und zur Verbesserung der strukturellen Verhältnisse in der nördlichen Oberpfalz einen Beitrag leisten möchte. Wir nehmen unseren Anspruch, für den ländlichen Raum aktiv Strukturpolitik zu betreiben, ernst und tun das, was möglich ist, weil damit die Chancen junger Menschen, in der nördlichen Oberpfalz Arbeit zu finden, steigen. Derzeit haben dort junge arbeitswillige und gut ausgebildete Leute häufig keine Alternative, als in die
Ballungsräume zu gehen. Langfristig wird die Direktion für Ländliche Entwicklung in der nördlichen Oberpfalz zu positiven strukturpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Effekten beitragen.
Ihre Argumente, die Direktionen für Ländliche Entwicklung müssten aus funktionalen Gründen in den Bezirkshauptstädten angesiedelt sein, tragen nicht. Das können Sie in meiner Heimat Schwaben nachvollziehen; denn deren Direktion für Ländliche Entwicklung liegt nicht in Augsburg, sondern in Krumbach. Leute, die dorthin versetzt werden, wehren sich zuerst dagegen, in den ländlichen Raum zu müssen. Aber wenn sie nach München zurückversetzt werden sollen, wehren sie sich ebenfalls, weil sie sagen, auf dem Land kämen sie gut unter.
Das Argument, dass die Versetzung aus einem Ballungsraum die Kosten für die Miete und für die Schaffung von Wohneigentum erhöhe, trifft ebenfalls nicht zu. Tatsache ist allerdings – das ist unbestritten –, dass sich Menschen, die in Regensburg selbst oder in der Gegend von Regensburg wohnen, schwerer tun, umzuziehen. Aber Beamte müssen grundsätzlich in ganz Bayern einsetzbar sein.
Wir werden jetzt die sich bietenden Möglichkeiten überprüfen und die Verlagerung erheblich erleichtern, indem wir sie schrittweise über einen längeren Zeitraum hinweg vornehmen. Das hängt zum einen mit unserem laufenden Personalabbau zusammen. Wir müssen mittel- und langfristig von der Zeit 218 Beschäftigten noch rund 30 % abbauen. Darüber hinaus müsste das Gebäude, wenn wir es jetzt mieten müssten, viel größer sein als im Endzustand. Diese schrittweise Versetzung und Verlagerung erlaubt es auch, zum Teil soziale Härten abzufedern.
Ich glaube, wir haben alle Aspekte sorgfältig abgewogen und eine begründete Entscheidung getroffen. Es geht jetzt darum, die Verlagerung nach sachlichen, sozialen und organisatorischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Ich bitte auch, hier für den ländlichen Raum ein Zeichen zu setzen. In diesem Sinne bitte ich, diese Verlagerung mitzutragen und zu unterstützen.
Bei diesen zwei Anträgen wurden generell ein paar Behauptungen zur Verwaltungsreform aufgestellt, die so nicht richtig sind. Aber man muss wissen, warum sie nicht richtig sind.
Erstens ist gesagt worden, die Verwaltungsreform sei von der Staatskanzlei diktiert und von der CSU-Fraktion mehr
Wir haben den Vorschlag im September vorgelegt und ihn intensiv beraten. Wir haben am 17. November alle Details in einer zehnstündigen Diskussion erörtert.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Aber das muss doch die Fraktion sagen! Sprechen Sie jetzt für die Fraktion?)
Das darf man nicht in dieser Art und Weise heruntermachen. Das Ganze ist sachlich fundiert und ein Gemeinschaftswerk von Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion.
Zweitens fragen Sie bei jeder kleinen Entscheidung nach der Kosten-Nutzen-Analyse. Wir haben sie in den Fällen zugesagt, in denen eine knappe Ja- oder Nein-Entscheidung ausgelöst wird. Aber insgesamt ist die Zusammenlegung von Behörden – und damit die Abschaffung von mehr als 200 Behörden und eine Neuorganisation – im Verwaltungsbereich zwingende Voraussetzung dafür, die Effizienz zu steigern. Ich brauche nicht für jeden einzelnen Fall eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung, die Zeit und Geld kostet, wenn der Vorteil auf der Hand liegt.
Im Übrigen habe ich das Gefühl, dass diese Einwände von SPD und GRÜNEN mit Hinweise auf die Kosten-NutzenRechnung nur deshalb kommen, weil Sie sich einer Detailentscheidung entziehen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich darauf aufmerksam machen, dass hier ein Redner, ein leibhaftiger Minister, am Rednerpult steht? Ich wäre dankbar, wenn Sie dem Rechnung trügen.
Herr Minister, Sie haben gerade von einer Kosten-Nutzen-Analyse insgesamt gesprochen. Könnte ich diese Analyse bitte einmal haben? Das würde mir schon weiterhelfen.
Nein. Ich bitte Sie sehr herzlich, zuzuhören oder Ihr Gehör auf seine Kapazität überprüfen zu lassen,
es sei denn, meine Aussage ist Ihnen durch den Lärm Ihrer Fraktion entgangen. Herr Dürr lärmt vorne so viel, dass Sie dort hinten vielleicht nicht alles verstehen.
Ich habe gesagt, es sei in offensichtlichen Fällen, in denen Behörden abgebaut würden, gar nicht notwendig, eine zeit- und kostenaufwendige Kosten-Nutzen-Rechnung zu machen, wenn der Vorteil auf der Hand liege.