Vielen Dank für diese Frage, Herr Kollege. Es ist eine wichtige Frage, die beweist, dass wir nicht immer nur im Kästchendenken verweilen, sondern auch die organisatorischen Konsequenzen etwas genauer beleuchten. An den Außenstellen werden in Zukunft bestimmte Verwaltungsaufgaben nicht mehr wahrgenommen. Dazu gehören die Amtsleitung, die Personalverwaltung, die Haushaltsführung sowie umfangreichere Prüfaufgaben. Diese Aufgaben wurden in der Vergangenheit vom Amtsleiter, von dem Leiter des Fachbereichs „Kundenservice, Verwaltung und Qualitätssicherung“ und von einer oder in Ausnahmefällen zwei Verwaltungskräften erfüllt. Der Stellenplan an den Außenstellen wird entsprechend angepasst werden.
Allein mit der Umwandlung von Vermessungsämtern in Außenstellen können somit etwa 70 bis 80 Stellen der 254 aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen zu erbringenden Stellen eingespart werden.
Im operativen Geschäft, zum Beispiel in den Vermessungsaufgaben, werden sich die Außenstellen nicht wesentlich von einem Hauptamt oder einem selbstständigen Vermessungsamt – ohne Außenstelle – unterscheiden. Die Vermessungen werden im Sinne der Bürgernähe weiterhin von der Außenstelle aus erledigt, und den Bürgern steht auch weiterhin vor Ort ein Ansprechpartner im Kundenzentrum zur Verfügung.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen, zu welchem Zeitpunkt der jetzt angedachte bzw. beschlossene Umbau der Vermessungsverwaltung, das heißt Auflösung und Umwidmung in Außenstellen zahlreicher eigenständiger Ämter und Integration selbiger in andere Vermessungsämter, abgeschlossen sein soll.
Herr Abgeordneter, es gibt eine hausinterne Arbeitsgruppe, die das umsetzt. Das gilt übrigens auch für alle anderen Bereiche, zum Beispiel für die OFD oder BFD. Dort sind jeweils die zuständigen Projektgruppen. Ziel ist es, in diesem Jahr die Umstrukturierung zu Ende zu bringen. Ich würde Ihnen empfehlen, mich im Sommer noch einmal zu fragen, wie weit wir vorankommen. Ich glaube, dass es keine großen Probleme dabei geben wird.
Herr Staatsminister, in den einzelnen Außenstellen entfällt die Personalhoheit. Bedeutet das, dass es auch keine Personalvertretungen mehr gibt?
Herr Staatsminister, gibt es bezüglich der Außenstellen noch Differenzierungen? Das heißt, gibt es Außenstellen, die reine Servicestellen werden sollen und sich demzufolge dann von den Außenstellen unterscheiden, wie Sie sie vorhin mit Vermessungstätigkeit und anderen Tätigkeiten geschildert haben?
Ja, ich könnte mir vorstellen, dass das so kommt. Es ist eine der wesentlichen Aufgaben, die die Umsetzungsgruppen zu lösen haben. Es wird sich wohl aufgrund der Größenordnung eines Vermessungsamtes ergeben. Sie wissen, dass die Umstrukturierung der Vermessungsämter bei allem Personalabbau sehr maßvoll und vernünftig vor sich geht. Die entscheidende Frage war, ob wir öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zulassen oder nicht. Wir lassen sie nicht zu. Deshalb ist auch eine große Gesetztheit und Ruhe in der Vermessungsverwaltung eingetreten. Die Vermesser in meinem Ministerium sagen mir, dass die Vermessungsämter und alle Beteiligten sehr konstruktiv an diesen Dingen mitarbeiten. Aber, wie bereits gesagt, ich würde ganz gerne dieses erste Halbjahr abwarten, um den Fortgang dieser Umsetzung zu beobachten. Das gilt auch für alle anderen Verwaltungsreformmaßnahmen, die wir zum Ende des letzten Jahres beschlossen haben.
Herr Staatsminister, ist der Bayerische Ministerpräsident darüber informiert, dass zum Ausgleich des Finanzierungssaldos im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2006 auch eine Entnahme in Höhe von 45 Millionen Euro aus der Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage vorgesehen ist, die „derzeit gedeckt ist durch übertragene nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen der Vorjahre“, wie in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 09.12.2004 zu lesen ist?
Herr Kollege Kaiser, ich würde es sehr begrüßen, wenn wir diese Frage im Haushaltsausschuss intensiv diskutieren könnten, wie wir es in der Vergangenheit insbesondere mit Frau Kollegin Kellner getan haben. Aber ich bin gerne bereit, Ihnen hier erneut Auskunft zu geben.
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes, wie er von der Staatsregierung am 28.09.2004 beschlossen und dem Landtag im Oktober 2004 zur Beratung zugeleitet wurde, sieht für das Jahr 2006 ausdrücklich keine neue Kreditermächtigung vor. Damit steht fest: Der ausgeglichene Haushalt wird im Jahr 2006 erreicht.
Die von Ihnen in der Anfrage angesprochene Ermächtigung zur Entnahme aus der Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage in Höhe von 45 Millionen Euro ist im Regierungsentwurf des Haushaltsplans unter Kapitel 13 06 Titel 351 01 veranschlagt. Diese Rücklagen stammen aus der Übertragung vom Landtag genehmigter Kredite in Folgejahre. Ob wir im Jahr 2006 dieses Recht zur Rücklagenentnahme tatsächlich in Anspruch nehmen werden, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.
Dieses seit langem bekannte und einer langjährigen Praxis entsprechende Verfahren ist vom Haushaltsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Es wurde der SPD-Fraktion in mehreren Antworten auf Schriftliche Anfragen wiederholt dargelegt und erläutert, zuletzt in meinen Antworten vom 08.03.2002, vom Mai 2004 und vom 12.01.2005.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Entwürfe von Haushaltsgesetz und Einzelplan 13 am 17.02.2005 im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags beraten werden.
Lassen Sie mich zur Erläuterung noch etwas wichtiges Politisches sagen, Herr Kollege Kaiser. Diese ganzen Rücklagen, die wir vor allem in den Jahren 1999 und 2000 in großem Maße – sowohl Kreditermächtigungen als auch Barrücklagen – gebildet haben, waren der entscheidende Grund dafür, dass wir die schwierigen Haushaltsjahre 2001, 2002 und 2003 bis hinein in das Jahr 2004 bewältigt haben. Wir haben damals etwas getan, das andere Länder nicht getan haben, nämlich gewissermaßen im klassischen keynesianistischen Sinn in satten Haushaltsjahren vorgesorgt. In diesem Sinne sind diese Rücklagen – diese Kreditermächtigung oder Barrücklagen, wie sie in der Vergangenheit auch da waren, weil wir Überschüsse erzielt haben – vorhanden. Anders gesagt: Diese 45 Millionen Euro stehen seit 2001 da. Ich denke nicht daran, sie aus
dem Haushalt zu streichen. Ob ich sie in Anspruch nehme, ist eine völlig andere Sache. Ich verstehe, dass das nicht leicht vermittelbar ist. Deshalb meine ich, eine derartige Debatte sollte dem Haushaltsausschuss überlassen bleiben.
Ich sage noch einmal: Die Instrumente, wie wir sie hier ausgebildet haben und wie sie – wie ich gelesen habe – die Opposition in der Vergangenheit und auch jetzt ausdrücklich billigt, sollten und müssen wir beibehalten. Am Grundfaktum, dass wir in 2006 einen ausgeglichenen Haushalt haben werden, ändert das gar nichts.
Herr Staatsminister Faltlhauser, nachdem der Herr Ministerpräsident und insbesondere auch Sie immer wieder erklären, im Jahre 2006 würden keine neuen Schulden gemacht – so ist auch auf der Homepage des Finanzministeriums zu lesen –, frage ich Sie jetzt: Planen Sie für das Jahr 2006 die Neuaufnahme von Krediten und neue Schulden mit Kreditermächtigungen früherer Jahre, ja oder nein?
Herr Kollege, das ist eine identische Wiederholung Ihrer vorherigen Frage. Ich wiederhole meine Antwort gerne. Aber ich verweise auf das, was ich bisher ausgeführt habe.
Herr Präsident, ich würde doch bitten, den Herrn Staatsminister zu bitten, meine Frage zu beantworten. Ich frage jetzt noch einmal: Planen Sie für das Jahr 2006 – bei dem Sie deklarieren: keine neuen Schulden – die Aufnahme neuer Kredite, die zu einer Erhöhung der Staatsschulden insgesamt und zu einer Erhöhung der Zinsausgaben führt? Planen Sie dies, ja oder nein?
Ich wiederhole ein weiteres Mal: Wir haben in diesem Haushalt keine neuen Kreditermächtigungen. Was wir mit einer Rücklage machen, das wird der Haushaltsvollzug zeigen, genau wie ich es gerade gesagt habe. Das heißt – ich wiederhole, Sie wiederholen –, identisch sind nicht nur Ihre Schriftlichen Anfragen, sondern auch die Mündliche Anfrage in diesem Haus. Ich verweise auf das bisher Gesagte.
Herr Staatsminister, können wir uns wenigstens darauf einigen, dass wir das Verwirrspiel beenden und Sie erklären: Es gibt keine neue Kreditermächtigung? Das ist unstrittig. Aber es ist ein Unterschied, ob man sagt, es gibt keine neue Kreditermächtigung, oder ob man sagt, es gibt keine neuen Kredite. Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass zwar im Haushaltsgesetz steht, es gibt für das Jahr 2006 keine neue Kreditermächtigung, aber es gibt im Jahre 2006 neue Schulden, nämlich aus dieser so genannten Rücklage früherer Kreditermächtigungen früherer Haushaltsjahre?
Wir haben leider weit über 20 Milliarden Euro Schuldenbestand – da sieht es in Bayern besser aus als in anderen Ländern –, und das ergibt immerhin eine Zinsbelastung in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Jahr; ich bedauere das. Dieses Kreditengagement muss ständig umgeschichtet werden.
Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Es waren nur parlamentarische Zwischenrufe, aber es gibt keine neue Frage des Kollegen Dr. Kaiser. Er hat sein Kontingent ausgeschöpft.
Ich habe erst zu Beginn dieses Jahres einen so genannten Bayernjumbo in Höhe von einer Milliarde Euro aufgenommen, der historisch extrem und einmalig niedrige Zinsen aufwies. Dies war eine Chance, deren Konditionen besonders gut waren. Durch diese Kreditaufnahme habe ich – wenn ich richtig kalkuliert habe – etwa 10 Millionen Euro Zinsersparnis. Das heißt, ich kann die zusätzlichen 300 Lehrer, die ich für das nächste Schuljahr zugesagt habe, finanzieren. Das ist ein glücklicher Umstand.
Die Kreditaufnahme ist immer sehr in Bewegung, und im Rahmen dieser Bewegung wird auch die Behandlung dieser aus den Jahren 1999 und 2000 übrig gebliebenen Kreditermächtigung von 45 Millionen Euro behandelt.
Herr Kollege, man kann den ganz erbitterten und harten Willen zum Missverständnis haben, und den unterstelle ich Ihnen jetzt.