Die Beteiligung sozial erfahrener Personen wird abgeschafft. Auch das ist eine schlechte Lösung. Die SPDFraktion hat Änderungsanträge zu diesem Themenkomplex gestellt, die von der CSU-Mehrheit abgelehnt wurden. Fazit: Sie haben hier eine Chance für ein tragfähiges Ausführungsgesetz vertan.
Zum Teil wird eine Bürokratie aufgebaut, die vollkommen unnötig ist. In spätestens einem Jahr stehen wir wieder hier und ändern dieses Gesetz. Wir werden über die gleichen Dinge diskutieren, über die wir heute diskutieren. Ich fürchte, der Knackpunkt, der uns große Probleme bereiten wird, ist, dass möglicherweise eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Ausgaben für Aussiedler, Spätaussiedler und Ausländer von den Bezirken auf die Gebietskörperschaften erfolgt. Ob eine solche Verlagerung stattfindet, kann uns noch niemand sagen. Auch der Vertreter des Ministeriums hat erklärt, er kann nicht sagen, zu welcher Lösung es kommen wird. Uns liegt also ein Ausführungsgesetz mit einer Vielzahl von Unbekannten vor.
In der Tat, das nennt man Deregulierung. Danke schön, Herr Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses. Wir müssen uns in einem Jahr wieder mit der Angelegenheit beschäftigen.
Wie gesagt, wir stimmen dem Gesetzentwurf zähneknirschend zu, weil ab dem 01.01.2005 mit dem Gesetz gearbeitet werden muss. Das Gesetz muss in Kraft treten, aber der große Wurf ist es nicht.
Wie gesagt: Der große Wurf ist das weiß Gott nicht. Es ist keine gute Lösung, und es hat keine gute Vorarbeit gegeben, aber wir müssen damit leben.
Frau Präsidentin, meine wenigen anwesenden Damen und Herren! An der Zahl der Anwesenden im Plenarsaal kann man ablesen, wie wenig Betroffenheit dieses Thema offensichtlich auslöst.
Dabei handelt es sich um ein sehr wichtiges Thema, von dem viele Menschen und gerade die Menschen, die unserer Fürsorge anempfohlen sind, betroffen sind. Wir müssten uns für sie eigentlich ganz besonders einsetzen. Deshalb weiß ich den Einsatz derer, die hier noch aushalten und nicht zum Mittagessen gegangen sind, umso höher zu schätzen.
Deswegen wende ich mich unter anderem auch an Sie. – Dieser Gesetzentwurf passiert das Parlament buchstäblich in letzter Sekunde. Er wurde so spät vorgelegt – Frau Kollegin Steiger hat bereits darauf hingewiesen –, weil im
Vermittlungsausschuss die beiden zugrunde liegenden Gesetze von der Bayerischen Staatsregierung lange Zeit blockiert wurden.
Der Gesetzentwurf wurde im letzten Augenblick vorgelegt. Somit konnte keine Anhörung durchgeführt werden. Das ist aber aus Ihrer Sicht wahrscheinlich gar nicht so schlimm; denn: Wir sind im Moment in der Phase der Deregulierung, wozu brauchen wir dann Fachleute? Die Fachleute werden abgeschafft, wir brauchen sie nicht mehr. Auch Anhörungen brauchen wir nicht mehr, wir wissen selbst, was wir in das Gesetz hineinschreiben. Wir schreiben dann in das Gesetz auch gleich hinein, dass wir eine Revisionsklausel brauchen, weil sie es uns ermöglicht, den Blödsinn, den wir jetzt in das Gesetz geschrieben haben, im nächsten Jahr zu revidieren.
„Deregulierung“ bedeutet auch, dass bei den Kommunen die Sozialhilfeausschüsse in Kann-Bestimmungen umgewandelt werden.
Die Sozialhilfeausschüsse können in Kann-Bestimmungen umgewandelt werden. Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Kommunen von diesem Recht keinen Gebrauch machen und die Sozialhilfeausschüsse dereguliert werden. Es bedeutet des Weiteren, dass auch hier – und zwar aus gutem Grund – auf die Mitsprache von Fachleuten verzichtet wird; dann spart man sich Widerspruch und kann so entscheiden, wie man selbst glaubt, dass es richtig sei, auch wenn es meistens nicht so ist, wie die Realität zeigt.
Herr Kollege Unterländer hat gerade darauf hingewiesen, dass nach der Abschaffung der Sozialhilfeausschüsse eine Arbeit darüber hinaus möglich wäre. Herr Kollege Unterländer, ich frage Sie, warum diese Arbeit nicht auch mit den Sozialhilfeausschüssen möglich ist. Eine „Arbeit darüber hinaus“ war bisher noch nie verboten.
Sie haben kein Interesse an einer qualifizierten Beratung und – schlimmer noch – machen in dem Gesetz auch Fehler, etwa den, dass Sie es aus der Hand geben, jetzt endlich zu regeln, dass ambulante und stationäre Bereiche in einer Hand, nämlich in der Hand der Bezirke, zusammengefasst werden.
Das wollen wir alle, aber wir schreiben es nicht in das Gesetz hinein. – Das bedeutet nun, dass es Fehlanreize gibt und die sozialen Leistungen zum Verschiebebahnhof degradiert werden. Das bedeutet für die Menschen, dass nicht die für sie wirklich adäquate und gerechte Lösung gefunden, sondern dass die kostengünstige Lösung gewählt wird. Das ist auf Dauer nicht vertretbar.
Zusammenfassend ist festzustellen: Dieses Gesetz enthält viele Lücken und Fehler, aber Gott sei Dank auch eine Revisionsklausel. Und in der Hoffnung auf diese Klausel werden wir dem Gesetzentwurf mit großen Bauchschmerzen zustimmen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Drucksache 15/1947 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/2355 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/2355.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf eine Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabführung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich ebenfalls so anzuzeigen. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Viertes Gesetz
Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir noch, diejenigen Anträge aufzurufen, bei denen man sich im Hohen Haus darauf geeinigt hat, dass keine Aussprache dazu stattfindet.
Tagesordnungspunkt 23 Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Franz Schindler, Joachim Wahnschaffe und anderer und Fraktion (SPD) Landesarbeitsgericht München (Drucksache 15/1715)
Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bis auf Frau Kollegin Stahl. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.