Protocol of the Session on December 1, 2004

für den rechnerischen Nachweis des Hochwasserschutzkonzeptes als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens.

Als Gutachter waren bei der Erstellung der Raumordnungsunterlagen folgende Büros tätig: die RMD Wasserstraßen GmbH für die Koordination und das Hochwasserschutzkonzept; die Bundesforschungsanstalt für Gewässerkunde für die ökologische Beratung; das Planungsbüro Schaller für die ökologischen Grundlagenuntersuchungen und schließlich Dr. Seifert für die fischökologischen Untersuchungen.

Zum geplanten Ablauf des Raumordnungsverfahrens ist zu sagen: Die höhere Landesplanungsbehörde – das ist in diesem Fall die Regierung von Niederbayern –, die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens zuständig ist, geht derzeit davon aus, dass die entsprechenden Unterlagen im Januar 2005 vorliegen werden und dass dann das Verfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitseinbeziehung in Gang gesetzt wird. Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, ist mit einem Abschluss des Raumordnungsverfahrens Mitte des Jahres 2005 zu rechnen.

Zusatzfrage? Bitte schön.

Besteht die Möglichkeit, die Genehmigungsverfahren für den Hochwasserschutz vorzuziehen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Das müssen Sie Herrn Kollegen Schnappauf fragen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Der Donauausbau betrifft im Moment doch Ihr Ressort!)

Der Donauausbau schon, aber das Thema Hochwasser und Hochwasserschutz liegt beim Umweltministerium.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Sie machen doch ein gemeinsames Raumordnungsverfahren!)

Das ist richtig, weil die Variante A einen erhöhten Hochwasserschutz verlangt und eine höhere Hochwassergefährdung bringt. Für die Auswirkungen werden deshalb mehr Flächen und höhere Dämme beansprucht. Ist Ihnen das bisher noch nicht aufgefallen? Dennoch ist die Frage, wie das Verfahren für diese Schutzmaßnahmen durchgeführt wird, nicht bei mir, sondern beim Kollegen Schnappauf angesiedelt.

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage haben Sie noch. Das ist eine mehr als normal üblich.

Besten Dank. Herr Staatsminister, wie gliedern sich die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen nach natürlichen Hochwasserschutzmaßnah

men, sprich: natürlichen Retentionsräumen und Deichbauten bzw. Deichrückverlegungen?

Herr Staatsminister.

Auch dies ist eine Frage, die den klassischen Hochwasserschutz betrifft und die Sie bitte Herrn Kollegen Schnappauf stellen möchten.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Das habe ich leider so erwartet. Es geht aber hier doch um das Genehmigungsverfahren, und das läuft in Ihrem Haus!)

Hochwasserfragen werden aber im Umweltministerium behandelt.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Sie müssen sich aber doch darüber informieren!)

Tut mir Leid, Herr Minister. Jetzt habe ich das Wort. Wir haben jetzt nämlich den nächsten Fragesteller, Herrn Hallitzky.

Herr Hallitzky, ich habe Sie bereits das letzte Mal mit der Silbermedaille wegen Ihrer langen Fragen ausgezeichnet. Dieses Mal kann ich Ihnen wieder die Silbermedaille verleihen; denn Sie haben wieder die zweitlängste Frage gestellt. In der Geschäftsordnung steht: Die Anfragen müssen kurz gefasst sein. Bitte, Herr Hallitzky, versuchen Sie es wenigstens das nächste Mal. Sie haben das Wort.

Das ist kurz, Herr Präsident.

Sehr geehrter Herr Wiesheu, nachdem sich der Bundestag als Maßnahmeträger des geplanten Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen darauf festgelegt hat, lediglich die staustufenfreie so genannte Variante A zu bauen, frage ich die Staatsregierung, welche zusätzlichen Kosten im Rahmen der Unterlagenerstellung durch die Rhein-Main-Donau-Wasserstraßen GmbH, im Rahmen des eigentlichen Verfahrens durch die Regierung – inklusive kalkulatorischer Kosten –, im Rahmen des eigenen Verfahrens für die Kommunen und Träger öffentlicher Belange durch das Raumordnungsverfahren dadurch entstehen, dass von der Staatsregierung eine Einbeziehung der Varianten C und D 2 – Ausbau mit einer bzw. drei Staustufen – in das Verfahren durchgesetzt wurde?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, zur Klärung sei vorausgeschickt, dass beim Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und beim Ausbau der Donau in den weiteren Stufen nicht der Bundestag der Vertragspartner ist, sondern die Bundesregierung und der Freistaat Bayern. Die Entscheidung des Bundestages ist zwar interessant, aber der Bundestag entscheidet nicht im Verfahren. Es entscheiden zwei Partner. Es entscheidet auch nicht ein Partner alleine, selbst

wenn er Maßnahmenträger ist. So viel sei vorausgeschickt.

Und eine zweite Bemerkung sei vorausgeschickt: Wir haben mit dem Bund vereinbart, dass der Bund die Kosten für die Unterlagenerstellung für die Variante A finanziert und wir die Kosten für die Varianten C und D 2 tragen. Diese Kosten betragen 1,42 Millionen Euro.

Zu Punkt 2, den sie angesprochen haben: Aufgrund der zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen für die Einbeziehung der Varianten C und D 2 in das Raumordnungsverfahren zum geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen natürlich zu einem Verwaltungsmehraufwand. Aber den im Rahmen des Raumordnungsverfahrens exakt zu beziffern, ist faktisch nicht möglich.

Zu Punkt 3. Auch für die am Verfahren beteiligten Kommunen und Träger öffentlicher Belange dürfte ein erhöhter Arbeitsaufwand und Entscheidungsaufwand entstehen. Aber eine Kalkulation der dadurch entstehenden Kosten ist mir auch nicht möglich. Ich hätte fast gesagt, es kommt darauf an, wie sich die Leute anstellen.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Ich verstehe das also richtig, dass diese 1,42 Millionen Euro sich auf die Unterlagenerstellung der Rhein-Main-Donau AG beziehen? Dies nur als Nachfrage zu der Summe.

Exakt.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Wie viel Personalkapazität – weil Sie gesagt haben, Sie können das nicht beziffern – ist bei der Regierung von Niederbayern durch diese zusätzlichen Anforderungen gebunden?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich gehe davon aus, dass es mit der Personalkapazität, die vorhanden ist, um Raumordnungsverfahren durchzuführen, gemacht werden kann. Im Übrigen müssen Sie wissen, dass wir im Bereich der Raumordnung, also der Landesentwicklung, 30 % Personal abbauen, aber erst nach dem Jahr 2005. Es wird also nächstes Jahr ausreichend Personalkapazität da sein. Sie können beruhigt sein: Es wird zeitgerecht durchgeführt werden können.

Weitere Zusatzfrage: der Fragesteller.

Beinhalten diese 1,42 Millionen Euro sämtliche Kosten der Unterlagenerstellung, also auch die, die nicht durch die Rhein-Main-Donau-Wasserstraßen GmbH durchgeführt werden? Sie haben das Büro

Schaller und andere Büros angesprochen. Sind das also die Gesamtkosten, die haushalterisch auftauchen?

Herr Staatsminister, bitte.

Soweit mir bekannt ist, sind das die Kosten der RMD. Ob die RMD die anderen Gutachten in Auftrag gegeben hat und die Kosten des Büros Schaller etc. hier bereits eingeschlossen sind, kann ich Ihnen mit Verbindlichkeit nicht auswendig sagen. Ich bin aber gerne bereit, die Information nachzureichen.

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Das wäre lieb!)

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Meine letzte Rückfrage und zugleich letzte Zusatzfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den dreißigprozentigen Abbau des Personals in den nächsten Jahren für die Regierung von Niederbayern nicht ausschließlich damit begründen, dass noch ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist? Denn dann könnte ich es mir sehr leicht selber ausrechnen.

Herr Staatsminister, bitte.

Den dreißigprozentigen Personalabbau gibt es nicht nur in Niederbayern, sondern im Gesamtbereich der Landesplanung und Landesentwicklung, eben in dem Bereich, der zu mir gekommen ist, und zwar deswegen, weil wir, wie Sie wissen, das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne verschlanken werden und können und weil damit in den Verfahrensabläufen erhebliche Vereinfachungen eintreten werden, die dazu führen werden, dass man mit einem geringeren Personalbesatz auskommt. Das hat also mit diesem Thema tatsächlich nichts zu tun.

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit kommen wir zum Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Herr Staatssekretär, wollen Sie weiter Zeitung lesen, oder kann ich die sie betreffenden Fragen aufrufen? – Erste Fragestellerin: Frau Steiger.

Herr Staatssekretär, es tut mir Leid, dass Sie jetzt bei Ihrer Lektüre unterbrochen werden.

Ausgerechnet einen kritischen Artikel über die SPD habe ich gerade gelesen.

Nun zur Frage: Nachdem der Realschullehrerverband anlässlich seines ersten nordbayerischen Realschullehrertages veröffentlicht hat, dass in Bayern in insgesamt 250 Klassen mit einer Stärke von 34 bis 37 Schülern und Schülerinnen unterrichtet wird,

frage ich Sie: Welche Realschulen und welche Klassen in Oberfranken befinden sich im Bereich dieser Klassenstärke in diesem Schuljahr?