Protocol of the Session on October 20, 2004

Bayernweit betrachtet haben wir aber grundsätzlich ausreichende Verbrennungskapazitäten, wie Sie ja auch bei der Diskussion um den Standort Ansbach für die Thermoselectanlage mitverfolgt haben. Ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten im Freistaat ist derzeit nicht gegeben.

Letzte Zusatzfrage.

Wie beurteilen Sie dann die Zukunft von Schwandorf?

Zunächst ist es Sache der jeweiligen Betreiber, die Zukunft ihrer Standorte zu regeln. Es ist Sache der Eon Energie, soweit es um deren Anlage geht, oder der kommunalen Betreiber, der Zweckverbände, ihre Perspektiven abzuklären. Natürlich besteht immer wieder Sanierungsbedarf, um auf den neuesten technologischen Stand zu kommen. Für die gegenwärtig anfallenden Müllmengen sind aber ausreichende Kapazitäten vorhanden. Ein Kapazitätszuwachs im engeren Sinne ist also jetzt nicht erforderlich. Wenn Bedarf besteht, dann geht es allenfalls um den neuesten technologischen Stand.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Oder um einen neuen Sitzungssaal für die Verbandsversammlung! Danke schön!)

Die Frage ist damit erledigt. Nächster Fragesteller: Kollege Hallitzky. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung: Mit welcher Begründung hat die Bayerische Staatsregierung das unter anderem 15 Still- und 3 Fließgewässer umfassende „Quellmoor mit Laubwald am Schleifmühlbach“ im Bereich der geplanten Südumgehung von Reisbach – das ist die Huber-Umgehung 2 um sein Heimatdorf – nicht als FFH-Gebiet gemeldet, obwohl wiederholte Gutachten vom Büro Pirkl, Riedl und Theurer, von Heinz Bussler, der Mitarbeiter bei der neuen Auflage der Roten Liste ist, und von der Unteren Naturschutz

behörde die FFH-Würdigkeit des ökologisch besonders vielfältigen und wertvollen Gebietes mit rund 750 000 Exemplaren der schmalen Windelschnecke, über 130 Exemplaren des Kammmolches und über 50 Exemplaren der Gelbbauchunke sowie weiteren über 35 Rote-Liste-Arten eindeutig nachgewiesen haben?

Herr Präsident! Herr Kollege, ich bin immer wieder erstaunt, was man doch alles in einem Satz unterbringen kann.

Das ist auch nur die drittlängste Anfrage.

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Ich werde mich bemühen, die nächste Anfrage länger zu machen!)

Zur Beantwortung! Zur Frage der fachlichen Eignung der betroffenen Flächen am Schleifmühlbach bei Reisbach als FFH-Gebiet hat die Staatsregierung bereits auf eine schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hallitzky vom 1. März – Sie werden sich daran erinnern, Herr Kollege – eindeutig Stellung genommen. Der naturschutzfachlich hohe Wert der Flächen ist unbestritten, wie auch die vorliegenden Fachgutachten und die aktuellen Nachweise von drei Arten der FFH-Richtlinie, nämlich Gelbbauchunke, Kammmolch und schmale Windelschnecke belegen.

Die FFH-Richtlinie schreibt vor, dass die Auswahl der Gebiete nur nach naturschutzfachlichen Kriterien erfolgen darf. Diesem Grundsatz wurde, wie im gesamten Nachmeldeprozess, selbstverständlich auch im Falle des Schleifmühlbachs gefolgt.

Die FFH-Richtlinie – ich gehe aber davon aus, Herr Kollege, dass Ihnen das bekannt ist – schreibt nicht vor, dass alle Gebiete mit Vorkommen von FFH-Arten gemeldet werden müssen. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten vielmehr einen fachlichen Auswahlspielraum, wonach die wichtigsten und bedeutendsten Gebiete zum Schutz der Arten und Lebensräume auszuwählen sind. Dieser Auswahlspielraum ist bei den verschiedenen Arten und Lebensräumen unterschiedlich groß, je nach Seltenheit und Gefährdungsgrad.

Die von der Staatsregierung am 28. September 2004 beschlossene Nachmeldekulisse von NATURA-2000-Gebieten enthält ausreichend umfangreiche und naturschutzfachlich besser geeignete Gebiete auch für die am Schleifmühlbach vorkommenden Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie. Wir haben 16 Gebiete mit Vorkommen der Windelschnecke, 66 Gebiete mit Vorkommen des Kammmolches und 73 Gebiete mit Gelbbauchunken als FFH-Gebiete nachgemeldet. Das ökologische Netz NATURA 2000 ist mit Abschluss der Nachmeldung und einer Fläche von mittlerweile 797 000 Hektar – das entspricht 11,3 % der Landesfläche – ausreichend dicht geknüpft, um den Erhalt aller Arten und Lebensräume der FFH- und VogelschutzRichtlinie dauerhaft zu sichern. Deshalb ist hier ein Vorgehen zu konstatieren, das mit der Richtlinie in Einklang steht.

Bezug nehmend auf die von Ihnen zitierte Antwort auf die schriftliche Anfrage und auf die jetzige Antwort lautet meine erste Nachfrage: Ist es in Zeiten knapper Staatskassen üblich – es geht um ein weitgehend aus dem Staatshaushalt finanziertes Straßenbauprojekt –, dass, nachdem für das Gebiet, durch das die Straße verlaufen soll, wiederholt eine FFH-Würdigkeit festgestellt wurde, ein weiteres Gutachten auf Steuerzahlerkosten vergeben wird, das ausweislich der Aussage des Bürgermeisters lediglich die Aufgabe hat, die Straße zu ermöglichen? Ist es also üblich, so lange zu prüfen, bis das Ergebnis passt?

Ich kann und will jetzt nicht zu Gutachten Stellung nehmen, die ich nicht kenne, die ich ad personam auch nicht in Auftrag gegeben habe. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine andere Baustelle. Ich bitte, dort nachzufragen, wo sie angesiedelt ist.

Das ist das Problem. Meine zweite Nachfrage dürfte dann eine ähnliche Antwort erfahren. Ist es in Zeiten knapper Kassen üblich, dass der Freistaat zum großen Teil eine Ortsumgehung finanziert, die laut Antwort in noch mehr als zehn Jahren eine geschätzte Entlastung von maximal 22 % bringt und die von lediglich 3000 Fahrzeugen am Tag benutzt werden wird?

Auch das ist eine Frage, die nicht von den Umweltbehörden, sondern von den zuständigen Straßenbaubehörden zu beantworten ist. Wir haben nach Recht und Gesetz nach der Europäischen Richtlinie die Meldung von FFH- bzw. Vogelschutzflächen vollzogen. Die Meldungen, die wir vorgenommen haben, stehen auch im Einklang mit der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsprechung, nachdem zum Beispiel Straßenbauplanungen oder auch andere Planungen keine Relevanz für die Ausweisung haben. Wir haben unsere Ausweisungen streng nach naturschutzfachlichen Kriterien vorgenommen. Wenn in derartigen Flächen entsprechende Planungen anstehen, dann sind die in den Richtlinien – in der Regel ist das Artikel 6 der FFH-Richtlinie – vorgesehenen Verträglichkeitsprüfungen von den dann zuständigen Behörden vorzunehmen, also zum Beispiel den Straßenbaubehörden.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Hallitzky.

Spielt es für die Bewertung eines FFH-Gebiets keine Rolle, was mit diesem Gebiet geschehen soll?

Ich wiederhole noch einmal, dass die Ausweisung und die Meldung von FFH-Flächen ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien erfolgt. Wenn – wo auch immer – solche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, ob durch Planungen, wie die von Ihnen angesprochene Ortsumgehungsplanung, oder Baugebietsplanungen oder anderweitige Vorhaben, sind jeweils die in der Richtlinie vorgesehenen Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen. Sie wissen, dass dann nach zumutbaren Alternativen zu suchen und im Zweifelsfall eine Abwägung vorzu

nehmen ist. Diese Abwägung erfolgt dann in dem anstehenden Verfahren.

Als nächstes möchte ich den Bereich des Staatsministeriums des Innern aufrufen. Dazu stelle ich Folgendes fest: Heute ist bis 19.30 Uhr geladen. Die beiden Kollegen, die die Fragen gestellt haben, haben sich die Antwort der Staatsregierung in schriftlicher Form besorgt und sich verabschiedet. Ich halte das nicht für richtig. Herr Staatssekretär Schmid ist bis jetzt dageblieben und wollte die Antwort auf diese Fragen geben. Ich halte das für keinen guten parlamentarischen Stil. Ich bitte daher die Verwaltung, dies auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrats zu setzen. Dieses Verhalten dient nicht dem Ansehen des Parlaments.

Ich rufe jetzt die Fragen auf, die das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen betreffen. Ich begrüße Herrn Staatssekretär Heike und freue mich, dass wenigstens er noch arbeiten darf. Ich kann jedoch die erste Fragestellerin, Frau Kollegin Narnhammer, nicht sehen. Übernimmt jemand die Frage? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe deshalb die Frage von Frau Kollegin Stahl auf. Ich betone, dass Sie die Silbermedaille haben. Das ist heute die zweitlängste Frage. Denken Sie bitte daran, Ihre Fragen nicht über einen Satz auszudehnen.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wir wünschen uns, das nächste Mal die Goldmedaille zu bekommen!)

Herr Staatssekretär Heike, ich freue mich, dass Sie noch zu meiner Verfügung stehen. Ich stelle folgende Frage: Trifft es zu, dass die Bayerische Staatskanzlei auf die Teilnahme von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen am Bayerischen Integrationsforum am 1. Oktober 2004 gedrängt hat, auf dem Arnulf Baring, der unter anderem für Sätze wie

„Der Hitler hat ja in einem Maße dieses Land in Bewegung gebracht, das man sich heute gar nicht mehr vorstellen kann. Er hat in den Dreißigerjahren, was bis in die Vierziger-, Fünfziger-, man kann sagen: in die Sechzigerjahre weitergewirkt hat, den Leuten einen Elan vermittelt, der vollkommen von uns gewichen ist“,

bekannt ist und bei jener Veranstaltung der einzige Referent außerhalb der Bayerischen Staatsregierung war, und trifft es ferner zu, dass dieser für seine offenen Worte von den Vertretern und Vertreterinnen der Staatsregierung gelobt worden ist, obwohl Gäste wegen seiner integrationspolitisch bedenklichen Ausführungen den Raum verließen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Stahl, mit Schreiben vom 13. Mai 2004 hat Frau Staatsministerin Stewens die Repräsentanten der bayerischen Gesellschaft, darunter auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von acht großen Städten, vom Bayerischen Integrationsforum informiert sowie um

Terminvormerkung und um Mitwirkung gebeten. Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete, haben dieses Schreiben ebenfalls erhalten. Die Vorankündigung kann man nicht so werten, dass auf Teilnahme gedrängt wurde. Für meine Begriffe ist das ein Akt der Höflichkeit, über Termine und Einteilungen rechtzeitig zu informieren.

Eine Rückäußerung zur Vorankündigung wurde ebenfalls nicht erwartet. Einige der Empfänger der Vorankündigung haben dennoch ihre Teilnahme zugesagt oder die Entsendung eines Vertreters in Aussicht gestellt bzw. abgesagt. Bei den Büros der Oberbürgermeister von Augsburg und München wurde aufgrund telefonischer Absagen im Büro von Frau Staatsministerin Stewens von der Fachabteilung meines Hauses lediglich nachgefragt, ob mit einer Vertretung zu rechnen sei. Die Vertretung der Stadt Nürnberg wurde nach Absprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters auf Bürgermeisterebene geregelt.

Prof. Baring hielt zu dem Thema „Hintergrund und Voraussetzung einer Kultur der Integration“ eine Rede. Die in der mündlichen Anfrage zitierten Sätze sind auf dem Integrationsforum nicht gesagt worden. Prof. Baring hat allerdings unter anderem Verbrechen Hitlers mit denen Stalins verglichen, worauf Frau Staatsministerin Stewens zu Beginn ihrer dem Vortrag Prof. Barings folgenden Rede über die bayerischen Leitlinien zur Integration klarstellte, dass Gräueltaten des Nationalsozialismus nicht mit Gräueltaten in anderen Staaten aufgerechnet oder gegengerechnet werden dürften.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig, dass Ihnen nicht bekannt ist, dass zum Beispiel der Bürgermeister von Nürnberg nachgemeldet worden ist, weil in einem Telefonat bei der Bitte um Vertretung gesagt wurde, der Herr Ministerpräsident würde ebenfalls erwartet, weshalb es erwartet werde, dass die Oberbürgermeister erscheinen sollen, und dass man deswegen wenigstens den Bürgermeister „abkommandiert“ hat?

Ich kann den Begriff „abkommandieren“ nicht gebrauchen, weil ich darüber nichts weiß. Das müssen Sie in Nürnberg nachfragen. Ich kann Ihre Frage daher auch nicht mit Ja beantworten. Davon weiß ich nichts.

Nächste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, Prof. Baring habe einen Vergleich zwischen Stalin und Hitler angestellt. Trifft es nicht zu, dass er sehr wohl auch in einer sehr ähnlichen Richtung diese Beschreibung, wie ich sie hier zitiert habe, wiederholt hat?

Nach dem, was uns und mir persönlich bekannt ist, trifft es nicht zu.

Letzte Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, hat die Staatsregierung Herrn Baring eingeladen, oder war das die Hanns-Seidel-Stiftung?

Diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich werde das nachprüfen lassen und Ihnen die Antwort schriftlich mitteilen. Frau Kollegin Stahl, im Übrigen muss ich Ihnen sagen: Vielleicht wäre es gut gewesen, wenn Sie an dieser Veranstaltung teilgenommen hätten. Dann wären die Missverständnisse nicht aufgetreten.

Damit sind die Fragen an das Sozialministerium erledigt. Herr Staatssekretär, ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.

Zu den nächsten beiden Fragen haben mir die Fragesteller erklärt, sie hätten sich die Antworten in schriftlicher Form abgeholt und verzichteten daher darauf, diese Fragen zu stellen.

Ich komme damit zu den Fragen an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Herr Staatsminister Miller, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Abend. Die erste Fragestellerin, Frau Kollegin Kamm, sehe ich nicht. Damit ist diese Frage hinfällig. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Staatsminister Miller, angesichts der durch den Bayerischen Rundfunk am 26. September bekannt gewordenen Vorwürfe neuerlicher Misswirtschaft beim Trabrennverein München-Daglfing frage ich das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten als Genehmigungsbehörde für den Renn-, Wett- und Lotteriebetrieb, welche Konsequenzen das Ministerium ziehen wird, wenn ihm nach Ablauf der Verlängerungsfrist Ende Oktober 2004 nicht die ausstehende Bilanz 2003 und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage ist hypothetischer Natur und kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret beantwortet werden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Mitgliederversammlung des MTZV nach den uns vorliegenden Informationen am 20. Oktober 2004, also heute, stattfindet. In ihr steht unter anderem auch die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2003 an. Das Staatsministerium geht daher davon aus, dass der MTZV seinen Verpflichtungen bis Ende Oktober 2004 nachkommen wird.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, welche Zukunft sieht das Ministerium für den Verein angesichts der aktuellen Verbindlichkeiten in Höhe von über 14 Millionen Euro bei einem derzeitigen Jahresumsatz von unter 8 Millionen Euro?

Frau Abgeordnete, über die Zukunft des Vereins muss der