Die Minister und der Ministerpräsident sind von der Besoldungserhöhung in den Jahren 2003 und 2004 ausgeschlossen, weil sie in B 11 und höher eingestuft sind. Die Staatssekretäre bekommen jedoch „nur“ B 10. Das würde bedeuten, dass diese die Besoldungsanpassung bekommen würden. Um das zu verhindern, werden sie künftig in B 11 eingestuft. Der Amtszuschlag wird jedoch von bisher drei Sechzehntel auf zwei Einundzwanzigstel verringert, um sie dadurch wieder schlechter dastehen zu lassen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass Sie alle verstanden haben, was im Gesetzentwurf steht.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass Sie im Ausschuss nähere Erläuterungen und Berechnungen vorlegen werden, damit das Ganze transparent und nachvollziehbar wird.
Ich sage noch einmal: Das und vieles mehr hätte man sich ersparen können, wenn man die Staatssekretäre, wie wir das bei der Beratung des Nachtragshaushalts 2004 gefordert haben, abgeschafft hätte.
Die SPD-Landtagsfraktion wird Änderungsanträge einbringen und es von deren Behandlung abhängig machen, ob sie dem Gesetzentwurf zustimmt oder ihn ablehnt.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Naaß, damit, dass Sie die Änderung des Beamtengesetzes als Beschäftigungsabbaugesetz bezeichnen, haben Sie sicherlich Recht, aber Sie haben nicht Recht, wenn Sie dieses geißeln. Wir haben aus dem Ziel unserer Verwaltungsreform nie ein Hehl gemacht. Es ist nicht etwa so, dass Sie uns heute bei der Änderung dieses Gesetzes gewissermaßen von hinten auf die Schliche kommen.
Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ein Unternehmen mit sehr, sehr vielen Beschäftigten ist und ein Personalmanagement betreibt wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch. Das bedeutet, dass es bei Maßnahmen durchaus auch unterschiedliche Zielsetzungen geben kann. Als der finanzielle Spielraum noch größer war, war es durchaus angebracht, durch die Altersteilzeit jungen Menschen verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben und ältere Beschäftigte gleitend in den Ruhestand zu bringen. Das ist aber, wie auch der Oberste Rechnungshof bereits festgestellt hat, eine sehr kostspielige Maßnahme zur Personalgewinnung.
Mit der jetzigen Änderung des Gesetzes soll die Altersteilzeit dort, wo die Verwaltungsreform greift und wo ein Beschäftigungsabbau auch Ziel ist, Beamten ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit geben, in Altersteilzeit zu gehen. Dazu kann ich nur feststellen, dass das eine Maßnahme ist, die von den dort Beschäftigten sehr positiv aufgenommen wurde. Es handelt sich eindeutig um eine sehr personalfreundliche Maßnahme; denn würden wir das nicht tun, wären aufgrund von Aufgabenabbau unter Umständen Versetzungen und Abordnungen teilweise nicht zu vermeiden. Die Kolleginnen und Kollegen schätzen die Möglichkeit, die ihnen hier ab dem 55. Lebensjahr gegeben wird, im Übrigen auch die sie vertretenden Verbände.
Meine Damen und Herren, wir können uns die bisherige Form der Altersteilzeit, die wir nicht abgeschafft haben – wir haben nur das Eintrittsalter auf 60 angehoben -, nicht mehr leisten. Die Opposition verlangt, dass der Staat dort, wo eine verfehlte Wirtschaftspolitik des Bundes zu erhöhter Arbeitslosigkeit führt, in seinem Bereich für Vollbeschäftigung zu sorgen hat. Es gibt genügend Beispiele dafür, auch in unserer jüngeren Geschichte, zu welch katastrophalen finanziellen Auswirkungen dies führt. Wir können und wollen uns finanziell die Hände nicht selbst binden, sondern wir wollen wirtschaftspolitische Impulse setzen, wir wollen Wirtschaft und Forschung zusammenbringen und alles tun, um unserer Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, aus eigener Kraft die Arbeitsplätze zu schaffen, die wir so dringend benötigen.
Ich freue mich, dass auch von Ihnen honoriert wurde, dass bei der unterhälftigen Teilzeit die Mindestarbeitszeit auf zehn Stunden herabgesetzt wurde, um negative Auswirkungen bei BAföG-Rückzahlungen zu vermeiden. Auch die unbegrenzte Beibehaltung der eingeschränkten Dienstfähigkeit ist zu begrüßen.
Zum Thema Altersteilzeit darf ich noch eine kleine Anmerkung machen; wir gehen demnächst in die Beratung in den Fachausschüssen. Die von den Verbänden gewünschte Flexibilisierung in der alten Form der Altersteilzeit ist durchaus in den Ausschüssen zu diskutieren. Wir müssen mögliche Auswirkungen abprüfen. Ich möchte jetzt durchaus Diskussions- und Verhandlungsbereitschaft signalisieren. – Meine Damen und Herren, für die CSUFraktion begrüße ich diesen Gesetzentwurf.
Damit ist die Aussprache beendet. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 2 b Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung der Stiftung „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (Drucksache 15/1732) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird von der Staatsregierung begründet. Lieber Herr Kollege und Staatsminister Dr. Goppel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bayerische Kulturpolitik gestalten wir zunehmend regional und dezentral. Das haben wir uns Mitte der Neunzigerjahre vorgenommen. Wir wollen damit sicherstellen, dass unsere Kulturszene im Zusammenwirken von staatlicher und kommunaler Seite flächendeckend abgesichert wird. Dieser grundlegenden Leitlinie folgen wir konsequent. Wir haben eine Vielzahl staatlicher Zweigmuseen errichtet und haben das neue Museum in Nürnberg gegründet. Diese herausragende Einrichtung, die ich erst vor ein paar Tagen gesehen habe, kann sich wirklich sehen lassen. Auch die Überführung der Bamberger Symphoniker in eine Staatsphilharmonie und der Kulturfonds Bayern gehören in diesen Zusammenhang.
Wir stellen uns den Zentralisierungstendenzen in der Kulturpolitik des Bundes nachhaltig entgegen. Deshalb wirkt unsere bayerische Kulturpolitik auch dem Zentralismus nach innen entgegen.
Die Umwandlung der städtischen Bühnen in Nürnberg in ein Staatstheater ist ein weiterer konsequenter Schritt in diese Richtung. Die Stadt Nürnberg selbst und namhafte Repräsentanten der regionalen Wirtschaft haben immer wieder darauf hingewiesen, dass in anderen Ländern Deutschlands Staatstheater auch außerhalb der Landeshauptstädte bestehen. Karlsruhe, Darmstadt, Kassel, Braunschweig und Oldenburg werden genannt. In Bayern dagegen sind bisher aus historischen Gründen die Staatstheater auf München konzentriert. So entstand der nahe liegende Gedanke, für ein anderes Theater im fränkischen Teil des Landes, in dem Fall für das Theater in Nürnberg, das größte und bedeutendste Mehrspartenhaus in Bayern, zusätzlich staatliche Verantwortung zu übernehmen.
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit der Stadt kann ich heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vorlegen. Damit setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg, staatliche Kultureinrichtungen außerhalb der Landeshauptstadt zu schaffen. Der Bühne wird mit dem Titel „Staatstheater“ nicht nur ein schmückendes Etikett verpasst, sondern – das ist ganz entscheidend – die Trägerschaft und Finanzierung werden dementsprechend ausgestaltet.
Die Freude des Herrn Kollegen Gabsteiger will ich im Protokoll nachlesen. Dort möchte ich gern ausdrücklich vermerkt haben, dass er die neue Entwicklung begrüßt. Ich bitte um Nachsicht.
Eine alleinige Trägerschaft des Freistaates, wie dies bei den drei Münchner Staatstheatern der Fall ist, kommt dabei nicht in Betracht. Das liegt nicht nur an finanziellen Gründen. Staat und Stadt stimmen darin überein, dass wir der historisch gewachsenen Verantwortung der Stadt Nürnberg für ihr Theater am besten durch eine gemeinsame Trägerschaft gerecht werden. Als geeignete Rechtsform bietet sich nach langer Diskussion – die unterschiedlichen Möglichkeiten sind im Gesetzentwurf aufgeführt – die Stiftung an. Diese bietet am ehesten die Gewähr für eine schlanke, effiziente Binnenstruktur und eine optimale wirtschaftliche Arbeitsweise. Mit der Stiftung greifen wir eine Rechtsform auf, die bundesweit mehr und mehr gewählt wird.
Weil die anderen Konstruktionen uns nicht in den Stand versetzen, die Finanzierung mit der Stadt Nürnberg gemäß der jeweiligen Haushaltslage gemeinsam zu sichern, verehrte gnädige Frau. Sie sollten sich mit den Grundlagen so beschäftigen, dass wir darüber beraten können.
Auch andere traditionsreiche Kultureinrichtungen sind in jüngster Zeit in Stiftungen umgewandelt worden. Namhafte Beispiele sind die Berliner Philharmoniker und die drei Berliner Opernhäuser. Ich werde Ihnen in den nächsten
Monaten ebenso die Umwandlung der Bamberger Philharmoniker in eine Staatsphilharmonie Bamberg vorschlagen. Wir haben das heute im Kabinett beraten.
Die Finanzierung soll ab der Saison 2008/2009 hälftig durch Staat und Stadt erfolgen. Das bedeutet nicht, das Nürnberger Haus zu einem Staatstheater zweiter Klasse zu machen. Vielmehr ist es auch in Baden-Württemberg und Hessen geltende Praxis, die Kosten zwischen Land und Sitzkommune aufzuteilen. Der Begriff „Staatstheater“ bedeutet also keineswegs, dass nur der Staat finanziert, auch wenn das bei den Münchner Staatstheatern angesichts der relativ geringen Zuschüsse der Landeshauptstadt München nahezu der Fall ist. Ich will ausdrücklich hinzufügen: Die Landeshauptstadt München hat dafür die restliche Kulturszene im Wesentlichen in ihrer Hand. Die einzige Ausnahme ist das Kindertheater in München. Wir bedauern das und ermahnen die Stadt immer wieder, das Kindertheater ein bisschen mehr zu unterstützen. Offensichtlich gibt es hier so etwas wie eine ideologische Scheuklappe, weil das Theater nicht ganz den eigenen Ausrichtungen entspricht. Den Vorgang kenne ich nun schon sehr lange und finde die Fronten unbegradigt.
An zusätzlichen Kosten kommen auf den Freistaat Bayern über die bisher schon geleisteten Zuwendungen in Höhe von acht Millionen Euro hinaus bis 2009 noch rund sieben Millionen Euro zu. Die Mittel dürfen – das ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig – weder direkt noch indirekt zulasten der anderen kommunalen Theater gehen. Wenn wir in den nächsten Wochen den Haushalt behandeln, werden Sie sehr deutlich sehen, dass wir bei den nichtstaatlichen Theatern und Orchestern sehr darauf geachtet haben, ein weiteres Mal ohne die Sparquote auszukommen, damit niemand in Schwierigkeiten kommt. Diesem Ziel trägt der Haushaltsentwurf der Staatsregierung Rechnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Staatstheater Nürnberg ist ein Glanzstück in der Perlenkette unseres Kulturengagements für den Freistaat Bayern.
Die neue Stiftung soll zum 1. Januar 2005 ihre Arbeit aufnehmen. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang für die Verhandlungsbereitschaft der Stadt Nürnberg und der dortigen Institutionen. Ich bedanke mich für die Aufgeschlossenheit auf beiden Seiten, die dazu beigetragen hat, dass wir relativ flott zum Zuge kommen. Sie, meine Damen und Herren, bitte ich um Unterstützung im parlamentarischen Verfahren, damit wir keine Zeit versäumen. Frau Kollegin Gote, Ihre Anwesenheit lässt mich versichert sein, dass auch die GRÜNEN mittun.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit fünf Minuten pro Fraktion beträgt, auch wenn der Herr Minister ein wenig überzogen hat.
Sehr geehrter Herr Minister, ich freue mich, dass heute hier im Parlament die Erfüllung eines Traums eingeleitet wird und dass damit eine langjährige Forderung der SPD aus dem fränkischen Raum erfüllt wird. Ich freue mich natürlich besonders, dass Sie so lange gewartet haben, bis in Nürnberg wieder ein SPD-Bürgermeister regiert.
Herr Kollege, wenn ich aus Cadolzburg käme, würde ich in diesen Räumen etwas leiser rufen, was die Kulturpolitik angeht.
Ich freue mich auf jeden Fall, dass wir es kurz vor der Landtagswahl geschafft haben, diesen für den fränkischen Raum und die Metropolregion Nürnberg wesentlichen Punkt auf die Agenda zu setzen. Mit der Stadt Nürnberg wurde verhandelt, und wir wollen nicht mehr nachtarocken, warum die Münchner 90 % ihres Theaterdefizits erhalten und die Nürnberger nur 50 %. Die Verhandlungen mit der Stadt sind abgeschlossen und waren wohl nicht ganz einfach, aber nachdem nun alle zufrieden sind, denke ich, dass das neue Staatstheater auf einem guten Weg ist. Die Qualität der Theater in München erreicht es schon in vielen Bereichen. Ich bin im Nürnberger Theater des Öfteren zu Gast und kann es im Vergleich mit den Münchner Bühnen beurteilen. Ich denke, auch von der Qualität des Theaters her sind wir auf einem guten Weg.
Die Umwandlung der städtischen Bühnen in Nürnberg zum Staatstheater ist nach der Erfüllung des Wunsches, den die Staatsregierung aufgegriffen hat, dass der Großraum Nürnberg zur Metropolregion wird, und nach der Erfüllung unseres langjährigen Wunsches, dass aus der kommunalen Musikhochschule in Nürnberg eine staatliche Musikhochschule wird, bereits der dritte Bereich, bei dem die Staatsregierung, aus welchen Gründen auch immer – vielleicht haben wir alle zusammen doch so großen Druck ausgeübt, dass sie nicht mehr ausgekommen ist –, ein Einsehen hat. Ich hoffe, dass der Wunsch nun auf eine gute Bahn gestellt wird und im Laufe der Beratungen mit dem Beschluss des Parlaments erfüllt wird. Das ist ein guter Tag für den Föderalismus in Bayern. Sie werden sicherlich erleichtert sein, wenn ich signalisiere, dass wir Ihrem Gesetzentwurf wohlwollend begegnen werden.