Herr Minister, sehen Sie nicht, dass gerade Grenzertragsstandorte beim Grünland gegenüber Ackerstandorten deutlich benachteiligt sind?
Im Übrigen vielen Dank für die grundsätzliche Information. Sie wissen, dass das Land Schleswig-Holstein von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Grünlandprämie auf 124 Euro pro Hektar festgesetzt hat.
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass nach dem Bundesagrarbericht der Freistaat Bayern für Agrarumweltmaßnahmen 65 Euro pro Hektar ausgibt, während das Land Schleswig-Holstein seine „große Förderung“ von 0 Euro pro Hektar auf 1 Euro pro Hektar angehoben hat. Wir gewähren die Ausgleichszulage und das Kulturlandschaftsprogramm, was andere Länder in dieser Form nicht gewähren, und Schleswig-Holstein schon gar nicht.
Wir kommen jetzt zum nächsten Bereich. Das sind Fragen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Herr Staatssekretär Freller, bitte. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Förster. Herr Dr. Förster, bitte.
bot, analog der Regelung in Berlin und Hamburg, für Schulen erlassen und wenn nein, welche Maßnahmen ergreift das Kultusministerium, um ein generelles Rauchverbot an öffentlichen Schulen zu ermöglichen?
Herr Abgeordneter Dr. Förster, eine Kommune, die nach der Aufgabenverteilung im bayerischen Schulsystem für den Schulaufwand einer öffentlichen Schule die Verantwortung trägt, kann keine Bestimmungen zum Schulbetrieb und damit auch kein generelles Rauchverbot für eine öffentliche Schule erlassen. Die Regelungskompetenz für Fragen des Schulbetriebs und der inneren Schulverhältnisse liegt vielmehr beim Freistaat. So ist es auch in Artikel 89 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes geregelt.
Die Fragestellung hinsichtlich eines grundsätzlichen Rauchverbots verkennt, dass bereits nach geltendem Schulrecht an öffentlichen Schulen ein grundsätzliches Rauchverbot besteht. Die einschlägigen Schulordnungsparagraphen untersagen den Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 11 das Rauchen innerhalb der Schulanlage ohne Ausnahme.
In der Schulart Gymnasium hat das Schulforum der jeweiligen Schule die Möglichkeit, den Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 außerhalb des Unterrichts das Rauchen in bestimmten und nicht dem Unterricht dienenden Räumen zu erlauben. Das sind die so genannten „Raucherecken“. Die volljährigen oder fast volljährigen Schüler sollen über das Schulforum selbst mitentscheiden könnten, ob sie im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und aus Verantwortungsgefühl für die jüngeren Schüler auf das Rauchen im Schulgebäude und auf dem sonstigen Schulgelände verzichten wollen. Wenn auch die gymnasiale Schulordnung für die genannte Schülergruppe eine Ausnahme zulässt, bittet das Ministerium trotzdem die Schulleiter, im Schulforum darauf hinzuwirken, auf die Einrichtung von Raucherecken zu verzichten. Nichtrauchende Lehrkräfte an den staatlichen Schulen Bayerns werden vor einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch aufgrund einer Verwaltungsvorschrift geschützt.
Ich darf noch hinzufügen, dass das Staatsministerium seit längerer Zeit Projekte zur Prävention initiiert und fördert. Es werden verschiedene Programme zur Persönlichkeitsstärkung durchgeführt und die Schüler erhalten im Unterricht intensive Aufklärung über die Gefahren des Rauchens. Nichtraucherwettbewerbe wie zum Beispiel „Be smart, don’t start“ für Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Jahrgangsstufe sollen helfen, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern und den Zigarettenkonsum bei solchen Schülern einzudämmen, die bereits mit dem Rauchen experimentieren.
Es ist Ziel der schulischen Gesundheitsförderung und der Suchtprävention, Kinder und Jugendliche frühzeitig an ein
eigenverantwortliches, sinnvolles Leben heranzuführen. Die Schüler sollen lernen, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen und dabei auf den Konsum von Rauschmitteln zu verzichten.
Dem dient auch die Gesundheitsinitiative „Bayern aktiv“ des Staatsministers für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, der zur Aufklärung bezüglich Nikotin, Alkohol und Fettsucht gerade an den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Schwerpunkt setzen wird. Ziel ist die „rauchfreie Schule“ bis spätestens 2008.
Wenn man die von Ihnen genannte Initiative des Umweltministeriums betrachtet, inwieweit ist das Kultusministerium eingebunden worden, und welche Strategie fahren Sie, um bis zum Jahr 2008 zu einer flächendeckenden freiwilligen Vereinbarung mit den Schulen zu kommen, auch hinsichtlich des Nichtrauchens von Lehrerinnen und Lehrern als Vorbild?
Wir sind in die Initiative eingebunden. Ich betone noch einmal, es gibt ein grundsätzliches Rauchverbot an den Schulen. Das ist wichtig, denn das wird oft nicht gesehen. Aufgrund einer Reihe von Beschlüssen des Landtags haben wir den Schulen aber auch eine gewisse Eigenverantwortung eingeräumt. Es wurde immer wieder aus allen Fraktionen dieses Hauses der dringende Wunsch vorgebracht, dass man dem Schulforum vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit gibt. Ich meine, diese Forderung dürfen wir nicht unberücksichtigt lassen. Gleichzeitig bin ich mit Ihnen in dem Ziel einig, dass eine Schule ohne Rauchen erstrebenswert ist.
Damit ist diese Frage erledigt. Wir kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Kollegin Tolle. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Trifft es zu, dass die Staatsregierung plant, den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht und die zweisprachigen Klassen schrittweise zu reduzieren beziehungsweise abzuschaffen, wenn ja, in welchem Zeitraum, und wie verträgt sich diese Maßnahme mit den Erkenntnissen der Sprachwissenschaft, dass das Beherrschen der Muttersprache in Wort und Schrift die beste Voraussetzung für das Erlernen einer zweiten Sprache, also von Deutsch, ist?
Frau Abgeordnete Tolle, der Bayerische Ministerrat hat am 14. September dieses Jahres beschlossen, den vom Freistaat
Bayern finanzierten muttersprachlichen Ergänzungsunterricht innerhalb von fünf Jahren abzuschaffen. Die Erfahrungen aus dem Schulalltag zeigen, dass die Ursachen für mangelnde Integration und für Misserfolg in der Schule allzu oft fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse sind. Schulanfänger ausländischer Herkunft können dem Unterricht in der Regelklasse oft nicht folgen, obwohl viele von ihnen in Deutschland geboren sind und fast alle ihre Zukunft in Deutschland sehen.
Die Vermittlung der Deutschkenntnisse muss verstärkt ansetzen, bevor der muttersprachliche Ergänzungsunterricht wirken kann. Dies soll vor allem durch eine intensivere Förderung der Kinder schon im vorschulischen Alter und sogleich nach dem Eintritt in die Schule geschehen. Eine Intensivierung und zeitliche Ausweitung der Vorkurse – das ist übrigens ein sehr bewährtes Kooperationsmodell von Grundschule und Kindergarten – und der Sprachlernklassen – ebenfalls ein erfolgreiches Modell –, sollen bewirken, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in den Unterricht der Regelklasse integriert werden. Damit wird auch schulischer Erfolg sichergestellt und Schulversagen verhindert.
Die Verwirklichung dieser Maßnahme kann nicht durch Mehrung von Stellen erfolgen. Es muss umgeschichtet werden. Die ausländischen Lehrkräfte, die den muttersprachlichen Unterricht erteilen, werden nach dem Auslaufen ihrer befristeten Arbeitsverträge nicht mehr durch ausländische, sondern durch deutsche Lehrkräfte zur Vermittlung von Deutschkenntnissen ersetzt.
Die fachlichen Argumente für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht werden durchaus gesehen. In Abwägung der vorhandenen Mittel und der verschiedenen Interessen besitzt jedoch das frühzeitige sichere Beherrschen der deutschen Sprache die höhere Priorität.
Ich frage Sie noch einmal explizit nach den Gründen für diese Maßnahme und nach dem Gegenkonzept für die Defizite, die damit entstehen.
Frau Abgeordnete Tolle, wenn Sie die Historie dieses muttersprachlichen Unterrichts kennen, dann wissen Sie, dass dieser Unterricht unter Kultusminister Hans Maier vor etwa dreißig Jahren eingeführt worden ist. Das war damals eine richtungweisende Entscheidung. Bayern war das erste und einzige Bundesland, das über Jahre, ich würde fast sagen, über Jahrzehnte hinweg, einen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht angeboten hat. Das wurde auch mit großem Beifall bedacht, gerade aus den betroffenen Ländern. Der Unterricht wurde aber immer unter der Voraussetzung gegeben, dass die Familien mit den Kindern, die hier die Schule besuchen, wieder in die Herkunftsländer zurückkehren und dann durch den Schulbesuch in Deutschland die eigene Muttersprache in die Heimat mitnehmen.
Wie wir alle wissen, hat sich das aber grundlegend geändert. Das wird auch nicht in Frage gestellt, auch nicht von der Bundesregierung. Die meisten bleiben hier, sie wollen hier bleiben und hier eine Arbeit finden. Damit gibt es eine Prioritätenverschiebung. Es ist jetzt wichtiger, dass die Kinder, beispielsweise türkischer Familien, in Deutschland Deutsch lernen, um im Arbeitsprozess eine Chance zu haben. Das ist wichtiger als ihnen Türkisch beizubringen, was ihnen für die Integration in Deutschland letztlich wenig hilft.
Hierbei hat zweifellos das Elternhaus eine wichtige Funktion. Es steht einem Herkunftsland frei – in anderen Nationen ist das teilweise der Fall –, einen spezifischen Unterricht zu finanzieren, der dann an der Schule stattfindet. Solche Möglichkeiten wären denkbar, wir müssen unsere Ressourcen aber eindeutig auf die Integration und somit das Vermitteln von Deutschkenntnissen lenken. Deshalb gilt es, diese Entscheidung im Laufe der nächsten fünf Jahre umzusetzen.
Welche zeitlichen und organisatorischen Vorstellungen hat die Staatsregierung für die Umsetzung der beschlossenen Auflösung der Teilhauptschulen in den Landkreisen Rosenheim und Fürstenfeldbruck, an welchen Schulen sollen die wegfallenden Klassen jeweils untergebracht werden und wieviel zusätzlicher Aufwand wird im Bereich Schülerbeförderung anfallen?
Frau Kollegin Sonnenholzner, der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 22. Juli 2004 die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptschulen in Bayern alle Klassen einer Hauptschule anbieten. Dieser Beschluss wurde inzwischen den Regierungen als Arbeitsauftrag übermittelt.
In dem Landtagsbeschluss ist ausdrücklich die Einbeziehung der Kommunen in die Erarbeitung von Konzeptionen zur Durchführung dieser Maßnahmen gefordert. Soweit nicht bereits im vergangenen Jahr, vor dem oben genannten Beschluss des Landtags, Vorgespräche mit den Kommunen aufgenommen wurden, bedeutet dies, dass mit den betroffenen Kommunen die Hauptschulorganisation erörtert wird. Danach wird sich herausstellen, wie dem Landtagsbeschluss konkret Rechnung getragen werden kann. Es sollen also vor Ort abgestimmte Regionalkonzepte entstehen, die den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es nur drei Grund- und Teilhauptschulen I, davon eine in einer großen Kommune mit mehreren Volksschulen. Gespräche mit den betroffenen Gemeinden haben noch nicht stattgefunden. Organisationsänderungen lassen sich nach Einschätzung der Regierung von Oberbayern auf jeden Fall im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes lösen. Aussagen zu der
Im Landkreis Rosenheim gibt es 15 Grund- und Hauptschulen, 4 Hauptschulen und 17 Grund- und Teilhauptschulen I. Hier ist die Erarbeitung regionaler Konzeptionen erforderlich, womit derzeit begonnen wird. Nach Einschätzung der Regierung von Oberbayern wird sich die künftige Hauptschulorganisation im Rahmen der vorhandenen Schulräume lösen lassen. Aussagen zu Kosten der Schülerbeförderung sind bei dem derzeitigen Sachstand nicht möglich.
Wie verfahren Sie in dem Fall, dass eine Kommune wegen der pädagogischen Sinnhaftigkeit auf den Standort einer Teilhauptschule besteht? Ich nehme das Beispiel des Schulverbandes Jesenwang, bei dem für die Teilhauptschule die Schülerzahlenprognosen bis 2010 zwischen 22 und 29 schwanken. Welche Stärken stellen Sie sich nach der Zusammenlegung – bei stabilen Zahlen, bei denen auch der Zuzug, wie er auch in München stattfindet, mit eingerechnet ist –, vor?
Es wird nicht nur eine Diskussion über Schülerzahlen geben müssen, sondern auch eine grundsätzliche pädagogische Diskussion. Eine solche ist auch schon erfolgt, bevor der Landtagsbeschluss gefasst worden ist. Die Teilhauptschulen haben eine Geschichte, die man kennen muss und die für die Entscheidung der nächsten Wochen von Bedeutung ist. In Zeiten der vierstufigen Realschule war es nahe liegend, dass die Schüler bis zur 6. Klasse in einer Schule beisammenbleiben, bevor sie an die Hauptschule wechseln, damit die Schüler nicht drei verschiedene Schulstandorte besuchen müssen. Da nunmehr der große Wechsel sowohl an das Gymnasium als auch an die Realschule nach der 4. Klasse erfolgt, stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, Schüler noch zwei Jahre an einem Standort der Hauptschule zu lassen, um sie dann an die nächste Hauptschule weiterzuschicken. Man muss die Hauptschule sehr deutlich als weiterführende Schule herausstellen und sie als solche behandeln. Niemand von uns käme in der heutigen Zeit auf den Gedanken, das Gymnasium in der Weise zu halbieren, die Jahrgänge 5 bis 8 an einem anderen Standort zu konzentrieren als die Jahrgänge 9 bis 12. Auch bei der Realschule käme niemand auf einen ähnlichen Gedanken.
Wenn man die Hauptschule ernst nimmt, muss man sie als kompakte, bündige Schule ansehen, deren Arbeit nicht dadurch gestört werden soll, dass erst nach zwei Jahren ein Drittel der Schüler dort ankommt. Deswegen wollen wir in unserer Gesamtkonzeption die Hauptschule als komplette Hauptschule. Das kann dazu führen, dass wir da und dort eine einzügige Hauptschule haben. Auf Dauer macht es keinen Sinn, eine Hauptschulorganisation vorzuhalten, bei der bei einem Drittel der Hauptschulen die ersten beiden Jahrgänge anderswo untergebracht sind. Auch der Lehrplan ist auf eine kompakte Hauptschu
Jetzt hören Sie doch bitte einmal zu. Ich berichte Ihnen über die pädagogischen Gründe für unser Vorgehen, die uns – auch das muss man wissen – von den Lehrerverbänden immer wieder nahe gelegt werden; wir sind an dieser Front nicht alleine. Das heißt, wir werden das Ganze nicht übers Knie brechen – es wird zahlreiche Gespräche geben –, aber man muss einräumen, dass eine kompakte Hauptschule in die pädagogische Konzeption der Hauptschule besser passt als an eine Grundschule die 5. und 6. Klasse anzuhängen.
Wenn über die Teilhauptschulen und deren Fortbestand diskutiert wird, ist mir noch eines wichtig zu sagen: Es geht nicht um die Grundschule. Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind völlig unberührt; es geht um die Jahrgangsstufen 5 bis 6. Wir haben sehr viele einzügige Teilhauptschulen, das heißt, es gibt dort noch eine 5. und eine 6. Klasse. Wir haben inzwischen aber auch etliche Fälle, in denen aufgrund zurückgehender Schülerzahlen nur noch die 5. oder die 6. Klasse existiert. Das macht für eine Hauptschule keinen großen pädagogischen Sinn; das ist auch die Meinung der Lehrerverbände.