Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Dr. Kronawitter, die an sich sonst von mir geschätzt wird, hat hier unnötig ein Tremolo angestimmt. Dass der Minister und der Staatssekretär nicht da sind, ändert nichts daran, dass hier ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt wird,
über den im Zusammenhang mit der Debatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten längst ge
redet wurde; denn der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung die Verschlankung des Landesplanungsgesetzes und des gesamten Verfahrens angekündigt. Darüber wurde damals in der Debatte über die Regierungserklärung ausführlich diskutiert.
Verehrte Frau Kollegin, im Übrigen darf ich Sie daran erinnern, dass wir auch schon im Ausschuss über dieses Thema ausführlich geredet haben. Deswegen sehe ich im Moment nicht ein, warum wir hier eine unnötige Dramatik einführen sollen.
Es ist aus drei Gründen notwendig, dieses Gesetz zu machen. Der erste Grund dafür, dieses Gesetz und die damit verbundenen Verfahren zu verschlanken, wurde in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angesprochen. Die beiden anderen Gründe sind die Anpassung des bayerischen Rechts an das Bundesrecht
Worum geht es im Einzelnen? Ich glaube, da sind wir einer Meinung. Sie haben im Ausschuss ein paar Facetten angesprochen, die man diskutieren kann. Aber die Grundlinie sollte unser gemeinsames Anliegen sein, nämlich dass wir einen Verzicht auf das Instrument der fachlichen Programme und Pläne im Einzelnen vorsehen und dass es einen Verzicht auf so genannte einzelne Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie auf die bisherige Mehrfachabsicherung der Bann- und Erholungswälder geben wird. Ich erwarte jetzt einen großen Aufschrei. Aber es genügt, wenn man die Bann- und Erholungswälder in einem Gesetz regelt; man muss diese nicht in zwei oder drei Gesetzes erwähnen und regeln. Es geht darum, die Doppelregelung in Raumordnungsplänen und im Fachrecht auszuschließen.
Einig sind wir uns in der Praxis eigentlich bei folgendem Punkt. Wer draußen von der Regionalplanung ein bisschen Ahnung hat, weiß, dass die regionalen Fachplanungsbeiräte ein außerordentliches Problem sind und von den Kommunen überhaupt nicht sehr geschätzt werden. Deswegen ist es sinnvoll, sie abzuschaffen.
Schließlich geht es um den Wegfall der meisten organisatorischen Regelungen zum Landesplanungsbeirat zugunsten einer Verordnungsermächtigung, außerdem um den Wegfall der Vorgaben für die grenzüberschreitende Regionalplanung und überregionalen Entwicklungsachsen als Mindestinhalt des Landesentwicklungsprogramms. Wir wollen also schlicht und einfach das Landesentwicklungsprogramm nicht mit allen möglichen Detailplanungen und Vorgaben überfrachten, sondern ein schlankes Rahmenprogramm, in das die einzelnen Fachplanungen eingefügt werden.
Was das Bundesrecht betrifft, ist es in der Tat so, dass der Bund für die Raumordnung der Länder in seiner Gesetz
gebung bestimmte Vorgaben gemacht hat. In diesen Rahmenvorschriften geht es zum einen um den Raumordnungsplan für das Landesgebiet, um die Regionalplanung, die Planerhaltung, das Zielabweichungsverfahren und um das Raumordnungsverfahren als verbindliche Instrumente. Dies ist in unserem Gesetz entsprechend beachtet.
Verehrte Frau Kollegin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass der bayerische Gesetzentwurf sogar drei Dinge zusätzlich regelt – Sie werden sich darüber sicher freuen: erstens, die Verankerung, in allen Landesteilen gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Das ist – vor dem Bundesrecht, das einen solchen Auftrag nicht enthält – ein sehr positiver Gesichtspunkt. Ferner die Verdeutlichung der materiellen Koordinierungsaufgaben der Raumordnung als zusammenfassender Planung im Verhältnis zur raumbedeutsamen Fachplanung. Auch diesen Mangel hat das Bundesrecht, der in diesem Gesetzentwurf behoben wird. Schließlich die Klarstellung, dass in Bayern Ziele in Raumordnungsplänen grundsätzlich als Sollvorschriften formuliert werden.
Das europäische Recht hat das Raumordnungsverfahren durch die Auflage zur Prüfung der Umweltauswirkungen, und zwar nicht nur von Plänen, sondern auch von Programmen, die in der Regel solchen Plänen vorausgehen, außerordentlich kompliziert. Wir hatten uns damals gegen eine solche Verdichtung der Raumplanung ausgesprochen. Aber europäisches Recht hat Vorrang. Der Bund hat inzwischen dieses europäische Recht in nationales Recht umgesetzt. Deswegen ist es unsere Pflicht, diese Vorgaben in unser eigenes Landesrecht aufzunehmen.
Frau Kollegin, ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass der bayerische Gesetzgeber nicht mehr tut, als dort ohnehin viel zu viel bereits vorgeschrieben wird; denn wir müssen jetzt praktisch die Umweltprüfung nicht nur bei der Planerstellung, also bei der Vorbereitung der Durchführung, machen, sondern schon beim Aufstellen von Programmen, aus denen später Pläne werden. Das ist weiß Gott ein zusätzlicher Aufwand, der von der Sache her nicht gerechtfertigt ist, weil es im gesamten Verfahren ohnehin zur Umweltprüfung kommt.
Ich darf Ihren Bemerkungen entgegnen: Trotzdem müssen wir es in dieses Gesetz hineinschreiben. Wir werden es aber so tun, dass nicht mehr als die hier niedergelegten Verpflichtungen im Gesetz stehen. Wir können dann im Ausschuss in den Einzelberatungen noch darüber befinden. Ich hoffe, dass wir dann ein gemeinsames, gutes Ergebnis für dieses Land haben werden.
Herr Kollege Bocklet, die Redezeit ist abgelaufen. Ich habe Ihnen auch eine „kronawittersche“ Minute dazugegeben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht nur mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass dieser Gesetzentwurf nicht von der Staatsregierung begründet wird, sondern auch mein Befremden darüber äußern, dass die Ergebnisse der umfangreichen Anhörung, die vor kurzem mit Mitgliedern des Kommunalausschusses, des Wirtschafts- und des Umweltausschusses sowie mit sehr vielen Experten zur Regionalplanung stattgefunden hat, eigentlich nicht in dieses Gesetzeswerk eingeflossen sind.
Ich frage mich, warum man dann diese Anhörung durchgeführt hat. Der einzige Punkt ist, dass die diskutierte Abschaffung der Regionalplanung doch nicht durchgeführt wird. Aber vom Inhalt und von den Positionen her finde ich da viel zu wenig wieder; der Geist ist ein anderer. Dafür enthält dieser Gesetzentwurf aber Regelungen, die, wenn sie während der Anhörung schon bekannt gewesen wären, dort sicher erheblichen Widerstand und Protest hervorgerufen hätten.
Dieser Entwurf bedarf aus folgenden Gründen einer dringenden Korrektur: Erstens. Der angedachte Wegfall der regionalen Planungsbeiräte ist im Hinblick auf die angestrebte Deregulierung und Effizienz kontraproduktiv. Die aktive Mitarbeit der verschiedenen Interessengruppen im Beirat verkürzt die Aufstellung des Regionalplans, weil deren Sachverstand bereits im Vorfeld eingebracht werden kann. Das Anhörungsverfahren wird beschleunigt. Die von Ihnen vorher formulierte Geringschätzung dieser Planungsbeiräte kann ich aus meiner praktischen Arbeit nicht nachvollziehen.
Zweitens. Sie wollen den Regionsbeauftragten abschaffen. Dieser ist aber erforderlich, um eine vernünftige und effiziente Arbeit in den Planungsverbänden zu gewährleisten. Nur wenn ein Ansprechpartner mit gewisser Arbeitskapazität zur Verfügung steht, sind eine kontinuierliche und effiziente Zusammenarbeit und eine schnelle Abstimmung möglich. Die Arbeit wird durch diese Abschaffung des Regionsbeauftragten langatmig und ineffektiv.
Nicht sachgemäß ist auch die Reduzierung der höchst möglichen Stimmenzahl auf 30 % der nach den Bevölkerungsanteilen errechneten Stimmen in den Planungsausschüssen.
Man sollte es besser bei der bisherigen Regelung belassen, die 40 Prozent vorsieht und die drohende Majorisie
rung großer Kommunen ausschließt. Die 30-ProzentRegelung, die Sie vorsehen, führt dazu, dass die Bevölkerung großer Städte in den Planungsbeiräten deutlich unterrepräsentiert würde.
Vehement abgelehnt werden von den Planungsverbänden auch die vorgesehenen Obergrenzen für die Zahl der Ausschussmitglieder. Diese Vorgaben schränken die Möglichkeit der Planungsverbände ein. Sie können vor Ort nicht regional agieren und effiziente, vernünftige Lösungen suchen.
Im Großen und Ganzen muss ich sagen: Überarbeiten Sie diesen Gesetzentwurf, dann haben wir im Ausschuss weniger Arbeit.
Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3 Antrag der Abgeordneten Franz Maget, Wolfgang Hoderlein und anderer und Fraktion (SPD) Fehler der Staatsregierung korrigieren: Zweites Ertüchtigungsprogramm Ostbayern (Drucksache 15/988)
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass pro Fraktion 15 Minuten Redezeit gegeben sind. Als Erster hat sich Herr Kollege Hoderlein zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Beratung dieses Antrags auf die Zeit nach der Sommerpause verlegt, weil wir abwarten wollten, ob sich bei der Staatsregierung über die Sommerpause eine Präzisierung und damit eine neue Debattenlage zu dem im Mai verkündeten Programm ergibt. Das ist nicht der Fall. Aber der Reihe nach.
Die SPD hat im vergangenen Jahr in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben, dass sie die Förderung des ostbayerischen Grenzraums wegen der allgemeinen Entwicklungsrückstände, aber auch und insbesondere wegen der besonderen Herausforderung der Osterweiterung unbedingt durchführen muss. Diese Situation ist nicht neu. Bei allen relevanten ökonomischen und sozialen Parametern zeigt sich dieses Gefälle innerhalb Bayerns und in fast allen Fällen zum Nachteil der ostbayerischen Grenzregionen in Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sehr deutlich. Ob beim Bruttoinlandsprodukt, bei der Beschäftigungsquote, bei der Arbeitslosenquote bis hin zu den Bildungsabschlüssen – überall lässt sich feststellen, in Bayern herrscht zwischen den Regierungsbezirken ein Gefälle, das in vielen Bereichen größer ist als der Unterschied zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland, und das will etwas heißen, meine Damen und Herren.
Vor diesem Hintergrund aber auch vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderung, die sich durch die Osterweiterung ergibt, und zwar hauptsächlich, aber nicht nur wegen des entstehenden enormen Fördergefälles, haben wir damals gesagt, wir brauchen eine spezielle, maßgeschneiderte Hilfe für diese Region. Wir haben das dann auch in diesem Frühjahr mit einem Antragspaket umgesetzt. An dessen Spitze steht der Antrag, den wir heute noch einmal beraten.
Staatsregierung und CSU haben letztes Jahr im Wahlkampf, aber auch bis weit in den Beginn dieser Wahlperiode hinein grundsätzlich abgelehnt und abgestritten, dass es einen besonderen Förderungsbedarf gibt. Bestenfalls haben Sie darauf verwiesen, dass es bereits seit Ende 2001 ein so genanntes Ostbayern-Ertüchtigungsprogramm 1 gebe, und dieses würde völlig ausreichen. Im Übrigen seien dies alles Aufsteigerregionen, und Aufsteigerregionen bräuchten keine spezielle Hilfe.
Kaum hatten wir unser Programm vorgestellt, war alles null und nichtig, was die CSU und die Staatsregierung bis dahin gesagt hatten. Ende Mai wurde beschlossen, ein Ostbayern-Programm 2 aufzulegen. Damals haben wir uns gedacht: Na schön, wenn das immer so toll wäre wie in diesem Fall. Kaum zwei Wochen, nachdem wir dies gefordert hatten, machte die Staatsregierung auch schon, was wir wollen. Aber, meine Damen und Herren, schon damals war klar – und deswegen haben wir die Beratungen auf heute verschoben, um diese Klarheit eventuell noch herzustellen –: So, wie das Programm angelegt ist, jedenfalls öffentlich wahrnehmbar, hinterlässt es mehr Fragezeichen, als es Lösungen schafft. Um das deutlich zu machen, will ich kurz aus dem Bulletin der Staatsregierung vom 25. Mai 2004 zitieren.
Die Bayerische Staatsregierung legt ein zweites Ostbayern-Programm auf. Schwerpunkt ist ein 100-Millionen-Wirtschaftsförderprogramm für Investitionen und neue Arbeitsplätze in Ostbayern für die nächsten fünf Jahre. Mit zinsverbilligten Darlehen soll das eklatante Fördergefälle zum EU-Nachbarn Tschechien aus bayerischen Haushaltsmitteln zumindest teilweise reduziert werden. Für dieses Wirtschaftsförderprogramm
sind insgesamt 20 Millionen Euro erforderlich. Zusätzlich werden Mittel in zweistelliger Millionenhöhe für das Ostbayern-Programm investiert durch die Privatisierung der Regentalbahn, durch die Schaffung eines Clusters für High-Tech-Anwendungen oder etwa durch die Aufstockung der Förderhöchstsätze auf 80 % bei Städtebau und Dorferneuerung in Ostbayern.
Das neue Ostbayern-Programm wird nicht über Schulden finanziert, sondern durch Umschichtungen in den Ressourcen zugunsten Ostbayerns und durch die Investition der Privatisierungserlöse aus der Regentalbahn ausschließlich in Ostbayern. Nach den Worten von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber soll das neue Ostbayern