Protocol of the Session on June 17, 2004

- nicht nur für vier Wochen; ich gehe noch darauf ein - Per spektiven für ein Leben nach dieser Ausbeutung entwi ckeln können. Wichtig ist, dass die Beratungsstellen finan ziell auf eine gesicherte Basis gestellt werden. Das ist – wir müssen das zugeben – bisher nicht in ausreichendem Maße der Fall. Dafür wollen wir uns einsetzen und haben auch schon die entsprechenden Gespräche geführt.

Des Weiteren dürfen wir die Frauen nicht sofort abschie ben. Wir müssen die Hintermänner erreichen. Nur wenn wir Zeuginnen haben, ist es möglich, dass es zu Prozes sen kommt. Dafür ist es notwendig, dass die Fachbera tungsstellen, Polizei sowie Staatsanwaltschaften zusam menarbeiten und Programme entwickeln. Dies ist in der gemeinsamen Vereinbarung der bayerischen Ministerien, die im März getroffen wurde, in hervorragender Weise verabredet. Ich denke, dies ist eine gute Basis für die wei tere Arbeit. Die Programme müssen in jeder Polizeibehör de, in jedem Regierungsbezirk umgesetzt werden.

Wir müssen des Weiteren die Öffentlichkeit über das Pro blem der Zwangsprostitution aufklären. Wir dürfen nicht wegschauen, und wir dürfen die Frauen nicht peinlich berührt ihrem Schicksal überlassen. Wir müssen die An gebote, die es in Ansätzen bereits gibt, sowohl in Deutsch land wie auch im Ausland, miteinander vernetzen und ein Gesamtprogramm von Hilfen, Aufklärung und Verfolgung sowie Bestrafung der Menschenhändler durchsetzen.

Ich glaube, dass es in diesem Haus über den Tatbestand, den ich gerade eben geschildert habe, keinen Dissens gibt. Alle Fraktionen haben in den letzten Jahren intensiv an dieser Thematik gearbeitet, besonders die Frauen in den Fraktionen, aber nicht nur die Frauen. Es ist ein allge meines Bewusstsein vorhanden, dass man nicht länger zuschauen kann. Von daher sind die Anträge, die heute beraten werden, Ausdruck dieser Gemeinsamkeit. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich; sie unterscheiden sich nur in einigen Punkten. Sie sind Ergebnis der langen Diskussionen mit Betroffenen und mit Hilfsorganisationen. Sie sind Ergebnis von Anhörungen und Seminaren. Sie sind Ergebnis von Tagungen, die auch in den Herkunfts ländern stattgefunden haben; ich selbst habe an einigen davon teilgenommen.

Wenn ich Sie trotzdem bitte, dem Antrag der CSU zuzu stimmen, und wenn wir den Antrag der SPD ablehnen

wollen, dann nenne ich nur zwei Gründe dafür: Zum einen trägt der Antrag der SPD nicht den neueren Entwicklungen Rechnung. Er geht nicht darauf ein, dass wir inzwischen substanzielle Änderungen haben. Ich beziehe mich noch mals auf die gemeinsame Vereinbarung der Ministerien, nach der die Zusammenarbeit institutionalisiert wird und in der deutlich beschrieben ist, wie die Hilfsprogramme aus sehen sollen. Er berücksichtigt nicht den aktuellen Stand, sondern gibt den Stand vor Monaten wieder. Wir müssen schon sehr deutlich machen, an welchem Punkt wir inzwi schen angelangt sind. In einigen Punkten ist er sehr ver schwommen. Ich darf nur das Bleiberecht herausgreifen. Welche Art des Aufenthaltsrechts ist eigentlich mit Ihrer Formulierung des Bleiberechts gemeint? Wir treten dafür ein, die Fristen zu verlängern, und wir treten für eine Dul dung ein. Wenn eine Duldung gewährleistet ist, sind auch finanzielle Regelungen im Rahmen des Asylbewerberleis tungsgesetzes gewährleistet. Die anderen Punkte, die Sie genannt haben, sind – wie schon gesagt – überholt.

Mehr Deckungsgleichheit habe ich übrigens mit dem An trag der GRÜNEN festgestellt, dem ich in einigen Punkten voll zustimmen kann.

Zu dem Absatz, in dem es um die Bestrafung der Frauen geht, kann ich sehr, sehr deutlich sagen: Frauen, die von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffen sind, sind primär Opfer, nicht Täterinnen. Das berücksichtigen die Strafverfolgungsbehörden in Fällen illegaler Einreise heute schon. Sie erkennen in aller Regel eine geringe Schuld an, und von einer weiteren Strafverfolgung kann abgesehen werden. Das Legalitätsprinzip gilt nun einmal bei uns, und deswegen können wir Ihre Formulierung in diesem Punkt nicht unterstützen.

Ich verhehle nicht, dass mir Ihre Formulierung zu den Fi nanzen sehr entgegenkommt, ganz klar. Auch ich hätte das zwar gerne, aber als Mitglied der Regierungspartei muss ich natürlich nachfragen, was man in einer konkreten Situation tatsächlich durchsetzen und finanzieren kann.

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Auch ich könnte mir viele illusionäre Vorstellungen ma chen. Wir sind aber einen großen Schritt vorwärts gekom men. Wir haben unsere Verhandlungen sowohl mit dem haushaltspolitischen Sprecher als auch mit dem Finanz minister geführt. Selbstverständlich werden wir vom Sozi alministerium unterstützt; es wäre auch schlimm, wenn das nicht der Fall wäre. Wir haben das abgesichert, was wir gefordert haben. Die Opposition tut sich da leicht: Sie kann fordern und fordern und muss nicht an die Umset zung denken. Weil wir eine realistische Politik betreiben müssen, können wir diesem Antrag nicht zustimmen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Was ist da unrealistisch? – Zuruf des Abgeordneten Dr. Heinz Kaiser (SPD))

Ich sage abschließend nochmals: Frauenhandel ist eine eklatante Verletzung der Menschenwürde. Wir müssen alles tun, um das der Öffentlichkeit ins Bewusstsein zu bringen. Wir müssen zugunsten der betroffenen Frauen, die Opfer sind, ein Bündel von Maßnahmen ergreifen, die ich aufgezeichnet habe, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, das leider – davon bin ich fest überzeugt –

wegen der Grenzöffnung und der EU-Erweiterung zuneh men wird.

(Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mug gendorfer (SPD))

Ich freue mich, dass wir bei diesem Antrag, der von den Frauen der Fraktion vorbereitet wurde, die Unterstützung der ganzen Fraktion bekommen haben.

(Margarete Bause (GRÜNE): Warum haben nur die Frauen unterschrieben und nicht die Männer?)

Ich bedanke mich nochmals bei meiner Fraktion dafür, dass wir hier einen entscheidenden Schritt vorangekom men sind.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Kollegin Lochner-Fischer das Wort, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Männle hat Recht da mit, wenn sie feststellt, dass der SPD-Antrag mehrere Wochen alt ist. Er wurde von uns nämlich bereits Anfang Mai im Landtag eingereicht und sollte am vergangenen Dienstag im Ausschuss für Bundes- und Europaangele genheiten behandelt werden. Er wurde aber auf Antrag der Kollegin Männle dann vertagt.

(Prof. Ursula Männle (CSU): Das stimmt nicht! – Dr. Heinz Kaiser (SPD): Das ist ja ein Hammer! – Weitere Zurufe von der SPD)

Deswegen können wir heute im Plenum über diese Frage diskutieren, was ich sehr begrüße.

(Anhaltende Zurufe von der SPD)

- Ich bin mir dessen sicher, und der Ausschussvorsitzen de, der dazu vor einer halben Stunde noch befragt worden ist, wird meine Darstellung sicher hier bestätigen. Das möchte ich mir aber nicht von der Redezeit abziehen las sen. Ich bin froh, dass wir heute im Plenum wieder einmal über ein solches Thema reden können. Mir und der SPD war und ist dieses Thema viel zu ernst, um aus der Debat te darüber ein kleinkrämerisches Hickhack zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir reden hier nicht über einige Hunderte, sondern über viele Tausende von betroffenen Frauen. Manchmal sind sogar leider auch Kinder betroffen. Wir müssen bei die sem Thema einen gesellschaftlichen und damit auch ei nen parlamentarischen Konsens herstellen, damit wir überhaupt eine Chance haben gegen die Macht, die auf der anderen Seite steht, und eine Chance haben, den Frauen- und Menschenhandel zurückzudrängen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auf dieser Ebene sollten wir heute in diesem Hause ver handeln. Uns freut es sehr, dass es den CSU-Frauen ge lungen ist, heute hierzu auch einen Antrag einzureichen;

denn leider durfte die CSU-Frauenriege im Jahr 1998 ei nem Antrag, der fast wortgleich mit dem heute vorliegen den ist, in namentlicher Abstimmung noch nicht zustim men. Auch die Empfehlungen unserer SPD-geführten Bundesregierung aus dem Jahr 1999 an die Bundeslän der zur Umsetzung der Maßnahmen gegen den Men schenhandel wurden bisher in Bayern nur zögerlich be folgt, wenn überhaupt. Einige Empfehlungen wurden aber schon umgesetzt. Deshalb springt in unseren Augen der Antrag der CSU-Frauen zu kurz. Das ist auch der Grund, warum wir uns bei der Abstimmung darüber der Stimme enthalten werden.

Im Antrag der CSU von heute steht drin, dass während dieser vier Wochen Duldung sein „soll“. Laut der Antwort des Ministeriums auf die Anfrage, die ich letztes Jahr ein gereicht habe, wird diese Vier-Wochen-Frist prinzipiell gewährt. Was Sie heute wollen, wäre also ein Rückschritt, weil die Polizei in Bayern und das Innenministerium hier schon wesentlich mehr machen. Jeder und jede von uns weiß, dass ein solcher Prozess innerhalb von vier Wochen überhaupt nicht über die Runden zu bringen ist. Viele die ser Prozesse dauern sogar Jahre, wie auch aus der Ant wort des Ministeriums auf meine Anfrage hervorgeht.

(Prof. Ursula Männle (CSU): Dafür wollen wir die Duldung, damit das gewährt werden kann!)

Ich lese die Formulierung aus Ihrem Antrag vor und bitte Sie, diese dann zu ändern. In Ziffer 2 steht wörtlich:

Während dieser Frist

- also während der Vier-Wochen-Frist –

kann eine Duldung des Aufenthalts erteilt werden.

Mehr steht da nicht.

(Prof. Ursula Männle (CSU): In dieser Frist soll die Duldung beantragt werden!)

- Nein. Sie müssten deutlicher machen, dass hier die Ver einbarung der Bundesländer über das Strafgesetzbuch gilt. In unserem Antrag steht drin, dass nach der Vier-Wo chen-Frist - nicht während, sondern nach der Vier-Wo chen-Frist – ein Bleiberecht dann eintreten sollte, wenn sich die Frau als Zeugin zur Verfügung stellt und im Land bleiben will.

Mich bringt in der Diskussion permanent auf die Palme, dass die Mehrheit in diesem Hause immer zu unterstellen versucht, dass die Frauen so wahnsinnig gerne bei uns bleiben würden. Die Wahrheit ist, dass die alle wahnsinnig gerne wieder nach Hause möchten.

(Beifall bei der SPD)

Den Weg dahin müssen wir ihnen ebnen und sie dabei schützen, anstatt ihre Angst durch Drohungen mit der Polizei, von denen sie ohnehin kein Wort verstehen, noch zu verstärken. Wenn derartige oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden, führt das nur dazu, dass sie in ihrem Milieu bleiben, weil es da im Zweifel letztlich sicherer ist.

Dann haben wir überhaupt keine Möglichkeit mehr, an diese Frauen heranzukommen.

Deshalb hat unser Dringlichkeitsantrag einen anderen Te nor als Ihrer. Der Antrag der CSU spricht davon, dass die persönlichen Daten der Frau nach dem Verhör der Polizei an die Fachberatungsstelle weitergegeben werden, wenn die Frau zugestimmt hat. Die Frau hat wahrscheinlich gar nicht kapiert, was die Polizei von ihr wollte. Unser Antrag sieht vor, dass sie sich äußern soll, zu welcher Opferbera tungs- und –betreuungsstelle sie will, zum Beispiel zu „Jagwida“ oder „SOLWODI“. Wir wollen, dass die Hilfsor ganisationen in dem Moment, in dem eine solche Frau von der Polizei aufgegriffen wird, eingeschaltet werden. Nur so kommen wir an die Frauen heran, die Angst vor der Polizei nicht eingeredet bekommen, sondern die in der Regel aus Ländern kommen, in denen man tatsächlich vor der Polizei Angst haben muss. Diesen unterschiedlichen kulturellen Ansatz müssen wir beachten. Zusätzlich zu den im Antrag vorgesehenen Maßnahmen brauchen wir noch eine Menge anderer, um dies zu unterstützen.

Bei allem notwendigen Konsens in diesem Haus lassen Sie mich heute auch ganz deutlich sagen: Ich habe in die sem Zusammenhang absolut kein Verständnis dafür, dass das Vorhaben des europäischen Haftbefehls auf Antrag von Bayern im Bundesrat am 11. Juni gestoppt wurde.

(Beifall bei der SPD)

Ein Mittel, das wir dringend brauchen, um Zuhälter- und Menschenhändlerbanden auszurotten oder zumindest ih rer habhaft zu werden, ist der europaweite Haftbefehl.

Es muss aufhören, dass die Verfolgung an der deutschtschechischen oder an der deutsch-polnischen Grenze endet, weshalb die Straftäter lustig weitermachen können, und vier Wochen später alles von vorn losgeht. Sie haben am 11. Juni dieses Jahres den europaweiten Haftbefehl auf Antrag Bayerns im Bundesrat gestoppt. Nicht nur der Ministerpräsident, sondern auch Frau Ministerin Stewens und Frau Ministerin Merk waren in der Sitzung anwesend. Sie haben vorsorglich Einspruch beantragt für den Fall, dass der Antrag zustimmungspflichtig ist.

(Christa Steiger (SPD): Das ist unglaublich!)

Gestern hat, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, auch Ihre Fraktion im Bundestag diesen europaweiten Haftbefehl sogar in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Wir brauchen den europaweiten Haftbefehl aber, wenn wir Menschenhandel glaubwürdig bekämpfen wollen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)