der Eingabe geht es um einen Almstraßenbau in einem besonders sensiblen Gebiet in den bayerischen Alpen. Die drei Meter breite Straße zur Rappinalm widerspricht der Alpenkonvention, die Deutschland unterzeichnet hat und die am 18. Dezember 2002 in Kraft getreten ist. Herr Söder – ist er noch da? – es geht nicht, hier Bergwald zu roden und dann nach der EU zu rufen, damit diese beim Schutz des Alpenraums Unterstützung gibt. Stattdessen muss man dafür sorgen, die Zerstörung des Alpenraums zu verhindern.
Die Straße, die drei Meter breit werden soll, weil der Bau dann angeblich billiger ist, führt durch ein landschaftlich besonders wertvolles und naturschutzfachlich einzigartiges Gebiet. Sie zerstört wesentliche Bereiche, wird zur verstärkten Erosion beitragen, zu schlimmeren Hochwässern, wird Schutzwald zerstören und sie wird langfristig nicht die Bewirtschaftung der Rappinalm retten können.
Dieser schwierige Fall geht bereits auf 2003 zurück. Schon damals wurde über eine Straße diskutiert, die jedoch auf einer anderen Trasse führen sollte. Dazu gibt es ein Gutachten der Bayerischen Botanischen Gesellschaft. Darin wird klar ausgesprochen, dass mit dem Bau einer Straße wertvollste Gebiete zerstört werden und somit die Umweltpolitik unglaubwürdig gemacht wird. Seit 2003 beschäftigt sich das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen damit. Der Naturschutzbeirat lehnte 2003/2005 ab. Das Umweltministerium hat in vier Stellungnahmen, 2006, zweimal 2007 und 2008 auf die Zerstörung des wertvollen Gebietes hingewiesen. Weil mit der Straße nichts vorwärts geht, legte das Landwirtschaftsministerium im Juni 2008 eine Stellungnahme vor und fordert, dass gebaut werden soll. Da die Antragstrasse nicht mehr durchgesetzt werden kann, soll auf einer anderen Trasse durch einen engen Graben, durch den Schutzwald, über das Hangquellmoor und auf erosionsgefährdeten steilen Hängen gebaut werden.
Das eigentliche Problem ist das Bewirtschaftungskonzept für die Alm. Das Konzept kann nicht vernünftig sein. 13 Hektar Lichtweide und ungefähr 150 Hektar Waldweide überwiegend im Schutzwald für hochträchtige Kalbinnen, die abtransportiert werden müssen, reichen nicht, um auf finanziell sicheren Füßen zu stehen.
Landtagspräsident Alois Glück war dort und war über das Konzept nicht begeistert. Das Landwirtschaftsministerium will das Projekt durchdrücken, obwohl noch kein Antrag des Bauern vorliegt. Die Petition wird beraten und die neue Trasse favorisiert.
Das Betriebskonzept taugt nichts, die Finanzierung liegt nicht vor, der Schutzwald wird beschädigt. Trotzdem hat man den Forst gezwungen, sich finanziell zu beteiligen, obwohl das nicht gewollt war. Man bietet ein Zuckerl. Die Waldweide wird auf cirka 30 Hektar bereinigt, wobei nie
Wir haben einen umfangreichen Ortstermin durchgeführt. Ich habe darüber ein zehnseitiges Protokoll angefertigt und werde Ihnen nun aus diesem Protokoll nichts vortragen; denn, wie bereits gesagt worden ist, die Antragstrasse ist vom Tisch. Für die von Herrn Kollegen Weichenrieder angesprochene Trasse gibt es keinen Antrag. Die Walchgrabentrasse wurde zwar als Alternativtrasse in Erwägung gezogen, aber aus finanziellen Gründen abgelehnt, weil sie dreimal so teuer ist.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn dieser Antrag gestellt werden sollte, wird mit Sicherheit eine neue Petition kommen. Die SPD wird in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass der Alpenraum sensibel behandelt wird. Wir werden dann sehr sorgfältig über diese erneute Petition abstimmen.
Wir sind froh, dass die Antragstrasse gefallen ist. Über die Alternativtrasse werden wir später diskutieren.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Nach § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zugrunde zu legen. Dieser hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Wer dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stimmt der Landtag der Entscheidung des Ausschusses zu.
Bevor wir über die Einsetzung eines Zwischenausschusses Beschluss fassen, muss gemäß § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung abgeklärt werden, ob auch diesmal – wie in den früheren Wahlperioden – vor dem Ende der Legislaturperiode mit dem Beginn der sitzungsfreien Zeit die Tagung geschlossen werden soll.
Ich frage deshalb, ob damit Einverständnis besteht, dass wir am Ende der Sitzung die Tagung schließen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Bauer Lippert versucht seit fünf Jahren, auf der Rappinalm in der Jachenau eine Wegeerschließung zu bekommen. Das Gebiet ist von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Die Almen sind ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft und der gesamten Jachenau. Die Existenz des Betriebes hängt mit der Wirtschaftsform, nämlich der Jungviehaufzucht für einen Bioland- und Talbetrieb, vom Erhalt dieser Alm ab. Seit fünf Jahren versucht die Familie Lippert den Schlepperweg zur Erschließung dieser Alm zu bauen. Die Antragstrasse über die Kochelalm wurde inzwischen aufgegeben, weil ein verkürzter Weg mit einer Wendeplatte und das Reststück mit Spezialmaschinen auf einem schmalen Weg keine Vorteile bringen und außerdem das Unfallrisiko beim Befahren mit trächtigen Kühen viel zu hoch ist.
Außerdem wäre der „nicht ausgleichbare Eingriff in die Natur“ – so die untere Naturschutzbehörde – bei einem schmalen Weg nur unerheblich geringer.
Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass zum Erhalt dieser Alm für die nächsten Generationen eine Wegeerschließung notwendig und verantwortbar ist. Bei einem von mehreren Ortsterminen wurde die Frage nach einer Alternativtrasse von der gegenüberliegenden Seite der Antragstrasse hergestellt. Dies wurde bei der Sicherung der Finanzierung auch nicht ausgeschlossen. Frau Kollegin Paulig, Sie haben beim Ortstermin selbst zugesagt, dass Sie sich im Fall des Falles für alternative oder ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen werden.
Diese Alternative, die Walchgrabentrasse, führt anfangs durch das Gebiet der Bayerischen Staatsforsten. Richtig ist, dass die Bayerischen Staatsforsten bisher keinen Weg für notwendig erachtet hatten. Aufgrund der Sturmereignisse der letzten Jahre hat sich aber herausgestellt, dass zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatsforstes auch dort ein anständiger Weg notwendig ist. Um diesen Weg zu bauen, haben sich Herr Lippert und die Bayerischen Staatsforsten darauf geeinigt, den Weg zusammen zu bauen. Die Finanzierung für diese Trasse steht.
Damit ist – wie beim Ortstermin besprochen – die Finanzierung gesichert. Das ist ein wichtiger Punkt für den Wegebau. Meine Damen und Herren, sobald die Alternativtrasse beantragt und im Detail festgelegt ist, können die Fachbehörden ihre Stellungnahmen hierzu abgeben. Ich beantrage, den Beschluss des federführenden Ausschusses zu übernehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es gibt einen schönen Spruch, der lautet: Auf der Alm da gibt’s koa Sünd. Wenn die Antragstrasse gebaut worden wäre, wäre das wirklich ein Sündenfall gewesen. Wir können froh sein, dass dieser Petition insoweit Rechnung getragen worden ist,
Haus seit dem 23. November 1970 ununterbrochen an. Das sind rund 38 Jahre Zugehörigkeit zur bayerischen Volksvertretung. Sie nehmen damit nicht nur als Abgeordneter einen Rekord ein, was die Zugehörigkeit zum Bayerischen Landtag nach dem Kriege anbelangt. Gegenwärtig sind Sie auch der dienstälteste Parlamentarier Deutschlands. Dieses beispielhafte politische Engagement verdient Respekt und Anerkennung.
Hinzu kommen noch einige rekordverdächtige Leistungen. Sie waren 12 Jahre lang Ausschussvorsitzender und 15 Jahre lang Fraktionsvorsitzender. Dazwischen waren Sie zwei vergleichsweise kurze Jahre lang Staatssekretär im Umweltministerium, um nur die wichtigsten Stationen zu nennen, bevor Sie Präsident dieses Hauses wurden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass weit mehr als die Quantität die Qualität der Abgeordnetentätigkeit und der Präsidentschaft von Alois Glück zählt. Er hat sich in zahlreiche Themen intensiv eingearbeitet und sich dazu immer kompetent geäußert.
Ich greife drei Schwerpunkte seiner politischen Arbeit heraus. Das war einmal die Sozialpolitik, vor allem für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, dann der Bereich Umwelt und Landesplanung und vor allem alle gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen. Auf jedem dieser drei Gebiete leistete er oft Pionierarbeit und gab immer wertvolle Impulse und Anstöße, die sich nach und nach in Wellen ausbreiteten. Der Einsatz für die Schwächsten in unserer Gesellschaft war unserem Präsidenten dabei immer ebenso ein zentrales persönliches Anliegen – wir haben es erst in dieser Woche beim Empfang des Landtags in Schleißheim wieder zu spüren bekommen –, wie die Bewahrung der Schöpfung und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume.
Verantwortung übernehmen für den Schutz unserer natürlichen Umwelt und zugleich offen sein für eine sinnvolle Gestaltung des technischen Fortschritts – für beides trat Alois Glück immer wieder ein und gab dazu Orientierung und Ermutigung. Nach seiner festen Überzeugung ist eine humane, das heißt dem Menschen angemessene Politik ohne ein festes ethisches Fundament nicht möglich. Für Alois Glück ist das der christliche Glaube mit seinem Menschenbild und seinen Werten.
Alois Glück versteht es, Menschen zusammenzuführen und, wenn nötig, zwischen ihnen zu vermitteln. Das hat ihm immer großes Vertrauen eingebracht, nicht nur unter den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch und gerade hier im Hohen Haus innerhalb seiner Fraktion und weit über die Grenzen der Fraktion hinaus.
Als neunter bayerischer Landtagspräsident hat er sein Amt kompetent, unparteiisch, bürgernah und mit der ihm eigenen Geradlinigkeit und Souveränität ausgeübt. Lieber Herr Präsident, Sie waren und sind ein vorbildlicher Repräsentant der bayerischen Volksvertretung.
Nach Artikel 26 der Verfassung des Freistaates Bayern muss zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dringlicher Staatsangelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagung ein Zwischenausschuss bestellt und dabei gemäß § 21 Absatz 1 der Geschäftsordnung auch dessen Stärke bestimmt werden.
Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, dass der Zwischenausschuss aus 45 Abgeordneten, also wie in den vorhergehenden Legislaturperioden aus einem Viertel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, bestehen sollte. Außerdem ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu bestellen.
Besteht damit Einverständnis, dass ein Zwischenausschuss mit 45 Mitgliedern eingesetzt wird? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Nach § 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung richtet sich die Zusammensetzung des Zwischenausschusses nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Das Verfahren ist nach d’Hondt. Danach entfallen auf die Fraktion der CSU 32 Mitglieder, auf die SPD-Fraktion 10 Mitglieder und auf die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 3 Mitglieder. Außerdem haben die Fraktionen das Recht, für jedes Mitglied einen Stellvertreter vorzuschlagen.
Wer damit einverstanden ist, dass die benannten Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Die von den Fraktionen benannten Kolleginnen und Kollegen sind damit zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Zwischenausschusses bestellt worden.
Ich darf noch das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/10889, betreffend irisches Votum, bekannt geben. Mit Ja haben 47 und mit Nein 99 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 4 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor Herr Landtagspräsident Glück die Sitzung schließt, darf ich im Namen des Hohen Hauses einige Worte unseres herzlichen Dankes und der Anerkennung aussprechen:
Verehrter, lieber Herr Präsident, Sie kandidieren nicht mehr für den Bayerischen Landtag. Diese Plenarsitzung ist die letzte, die Sie leiten. Sie gehören diesem Hohen