Weil das, was die „Leipziger Volkszeitung“ am 12. Februar in Gang gesetzt hat, für die Landesbank eine derart schwierige Nachrichtenlage erzeugt hat, dass man geglaubt hat, die Strategie daraufhin ändern zu müssen. Ich will nicht abschließend bewerten, ob das richtig oder falsch war. Ich habe schon gesagt, dass die Kommunikationsstrategie insgesamt suboptimal war.
Es ist doch unsinnig zu fragen, warum die Zahlen dann doch veröffentlicht werden, wenn sich die Grundlagen geändert haben. Auf eine neue Lage muss man eben unter Umständen mit einem neuen Verhalten reagieren.
Zunächst einmal hat man sich im Verwaltungsrat darauf verständigt – nicht mit Begeisterung, wie wir wissen –, die ursprüngliche Kommunikations- und Informationsstrategie mitzutragen, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass das in erster Linie die Domäne des Vorstandes ist.
Äußerst wichtig ist mir Folgendes: Ein verantwortungsbewusster Finanzminister muss bedenken, dass ein Schaden der Bank immer auch ein Schaden für den Staat und seine Bürger ist.
Das sagen Sie ja auch. Bei dieser Sachlage steht ein Verwaltungsratsmitglied hinsichtlich der Frage, ob er Informationen weitergibt und gegebenenfalls welche, umso mehr vor einer schwierigen Abwägung. Es ist nachvollziehbar, wenn ein Staatsminister in der lediglich informellen Unterrichtung einzelner Abgeordneter keine rechtlich tragfähige Alternative zur förmlichen Unterrichtung des Landtags erkennt. Ich sage das nur, weil einige von Ihnen gesagt haben: Hätte er doch wenigstens das gemacht. Zum einen kann nämlich auf diesem Wege dem Auskunftsrecht des Parlaments nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zum anderen erscheint Vertraulichkeit auch insoweit nicht ohne Weiteres gewährleistet. Es bleibt also bei der Abwägung: Sage ich im Gremium etwas, was sage ich dort, wie viel sage ich dort?
tätigkeit unmittelbar zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Bank bestimmt und geeignet sein müsste,
sondern lediglich, dass kein erkennbarer Widerspruch zu diesem öffentlichen Auftrag bestehen darf. Die BayernLB sichert in ihrer Funktion als Sparkassenzentralbank in engem Verbund mit den bayerischen Sparkassen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen aller Art. Die Finanzierung von Mittelstand und Handwerk wird in großem Umfang durch den öffentlich-rechtlichen Bankensektor gewährleistet. Die BayernLB sowie die Sparkassenfinanzgruppe Bayern sind seit jeher wichtige Partner für die bayerische Wirtschaft und sie sollen es auch bleiben, sowohl in Bayern als auch in Deutschland als auch auf der ganzen Welt, meine Damen und Herren.
Eine BayernLB, die sich nach den Vorstellungen der Opposition im Geschäftsmodell einzig auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags beschränken würde oder auch nur auf Geschäftsfelder verzichten würde, auf denen sich international tätige Banken heutzutage typischerweise bewegen, wäre nicht überlebensfähig, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CSU – Werner Schieder (SPD): Spekulation ist nicht die Aufgabe der Bank! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))
Was Sie halt Spekulation nennen. Risikolose Bankgeschäfte gibt es nicht. Das weiß doch eigentlich jeder, möchte man meinen.
Ja, ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kapier nicht, was Sie sagen; da haben Sie recht. Das gelingt mir trotz größten Bemühens nicht. Aber Sie kapieren auch nicht, was ich sage.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen bedanken, die den Untersuchungsausschuss unterstützt haben. Ich nenne den Justitiar des Landtagsamts, Herrn Dr. Gremer mit allen seinen Mitarbeitern im Referat, und ich nenne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes ganz besonders,
wäre, dann hätten wir die Verluste, über die Sie jetzt reden. So haben wir sie jedenfalls derzeit nicht.
Abwegig ist ferner die Behauptung, es wäre faktisch ein Schuldeingeständnis des Verwaltungsrats gewesen, bei der Prüfungsgesellschaft Ernst & Young ein Sondergutachten einzuholen. Der Verwaltungsrat beweist vielmehr durch diesen Auftrag, dass er seine Kontrolltätigkeit ernst nimmt und sich auch ganz bewusst einer unabhängigen Überprüfung stellt.
Ja, ja, das ist wieder typisch. Die Opposition ist hinterher immer klüger und schnabelt munter und unbekümmert drauflos. Nichts anderes ist das, was Sie da machen. Der Blick in den Rückspiegel, hat uns ein Zeuge gesagt, ist immer leicht.
Es wäre allerdings nach Auffassung des Untersuchungsausschusses im Interesse der gebotenen möglichst frühzeitigen und umfassenden Information des Verwaltungsrats angebracht gewesen, wenn der Verwaltungsrat vom Vorstand beizeiten und nicht erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über den Zielportfoliobeschluss aus dem Jahr 2005 und den verhängten Ankaufsstopp für Subprime-Papiere vom März 2007 informiert worden wäre.
Zum gesetzlichen öffentlichen Auftrag sowie zum Geschäftsmodell der BayernLB ist festzustellen – es ist ja ein beliebtes Betätigungsfeld des Kollegen Schieder, sich über das Geschäftsfeld der BayernLB breiter zu äußern –, dass diesbezüglich in den Reihen der Opposition offenkundig abwegige Vorstellungen herrschen.
Insbesondere seit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 bewegt sich die BayernLB wie jede andere große Geschäftsbank in einem zunehmend verschärften Wirtschaftswettbewerbsumfeld. Wäre die BayernLB mit ihrer Geschäftstätigkeit allein auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags beschränkt,
so wäre sie nicht in der Lage, diese wirtschaftlich eher unergiebigen Geschäftstätigkeiten auf Dauer zu gewährleisten.
Die gesetzliche Bestimmung „unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags“ bedeutet nicht, dass jede Geschäfts
zu haben. Er ist doch derjenige, der kontrollieren soll; hier läuft offensichtlich etwas aus dem Ruder. Also mangelt es wohl doch an Durchsetzungsfähigkeit.
Nun zu dem, was vorgelegt wurde und wie die Beweissituation war: Nach wie vor muss ich sagen, dass es sich um einen Lückentext handelt. Wir hätten es uns anders gewünscht. Wir wissen aber auch, dass wir in der Auseinandersetzung mit Ihnen schlicht und ergreifend niedergestimmt werden, weil Sie im Untersuchungsausschuss die Mehrheit hatten. Die Zeit nur mit formalen Fragen zu verbringen, war uns zu schade. Bezüglich des Lückentextes erinnere ich speziell an den Naser-Brief, bei dem wir uns gewünscht hätten, dass dieser in einem größeren Umfang vorgelegt wird, was auch zur Klärung der Frage, warum diese Kommunikationsstrategie gewählt wurde, erhellender gewesen wäre. Das bedaure ich sehr.
Sie behaupten nun, die Zahlen aus den Wochenberichten hätten nicht genannt werden dürfen. Wir alle haben gemeinsam darauf verzichtet, den Aktenvortrag in Gänze zu machen. Wir haben die gesamten Akten mit deren Inhalt zu Protokoll gegeben, anstatt den Aktenvortrag vorzunehmen. Damit sind Sie Teil dessen, was tatsächlich vorgetragen wurde. Das war eine gemeinsame Entscheidung und insofern haben wir richtig gehandelt. Ihr Vorwurf, wir hätten Zahlen herausgegeben, ohne dies zu dürfen, ist völlig unhaltbar.
Im Weiteren sprechen Sie von HBG und IFRS. Da muss ich Ihnen sagen: Meine Güte, Herr Welnhofer, dann hätten Sie halt die Zahlen, die wir herausgegeben haben, sich angesehen. Die Entwicklung der Zahlen zeigt, dass es zwischen HBG und IFRS sage und schreibe im Schnitt immer einen Abstand von 100 Millionen gibt. Es ist beileibe nicht so, dass die einen Zahlen da stehen und die anderen dort und sie sich ständig verändern. Es gibt eine völlig gleichförmige Entwicklung zwischen den beiden Zahlen, die mitnichten zu Problemen bei der Darstellung am Schluss führen. Das ist ein Punkt, bei dem ich sagen muss: Sie hätten sich einfach ein bisschen besser informieren müssen.
Zum letzten Punkt Ihres Vortrags: Es geht um die Frage der Wochenberichte. Sie tun immer so, als ob die Wochenberichte der Landesbank eine Märchenstunde gewesen wären. Tatsächlich aber ist es so, dass der Vorstandsvorsitzende ganz klar gesagt hat: Diese Zahlen hatten einen sehr guten Härtegrad. Ich habe den Eindruck, dass Sie all die Passagen über die Zeugeneinvernahme, die Ihre Wunschvorstellung, der Herr Finanzminister habe nicht gelogen bekräftigt hätten, schlicht weg gelassen haben. Sie haben sich offensichtlich all die Ausführungen zu den Zahlen und die Frage, wie belastbar und wie aussagekräftig diese waren, nicht angesehen oder Ihren Bericht nur sehr selektiv geschrieben. Deshalb kann ich nur jedem empfehlen, den Minderheitenbericht zu lesen, weil wir darin schlicht zitieren; wir schreiben im Minder
weil sie aufgrund der zeitlichen Situation eine ganz besondere Leistung erbringen mussten. Dann danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, auch den Beauftragten der verschiedenen Staatsministerien. Allerdings möchte ich schon anmerken, dass die Art und Weise, wie der Minderheitenbericht auf Dr. Eismann eingeht, höchst unfair ist. Das widerspricht einem verantwortungsvollen Umgang mit Beamten und Mitarbeitern der Staatsregierung.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich trotz mancher Meinungsverschiedenheiten auch bei allen Ausschussmitgliedern, nicht nur meiner, sondern auch der beiden anderen Fraktionen
für die jedenfalls überwiegend konstruktive Zusammenarbeit. Schlussendlich bedanke ich mich auch bei den geduldigen Zuhörern, die heute schon einiges mitmachen mussten.