Protocol of the Session on July 15, 2008

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Dies gilt auch für Mitglieder der Staatsregierung, die durch die Reihen gehen, und alle anderen.

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Dietmar Klieber aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum 1. Februar 2008 niedergelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Peter Hilzinger, Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, zur Neuwahl vor.

Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Juli 2008 der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Elmar Festl in den Ruhestand tritt und damit aus dem Verfassungsgerichtshof

Das heißt, wer Fragen stellt, die nicht zu beantworten sind, outet zunächst einmal entweder seine Unkenntnis oder ein anderes Motiv, wie ich Ihnen schon dargestellt habe.

(Beifall bei der CSU – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Mit dieser Antwort kann man seine Unkenntnis auch kaschieren!)

Und deshalb kann ich nur sagen: Sie thematisieren in diesem Jahr die Risiken der ABS-Papiere in dieser Art und Weise, versehen mit Vorwürfen an die Staatsregierung. Das führt jedoch zur Frage, warum Sie in den letzten 14 Jahren nichts gesagt haben.

(Beifall bei der CSU – Franz Maget (SPD): Wann haben Sie denn verkauft? – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie tun doch so, als wäre im Jahre 2006 oder 2007 oder 2008 die Landesbank erstmals in diese Geschäfte eingetreten.

(Franz Maget (SPD): Nein, aber nicht ausgestiegen!)

Nein, der Höhepunkt war am Anfang dieses Jahrzehnts. Die Landesbank ist in diese Geschäfte zu Beginn der Neunzigerjahre eingestiegen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Was die ABS-Papiere angeht, ist das Engagement der Landesbank nie verheimlicht worden.

(Franz Maget (SPD): Doch, doch!)

Das war in den Geschäftsberichten immer dargestellt.

(Franz Maget (SPD): Das stimmt nicht!)

Wer sagt, dass er keine Kenntnis hatte, der hat die Geschäftsberichte nicht gelesen, und das fällt auf ihn selber zurück, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU – Franz Maget (SPD): Stimmt doch gar nicht!)

Im Mai 2008 nach Amerika zu reisen und zu sagen: Wir haben es immer schon gewusst, das ist nicht nur eine Irreführung der Bevölkerung, sondern eine Verblödung der Menschen, um es deutlich zu sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Unverschämtheit! Wer da blöd ist!)

schlossen. Die Wahlergebnisse werden außerhalb des Plenarsaals ermittelt.

Wir fahren zwischenzeitlich mit der Tagesordnung fort. Ich bitte also, die Gespräche auch an der Regierungsbank einzustellen. Wir werden nicht eher fortfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf des Abg. Peter Welnhofer u. a. (CSU) zur Aufhebung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (Drs. 15/10518) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10518 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/11084 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der „01. August 2008“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten von CSU, SPD und GRÜNEN, soweit sie an der Abstimmung teilnehmen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Es wird so verfahren. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben besprochenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Abgeordneten von CSU, SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann so beschlossen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Aufhebung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen (Drs. 15/10527) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10527 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden

ausscheidet. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat als dessen Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Dieter Zöllner, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Neuwahl vorgeschlagen.

(Unruhe)

Ich habe nicht vor, gegen einen Geräuschpegel anzusprechen. Das gilt für alle Fraktionen gleichermaßen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): So ist es!)

Ebenfalls mit Ablauf des 31. Juli 2008 tritt die Präsidentin des Landgerichts München I Constanze Angerer, zugleich zweite Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, in den Ruhestand und scheidet damit ebenfalls aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat als deren Nachfolger in ihrer Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Ivo Moll, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg, zur Neuwahl vorgeschlagen.

Als Nachfolgerin von Frau Constanze Angerer in ihrer Funktion als zweite Vertreterin des Präsidenten schlägt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Frau Angelika Mack, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München, vor. Frau Mack ist bereits berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Die Richter-Wahl-Kommission hat am 9. Juli 2008 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie vier Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind; außerdem ist die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene Namenskarte für diesen Wahlgang zu verwenden.

Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf den beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahlen stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Geheime Wahl von 14.46 bis 14.51 Uhr)

Sind alle Stimmzettel abgegeben? – Meine Damen und Herren, damit ist der Wahlgang beendet und abge

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10604) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10604 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/11085 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir die Schlussabstimmung in einfacher Form durch. Wer zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit so beschlossen.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes und anderer Rechtsvorschriften“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 15/10671) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10671 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/11087 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz zu § 1 geändert wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/11087.