Uns bleibt ähnlich wie der SPD am Ende nichts anderes übrig, als uns bei dem Gesamtwerk zu enthalten, weil wirklich einiges an Positivem drin ist. Das würde es nicht rechtfertigen, das Ganze abzulehnen.
Ich werde im Einzelnen sagen, was wir gut fi nden und was wir nicht so gut fi nden. Zunächst das Positive. Die weitere Öffnung für Meisterinnen und Meister fi nden wir sehr gut. Wie Sie, denke ich, alle wissen, ist das eine sehr alte Forderung auch unsererseits. Wir haben schon Ende der Neunzigerjahre Anträge gestellt, die Hochschulen für Meisterinnen und Meister und andere beruflich Qualifi zierte zu öffnen. Aber diese Öffnung geht uns längst nicht weit genug. Wir können uns da noch sehr viel mehr denken.
Wir haben dazu kürzlich eine Petition im Hochschulausschuss verhandelt. Da ging es um den Gesundheitsbereich, einen Krankenpfl eger, der studieren wollte. Ich fi nde, auch da müssten sich Wege fi nden lassen, wie dessen Fortbildungsleistungen anerkannt werden können, damit dieser dann auch an der Hochschule studieren kann. Ähnliches gilt für sozialwissenschaftliche Bereiche, Stichwort Erzieherinnen. Da könnte man die Öffnung der Hochschulen noch sehr viel weiter treiben, und ich gehe auch davon aus, dass das passieren wird. Wir müssen halt nur noch ein paar Jahre warten, wie das mit unseren Vorschlägen leider öfter der Fall ist.
Gegen die Flexibilisierung zur Einteilung des Studienjahres haben wir im Prinzip auch keine Einwände, sofern diese Regelung nicht dazu missbraucht wird, die Regelstudienzeit weiter zu verkürzen, und nur dazu dient, die Studierenden schneller durch die Hochschulen zu schleusen. Ich habe aber der Diskussion im Ausschuss entnehmen können, dass das nicht gewollt ist, und bin auch mal so gutmütig und glaube Ihnen das. Wenn es um Teilzeitstudien geht, spricht wirklich nichts dagegen.
Die Ermöglichung unbefristeter Dienstverhältnisse im Rahmen der Lehrprofessur ist durchaus sinnvoll, und auch in einem weiteren Punkt, der mir sehr wichtig ist, sind Sie uns zumindest teilweise gefolgt. Sie werden sich erinnern können: Wir haben bereits bei der Erstberatung zum Hochschulgesetz genau diesen Vorschlag gemacht, nämlich die ausländischen Studierenden, die keine Darlehensberechtigung haben, von Studiengebühren zu befreien. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass dies generell geschieht und dass die Hochschulen dafür auch einen fi nanziellen Ausgleich erhalten. Jetzt ist es natürlich wiederum so, dass die Hochschulen die Zeche für das zahlen, was wir gesellschaftspolitisch für wünschenswert halten. Das kann eigentlich nicht richtig sein.
Es nutzt auch längst nicht allen, die es brauchen würden, weil Sie – Frau Rupp hat es schon angedeutet – die 20-%-Quote eingeführt haben. Das ist für mich überhaupt nicht verständlich. Im Grunde müsste man den Hochschulen auch nicht vorschreiben, wie viel sie maximal befreien dürfen.
Aber immerhin, es geht in die richtige Richtung, und auch hier hoffe ich, dass wir vielleicht in ein, zwei Jahren weiterkommen.
Nun aber zu den negativen Punkten: die Regelungen, die Sie für Abiturientinnen und Abiturienten des letzten G-9-Jahrgangs schaffen, nämlich die Anerkennung der letzten Zeugnisnoten schon für die Bewerbung an der Hochschule. Das Ganze ist Flickwerk. Es gleicht keineswegs die Nachteile aus, die Sie diesen jungen Menschen durch die überhastete und ungeschickte Einführung des G 8 aufgebürdet haben. Diese Regelung wird auch die Probleme an den Hochschulen nicht lösen. Die Hochschulen werden durch den doppelten Abiturjahrgang einen Ansturm erleben, und da helfen diese Minimaßnahmen, dieses Flickwerk, keineswegs zur Problemlösung.
Völlig inakzeptabel ist für uns die Einführung weiterer Gebühren. An zwei Stellen tun Sie das. Das eine ist die Auswahl ausländischer Studienbewerber im Ausland. Das ist praktisch eine Lex TU München. Das hat die Kollegin Rupp ausgeführt, dem kann ich mich nur anschließen.
Noch schlimmer, fi nde ich, ist die Gebühr für Eignungsprüfungen in künstlerischen Studiengängen. Sie verkennen völlig die Situation dieser Studienbewerber und -bewerberinnen. Es geht um junge Leute, die Musik oder Kunst studieren wollen. Sie haben ihr Talent bisher schon in ihrer ganzen Laufbahn mehr oder weniger privat fi nanziert. Da haben die Eltern massiv investiert, zum Beispiel in Musikunterricht oder auch in Kurse für Kunst und Ähnliches. Jetzt setzen Sie noch einmal eine Gebühr vor ein Kunst- oder Musikstudium. Ich kann nur sagen: Wenn Sie erleben würden, wie diese jungen Leute in der Zeit der Aufnahmeprüfungen durch ganz Deutschland tingeln müssen, um an diesen Eignungsprüfungen teilnehmen zu können, wie sie mit dem Schlafsack bei irgendwelchen Leuten übernachten, trampen müssen, Mitfahrgemeinschaften bilden, weil das ein Heidengeld kostet, einmal abgesehen davon, was man auch an Material zur Mappenherstellung und Ähnlichem braucht, dann würden Sie von dem Vorschlag, vor die eigentliche Eignungsprüfung auch noch eine Gebühr zu setzen, wirklich abrücken.
Sie setzen damit Ihren falschen Weg fort, immer neue fi nanzielle Hürden vor ein Hochschulstudium zu setzen. Deshalb lehnen wir diesen Punkt ganz vehement ab.
Insgesamt wie gesagt, weil eben auch positive Dinge drin sind, werden wir uns zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich bedanke mich zunächst beim Kollegen Prof. Stockinger, weil er bei seiner Darlegung der Grundlagen, die wir für die Veränderung heranziehen und die wir zu verändern suchen, so präzise gewesen ist, dass ich normalerweise auf eine Wortmeldung hätte verzichten können. Danke für diese Zusammenschau.
Ich will zu ein paar Bemerkungen, die aus dem Munde der beiden Kolleginnen gekommen sind, Stellung nehmen, weil Sie die Gegebenheiten nicht so aufgreifen, wie es der Realität entspricht – und unsere Vorstellung käme dann noch hinzu.
Ich will gerne erst einmal registrieren, dass Sie im Gegensatz zu der Zeit vor zwei Jahren, als wir das Hochschulgesetz novellierten, diesmal dem Gesetz in seiner Gänze Ihre Zustimmung nicht verweigern, sondern an ein paar Punkten Korrekturen anbringen. Das ist ein Zeichen dafür, dass in diesen zwei Jahren gemeinsam Zuversicht
Das ist übrigens auch das Ergebnis der Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Dort wird im Wesentlichen festgehalten, dass die neuen Bestimmungen, die die Selbstständigkeit, die Eigenständigkeit und die eigene Qualität der Hochschule in dem Wettbewerb zueinanderführen und nicht nur vor dem Gesetz oder vor dem Parlament, gut geklappt haben und in eine gute Entwicklung eingemündet sind.
Ich will ein paar Dinge anmerken, weil sie mir wichtig erscheinen. Einer davon, zuletzt genannt von Frau Kollegin Gote: die Gebühren für Eignungsprüfungen. Sie wissen, dass die Gebühren für die Eignungsprüfungen, sowohl die für die Künste als auch die für die Ausländer, in dem Augenblick, in dem jemand aufgenommen wird, sofort zurückgezahlt werden. Das heißt, wer sich mit Recht beworben hat, hat keinen Anfall von Gebühren. Wenn ich aber gleichzeitig im Verhältnis 1 : 12 Bewerbungen in Amerika, in China oder sonst wo, wenn es nicht EU-Land ist, untersuchen und überprüfen muss, entstehen daraus ungeheure Kosten für die jeweilige aufnehmende Hochschule. Dass eine Hochschule wie die Technische Universität besonders angestrebt wird, weil man in aller Welt weiß, dass es sich um eine der besten Hochschulen handelt, ist klar: Jeder, der woanders studieren will, meldet sich dort, und wir haben einen riesigen Aufwand, der eigentlich unseren Studierenden zugute kommen müsste. Weil die Professoren hier verlangt sind und nicht bei Bewerbern irgendwo in der Welt, haben wir gesagt, wir schieben einen Riegel vor bei denjenigen, die sich überall auf Verdacht bewerben.
Die TU hat uns darauf aufmerksam gemacht – das ist richtig, ich will es gar nicht bestreiten – und hat auch nachgewiesen, dass die Zahlen sehr hoch sind im Verhältnis zu dem, was sie aufnehmen kann.
Bei Kunst und Musik wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Versuch aus dem Ausland, bei uns zu studieren, besonders stark geworden war, weil es bei uns nichts gekostet hat und dazu geführt hat, dass die zweitteuersten Studienplätze im Land – das sind nämlich die für die Künste nach der Medizin – am meisten Bewerbungen von außen hatten ohne Aussicht auf Erfolg, dass man insgesamt mit der Hälfte der Mannschaft bei den Musikhochschulen Ausländer betreut mit unseren Steuergeldern und nicht mehr unsere eigenen Leute. An der Stelle sollte wenigstens bei den Aufnahmegegebenheiten ein Stopp eingebaut werden, damit nicht jeder unsere Leute noch von der Arbeit abhält.
Das ist der Grund, sonst überhaupt keiner. Jeder darf und kann sich bewerben, und wer es mit Aussicht auf Erfolg tut, tut es ohne jede zusätzliche Aufwendung, wenn man von der wochenweisen Aufwendung einer entsprechenden Gebühr absieht.
Im Übrigen: Wer für die Aufnahme von auswärts zu uns kommt, kriegt die Gebühr zurück, sobald über die Aufnahme entschieden ist.
Das Zweite sind die Ausländer, die nicht der EU angehören, die bei uns zu 20 %, also – relativ – doppelt so stark wie alle anderen, von etwaigen Studienbeiträgen entlastet werden.
Ihre Klage geht in eine ganz andere Richtung. Es ist nicht einzusehen, dass, sobald es um unsere eigenen Studenten geht, bei uns die Diskussion geführt wird, es würden 90 % mit Studienbeiträgen belastet.
Davon werden 15 % aufgrund familiärer Konditionen freigestellt; es bleiben 75 %. 10 % werden aus Leistungsgründen freigestellt. Wenn wir bei 20 % Ausländern die – relativ betrachtet – doppelte Zahl von Bewerbern aus Kasachstan – und was weiß ich, von woher überall – an unseren Hochschulen aufnehmen, ohne dass Studienbeiträge anfallen, ist mir unverständlich, warum das eine Benachteiligung sein soll. Das ist eine Begünstigung dieser Gruppe gegenüber anderen; denn wir wissen, dass für sie die Belastung besonders hoch ist. In zwei oder drei Jahren werden wir gemeinsam überprüfen, was sich daraus ergeben hat, und dann werden wir sehen, ob wir es dabei belassen oder ob wir das anders regeln können. Ich halte es für das Allerwichtigste, dass wir uns mit einer Gesetzgebung nicht auf Ewigkeiten binden, sondern gemeinsam eine Sache prüfen und sie zu gegebener Zeit ändern können wie jetzt dieses Gesetz, das immerhin in mehr als der Hälfte der Punkte Ihre Zustimmung gefunden hat, auch wenn noch ein paar Punkte übrig bleiben, bei denen Sie anderer Meinung sind.
Der dritte und letzte Punkt ist die Frage nach der Meisterprüfung; denn das ist ein strittiger Punkt. Es geht um Zugänge zu unseren Hochschulen nach Kriterien, die außerhalb des Abiturs stehen. Frau Kollegin Rupp, wenn wir zwei in der Öffentlichkeit antreten, ist das mein größtes Problem. Einerseits sagen Sie, das Abitur ist der Zugang zur Hochschule, den Sie möglichst nicht verwässern wollen. Andererseits wollen Sie möglichst viele zulassen, die kein Abitur haben.
Nein, das geht nicht. Sie lassen ein Prinzip nur so lange gelten, bis Sie dagegen sind, und dann wollen Sie es aufheben. Diesen Unfug machen wir nicht mit.
Das ist nicht unser Problem, das ist Ihr Problem. Wir haben im Gegensatz dazu gesagt, dass tüchtige Meister – und zwar die ersten 20 von 100, die in Bayern ihren Meisterbrief machen – einen unbegrenzten Zugang zur Hochschule bekommen müssen, weil wir annehmen, dass diese an den Hochschulen kein Problem haben werden; deswegen die Beschränkung auf 20 %.
Inzwischen stellen wir fest, dass sich das sehr bewährt hat; denn alle, die sich da gemeldet hatten, hatten an der Hochschule keine Probleme, sonst könnten nicht 43 % eines Jahrgangs ohne Abiturzugang an den Hochschulen erfolgreich abschließen. Der Meisterbrief und der Abschluss der BOS und der FOS haben sich bei uns bewährt, weil wir den Abschluss an Qualitätsmaßstäbe geknüpft haben und weil wir von unseren Leuten verlangen, dass sie etwas leisten, damit sie an der Hochschule auch entsprechende Zeiten unter begünstigten Bedingungen verbringen können.
Der Zugang aufgrund der Meisterprüfung ist jetzt an Fachrichtungen festgemacht. Ein Schreiner, der in seinem Holzbereich bleibt, ein Zimmerer, der in seinem Bereich bleibt, hat den vollen Zugang, damit aber auch das Risiko, dass er fehlende Fremdsprachenkenntnisse und andere fehlende Kenntnisse nachholen muss. Die Hochschule hat die Aufl age, dafür zu sorgen, dass da einer nicht auf der Strecke bleibt. Wir haben den Hochschulen also zusätzliche Belastungen zugemutet, aber wir haben den Zugang geöffnet.
Jetzt kommt genau das, worüber wir streiten, Zugang für Krankenpfl eger. Frau Gote hat gesagt, da gebe es eine Eingabe. Ich habe mir die sehr genau angeschaut. In der Eingabe wird nicht nur gefordert, dass der Petent zum Hochschulzugang keinen Meisterbrief braucht, sondern es wird die Anerkennung der Krankenpfl egerausbildung als adäquate Ausbildung gefordert. In anderen Ländern gibt es fast durchgängig die Vorschrift, dass an die Stelle des Meisterbriefes eine drei- oder vierjährige Berufspraxis treten kann, und die wollten Sie zusätzlich streichen. Es muss einer doch in seinem Beruf wenigstens einmal Erfahrung gesammelt haben, um zu wissen, ob er da etwas kann, oder er geht direkt durch. Frau Kollegin Rupp, jetzt sind wir wieder bei Ihrer angeblich so konsequenten Haltung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Bei Ihrem Wunsch, das Abitur als Hochschulzugang zu ersetzen, sind Sie nicht konsequent, sondern Sie wollen jedem Einzelnen einen Gefallen tun. Das ist aber am Ende aus der Steuerkasse nicht zu bezahlen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht mit Augenmaß vor. Er entscheidet viele Dinge, die entscheidungsreif sind, und stellt manche Dinge zurück, weil wir erst die Wirkung aus der vorherigen Vorschrift überprüfen wollen. Ich danke Ihnen für die systematische und konsequente Beratung des Gesetzentwurfes und bitte um Zustimmung, damit wir den Zugang des Doppeljahrgangs zu den Universitäten gut vorbereiten können. Wenn wir im Jahr 2011 zwei Jahrgänge an die Hochschule übernehmen, brauche ich in der Hochschule Freiheit und für die jungen Leute die Gewissheit, dass sie an der Hochschule auch in der richtigen Weise unterrichtet werden. Das werden wir vorbereiten. Ob Sie uns daran hindern können, darüber wird am 28. September der Wähler entscheiden. Ich würde mir wünschen, das Ergebnis ist nein; denn wir werden um das beneidet, was wir hier in Bayern organisieren.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10392 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/10869 zugrunde. Der federführende Hochschulausschuss empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10869. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES/90 DIE GRÜNEN. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer diesem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes“.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg und anderer und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend „Aus für Fichtelgebirgsautobahn – Planungen für B 303 neu jetzt beenden“, Drucksache 15/10887, bekannt. Mit Ja haben 43 gestimmt, mit Nein
Ich gebe weiter das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Christoph Rabenstein, Susann Biedefeld und anderer und Fraktion, SPD, betreffend „Keine Autobahn durchs Fichtelgebirge gegen den Willen der Bevölkerung“, Drucksache 15/10894, bekannt. Mit Ja haben 43 gestimmt, mit Nein 77, drei Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt.