Die SPD hat ein Modell vorgelegt, in dem es darum geht, über das Jahr 2010 hinaus bis zum Jahr 2015 eine weitere Förderung in einer etwas anderen Form zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen und auch aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus fordert die SPD den Landtag und die Staatsregierung auf, diese Pläne einer Nachfolgeregelung der Altersteilzeit zu unterstützen und auch das Ihre dazu beizutragen. Des Weiteren fordern wir die Staatsregierung auf, sich auch im eigenen Zuständigkeitsbereich – das ist der öffentliche Dienst in Bayern – für eine Weiterführung der Altersteilzeit auszusprechen.
Tatsache ist – ich habe es erst vergangene Woche hier im Hohen Haus erwähnt –, dass derzeit die Beschäftigten im Durchschnitt mit 62,9 Jahren in den Ruhestand gehen, im Schuldienst sind es 61,69 Jahre und im Vollzugsdienst 58,87 Jahre. Würde man die Zahl der genehmigten Altersteilzeitfälle hinzunehmen und abrechnen, würde das Alter beim Eintritt in den Ruhestand noch niedriger ausfallen.
Ich denke, wir erkennen, dass es derzeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon schwer ist, bis zum 65. Lebensjahr durchzuhalten. Deshalb brauchen wir diese fl exiblen Möglichkeiten, die derzeit gut genutzt werden. Ich nenne Ihnen nur einige Zahlen aus dem Jahr 2002, als wir uns genau zu dieser Thematik einen Bericht der Staatsregierung haben geben lassen. Die Altersteilzeitquote im einfachen Dienst lag bei 37,01 %, im mittleren Dienst bei 32,2 %, im gehobenen Dienst bei 32,28 % und im höheren Dienst bei 19,68 %. Bei den Lehrern sind es im gehobenen Dienst 40,68 % gewesen und im höheren Dienst 33,6 %. Diese hohen Zahlen zeigen, dass eine Notwendigkeit, eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten da ist. Das war übrigens der Grund, weshalb die Staatsregierung im Jahr 2002 und dann noch mal im Jahr 2004 diese Möglichkeiten wieder verschlechtert hat.
Sie können sich sicher daran erinnern, dass die Staatsregierung im Zuge der Verwaltungsreform 6000 Arbeitsplätze abbauen wollte und die Menschen nicht schnell genug gehen konnten. Auf einmal hat man dann die
Altersteilzeitmöglichkeit wieder verbessert, damit die Menschen eher in den Ruhestand gehen. Die Staatsregierung hat dieses Instrument immer gerade so genutzt, wie sie es brauchen konnte. Das ist das Negative aus der Vergangenheit.
Wir sind der Meinung, die Altersteilzeit ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für die Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deshalb soll sie weitergeführt werden. Ich erinnere die CSU daran, wie positiv sie 1999 die Einführung der Alterteilzeit in Bayern bewertet hat, nachdem ein diesbezüglicher SPD-Antrag vom gesamten Hohen Haus beschlossen worden war. Abgesehen davon, dass die bayerischen Altersteilzeitmöglichkeiten schlechter waren als die auf Bundesebene, hat sich die Altersteilzeit unseres Erachtens als ein Erfolgsmodell eines arbeitsmarktpolitischen Instruments entwickelt. Das Ganze wurde vonseiten der CSU „als großer Sprung“ bezeichnet, als ein „wirklich attraktives Angebot“ bewertet, als ein Gesetz mit beeindruckenden Lösungsmöglichkeiten bezeichnet. Also, Kolleginnen und Kollegen, wenn etwas so gut ist, wie Sie es selber dargestellt haben, muss es auch weitergeführt werden.
Ansonsten müssen wir schon die Frage stellen: Was hat sich denn seit damals verändert? Was im Jahr 1999 gut war, was Sinn gemacht hat, was im Jahr 2004 im Parlament bestätigt wurde, was nach wie vor von den Beschäftigten gut angenommen und gebraucht wird, muss weitergeführt werden.
Wir brauchen auch in Zukunft die Altersteilzeit. Sie ermöglicht den gleitenden Übergang in den Ruhestand und wirkt sich auch positiv auf die Dienstunfähigkeit aus. Wer will, dass Menschen länger arbeiten, muss dafür sorgen, dass sie es auch können. Darüber werden wir in der nächsten Woche zum Antragspaket der SPD-Fraktion zum Themenbereich „Gute Arbeit für den öffentlichen Dienst“ diskutieren.
Ich möchte heute kein Nein von Ihnen hören, sondern ein offenes Aufgreifen dieses Anliegens mit dem Ziel, dass wir gemeinsam eine positive Lösung fi nden.
Finanzminister Huber hat im April auf meine Mündliche Anfrage zur Weiterführung der Altersteilzeit geantwortet, dass zunächst die weitere Entwicklung beim Bund und in den Ländern sowie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen abzuwarten seien. Ich sage: Sonst ist die Staatsregierung doch auch immer so schnell. Sie wollen, gefragt
oder ungefragt, immer und überall die Ersten und die Besten sein. Stellen Sie sich auch im Zusammenhang mit der Altersteilzeit dieses Ziel und sagen Sie Ja zur Altersteilzeit, Ja zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Danke schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meine Ausführungen zu unserem Antrag ebenso kurz machen, wie unser Antrag gefasst ist. Wir fordern in unserem Antrag eine Fortführung der Altersteilzeitregelung für bayerische Beamtinnen und Beamte über das Jahr 2009 hinaus, sofern es im Tarifbereich ebenfalls eine Fortsetzung geben sollte. Das kann ich relativ gut begründen: Sollte es im Tarifbereich keine Fortsetzung der Altersteilzeitregelung geben, wird es wirklich nicht einfach werden, so etwas bei den Beamten zu machen. Das würde dann als weiteres Privileg der Beamten gelten. Es gibt zwar viele gute Gründe dafür, aber ich weiß nicht, ob wir das politisch aushalten.
Das Argument, wir sollten auf das warten, was der Bund macht, sticht meines Erachtens überhaupt nicht. Wir sind stolz auf die Föderalismusreform und darauf, dass wir nun selbst für die Bedingungen zuständig sind, unter denen unsere Beamtinnen und Beamten arbeiten. Deshalb brauchen wir jetzt nicht darauf zu warten, was der Bund macht. Das ist für uns vollkommen unwesentlich. Uns erscheint es aber sinnvoll abzuwarten, was sich im Tarifbereich tut.
Dem Antrag der SPD werden wir selbstverständlich zustimmen. Kollegin Naaß hat eine ganze Reihe von Gründen angeführt, die für den Antrag sprechen. Aus unserer Sicht gibt es einen ganz entscheidenden, der für die Beibehaltung der Altersteilzeit spricht, dass nämlich seit Einführung der Altersteilzeit die krankheitsbedingten Frühpensionierungen deutlich zurückgegangen sind. Wenn wir die Altersteilzeit abschaffen, steht zu befürchten, dass die Frühpensionierungen wieder ansteigen werden, was haushaltstechnisch ein Nullsummenspiel ist. Es ist besser, die Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, wie sie ausscheiden sollen, anstatt sie in den Ruhestand versetzen zu müssen.
Da haben Sie aber Glück gehabt, Frau Kollegin. Ich habe Sie nicht gefunden, weil Sie so weit weg waren.
Sehr verehrter Herr Präsident, ich empfehle Ihnen dann, eine Brille aufzusetzen, wenn Sie mich hier im Plenum nicht sehen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Altersteilzeit ist nicht nur bei uns ein Thema, sondern auch bei den derzeitigen Tarifverhandlungen, weil Ende 2009 im Bund die gesetzlichen Regelungen dafür auslaufen. Ich möchte unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD schon daran erinnern, dass das Auslaufen 2009 Teil der Koalitionsvereinbarung war. Die Beschlusslage der SPD als Partei ist jetzt aber eine andere. Man wird sich im Bund schon noch miteinander verständigen müssen, wenn Koalitionsvereinbarungen derart einseitig aufgekündigt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle miteinander – ich komme aus einem Landkreis mit einem sehr hohen Industrieanteil – kennen die Diskussion in der Bevölkerung. Die werktätige Bevölkerung hat seit Jahren kein Verständnis dafür, dass mit Milliarden von Steuergeldern Frühverrentungen in diesem Umfang subventioniert werden. Das ist sehr wohl ein Thema, das man von verschiedenen Seiten beleuchten muss. Frau Kollegin Naaß, ein Aspekt ist selbstverständlich der gesundheitspolitische, den man nicht unter den Teppich kehren kann. Aus Sicht der Beschäftigten ist es selbstverständlich von Vorteil, wenn man sein Arbeitsleben langsam auslaufen lassen kann, vor allem dann, wenn man im Beruf körperlich stark beansprucht ist. Es gilt, darauf eine Antwort zu fi nden, wenn die Altersteilzeit im bisherigen Umfang nicht mehr möglich sein sollte.
Es gibt noch weitere Aspekte, so den sozialpolitischen. In den letzten Jahren wurde von älteren Arbeitnehmern häufi g darüber geklagt, dass sie von jungen Leuten mehr oder weniger vom Arbeitsplatz weggemobbt wurden. Je attraktiver die Bezahlung des Arbeitsplatzes war, desto stärker haben Junge hineingedrückt und den Älteren das Leben schwergemacht mit dem Argument, sie möchten doch diese Regelung nutzen; denn sie hätten fi nanziell nur Vorteile.
Dann komme ich zum dritten Aspekt. Frau Kollegin Naaß, Sie haben die Frage gestellt, was sich seit 1998 geändert hat, als wir der Altersteilzeit positiv gegenüber standen. Ein ganz wesentlicher Faktor hat sich geändert, nämlich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bei uns im Lande. Wir haben damals gesagt, es ist doch allemal besser, verdienten Arbeitnehmern, die viele Jahre gearbeitet und jetzt den Ruhestand vor sich haben, die Möglichkeit zu geben, sanft auszusteigen, und für diese Möglichkeit staatliche Mittel vorzusehen; das ist allemal besser, als Arbeitslosigkeit zu fi nanzieren. Wir hatten damals – das war der arbeitsmarktpolitische Hintergrund – eine sehr hohe Arbeitslosenquote, und es war Aufgabe der Politik, jungen Leuten möglichst schnell Arbeitsplätze zu
Ich bin oft genug unterwegs und spreche mit Branchen, wo bereits heute über den anstehenden Fachkräftemangel geklagt wird.
Bereits heute fehlt in manchen Bereichen – ich denke da auch an den öffentlichen Dienst – der Nachwuchs. Dort wird bereits heute ein Kompetenzverlust in hohem Maße mit dem Wegschicken der erfahrenen Arbeitskräfte befürchtet. Bereits heute hören wir Klagen über die Verschlechterung der dienstlichen Situation, wenn kein Nachwuchs da ist. Es kann doch nicht unsere Aufgabe sein, auf der einen Seite Menschen zur Gesunderhaltung früher in den Ruhestand gehen zu lassen und auf der anderen Seite jene, die im Dienst sind, in einer Art und Weise zu belasten, dass sie möglichst schnell krank werden.
Der Spruch „Band der Generationen“ ist Sozialromantik und hat mit dem Lebensalltag in unseren Dienststellen nichts zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich selbst sage überall, dass ich für ein sanftes Ausklingen des Arbeitslebens bin, wenn das jemand wünscht. Allerdings stellt sich die Frage, ob wir die Finanzierung vom Steuerzahler verlangen können. In Bayern werden allein im öffentlichen Dienst dafür jedes Jahr durchschnittlich 45 bis 55 Millionen bezahlt. Diese Kosten sind übrigens den allerwenigsten bewusst. Selbst diejenigen, welche die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wissen oft nicht, was der Arbeitgeber Staat hier zusätzlich bezahlen muss. 90 % der Kosten stecken in dem sogenannten Altersteilzeitzuschlag. Dann darf auch nicht übersehen werden, dass es im Falle der Altersteilzeit eine Privilegierung in der Versorgung mit dem Faktor von 1,8 gibt. Wir müssen wirklich politisch ernsthaft darüber diskutieren, wie wir da vorgehen wollen. Die IG-Metall hat in ihren derzeit laufenden Tarifverhandlungen Abstand von Flächenlösungen für die Altersteilzeit genommen. Man will betriebliche Lösungen; man will, dass diese Frage bei jedem Tarifvertrag gestellt wird, aber man verzichtet auf Flächenlösungen.
Ähnlich könnte natürlich auch die Zukunft im öffentlichen Dienst in Bayern ausschauen. Wir machen uns selbstverständlich Gedanken darüber: Wie können wir
das Gesundheitsmanagement verbessern, um die im öffentlichen Dienst Beschäftigten länger fi t zu halten? Wie können präventive Maßnahmen aussehen? Welche fl exiblen Lösungen können wir anbieten, zum Beispiel für einzelne Amtsbereiche, in denen besonders körperlich belastende Berufe existieren?
Weil wir derzeit nicht in der Lage sind, generelle Entscheidungen zu treffen, und weil wir sie aus unserer Sicht auch nicht treffen wollen, werden wir die vorliegenden Anträge in dieser Form ablehnen.
Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministerium) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst zum Dringlichkeitsantrag 15/10891des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN etwas sagen. Herr Kollege Sprinkart, Sie haben schon darauf hingewiesen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, die zum Jahresende 2009 auslaufende Altersteilzeitregelung für die bayerischen Beamtinnen und Beamten zu verlängern, sofern es im Tarifbereich eine Verlängerung geben wird. Ich glaube, Sie meinen die Sozialversicherung; denn die Tarifverträge sehen durchaus andere Lösungen vor.
Wir haben betriebliche Vereinbarungen, wir haben einzelvertragliche Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitszeit im Sinne einer Altersteilzeit. Das hat aber nichts mit der Sozialversicherung oder der Rentenversicherung und der Reform, die bei der Rentenversicherung von Ihrem mutigen Kollegen und, Frau Kollegin Naaß, damaligen SPD-Parteivorsitzenden Müntefering als Bundesarbeitsminister auf den Weg gebracht worden ist, zu tun. Sie wollen wieder die Rolle rückwärts.
Ich meine, wir müssen in der Lage sein, den Menschen die Wahrheit zu sagen, denn was haben wir denn mit der Altersteilzeit tatsächlich bewirkt? Sie haben auf die Situation hingewiesen. Wir hatten damals – das ist schon richtig – eine wesentlich höhere Arbeitslosigkeit. Man wollte durch den gleitenden Zugang in die Altersteilzeit und den Ruhestand den jungen Menschen ermöglichen, Arbeitsplätze zu erhalten. Im Moment diskutieren wir aber in Deutschland über einen Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund denke ich, man hat es damals den Betrieben, den Unternehmern, zu leicht gemacht, die älteren Menschen in die Verantwortung der Sozialversicherungen zu entlassen. Wir haben dadurch – gerade bei den über Fünfzigjährigen und bei den über Fünfundfünfzigjährigen – eine hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland bewirkt.
Deshalb ist es wichtig, den Unternehmern und den Vertretern der Wirtschaft zu sagen: Wir haben eine hohe Fach- und Sozialkompetenz bei den Älteren. Wir sind froh, dass zurzeit die Arbeitslosigkeit, gerade bei den älteren Menschen, zurückgegangen ist – insbesondere in Bayern, übrigens auch in den Grenzregionen. Auch in Oberfranken ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit überproportional.
Gegen freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Hinblick auf die Belastung durch die Arbeit – es wird immer das Beispiel der Dachdecker genannt; es gibt aber viele andere vergleichbare Berufe – haben wir nichts. In diesem Zusammenhang kann ein gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben individuell ermöglicht werden. Das kann durchaus für bestimmte Berufe und Tätigkeitsfelder mit hoher Belastung weiterhin sinnvoll und erforderlich sein. Solche Vereinbarungen können daher auch im bisherigen Umfang durch das Steuer- und Abgabenrecht gefördert werden.
Ich möchte aber schon darauf hinweisen, was Sie eigentlich fordern. Sie fordern eigentlich – das ist das Nette an dem Dringlichkeitsantrag –, dass wir den Beschluss des SPD-Vorstandes unterstützen sollen. Das hat die Bayerische Staatsregierung und das hat der Bayerische Landtag noch nicht gemacht. Man könnte es allenfalls machen, wenn der Beschluss sinnvoll wäre. Aber in diesem Fall ist er im Prinzip nicht sinnvoll.