Der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, ist Wort für Wort identisch mit dem Antrag, der Ihnen bereits im Jahr 2006 vorlag. Denn bereits damals haben wir einen legislativen Rahmen für gentechnikfreie Regionen gefordert. Schauen wir einmal, wie Sie sich heute in der Abstimmung verhalten.
Beispielsweise Freisetzungsversuche sind geregelt. Hierzu gibt es klare Bestimmungen. Das macht das Robert-Koch-Institut. Ob ich jetzt hineinschreibe „für gewerblichen Anbau und die Forschung“ oder dies nicht tue, ändert überhaupt nichts, weil wir sagen: Wir sind grundsätzlich gegen diese Forschungen, und wir wollen dafür einen legislativen Rahmen haben.
Mit diesem Antrag werden Sie aufgefordert, sich jetzt für einen legislativen Rahmen einzusetzen, sich für das einzusetzen, was ein Söder großspurig ankündigt,
für das, was in der Resolution vom 10.04.2008 von Herrn Glück im Landkreis Traunstein eingefordert wird. Ich zitiere aus der Erklärung vom 10. April 2008: „Wir halten es für notwendig, das EU-Recht so zu ändern, dass Gebietskörperschaften, zum Beispiel Landkreise, die Möglichkeit bekommen, zum kommerziellen Anbau bindende Beschlüsse zu fassen.“ So fordert es zum Beispiel die SPD, aber Sie lehnen das ab. Genau das fordert auch unser Antrag. Sie weichen aus und gehen wieder drei Schritte rückwärts. Sie trauen sich wieder einmal nicht.
Wenn es um die Forschung geht, die Sie angeblich immer noch brauchen, muss ich Ihnen sagen: Wir haben bayerische Forschungen betrieben und mit vielen Geldern – mit über 2 Millionen Euro – Umweltmonitoring gemacht, aber die Erkenntnisse passen Ihnen nicht. Daher machen Sie immer noch weiter; vielleicht kriegen Sie doch noch irgendetwas, das für den Gentechnikanbau spricht. Die eigenen Erkenntnisse des LfU in Bayern sagen ganz klar, dass er auf die belebte Umwelt, beispielsweise auf Nützlinge, negative Auswirkungen haben wird. Es ist ganz klar, heute trauen Sie sich einmal. Sie haben nochmals die Möglichkeit, darüber abzustimmen.
Zur SPD: Die Formulierung in unserem Antrag „dabei ist der Berufsstand mit einzubeziehen“ – in diesem Fall haben wir tatsächlich an die Bauern gedacht – ist dies doch wortgetreu die Formulierung der Kreisobmänner aus dem Jahr 2006. Die Imker haben aber auch eine ganz besondere Stellung. Fragen Sie die Imker, die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg quasi aufgefordert sind, gegen die Staatsregierung zivilrechtlich vorzugehen, weil das Schutzbedürfnis nicht anerkannt wird. Man sagt zwar, euren Honig könnt ihr nicht verkaufen, auch wenn nur Spuren von Gentechnik darin enthalten sind, denn dafür gibt es keine Lebensmittelzulassung. Aber gleichzeitig sagt man, um den Schutz müsst ihr euch selber kümmern, die Staatsregierung darf da Gentechnik anbauen. So geht es aus unserer Sicht nicht. Ich meine, Sie sollten in unseren Antrag den Berufsstand der Imker einbeziehen; denn dann wüssten Sie, um welchen Existenznöte es in manchen Fällen gehen kann, wenn Gentechnikpfl anzen angebaut werden.
Forschung in geschlossenen Räumen: Das ist richtig, weil Sie im freien Raum freigesetzte gentechnisch veränderte Samenpollen nie zurückholen können. Auch das war übrigens schon eine Erkenntnis des Präsidenten Alois Glück in der Erklärung von Traunstein, in der er gesagt hat: „In der Natur gibt es keine Rückrufaktionen.“ Auf dieser Grundlage wollen wir keine Forschung, die beispielsweise nützliche Insekten belastet und die gentechnisch veränderten Bereiche im Boden belässt. Das wollen wir nicht. Nehmen Sie die Ergebnisse, die in Bayern und europaweit festgestellt wurden. Diese sagen klar, das brauchen wir nicht.
Dem SPD-Antrag werden wir zustimmen. Dabei habe ich ein bisschen das Problem, das ich auch beim CSUAntrag habe: Im SPD-Antrag heißt es in der Begründung, „dass die Kosten der Koexistenz erheblich sein können.“
Das ist auch die Erkenntnis, etwa von Percy Schmeiser aus Kanada und aus den USA: Eine Koexistenz gibt es nicht, weil gentechnisch veränderte Samenpollen weiter in nicht belastete Felder ausgetragen werden. Aber grundsätzlich ist Ihr Antrag in Ordnung; bei der Begründung nicht ganz, aber im Übrigen schon.
Herr Meißner, was die Kennzeichnungspfl icht von Produkten betrifft, hatten wir schon einmal eine Debatte im Umweltausschuss. Auch Marcel Huber, jetzt Staatssekretär, ist für die Kennzeichnungspfl icht. Auch das bitte ich hier zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben auch die Kennzeichnungspfl icht für Öle, die aus gentechnisch veränderten Pfl anzen hergestellt wurden, auch wenn im Öl die Gentechnik nicht mehr nachweisbar ist. Auch dafür haben wir die Kennzeichnungspfl icht vorgesehen.
Selbstverständlich fordern wir die Kennzeichnungspfl icht auch für die landwirtschaftlichen Produkte, bei denen vorher gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden. Außerdem fordern wir eine Kennzeichnungspfl icht für den Honig.
Es ist schön zu sehen, dass man in diesem Parlament fünf Jahre arbeitet und sich die CSU im Schneckentempo bewegt; Gratulation! Wäre nicht die Klugheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Bäuerinnen und Bauern draußen, wären Sie noch nicht so weit. Geben Sie heute ihrem Herzen einen Stoß und seien Sie mal so mutig, unserem klaren Antrag zuzustimmen, der Initiativen für einen legislativen Rahmen auf EU-Ebene fordert. Ich dachte, das wäre das, was Sie eigentlich fordern.
Die CSU bewegt sich immer ein bisschen mehr rückwärts als vorwärts, also in die falsche Richtung. In diesem Fall haben wir ein bisschen richtige Richtung, und das ist gut so. Nur: In Ihrem Antrag lassen Sie vermissen, dass es um die Gentechnikfreiheit und um die Bestimmungen geht, eine gentechnikfreie Region auszuweisen. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Es geht nicht um die Entscheidungsmöglichkeit, sondern es geht tatsächlich um den rechtlichen Rahmen für gentechnikfreie Regionen. Das Bekenntnis zu gentechnikfreien Regionen fehlt in ihrem Antrag. Sie meinen immer noch, eine Koexistenz sei möglich. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang nochmals: Kann ein Imker, dessen Bienenkörbe neben einem Staatsgut liegen, mit entscheiden, ob auf diesem Staatsgut Gentechnik angebaut werden darf? Dazu möchte ich Ihre Antwort gerne hören. Es geht in der Tat darum, dass sich die Anwohner von Gebietskörperschaften, von Regionen und Bundesländern gegen
Herr Söder, Herr Meißner, etwas Mut! Machen Sie dem Bundesagrarminister Seehofer einmal Beine! Das wäre wirklich ein Schritt im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes und der Gesundheit.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Mit oder ohne Laptop? – Kathrin Sonnenholzner (SPD): Chefsache, oder was?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist die Staatsregierung insgesamt angesprochen. Von den Herren Kollegen Bernhard und Miller ist der eine in Berlin und der andere auf einer Umweltkonferenz im Ausland. Deswegen nehme ich hier insgesamt für die Staatsregierung Stellung.
Die Regelungen sind im Wesentlichen in einer Zeit entstanden, als Landwirtschaftsministerin Künast Verantwortung getragen hat. Das muss man ganz klar feststellen.
Ich habe damals als Verbraucherschutzminister an den Verhandlungen teilgenommen. Ich kann Ihnen die Rede von Frau Künast vom 13. Februar 2004 in Erinnerung rufen, als sie ihr Gentechnikpaket dem Bundestag vorgestellt hat. Sie war sehr stolz darauf und hat erklärt, den Rest entschieden die Verbraucherinnen und Verbraucher. So viel zu Ausgangslage dessen, was Sie heute hier beklagen.
Die Bayerische Staatsregierung hat immer wieder auf die Risiken der Gentechnik hingewiesen. Wenn Sie, Frau Sonnenholzner, sagen, der Anbau nehme in Bayern ständig zu – Sie haben 120 Hektar erwähnt –, dann sind Sie von Frau Paulig schon widerlegt worden, die eine Minute nach Ihnen erklärt hat, er nehme ab. Wir haben aktuell 10 Hektar. Wir reden über 10 Hektar Anbau.
Die Position der Staatsregierung war immer, die Landwirte zu warnen, weil Risiken da sind, weil keine Verbraucherakzeptanz da ist, und dieses ist – im Gegensatz zu anderen Ländern, wo wir durchaus Größenordnungen haben, die in Richtung 2000, 3000 Hektar gehen – in weiten Teilen Bayerns erfolgreich gewesen,. Soweit zum jetzigen Stand.
Es gibt natürlich eine Diskussion, die weiter gegangen ist. Bundesminister Seehofer hat auf Bundesebene die Kennzeichnung durchaus verbessert, und das wollen wir anerkennen. Sie haben gesagt, man solle Bundesminister Seehofer Beine machen. Bundesminister Seehofer hat bereits am Rande des Agrarrates am 27. November 2007 erklärt, dass das bisherige Zulassungsverfahren bedenklich sei, da die Vorbehalte in der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Man sollte das jetzt erst einmal stoppen und schauen, ob das Verfahren so in Ordnung ist. Hier gibt es natürlich eine Bewegung. Der EU-Umweltkommissar Stavros Dimas will zwei gentechnisch veränderte Maislinien – gv-Maislinien – nicht zulassen und sich dabei auch über wissenschaftliche Empfehlungen hinwegsetzen. Agrar-Kommissarin Fischer Boel sieht das anders. Deswegen ist der europäische Ansatzpunkt, den die CSU-Fraktion hier vorschlägt, absolut der richtige Vorschlag.
Wir haben jetzt die Situation – und darauf hat Herr Kollege Markus Söder zu Recht hingewiesen –, dass die französische Präsidentschaft dieses Thema aufgreift und dass wir nach der Verabschiedung der Gesetzgebung im französischen Parlament vom französischen Umweltminister Jean-Louis Borloo eine Ankündigung haben, dass die Franzosen unter anderem fordern, Mitgliedsländern solle die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anbau bereits genehmigter gv-Sorten in ihren jeweiligen Ländern unter Berücksichtigung besonderer Ökosysteme der Landwirtschaft und Geografi e zu beschränken. Offen ist, wie das die Franzosen machen wollen. Deswegen ist es der richtige Ansatzpunkt, jetzt, zu Beginn der französischen Präsidentschaft, auf EU-Ebene tätig zu werden und dieses Thema aufzugreifen. Damit werden wir die Chance haben, zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher etwas zu ändern.
Ein abschließendes Wort zur Forschung. Wenn Sie die „Gefechtslage“ auf Bundesebene und auf EU-Ebene sehen, können Sie nicht auf Forschung aus eigenem Anrecht verzichten. Wenn Sie wissen, dass es heute um den Mais, morgen um die Kartoffel und um andere Pfl anzen geht, ist es gerade wegen dieser Frage notwendig, dass wir eigenständige Forschung betreiben, um hier mitreden und genau das durchsetzen zu können, was Sie wollen.
In diesem Sinne wird die Staatsregierung diesen Auftrag des Landtags und der CSU-Fraktion ernst nehmen und bedankt sich für diese Initiative, mit der wir durchaus etwas fortsetzen, was in vielen Kreistagen, auch in meinem eigenen Kreistag Main-Spessart zum Beispiel,
seinen Anfang genommen hat. Es wäre fatal, aus der Forschung auszusteigen. Wer auf Wissen verzichtet, wird in diesem Feld nichts durchsetzen, wird sich aus einer Entwicklung ausklinken, bei der man wissen muss, worum es geht. Dann haben wir die Chance, etwas durchzusetzen.
Herr Minister Sinner, bleiben Sie gleich stehen? Ich erteile nämlich zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Paulig das Wort.