Der Antrag ist sehr wichtig. Es geht um Gesundheitsschutz und Nachtfl ugverbot. Es gibt eine neue Studie zu diesem Thema, die von der EU erarbeitet worden ist mit Unterstützung des Bundesumweltamtes. In dieser Studie ist nachgewiesen worden, dass Personen, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind, ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko haben als Personen, die nicht nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Diese Studie heißt HYENA-Studie. Sie zeigt, dass ein um 10 Dezibel höherer Fluglärmpegel das Risiko von Bluthochdruck und damit auch das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 14 % erhöht. 14 % ist ein gewaltiger Wert, wenn diese Gesundheitsrisiken nach oben gehen.
Wir meinen, dass an den zwei bayerischen Flughäfen, an denen Nachtfl ug stattfi ndet, nämlich Nürnberg und zum wesentlich stärkeren Anteil München, dringender Handlungsbedarf besteht. Ich meine, dass Handlungsbedarf vorhanden ist und unserer Forderung nach einem generellen Nachtfl ugverbot nachgekommen werden sollte, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung momentan ein neues Flughafenkonzept diskutiert. Die Zusammenfassung, die für alle nachzulesen ist, steht im Internet: eine 80-seitige Studie zur Zukunft des Flugverkehrs und der Flughäfen in Deutschland. Bundesminister Tiefensee gibt ein ganz klares Bekenntnis zum Nachtfl ug und zur Ausweitung des Nachtfl uges in Deutschland ab. Ein klares Bekenntnis – anders kann man es nicht sagen. Das heißt, die Bedrohung für die Bevölkerung in den Einfl ugschneisen nachts wird, wenn dieses Konzept umgesetzt wird, zunehmen. Wir sollten dieser Gefährdung der Bevölkerung einen klaren Riegel vorschieben. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder, kann man bei dem Thema sagen. Während vor einem Jahr aus Klimaschutzgründen ein generelles Nachtfl ugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gefordert worden ist, werden in diesem Antrag Gründe des Gesundheitsschutzes für dieses beantragte generelle Nachtfl ugverbot für die Flughäfen München und Nürnberg angegeben. In sämtlichen Ausschüssen ist der Antrag abgelehnt worden. Wir werden diesen Antrag auch im Plenum, wie Frau Kollegin Scharfenberg vorausgesagt hat, ablehnen.
Die Gründe dafür sind – kurzgefasst –: Für die Flughäfen München und Nürnberg bestehen Nachtfl ugbeschränkungen, die gerichtlich überprüft worden sind. Die gerichtliche Überprüfung umfasst auch das Lärmschutzkonzept für den Flughafen München. Diese Nachtfl ugbeschränkungen sind bestandskräftig. Die Rechtsgrundlage bildet § 6 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes des Bundes. Demnach können Betriebsbeschränkungen angeordnet oder Verbote erlassen werden, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch den Flugbetrieb gefährdet“ wird. Auch nach dem in der Begründung zitierten Gutachten liegen solche Tatsachen bei den beiden großen bayerischen Flughäfen jedoch nicht vor. Eine Änderung der erlassenen Nachtfl ugbeschränkungen ist damit nicht notwendig.
Im Übrigen würde sich damit die Situation der bayerischen Flughäfen im Vergleich zum Flughafen Frankfurt verschlechtern. Regelungen, wie hier beantragt, sollten, wenn überhaupt, auf Bundesebene getroffen werden, weil singuläre Lösungen unserem Standort schaden. Wir plädieren für Ablehnung des Antrages.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Belastung durch Fluglärm für die Menschen um den Flughafen herum sehr ernst. Wir sehen auch Handlungsbedarf. Allerdings kann eine einzelne Studie nicht Grundlage für ein gänzliches Verbot von Nachtfl ügen sein. Aber nachdem das Ministerium eingeräumt hat, dass es bisher keine Untersuchungen über Auswirkungen von Nachtfl uglärm auf die Gesundheit der Bevölkerung in Flughafennähe gibt, könnte man diese Studie zum Anlass nehmen und die darin enthaltenen Ergebnisse verifi zieren. Das würde die Menschen vor Ort etwas beruhigen und ihnen auch ein bisschen Sicherheit vermitteln.
Ich darf daran erinnern, dass dieses Nachtfl ugverbot gerichtlich erstritten, allerdings im Nachhinein aufgeweicht wurde. Im Ausschuss haben wir immer gegen diese Aufweichungen gestimmt. Von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr – Herr Rotter hat es, meine ich, im Ausschuss dargestellt – gibt es die sogenannte Heimkehrphase, ebenso zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr und ein striktes Nachtfl ugverbot von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr.
Wir halten dieses generelle Nachtfl ugverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr an den Flughäfen München und Nürnberg für wenig hilfreich. Man muss bedenken, dass sich während der normalen Betriebszeit der Fluglärm erheblich steigern würde, weil dann sehr viel mehr gestartet und gelandet werden müsste. Deswegen haben wir uns enthalten. Wir sind uns des Problems aber sehr wohl bewusst.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen ist – – Das ist die CSU-Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte vergessen Sie nicht das Daumendrücken. Ich wünsche Ihnen einen schönen aufregenden Abend.