Sechstens. Die vorhandene Regelung im Fischereigesetz über das Entnehmen von Schlamm und festen Stoffen und das Beseitigen von Wasserpfl anzen aus Fischgewässern soll bestehen bleiben. Sie berücksichtigt das Wasserrecht, sodass eine Kollision mit den Vorschriften über die Gewässerunterhaltung auch künftig nicht zu erwarten ist.
Die fachliche Unterstützung der Vollzugsbehörden ist seit jeher Aufgabe des Fischereifachberaters des Bezirks. Er soll vor allem dann eingeschaltet werden, wenn die Vollzugsbehörde erwägt, das Handeln einzelner Fischer
Was lernen Sie daraus? Sie können nur profi tieren, wenn Sie unseren Anträgen gleich zeitnah zustimmen. In diesem Sinne vielen Dank.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fischerei hat in Bayern erhebliche Bedeutung. Wir sind froh, dass wir so viele Flüsse und Seen haben.
Das gilt aber auch für die Karpfen- und Forellenteichwirtschaft, insbesondere für die Angelfi scherei. Eine Viertelmillion Menschen übt die Fischerei aus.
Das Fischereirecht und die Binnenfi scherei ist und bleibt Ländersache. Verbindliche Regelungen sind dafür notwendig. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft ein Bayerisches Fischereigesetz. Das bisherige Fischereigesetz ist jetzt fast 100 Jahre alt. Es hat sich grundsätzlich bewährt. Ich hoffe, dass das jetzige Fischereigesetz auch wieder so lange hält.
Damit das Fischereirecht aber den heutigen Anforderungen gerecht wird, muss es novelliert werden. Deshalb hat der Ministerrat am 29. Januar 2008 den von mir vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen und dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Damit haben umfangreiche Vorarbeiten ihren Abschluss gefunden. Dazu gehörte vor allem die Anhörung der betroffenen Verbände. Die eingegangenen Beiträge sind sorgfältig gewürdigt worden.
Am 14. Februar hat der Landtag den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten federführend zugewiesen. Zum Gesetzentwurf hat die SPD einen Änderungsantrag eingebracht.
Sowohl der federführende Ausschuss als auch die dazu berufenen mitberatenden Ausschüsse haben den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag beraten. Sie sind dabei, Frau Peters, unter Übernahme einer Reihe von Vorschlägen des Änderungsantrags zu – das möchte ich besonders herausstellen – übereinstimmenden Voten gelangt. Das ist etwas Besonderes, was gewürdigt werden soll.
Ich lasse also noch einmal abstimmen. Vielleicht hat man sich dann geeinigt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Die Nummer 6 des Änderungsantrags ist damit ebenfalls abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/10723. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das ist dasselbe Abstimmungsergebnis. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Bayern“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Nummern 1, 3, 5 und 7 bis 10 des Änderungsantrages auf der Drucksache 15/10310 ihre Erledigung gefunden.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (Drs. 15/9806) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und weise wieder auf die fünfminütige Redezeit hin. Erste Wortmeldung: Sehr geehrte Frau Kollegin Rütting, bitte.
Siebtens. Wer die Ausübung am Fischereigewässer vorsätzlich unmöglich macht, soll künftig mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.
Achtens. Das Fischereigesetz soll noch anwendungsfreundlicher werden. Deshalb werden entbehrliche Verwaltungsvorschriften abgeschafft. Die Novelle leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtsbereinigung und Deregulierung. Es war eine große Diskussion, wie viel notwendig geregelt werden muss und auf was man verzichten kann. 30 Vorschriften des geltenden Gesetzes werden ganz oder teilweise aufgehoben bzw. wesentlich kürzer gefasst. Das Gesetz leistet einen beispielhaften Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entbürokratisierung.
Ich bitte Sie, die Gesetzesvorlage in der Fassung zu verabschieden, die Sie mit der vorliegenden Beschlussempfehlung einschließlich der Voten der mitberatenden Ausschüsse und des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen erhalten haben.
Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/9800, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/10310 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf der Drucksache 15/10723 zugrunde.
Ich lasse zunächst über die Nummern 2, 4 und 6 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10310 abstimmen, die vom federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten zur Ablehnung vorgeschlagen werden. Wer entgegen dem Ausschussvotum den Nummern 2 und 4 des Änderungsantrages auf der Drucksache 15/10310 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Diese Änderungen sind damit abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 6 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10310 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist nur die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die – –
Bitte bedenken Sie, dass es sich um Haustiere handelt. Das sind Familienmitglieder, Lebensgefährten von Kindern, alten Menschen, die oft monatelang nach dem geliebten vermissten Tier suchen und sogar erleichtert wären, wenn sie hören, dass es erschossen worden und nicht in einem Versuchslabor gelandet ist.
Ich habe den Eindruck, dass den beiden sogenannten großen Volksparteien immer noch nicht klar ist, welche Bedeutung der Schutz der Tiere in der Bevölkerung hat. Ich höre das jeden Tag wieder. Ich hoffe also darauf, dass Sie sich heute einen Ruck geben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der SPD, und unserem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Jagdschutz fällt mir trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse immer wieder auf dass der Tierschutz, der für die Haustiere gelten soll, für die Wildtiere gar nicht oder nur in äußerst eingeschränktem Umfang gelten soll. Mich erinnert das etwas an den antiken Gott Janus, also an die zwei Gesichter. Man sieht in die eine Richtung, gleichzeitig aber auch in die andere Richtung. Das ist auch ein Sinnbild für den Zwiespalt, für den Sie hier stehen, und der durch diesen Gesetzentwurf auch noch geprägt wird.
Verehrte Frau Rütting, Sie sagen, die Katzen seien nette und liebe Tiere. Ich möchte Sie daran erinnern - -
(Barbara Rütting (GRÜNE): Das sagte ich doch gar nicht! – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Sie hat doch auch vom Wildern gesprochen!)
Was ist denn in der Setz- und Brutzeit mit den ganzen Bodengelegen? Was ist mit den jungen Kiebitzen, den Feldlärchen, die auf der roten Liste stehen, oder den Rebhühnern, die teilweise auf der roten Liste stehen? Was ist mit den Junghasen, was ist mit dem Birkwild in der Rhön oder was ist mit dem Auerwild? Alle sind Bodenbrüter. Wenn wir dafür keine Schutzmaßnahmen ergreifen, haben diese Tiere überhaupt keine Chance mehr.
Sie wollen ein totales Abschussverbot für Katzen. Keiner hat ein Interesse daran, eine Katze abzuschießen. Viele Jäger haben auch selbst Katzen zuhause. Viele Jäger sind auch Bauern oder leben auf Bauernhöfen und kennen daher die emotionalen Bindungen. Das gilt genauso auch für Hunde. Das ist doch nichts Neues. Ich sehe bei Ihnen immer nur den Tunnelblick einseitig in Richtung Haustiere. Ich sehe bei Ihnen aber nicht, dass
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade einen schönen Spruch gelesen: „Die größte Errungenschaft der Demokratie ist der Kompromiss.“ Auf einen solchen Kompromiss hoffe ich heute in Bezug auf unseren Antrag betreffend die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes, obwohl meine bisherigen Erfahrungen im Landtag mir kaum noch Illusionen gelassen haben, dass die Diskussionen in den Ausschüssen wirklich zu Kompromissen führen.
Die CSU hat, wie Sie wissen, unseren Antrag abgelehnt; die SPD hat sich enthalten – bisher. Immerhin haben Sie, Herr Minister Miller, Entgegenkommen signalisiert und Sie, Herr Professor Vocke, zumindest Gesprächsbereitschaft. Darauf warte ich immer noch. Im Umweltausschuss hat Kollegin Biedefeld als Einzige ihrer Fraktion – die sich enthalten hat – für unseren Antrag gestimmt. Das hat mich sehr gefreut.
Worum geht es? – Noch immer werden jährlich auch nicht wildernde Hunde und Katzen von Jägern abgeschossen. Sogar der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes spricht von Hunderttausenden und verlangt eine Reform des Bundesjagdgesetzes. Die Jagdbehörde weigert sich – für uns unverständlicherweise – genaue Zahlen zu nennen, was auch bei Herrn Kaul im Umweltausschuss auf Unverständnis stieß. In Ihren Argumenten, Herr Minister Miller, habe ich einen Widerspruch bemerkt. Sie sagten, die Bestandsaufnahme der Abschüsse von Hunden und Katzen bedeute zuviel Bürokratie. Wenn es wirklich nur wenige sind, wie von der Jägerschaft behauptet, kann von Bürokratieaufwand eigentlich keine Rede sein. Oder sind es doch so viele, dass Sie sie nicht nennen wollen? Bei den jährlich fünf Millionen getöteter bejagbarer Tiere bereitet die Aufl istung offensichtlich auch kein Problem.
Unser Gesetzentwurf schlägt also vor: dass Hunde von Jagdschutzberechtigten nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie tatsächlich beim Wildern angetroffen werden, dass Katzen nur dann erschossen werden dürfen, wenn sie mehr als 1000 Meter vom nächsten Gehöft entfernt beim Wildern angetroffen werden. Zurzeit sind es gerade mal 300 Meter. Das ist für eine Katze zu wenig. Sie geht weiter und sitzt vielleicht 500 Meter von einem Gehöft entfernt vor einem Mauseloch, wartet auf die Maus und kann trotzdem abgeschossen werden. Für die geschossenen Hunde und Katzen soll eine Meldepfl icht bei der unteren Jagdbehörde eingeführt werden. Schließlich sollen die in Fallen gefangenen Hunde und Katzen nicht getötet werden, sondern dem Eigentümer bzw. dem zuständigen Tierheim übergeben werden. Das kann nicht so problematisch sein.
Das Fehlverhalten von Hundebesitzern ist eindeutig mit entsprechenden Paragraphen zur Schadensersatzpfl icht und zur Jagdwilderei geregelt. Das wollte ich ausdrücklich betonen, weil immer wieder anderes behauptet wird.
Wenn sich der Tierschutz auch einsetzt, freue ich mich darüber. Das hilft aber nichts. Es ist in den Gesprächen auch gesagt worden, man sollte die Leute aus dem Tierschutzverein ausschließen. Ich habe mir die Zahlen angesehen. Wir haben 120 000 Mitglieder im Tierschutzverein. Wir haben aber 5,7 Millionen Hunde. Die 5,7 Millionen Hundehalter sind aber nicht alle im Tierschutz, folglich kann man sie gar nicht aus dem Tierschutzverein hinauswerfen.
Wir müssen eine realistische Politik betreiben. Wir haben einen sehr scharfen und stringenten Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes. Der bietet im Moment ausreichend Schutz. Deswegen beantrage ich, dass Ihr Gesetzentwurf abgelehnt wird.