Protocol of the Session on June 5, 2008

Was ich gesagt habe, schien mir nicht so missverständlich, denn der Dialog und der Austausch fallen keineswegs weg. Dass beide Redner vor mir darauf abgestellt haben, dass wir hier die Bürger aus diesen Verfahren aussperren wollen, ist in keinster Weise zu sehen. Es ist kein Kann-Recht, bei dem nach Gusto des Landrates, ob es ihm angenehm ist oder nicht, die Bürger beteiligt werden oder nicht, sondern es geht uns darum, die Effi zienz der Bürgerbeteiligung zu erhöhen und die Form fl exibel zu gestalten, weil nicht in jedem Fall das Erörterungsverfahren das genau Richtige ist. Nur darum geht es uns.

Die Antwort, Kollege Wörner, lautet: „Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Artikel 1 hat die zuständige Behörde den anerkannten Umweltverbänden als betroffener Öffentlichkeit hierzu …..“. Warum steht da nicht, der BDI und der vbw müssen auch informiert werden? Es geht um die Information aller, und die Umweltverbände haben hier kein besonderes Vorrecht, sondern die gesamte betroffene Öffentlichkeit gehört gleichermaßen informiert. Aus diesem Grund habe ich mich dagegen gewehrt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/9658, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/10179 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 15/10719 zugrunde.

Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/10179 abstimmen.

Ich will hier nur eine Vorschrift herausgreifen. Hiernach kann zukünftig mit Geldbuße belegt werden, wer die Fischereiausübung dadurch vereitelt, dass er trotz Abmahnung durch den Berechtigten die Fische verscheucht oder die sachgerechte Verwendung eines Fanggerätes verhindert. Das ist analog den Vorschriften des Bayerischen Jagdgesetzes.

Lassen Sie mich in aller gebotenen Kürze dokumentieren, warum es wichtig ist, dass wir dieses Gesetz novelliert, modernisiert haben, aber die Fischerei als solche in Bayern erhalten. Es heißt auf der einen Seite: Für Fischer dreht sich das Leben um Angelpunkte. Mit Sicherheit ist die Angel mit das Wichtigste, aber die Fischer sind auch ein wichtiges gesellschaftliches Element. Wir haben allein in Bayern 260 000 praktizierende Fischer; das ist schon eine enorme Zahl. Davon sind etwa 130 000 im Fischereiverband organisiert. Entsprechend groß ist auch der Input, was hier gesellschaftlich von den Fischern eingebracht wird.

Hinzuweisen ist weiter auf den praktischen Natur- und Artenschutz. Was hier geleistet wird, ist vorbildlich. Was die Jugendausbildung, die Jugendbildung und alles, was damit zusammenhängt, angeht, kann man nur immer wieder ein Kompliment aussprechen.

Das sind eben auch die Gründe, weshalb wir gesagt haben, wir müssen die Fischerei weiterhin stützen. Sie soll auch zukunftsfähig sein.

Noch ein Satz zur wirtschaftlichen Bedeutung: Rund zweieinhalb Milliarden Euro werden in Bayern jährlich von den Fischern ausgegeben. Auch das bedeutet, wir müssen uns für sie einsetzen und müssen ihnen helfen.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas Erfreuliches sagen. Überall werden Steuern erhöht, überall werden Gebühren erhöht, überall wird der Bürger zur Kasse gebeten. Wir aber haben in den Ausschüssen einvernehmlich beschlossen, entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf die vorgesehene Kostenpfl ichtigkeit für die Genehmigung bei der Ausgabe von Erlaubnisscheinen zu revidieren. Eine zusätzliche Kostenbelastung für die Fischereiberechtigten und Fischereivereine erschien uns nicht gerechtfertigt, deshalb haben wir sie gestrichen.

Ich meine, insgesamt ist dies ein guter Gesetzentwurf, ein moderner Gesetzentwurf, und ich bitte deshalb das Hohe Haus auch um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung Frau Kollegin Peters.

Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Herr Prof. Vocke hat ausgeführt, dass dieser

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes. Das Fischereigesetz für Bayern ist eines der ältesten Umweltgesetze, wenn man das einmal modern ausdrücken will. Es geht auf das Jahr 1909 zurück, ist also aus unserer Sicht fast ein Fossil, beinahe so alt wie das Bürgerliche Gesetzbuch, erstmals tiefgreifend im Jahre 1986 novelliert.

Dieses Gesetz hat sich im Großen und Ganzen bewährt, aber viele Dinge müssen angepasst werden, insbesondere deshalb, weil das neue Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 2002 in Kraft getreten ist. In ihm sind einige doch wichtige Festschreibungen getroffen worden, die zur Anpassung führen mussten. Einmal ist es das Ziel, die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter auf Dauer zu sichern, und zum Zweiten, die gute fachliche Praxis in das moderne Gesetz zu übernehmen. Hinzu kamen andere Dinge, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten, insbesondere und selbstverständlich, dass man Bürokratie abbaut, dass möglichst viele Rechtsvorschriften, die sich als überfl üssig erwiesen haben, herausgenommen werden.

Die Kernaussagen des neuen Fischereigesetzes sind deshalb: einmal das Prinzip der Nachhaltigkeit festzuschreiben, zum anderen auch die gute fachliche Praxis, und natürlich wollen wir dann das Gesetz auch verschlanken, wir wollen die administrativen Möglichkeiten verschlanken. Aber wir haben trotzdem gesagt – im Einvernehmen auch mit den Vertretern der SPD, worüber ich sehr dankbar bin –, dass wir den § 35 unverändert lassen, so dass hier also nicht auf die modernen elektronischen Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden kann. Das aus zwei Gründen: einmal, um den persönlichen Kontakt zu den einzelnen Fischern nach wie vor herzustellen, zum anderen insbesondere aber deshalb, weil gerade die kleineren Fischereivereine gar nicht in der Lage sind, die modernen elektronischen Mittel einzusetzen; da wären wir einen Schritt zu weit gegangen.

Darüber hinaus – auch darüber freue ich mich – ist es gelungen, die Fischerei als Kulturgut festzuschreiben. Wir wissen, Petrus war bereits ein Fischer, von daher muss man das eigentlich nicht besonders dokumentieren. Aber es ist doch immer wieder wichtig, dass das auch ins Gesetz geschrieben wird. Wer es dann noch nicht glaubt, der soll einmal ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum gehen, da kann er sich letztlich überzeugen.

Aber es ist natürlich klar: Wir sind eine wehrhafte Demokratie, und das bedeutet, es gibt immer wieder Störungen, bezogen auf die Fischereiausübung. Deshalb haben wir auch hier Klarstellungen vorgenommen, besonders was die Bußgeldbewehrung anbetrifft. So haben wir gesagt: Wer die Fischereiausübung stört, der soll entsprechend zur Rechenschaft gezogen und mit einem Bußgeld belegt werden.

werden und die bisherigen so verändert werden, dass sie ökologischen Anforderungen entsprechen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD) – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verweisen, das sich mit der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers zur Erhaltung der Fischfauna auseinandersetzt und die ökologischen Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt. Da müssten Sie noch nachbessern. Das können Sie heute machen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

Mit uns waren Sie der Überzeugung, nicht auf Verwaltungsvorschriften zu vertrauen, die noch nicht existieren, sondern diese erst abzuwarten und dann die entsprechenden Gesetze gegebenenfalls zu streichen nach dem Motto: Wir glauben, was wir sehen, und pfl egen ein gesundes Misstrauen, wenn es um zeitraubende und kostenintensive Verwaltungsverfahren geht.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und Fische!)

Selbstverständlich, Herr Kollege.

Fischereirechtliche Aufgabenstellungen sollen von den Fachberatungen für Fischerei der Bezirke im Benehmen – wir hätten „Einvernehmen“ vorgeschlagen, aber wir waren einsichtig, „Benehmen“ ist in diesem Fall sicher genauso vernünftig, wenn nicht vernünftiger – beurteilt werden.

Auch haben Sie mit uns verhindert, dass Fischereierlaubnisscheine in die Gebührenpfl icht einbezogen werden,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da schau her!)

weil es sich dabei um jährlich anfallende und wiederkehrende Gebühren handelt. In diesem Fall ging es nur um die Ausstellungsgebühr. Das heißt nicht, dass der Erlaubnisschein umsonst ist, sondern wirklich nur der bürokratische Aufwand sollte mit einer Gebühr belegt werden.

Ich freue mich auf jeden Fall, dass Sie bis auf eine, leider sehr wichtige Änderung des Gesetzes, nämlich die Durchgängigkeit der Flüsse verpfl ichtend zu erhalten, allen unseren Vorschlägen zugestimmt haben, und hoffe, dass dieses Vorgehen vom neuen Selbstbewusstsein der Parlamentarier zeugt – das erwarten nämlich die Bürgerinnen und Bürger in Bayern – und auch dafür sorgt, dass Sie wichtige Entscheidungen rechtzeitig treffen und nicht, wie zum Beispiel beim kostenfreien Kindergartenjahr,

Beschluss im Ausschuss einstimmig gefallen ist. Es war, möchte ich fast sagen, für mich eine besondere Freude, weil die CSU unseren einzelnen Anträgen bis auf einen gefolgt ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das glaub ich nicht!)

Das wäre eigentlich ein Modell für die Zukunft.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD) – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

Sie haben gesagt, es war notwendig, das Bundesnaturschutzgesetz in der Fischerei umzusetzen, also dem Leitbild der Nachhaltigkeit in der Fischerei nachzukommen. Ich gehe auf die einzelnen Punkte nicht ein, das hat der Herr Kollege getan, aber auf die Punkte, die uns wichtig waren.

Es war uns wichtig, dass in Art. 1 festgeschrieben wird, dass eine nachhaltige Fischerei im öffentlichen Interesse liegt und dass die Fischerei seit Jahrhunderten ein prägender Bestandteil der bayerischen Kulturlandschaft ist, das heißt dem Gemeinwohl dient. Diesem unserem Antrag haben Sie zugestimmt.

Auch haben Sie zugestimmt, dass Verbindungen zwischen Haupt- und Nebengewässern obligatorisch verpfl ichtend für die Unternehmer werden. Das entspricht den Intentionen der Wasserrahmenrichtlinie, und nur eine behördliche Ausnahmegenehmigung kann dies einschränken. Auch dafür konnten wir Sie gewinnen.

Dass die Erlaubnisscheine mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde von Fischereiberechtigten oder von Fischereipächtern oder vom Vorstand einer Fischereigenossenschaft ausgestellt werden können und im Gegensatz zum Vorschlag der Staatsregierung nicht durch Rechtsverordnung näher geregelt werden, das halten wir für ein wesentliches Kontrollinstrument, das insbesondere der nachhaltigen Hege dient und der Kontrolle, ob Fischerlaubsnisscheine sich mit dem Kontingent des Fischbestandes der Gewässer decken. Dieses bewährte Verfahren sollte nicht einer kostenaufwendigen elektronischen Lösung geopfert werden – Sie haben das ja auch ausgeführt –, zumal dies für kleinere Vereine große Probleme aufwirft.

Leider, leider, konnten Sie sich nicht dafür erwärmen, dass Fischwege verpfl ichtend und auf eigene Kosten errichtet bzw. unterhalten werden müssen. Der Landesfi schereiverband forderte, dass es Standard werden sollte, dass Querbauwerke nicht mehr gebaut

Die Endberatung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ist am 29. Mai erfolgt. Dabei sind aus Rechtsgründen erforderliche Korrekturen und Folgeänderungen vorgenommen worden. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der 1. September 2008 bestimmt.

Nun zum Inhalt. Das sind acht wesentliche Punkte.

Erstens: Herausgestellt wird – das ist von Prof. Vocke schon dargestellt worden –, dass die nachhaltige Fischerei im öffentlichen Interesse liegt und als Kulturgut zu erhalten und zu fördern ist.

Zweitens: Die Fischereiausübung wird unter das Leitbild der Nachhaltigkeit gestellt. Das Gebot der Nachhaltigkeit und die gute fachliche Praxis müssen sowohl in der Erwerbsfi scherei – also auch in der berufsmäßigen Fluss- und Seefi scherei sowie in der Teichwirtschaft – als auch in der Angelfi scherei gelten und diese prägen. Das dient der Fischerei selbst und bringt deren Orientierung zum Wohl der Allgemeinheit zum Ausdruck.

Drittens: Bisher war es im Fischereigesetz eine Sollbestimmung, wenn im Zuge einer wasserbaulichen Maßnahme ein Nebengewässer entsteht, eine Verbindung zwischen diesem und dem Hauptwasser für die Fischwanderung offenzuhalten.

Das ist jetzt in eine verbindliche Pfl icht umgewandelt worden. Im praktischen Vollzug wird sich die Regelung allerdings dem für den Wasserbau maßgeblichen Wasserrecht einfügen müssen.

Viertens. Über den Erlaubnisschein ist schon gesprochen worden. Er ist notwenig, um der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen und die Überfi schung der Gewässer zu vermeiden. Hier wird nach langer Diskussion an der behördlichen Sicherung der Erlaubnisscheine festgehalten. Es war an ein Online-Verfahren gedacht. Aber – und auch das ist schon angesprochen worden – es wären die kleinen Vereine gewesen, die dem nicht Rechnung hätten tragen können. Vielleicht wird das elektronische Verfahren irgendwann geregelt.

Fünftens. Die Gebührenfreiheit wurde von Frau Peters schon dargestellt. Darauf brauche ich nicht einzugehen.

Sechstens. Die vorhandene Regelung im Fischereigesetz über das Entnehmen von Schlamm und festen Stoffen und das Beseitigen von Wasserpfl anzen aus Fischgewässern soll bestehen bleiben. Sie berücksichtigt das Wasserrecht, sodass eine Kollision mit den Vorschriften über die Gewässerunterhaltung auch künftig nicht zu erwarten ist.