Protocol of the Session on June 5, 2008

(Beifall der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Jedes Mal, wenn Sie glauben, eine Selbstverständlichkeit betonen zu müssen – weil Sie die EU-Richtlinie nämlich umsetzen müssen –, wenn Sie beschwichtigen, dann

maschutzkampagne oder ihre Verbraucherschutzkampagne ist letztlich Augenwischerei, wenn man sich dann im Detail die Gesetzeslage anschaut. Sie werden sich nicht wundern, dass wir diesem Gesetzentwurf ganz sicher nicht zustimmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Es hat sich noch einmal der Kollege Ettengruber zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte meine Redezeit nicht ausnutzen, aber Sie zwingen mich dazu.

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

Wenn Kollege Wörner hier einen Popanz in den Raum stellt, dass wir die Bürger alle auf den Prozessweg verweisen würden, dann ist das wirklich reine Polemik. Das wissen Sie auch, Herr Kollege. Es wird auch niemand vom Verfahren abgeschnitten.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Das kann er auch, wenn er im Verfahren beim Erörterungstermin war. Das wissen Sie doch! Was soll das also? Natürlich bleibt jedem Bürger der Rechtsweg, ob er beim Erörterungstermin ist oder nicht. Das ist doch kein Gegensatz.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Es gibt sehr wohl Verfahren, bei denen ein Erörterungstermin aufgrund des geringen Umfangs und der unschwierigen Sachlage nicht notwendig ist.

(Ludwig Wörner (SPD): Wer entscheidet das?)

Das entscheidet die Behörde nach pfl ichtgemäßem Ermessen. – Aus Ihren Ausführungen und übrigens auch aus denen der GRÜNEN spricht ein tiefes Misstrauen gegen die Arbeit unserer Behörden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

Das sollten die Mitarbeiter in den Behörden auch einmal wissen, dass Sie ihnen immer unterstellen, dass ihre Arbeit nicht sachgerecht ist, dass sie nicht in der Lage sind, Ermessen auszuüben, und dass sie die Bürger pauschal auf den Rechtsweg verweisen. Diese Unterstellungen sind falsch und ich weise sie zurück.

(Beifall bei der CSU)

verabschieden, weil man versucht – ich zitiere aus der Stellungnahme –, „… die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erschweren, sie zu marginalisieren oder nur optional zu gestalten“.

Wir hingegen sind mit dem Bund Naturschutz der Meinung, dass Bürgerbeteiligung – das hat Kollege Wörner wirklich sehr schön ausgeführt – und Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen Bestandteil einer fortschrittlichen, demokratischen Bürgergesellschaft sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das kann im Einzelfall sehr anstrengend sein. Das will ich überhaupt nicht bestreiten. Aber de facto wird bei einzelnen Projekten sehr viel gewonnen, wenn die Menschen frühzeitig einbezogen werden. Das kann unter Umständen Planungen sehr stark verkürzen und auch anschließende Klagen und Bürgerbegehren verhindern.

Gut, die CSU ist nicht unbedingt Fachfrau/Fachmann für Bürgerbeteiligung. Das ist nichts Neues. Wir werden uns heute noch eine ganze Reihe von Anträgen zu Gemüte führen dürfen, wo auf der einen Seite bei der Gängelung sehr schnell etwas passiert, aber auf der anderen Seite bei Kontrolle, Überwachung Rechte gekürzt werden. Warum Sie aber, wenn Sie schon das eine nicht wollen, nämlich die Bürgerbeteiligung, die Fachbehörden auch noch so gering schätzen, obwohl in ihnen teilweise Ihre eigenen Leute sitzen, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, überhaupt nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wahrscheinlich sind die Leute, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben, mit der kommunalen Arbeit nicht befasst. Anders kann ich mir das nicht erklären. Wir, die wir aus der kommunalen Arbeit kommen, wissen, wie wichtig die Beteiligung zum Beispiel der unteren Naturschutzbehörde ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es hat elend lange gedauert – ich denke hierbei ans Hochbauamt, ans Tiefbauamt und wie sie alle heißen –, in die Köpfe dieser Verwaltungen sickern zu lassen, dass eine ökologische Betrachtungsweise beispielsweise von Bauprojekten sehr sinnvoll sein kann, weil man auch Folgeauswirkungen frühzeitig kontrollieren und überprüfen kann. Aber man will diese ökologische Fachkompetenz nicht, sonst würde man die entsprechenden Kräfte nicht schwächen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An solchen Gesetzentwürfen, meine Damen und Herren, wird für mich sehr deutlich, dass die CSU, was Umweltschutz anbelangt, letztlich von Verlautbarungen lebt, dass Bürgerengagement ihr nicht wirklich wichtig ist. Ihre Kli

Im bayerischen Landesrecht müssen wir jetzt noch ergänzend Verfahrensvorschriften für die Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung nachschieben. Hierbei haben wir etwas getan, was ich als Erweiterung der Beteiligung der Menschen empfi nde. Wir haben nämlich erstens die Verfahrensregelungen so defi niert, dass wir einen Katalog von Informationen beigefügt haben, die zu Beginn des Anhörungsverfahrens im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt werden müssen. Das haben wir vorher nicht gehabt. Dazu gehört zum Beispiel die Feststellung der UVP-Pfl icht oder die Nennung der zuständigen Behörden, bei denen weitere relevante Informationen zu bekommen sind. Das ist, glaube ich, ganz wichtig.

Zweitens. Wir haben für die Mindestvorgaben zu den Unterlagen Erweiterungen eingeführt. Beispielsweise muss die zuständige Behörde entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen jetzt öffentlich auslegen, was vorher nicht der Fall war. Hiermit haben wir also eine deutliche Verbesserung der Informationsmöglichkeiten für die Bürger in solchen Verfahren erreicht. Also Erweiterung der Informationen nach bisherigem Recht und Stärkung der Partizipation, was immer ein wichtiges Anliegen von uns war. Also, Ihr Vorwurf, den Sie jetzt gerade erhoben haben, Herrr Kollege Wörner, wir hätten die Bürger auszusperren versucht, ist meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt.

Sie, Kollegin Stahl, haben die Legaldefi nition der betroffenen Öffentlichkeit angesprochen. Sie haben wohl recht mit der Feststellung, dass hier eine Differenz zur EU-Richtlinie besteht, aber wir haben uns in der Formulierung an das gehalten, was im deutschen Verwaltungsrecht bewährte Terminologie ist. Ich weiß nicht, ob wir jetzt hier wirklich ausscheren und neue Begriffsbestimmungen einführen sollten.

Eine etwas seltsame Vorstellung von Nähe zum Bürger und von Einbindung jedes Einzelnen scheint die SPD zu haben, wenn sie vorschlägt, den Umweltverbänden in den Beteiligungsverfahren gegenüber den einfachen Bürgerinnen und Bürgern oder gegenüber anderen Organisationen einen Vorzug einzuräumen. Die Verbände klatschen laut Beifall und fi nden das mit Sicherheit toll, aber es ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Alle an einem Verfahren Beteiligten, die ein berechtigtes Interesse haben, sind gleichermaßen ohne Ansehen der Person zu beteiligen. Diese Gleichheit setzt der Gesetzentwurf der Staatsregierung um. Wir haben, glaube ich, ausreichend dafür vorgesorgt, dass alle ihre entsprechenden Bedürfnisse befriedigt bekommen.

Aber jetzt zum Hauptstreitpunkt, den Sie angeführt haben. Ein weiterer Aspekt, der uns ganz wichtig ist, ist, dass wir den Vorschlägen der Deregulierungskommission mit echten Deregulierungsvorschlägen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung entgegenkommen.

Wenn Sie, Frau Kollegin Stahl, von Unkenntnis der kommunalen Arbeit sprechen, darf ich Ihnen versichern, dass jedes Mitglied unserer Fraktion auch ein kommunales Mandat innehat, ich eingeschlossen.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Wir wissen, wie die Arbeit vor Ort ausschaut. Wir sind dazu auch vom Bürger bestellt worden. Ich brauche von Ihnen über die kommunale Arbeit und über die kommunale Erfahrung weiß Gott keine Erläuterungen und keine Belehrung.

(Beifall bei der CSU)

Das sollten Sie wissen.

Das, was Sie wollen, das Ganze in dieser Weise ausufern zu lassen, schadet dem Umweltrecht und nützt ihm nichts, weil damit in den Augen der großen Mehrheit der Bevölkerung damit die Gewichte ungleich verteilt werden.

(Beifall bei der CSU – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Ach so!)

Herr Kollege, vielen Dank. Jetzt hat das Wort Herr Staatssekretär Huber.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes“ hört sich zunächst wenig spannend an, aber die Damen und Herren der Opposition haben es fertiggebracht, richtig Spannung hineinzubringen.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Sie bringen es nämlich fertig, eine Erweiterung der Information der Bürger über Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung als Einschränkung darzustellen. Sie bringen es fertig, eine Verwaltungsvereinfachung hier mit dem Hinweis auf Verdrossenheit sehr vieler Menschen am Staat zu geißeln.

Ich will aber auf das Fachliche eingehen. Sie haben schon dargestellt, dass wir die Richtlinie der EU zur öffentlichen Beteiligung umsetzen müssen. Die Europäische Richtlinie verpfl ichtet dazu, eine Ergänzung der nationalen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Diese Umsetzung ist auf Bundesebene in zwei Werken bereits erfolgt, nämlich im Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und im Umweltrechtsbehelfsgesetz.

umfangreiche Information und die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Sie verlangt aber nicht zwingend die Durchführung eines Erörterungstermins. Die EU hat so etwas noch nie gemacht. Dadurch, dass wir den Erörterungstermin schon lange verpfl ichtend hatten, sind wir immer über das EU-Recht hinausgegangen. Wir haben jedoch gesehen, dass das in vielen Fällen gar nicht notwendig und zielführend ist.

Mit einem Blick auf die Uhr fasse ich zusammen. Wir setzen den Gesetzentwurf nach europarechtlichen Vorgaben zur öffentlichen Beteiligung in Landesrecht um. Wir erweitern die Beteiligungsrechte der Bürger bei Verfahren mit UVP. Das ist in meinen Augen ein echtes Mehr an Partizipation und bedeutet dadurch eine wesentliche Stärkung des Umweltschutzes. Gleichzeitig erzielen wir dabei eine Entbürokratisierung, was es den Behörden ermöglicht, die UPV-Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und effektiver durchzuführen, ohne dass die Qualität der Entscheidungen und ohne dass rechtsstaatliche Garantien irgendwie geschmälert werden.

Die Bürger bleiben in einem schlanken, modernen Verfahren intensiv beteiligt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet der Herr Kollege Wörner.