Ich eröffne damit die Aussprache. Es gibt jeweils fünf Minuten Redezeit. Erster Redner: Herr Kollege Wahnschaffe.
Herr Präsident, meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Nach zehn Jahren stehen wir vor einer Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes. Man hätte erwarten können, dass dabei ein neuer, großer Entwurf herauskommen würde.
Was in der Kürze der Zeit heute zu bewerten ist, ist Folgendes: Es ist kein schlankes Gesetz geworden – darauf legt die Staatsregierung doch sonst immer so großen Wert –, sondern vielmehr ist es ein Konvolut von 56 Artikeln. Das alte Gesetz kam mit 31 Artikeln aus. Ob es ein besseres Gesetz wird, wird erst die Zukunft erweisen müssen. Alles in allem ist es – das kann man jetzt schon sagen – für die Staatsregierung ein Spargesetz geworden. Sie gibt ganze 100 000 Euro gegenüber dem Ist-Zustand mehr aus.
Das Bemerkenswerteste an dem Gesetz ist aber, dass darin Regelungen enthalten sind, die Dritte, insbesondere die Kostenträger der Sozialversicherung, enorm belasten werden. So sind allein für die Einführung des sogenannten NEF-Fahrers für den ärztlichen Dienst 6,5 Millionen bis 10,5 Millionen Euro Mehrkosten zulasten der Versicherten veranschlagt, der Ärztliche Leiter selbst wird 2 bis 3 Mil
Wenn Sie sagen, das Gesetz sei kein großer Wurf, was hätte dann Ihrer Meinung nach geändert werden müssen, damit es ein großer Wurf wird? Wollen Sie den Vorrang der Hilfsorganisationen aufheben?
Meine Damen und Herren, das moderne Samaritertum hat viele Gesichter. Die Hilfsorganisationen sind auf vielen Gebieten tätig: auf dem Gebiet der Altenhilfe, der Gesundheitsvorsorge, der Behindertenhilfe usw. Aber das klassische Aufgabengebiet der Hilfsorganisationen ist der Rettungs- und Sanitätsdienst. Wer daran rütteln will, muss schon darlegen, wie er es besser machen will.
Meine Damen und Herren, das Gesetz bindet auch weiterhin die privaten Unternehmer ein, auch das ist richtig, weil es Bereiche gibt, wo die privaten Unternehmer durchaus sinnvoll und sachgerecht mitwirken. Das Gesetz passt den Rettungsdienst an moderne Anforderungen an.
In den letzten Jahren – das hat Herr Wahnschaffe kritisiert, und deshalb habe ich gesagt, Sie haben nicht sehr viel Ahnung – gab es ungeheuere Schwierigkeiten bei der Kostenabwicklung zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern.
Zum Teil sind die Kreisverbände, die das vor Ort tragen, in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen, weil die Abrechung nicht funktioniert hat.
Was die Hilfsfrist betrifft: Die Hilfsfrist wird, wie sie jetzt besteht, in ganz hohem Maße eingehalten, auch in schwierigem Gelände, auch in abgelegenen Orten.
Weil das die Hilfsfrist nicht verändert. Wenn Sie sie verändern wollen, müssen Sie das Netz der Rettungswachen völlig erneuern, und ich wünsche Ihnen dabei viel Glück:
gibt ellenlange Ausführungen darüber, wer was mit wem zu vereinbaren hat. Ob das wirklich zielführender ist und vor allem, ob es zu schnelleren Entscheidungen, wie von Ihnen erhofft, führen wird, das steht im Augenblick noch in den Sternen. Das hängt natürlich nicht zuletzt von der Höhe der Entgeltvereinbarungen ab.
Deshalb sind wir der Auffassung, dieses Gesetz sollte ohne Eile und mit der nötigen Sorgfalt beraten werden. Und wenn ich noch etwas anmerken darf: Wir finden es schon äußerst merkwürdig, dass der Sach- und Fachausschuss, nämlich der sozialpolitische Ausschuss, der jahrzehntelang federführend war, nun durch Mehrheitsbeschluss im Ältestenrat sozusagen entmachtet wurde und das Ganze dem Innenausschuss gegeben wurde. Ich will damit nicht die Qualität dieses Ausschusses in Zweifel ziehen, aber die Sachorientierung, nämlich daran, dass Rettungsdienst vor allem der Hilfe für Menschen dient, wird dadurch nicht unterstrichen, sondern eigentlich ins Gegenteil verkehrt.
Herr Kollege Wahnschaffe, ein Hinweis: Sie haben erwähnt, dass das der Ältestenrat so beschlossen hat. Das kann man unterschiedlich sehen. Ich kann nur die Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, dass es deswegen quasi nicht angemessen wäre – oder sich nicht an den Menschen orientiert, wenn ich es richtig verstanden habe –, wenn es in einem anderen Ausschuss beraten würde.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ein schneller, flächendeckender und hochwertiger Rettungsdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität in Bayern. Jeder bayerische Bürger, der in Not gerät, muss darauf vertrauen können, dass er an jedem Ort in unserem Land schnelle und qualifizierte Hilfe bekommt.
Das System des Rettungsdienstes in Bayern, das seit 1973 besteht, hat sich bewährt. Wenn der Kollege Wahnschaffe das infrage stellt, muss ich ihm bescheinigen, dass er nicht sehr viel Ahnung von den Dingen hat.
Das Gesetz hält die bewährte Struktur des Rettungsdienstes aufrecht. Die Hilfsorganisationen haben zum Teil seit Jahrhunderten eine Kompetenz im Rettungsdienst, die durch dieses Gesetz aufrechterhalten wird. Wenn Sie, Herr Kollege Wahnschaffe, sagen, das Gesetz sei kein großer Wurf, dann müssen Sie auch sagen, was Sie wollen.
hat, eine richtige Rettungsstandortestruktur auf fachlich fundierter Grundlage zu erarbeiten. Dies hatte aber offensichtlich keinen ausreichenden Erfolg, sodass die Konflikte nicht hinreichend beseitigt und bewältigt werden konnten.
Wie soll das Problem gelöst werden? Das Problem soll in diesem Gesetz gelöst werden, indem die Aufgaben, die es bisher auf Landesebene bei der Planung und der Festlegung der notwendigen Versorgungsstruktur gab, auf die kommunalen Rettungszweckverbände nach unten verlagert werden. Dieses Vorhaben hat zum einen den Schönheitsfehler, dass es diese Rettungszweckverbände noch gar nicht überall gibt. Der zweite Schönheitsfehler ist, dass ein starker Partner, nämlich das Land Bayern, seine Aufgaben, die auf Landesebene nicht befriedigend gelöst werden konnten, auf die Zweckverbände herunterverlagern will, die dann mit den Kassen verhandeln sollen, wenn es darum geht, die Versorgungsstruktur anzupassen, wenn beispielsweise Krankenhäuser geschlossen werden, Rettungsfahrten sich verlängern und Rettungsstandorte erweitert und angepasst werden müssen.
Was passiert, wenn ein Rettungszweckverband mit den Kassen über eine notwendige zusätzliche Ergänzung von Standorten verhandelt? Die Kassen werden Nein sagen. Das ist alles. Die Kassen werden sagen, dass es auch weiterhin nur so viel Geld wie bisher geben wird. Diese Situation wird auf die Kassen und die Zweckverbände vor Ort zukommen. Deshalb wollen Sie bestimmte Standards wie zum Beispiel Hilfsfristen nicht mehr in dieses Gesetz reinschreiben.
Wir haben gehört, es hätte eine ausführliche Beteiligung der betroffenen Verbände stattgefunden. Wie ausführlich diese Beteiligung war, werden wir bei den weiteren Beratungen prüfen. Wir werden sehen, inwieweit noch ein Regelungsbedarf vorhanden ist. Ich glaube aber nicht, dass es in den drei Monaten, die in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung stehen, möglich sein wird, ein fundiertes ausreichendes Rettungsdienstgesetz zu verabschieden.
Sie haben diesen Gesetzentwurf bereits mehrere Jahre im Innenministerium hin- und herberaten. Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, legen Sie ein umfangreiches Werk vor, das nicht überzeugt. Ich kann nicht erkennen, wie durch die Verlagerung der Aufgaben von oben nach unten die Probleme gelöst werden, die auf Landesebene nicht gelöst werden konnten. Zudem drohen Qualitätsverschlechterungen, beispielsweise bei rettungszwecksverbandsgebietsübergreifenden Fahrten. Ich finde es gut, dass eine Anhörung erfolgen wird. Nach dieser Anhörung werden wir weitersehen.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Sehen Sie, jetzt kommen Sie mit der Wahrheit heraus! Es funktioniert eben nicht!)
Darf ich mit Blick auf die Zeit darauf hinweisen, dass wir jetzt nicht die Einzelberatung durchführen.
Es funktioniert sehr wohl, und das Gesetz dient dazu, weitere Verbesserungen einzuführen. Wenn Sie die Statistik kennen, wissen Sie, dass der Rettungsdienst hervorragend arbeitet, und ich möchte diese Gelegenheit auch wahrnehmen, allen, die daran beteiligt sind – Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, ASB – für ihre engagierte Arbeit zu danken.
Durch das Gesetz werden die Rettungszweckverbände gestärkt, das heißt auch die kommunale Verantwortung und die Zuständigkeit. Damit sind die verantwortlichen Träger des Rettungsdienstes vor Ort auch stärker eingebunden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche dem Gesetz eine intensive und vor allem sachgerechte Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat uns heute einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Neuregelung und Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes vorgelegt. Vorangeschaltet ist diesem Gesetzentwurf eine umfangreiche Beschreibung der Probleme, die es jetzt mit dem Rettungsdienst gibt. Es ist die Rede von Abstimmungsschwierigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern, von der jahrelangen Dauer von Entscheidungsprozessen bei notwendigen Umstrukturierungen. Ich erinnere beispielsweise an den Rettungshubschrauber für das Zentralklinikum in Augsburg, wo in verschiedensten Ausschüssen einstimmig gesagt wurde, er müsse sein. Aber bis wann es dazu kommt – das dauert.
Es ist in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf von einem umfänglichen Hickhack zwischen den Aufgaben- und den Kostenträgern die Rede, von Unklarheiten bei der Beauftragung mit der Leistungserbringung, von mangelnder Transparenz der Kosten und von langwierigen Verwaltungsgerichtsverfahren.
Wenn man diese Problembeschreibung liest und dann hier im Plenum hört, dass es gut funktioniere, passt das nicht zusammen. In dieser Problemaufstellung fehlt noch das umfangreiche TRUST-Gutachten, das über sieben Millionen Euro gekostet hat und mit dem man versucht