Protocol of the Session on April 24, 2008

Die Frage, wie sich das verhält, hätte ich also gern noch geklärt.

Drittens bitte ich auch um eine Klarstellung, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft natürlich nicht um eine unabhängige Behörde handelt. Das ist kein Gericht, sondern eine weisungsabhängige Behörde.

(Beifall bei der SPD)

Frau Staatsministerin.

Sie wissen, dass wir der Staatsanwaltschaft keine Weisungen erteilen und dass die Staatsanwaltschaft eine quasi unabhängige Behörde ist. Das wird auch von der Staatsanwaltschaft so gesehen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Ja.

Zu der Frage, ob man sich bei der Staatsanwaltschaft melden kann: Selbstverständlich kann man sich bei der Staatsanwaltschaft melden. Wie viele und welche Staatsanwälte dann für ein Gespräch zur Verfügung stehen, hängt davon ab, vor welchem Hintergrund dieses Gespräch stattfindet. Wie wir es strafprozessual einzuordnen haben bzw. – sagen wir es anders – wie die Staatsanwaltschaft es einordnen wird, hängt vom Inhalt des Gespräches ab.

Herr Dr. Runge. – Noch 32 Sekunden.

Wenn 30 Ermittlungsverfahren eingestellt werden, so zeigt das, dass mit Ermittlungsverfahren inflationär gearbeitet wird, was auch nicht Sinn der Sache sein sollte.

Eine letzte konkrete Frage, Frau Ministerin: Halten Sie als Justizministerin es für opportun, dass der Nürnberger

es zum 1. Januar 1974 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist seither zweimal, nämlich 1990 und 1998, novelliert worden.

Wir legen nun dem Bayerischen Landtag erneut einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Rettungsdienstrecht aktualisiert werden soll. Wir wollen einen modernen und leistungsfähigen Rettungsdienst, der unseren Bürgern die bestmögliche Versorgung bietet.

Unter ausführlicher Beteiligung der im Rettungsdienst tätigen Verbände sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden zahlreiche inhaltliche Neuregelungen ausgearbeitet. Ich nenne beispielhaft sieben wichtige Bereiche.

Erstens die Finanzierung des Rettungsdienstes. Hier geht es vor allem um den zeitgerechten Abschluss von Entgeltvereinbarungen und um Verbesserungen der Kostentransparenz sowie um die Kostenkontrolle.

Zweitens die verbesserten Grundlagen für den Notarztdienst.

Drittens die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge.

Viertens die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte.

Fünftens die flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.

Sechstens verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg- und Höhlen- sowie die Wasserrettung.

Siebtens die Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren.

Im Rahmen der Verbandsanhörungen hat sich gezeigt, dass es für die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes grundsätzlich eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst beteiligten Verbänden gibt. In vielen Stellungnahmen wurde aber die grundsätzliche Zustimmung an Forderungen geknüpft. Ich möchte als Beispiel nur die Forderung des Roten Kreuzes nennen, die Hilfsfrist künftig statt in einer Ausführungsverordnung im Gesetz selbst zu regeln, sie als echte Hilfsfrist und nicht nur als Fahrzeitregelung auszugestalten und sie generell auf zwölf Minuten zu verkürzen.

Darüber hat es in den vergangenen Wochen viele Diskussionen gegeben. Das Ergebnis war letztendlich die gemeinsame Überzeugung, die auch von den übrigen Hilfsorganisationen mitgetragen wird, dass die Hilfsfrist weiterhin nicht im Bayerischen Rettungsdienstgesetz, sondern in der Ausführungsverordnung geregelt werden soll. In den Gesprächen wurde deutlich gemacht, dass die Realisierung der Rot-Kreuz-Forderung tiefgreifende und umfangreiche Auswirkungen auf die bestehende rettungsdienstliche Infrastruktur hätte, die anhand der geforderten Kriterien vollständig überplant werden müsste.

fahren äußern und wo nicht. Ich bin sicher, dass sie das in angemessener Form tun und damit klare Zäsuren setzen, im Rahmen derer sie klarmachen können, dass weitere Gespräche beispielsweise nicht lohnenswert sind, ohne den Gesprächspartner deswegen gleich zu vergrätzen.

Der Vergleich des Siemens-Verfahrens mit dem eines Hühnerdiebstahls ist für mich ein Schwarz-Weiß-Bild, das es mir allerdings erleichtert, klar zu sagen, dass es in dem einen Fall völlig richtig ist, wenn drei hochkarätige Staatsanwälte für ein Gespräch zur Verfügung stehen, während es im anderen Fall sicherlich auch ein Staatsanwalt tut.

(Peter Welnhofer (CSU): Auch ein Dienstanfänger!)

Ja, auch ein Dienstanfänger zum Training.

Meine Damen und Herren, damit ist die Ministerbefragung abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/10477) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit überwiesen werden. Besteht damit Einverständnis? – Ich höre keinen Widerspruch. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat der Herr Staatsminister des Innern.

(Franz Maget (SPD): Gibt es jetzt nicht die Gedenkworte?)

Später. – Herr Staatsminister Herrmann, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Leistungen des Rettungsdienstes sind für viele Menschen in unserem Lande von existenzieller Bedeutung. Der Bayerische Landtag hat als erster Landtag in Deutschland im Jahre 1973 ein Rettungsdienstgesetz beschlossen und

lionen Euro erfordern. Somit kosten diese Strukturmaßnahmen rund 10 bis 17 Millionen Euro mehr, die zulasten der Versichertengemeinschaft und nicht etwa zulasten des Freistaates Bayern gehen.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Hildegard Krona- witter (SPD))

Bei dieser Gelegenheit, Herr Staatsminister, darf daran erinnert werden, was Sie heute in Ihrer Rede schamhaft verschwiegen haben, dass sich der Freistaat Bayern schon seit längerer Zeit aus der Investitionskostenförderung für den landgestützten Rettungsdienst verabschiedet hat.

Das Gesetz ist durchzogen von einer Regelungsvielfalt, man könnte auch sagen von einer Regelungswut. Dazu ein kleines Beispiel, das typisch ist für viele Regelungen. Das alte Gesetz kam mit drei sogenannten Begriffsbestimmungen aus. Im neuen sind 16 zu finden. Juristen wissen, was das bedeutet. Es ist ein sogenanntes rettungsdienstliches Wikipedia. Sie können also immer nachschlagen, was „wer und wann“ im Sinne des Rettungsdienstes bedeutet, und das hat natürlich auch kostenrechtliche Auswirkungen.

Das Gesetz regelt die Einführung eines Fahrers für die Notarztfahrzeuge und die flächendeckende Einführung eines Ärztlichen Leiters im Rettungsdienst. Das sind zugegebenermaßen qualitätssteigernde Maßnahmen. Aber – Herr Staatsminister, Sie haben es selbst angesprochen – warum wurde dann nicht eine echte Hilfsfrist definiert und ins Gesetz aufgenommen? Das war der Wunsch der Rettungsorganisationen, und dieser Wunsch blieb wieder einmal unerfüllt, genauso wie der Wunsch – ich habe es schon erwähnt – nach Investitionen für die Landrettung.

Wir werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Anhörung beantragen. Dabei wird zu klären sein, warum es keine Regelung zum Einsatzleiter im Rettungsdienst gibt – das ist ja auch ein wichtiges Instrument –, und auch beim Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sind Fragen offen, wie zum Beispiel die der Kompetenzverteilung.

Nun legt der Gesetzentwurf großen Wert auf qualitätssteigernde Maßnahmen. Eine wichtige Frage wird bei den Beratungen also sein, wie der den Rettungsdienstverbänden und Kreisverbänden – KV – obliegende Sicherstellungsauftrag gewährleistet ist, also die Mitwirkung von Ärzten an der Notfallrettung erfüllt werden kann. Ein wichtiger Hinweis, wie problematisch das Ganze ist, ist die Verpflichtung von Krankenhausärzten, deren Einsatz früher fakultativ war.

Zwei Dinge fallen auf. Das eine ist also die Verpflichtung der Kliniken und das Zweite: Über die Anforderungen, wie die mitwirkenden Ärzte qualifiziert sein müssen, ist nichts ausgesagt. Es wird zwar sehr lange im Gesetz ausgeführt, welche Qualifikationen der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes haben muss, aber nichts über die, die diesen Dienst letztendlich tun. Das sind Fragen, die im Gesetzgebungsverfahren noch zu regeln sind.

Neu sind auch die Festlegungen über die Entgeltregelung. Hier ist des Guten wieder einmal zu viel getan. Es

Wir wollen deshalb in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern aller betroffenen Aufgabenträger und Organisationen die relevanten medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte aufarbeiten und eine Strategie ausarbeiten, um den Rettungsdienst an die aktuellen Entwicklungen optimal anzupassen, wie beispielsweise an die veränderte Krankenhausstruktur. Wir wollen damit auch eine neue Grundlage für die Hilfsfristregelung in der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz schaffen.

Mir ist diese Zusammenarbeit mit den Beteiligten sehr wichtig. Das Innenministerium hat nicht erst in der Verbandsanhörung, sondern schon von Beginn der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes an in einer Reihe von Gesprächen mit den Organisationen über die Probleme und deren Lösungen diskutiert. Wir haben dabei viele begründete Anliegen aufgegriffen. Es liegt bei der Vielzahl der Beteiligten und der oft auch unterschiedlichen, ja manchmal gegensätzlichen Interessenrichtungen in der Natur der Dinge, dass wir nicht immer allen Wünschen Rechnung tragen konnten.

Trotzdem kann ich feststellen, dass wir auch bei unterschiedlichen Auffassungen in den Einzelaspekten ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die bestmögliche Versorgungsqualität für die bayerische Bevölkerung. Dem dient die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Nicht nur die Staatsregierung, sondern auch die Hilfsorganisationen und die übrigen Leistungserbringer wollen wegen der im Gesetzentwurf enthaltenen Verbesserungen seine baldige Verabschiedung. Ich bitte Sie deshalb um eine zügige und konstruktive Beratung.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne damit die Aussprache. Es gibt jeweils fünf Minuten Redezeit. Erster Redner: Herr Kollege Wahnschaffe.