Protocol of the Session on April 8, 2008

(Georg Schmid (CSU): Das war eine bösartige Unterstellung!)

Nein. Ich möchte Ihnen das aufdröseln. Ich habe nicht gesagt, es wird, aber es kann werden.

(Georg Schmid (CSU): Das sagen Sie mit einer bestimmten Absicht!)

Es geht um einen Zuschuss von 45 Millionen Euro für den Betrieb und die Errichtung einer Ethylen-Rohrleitung für Private.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Sie werden mit diesem Projekt, wenn Sie die LfA dafür einsetzen, zu einem privaten Unternehmen.

(Franz Josef Pschierer (CSU): Das war eine Prüfung der Europäischen Union!)

Das Boxberg-Urteil, auf das sich die Kollegin Kronawitter bezogen hat, hat tatsächlich eine Reihe von sehr ernst zu nehmenden Vorgaben gemacht. Eine Enteignung von Grundstücken für Private durch den Staat ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das heißt, das Gemeinwohlinteresse muss vorhanden sein, und dieses muss schwerwiegend und dringlich sein.

Wir sind mit Ihnen einer Meinung, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen durchaus dazu zu rechnen ist. Nur, sichern Sie die Arbeitsplätze mit dieser Vorgehensweise wirklich? Alles was Sie tun, auch mit dem Vertrag, den Sie geschlossen haben, ist Prognosen abzugeben. Das heißt, wenn Sie in diese Pipeline investieren, so sagen Sie, wird das Ethylen immer und ewig durchfließen. Alle werden profitieren. Es wird zu einer prosperierender Wirtschaft in den Regionen kommen. Da bin ich, wenn ich in das Gesicht von Herrn Schindler schaue, nicht mehr ganz so sicher, ob das wirklich in der Region ankommt. Nicht wegen Ihnen, Herr Schindler, sondern schlicht und einfach, weil allein die Investition in ein Privatprojekt nicht sicherstellt, wie wir es in der Vergangenheit erfahren haben, dass die Arbeitsplätze wirklich hier bei uns bleiben.

Sie sagen, die Investition in die Petrochemie sei wegen der Vergrößerung des Marktes für Ethylen notwendig. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werde damit erreicht

auch im Wirtschaftsausschuss – entsprechend nachhaken und uns allen erklären lassen.

Ich höre, Frau Ministerin, dass in Baden-Württemberg der Grundstückserwerb noch viel weiter zurückliege, als er bisher in Bayern gelungen sei. Auch darüber würden wir dann gerne genauere Auskunft erfahren wollen, wie der Stand ist, und ob die Perspektive 2009 überhaupt erreichbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Als nächsten Redner darf ich Herrn Kollegen Weidenbusch hier ans Rednerpult bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, die beiden Vorrednerinnen haben den Sachverhalt hervorragend dargestellt. Es gibt wirtschaftlich nichts Neues zu sagen, es gibt juristisch nichts Neues zu sagen. Deswegen möchte ich Sie auch nicht weiter aufhalten.

(Beifall bei der CSU, bei Abgeordneten der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Damit ist dann auch der Beifall des Hauses wieder einmal gesichert. Das ist besonders erfreulich. Danke schön.

Jetzt darf ich Frau Kollegin Stahl das Wort geben.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege! Umso lieber halte ich Sie auf. Ich bin doch ein bisschen erstaunt, mit welcher Lockerheit man hier über ein Thema hinweggeht, das immerhin den Schutz von Eigentum gegenüber Gemeinwohlinteressen zum Gegenstand hat.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Wenn die Staatsregierung Wirtschaftspolitik betreiben will, dann schrillen bei uns alle Alarmglocken. Ich erinnere nur an die Vergangenheit: Maxhütte, Landesbank oder auch die Zusammenarbeit mit Siemens und anderen Großindustrieunternehmen.

Die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, auf die in diesem Gesetzentwurf auch abgestellt wird, ist uns vor allem in strukturschwachen Regionen, an denen der Wirtschaftsboom relativ unbemerkt vorbeigegangen ist wie zum Beispiel am ostbayerischen Raum, extrem wichtig. Aber eben weil das so ist, muss man sehr genau hinschauen – es geht ja immerhin um einen Zuschuss von 45 Millionen Euro –, was damit gefördert wird. Man muss sich die positiven und negativen Auswirkungen und Folgen genau ansehen. Man muss hinsehen, zu welchem Zweck hier etwas getan wird, nämlich eine Enteignung von Eigentum und eine Bezuschussung in nicht gerade

Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Antrag zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Abg. Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht (Drs. 15/9285)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Schindler das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass der Antrag doch noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode aufgerufen wird, nachdem er jetzt zum dritten Mal auf der Tagesordnung steht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bayerische Oberste Landesgericht steht in einer langen Tradition und hat sich um die Rechtsprechung im Freistaat und in Deutschland verdient gemacht. Durch die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung von Bundesrecht hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht einen herausragenden Ruf in ganz Deutschland erworben und einen in ganz Deutschland anerkannten Beitrag zur Rechtsentwicklung geleistet. Gleichzeitig hat es über lange Zeit die Besonderheit und Eigenständigkeit des Freistaates dokumentiert, zumal Bayern das einzige Land ist, das jemals ein Oberstes Landesgericht errichtet hat. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass durch diese eigene bayerische Gerichtsinstitution bayerisches Landesrecht eigenständig und letztverbindlich ausgelegt wurde. Seine Erfolge hierbei verdienen höchste Anerkennung; Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe zitiert, aber nicht aus einer der vielen Lobreden bayerischer Ministerpräsidenten auf das Bayerische Oberste Landesgericht, sondern aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Abschaffung genau dieses Gerichts.

(Heiterkeit bei der SPD)

Die Abschaffung dieses Gerichts stellt einen Wortbruch dar, und zwar deshalb, weil das Gericht noch wenige Jahre vor der Ankündigung seiner Abschaffung in der Regierungserklärung vom November 2003 in den höchsten Tönen gelobt worden ist. Die Abschaffung ist nur erfolgt, weil der damalige Ministerpräsident und seine Staatskanzlei Handlungsfähigkeit beweisen wollten.

(Beifall bei der SPD)

Die Abschaffung hat einen bitteren Beigeschmack, weil die Spitze der Exekutive, nämlich die Staatskanzlei,

und eine Verbesserung der Umweltbilanz und Transportsicherheit. Alles das können Sie, wie gesagt, mit den Verträgen, die Sie geschlossen haben, überhaupt nicht belegen. Denn Sie sprechen nur von einem öffentlichrechtlichen Vertrag, der den sicheren Betrieb und den diskriminierungsfreien Vorgang vorsieht. Und was ist mit den Arbeitsplätzen? Haben Sie sich schriftlich geben lassen, dass die 25 000 Arbeitsplätze erhalten und ausgebaut werden für den Betrag, der hier eingesetzt wird?

Frau Kollegin Kronawitter hat recht, es wird sehr spannend werden zu sehen, wie sich Baden-Württemberg verhält, denn die haben tatsächlich noch kein Enteignungsgesetz. Aber nur mit einem Enteignungsgesetz können sie wirklich an die Grundstücke herankommen. Die Finanzierung in Baden-Württemberg ist nicht erkennbar, ist nicht vorgesehen. Ich frage mich, was machen Sie dann mit enteigneten Grundstücken, die Sie letztendlich nur als Vorrat haben? Eine Vorratsenteignung ist nicht zulässig.

Ich fordere Sie auf, von diesem unsinnigen Projekt, von dem wir nicht profitieren werden, Abstand zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stahl.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über den Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Gewaltprävention durch die bayerische Polizei (Drs. 15/9774), der gem. § 59 Abs. 7 GeschO nicht einzeln beraten wird

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 15/10295 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Handzeichen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Handzeichen bei der CSU, der SPD und bei den GRÜNEN)

habe. Wir erleben, wie die schlimmsten Fehler bei der Einführung des G 8 endlich eingestanden werden und wie versucht wird, sie zu korrigieren. Wir haben auch mit Staunen erlebt, wie schnell ein Leuchtturmprojekt wie der Transrapid aufgegeben werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daraus kann man lernen. Es ist nicht unbedingt ein Ausdruck politischer Schwäche, einen Fehler zu korrigieren, sondern gelegentlich sogar ein Ausdruck von politischer Klugheit.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb hoffen wir zuversichtlich, dass Sie bereit sind, auch diesen Fehler – es handelt sich um einen der gravierendsten Fehler in dieser Wahlperiode – zu korrigieren. Falls nicht, wird der heutige Antrag in der nächsten Legislaturperiode erneut eingebracht werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Weiß. Bitte schön.