Protocol of the Session on April 8, 2008

Ich glaube auch, dass die vom Minister dargestellten, als nicht wünschenswert bezeichneten großen Kosten und Beamtenapparate nicht der richtige Weg sind. Es darf nicht sein, dass in München im Englischen Garten künftig Heerscharen von Kontrolleuren herumlaufen und versuchen, von den Leuten 50 Euro zu kassieren. Es muss vielmehr darum gehen, hier einerseits ein entsprechendes Maß, einen Mittelweg und den gewünschten Rechtsrahmen zu finden, durch den andererseits die Lebensart und ein Stück München erhalten bleiben.

Ich freue mich vor diesem Hintergrund auf die sicherlich gute und hoffentlich genauso prosaische Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, Ihr Entwurf sieht vor, das Finanzministerium zu ermächtigen, anstelle der bisherigen Parkordnungen, die es schon in umfänglichster Weise gibt, nunmehr bußgeldbewehrte Verordnungen für sämtliche Grünanlagen der Schlösser- und Seenverwaltung zu erlassen und in diesen Verordnungen alles Mögliche zu regeln – ohne Rücksprache mit den Nutzerinnen und Nutzern und natürlich ohne Rücksprache mit den Kommunen. Die Regelungen sollen, wie ich in den epischen Ausführungen gelesen habe, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe dienen.

Sie führen zur Finanzierung aus, dass diese Parkanlagenordnung durch eigenes Personal vollzogen werden könnte, dessen Kosten durch entsprechende Bußgelder der Bürgerinnen und Bürger gedeckt werden könnten.

Die derzeit ohnehin bestehenden detaillierten Parkanlagenverordnungen auch noch durch eine landesweite Strafvorschrift hochzoomen zu wollen, widerspricht allen Bemühungen zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, die auch heute wieder von Frau Müller beschworen worden sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die CSUFraktion hat noch eine Redezeit von gut zwei Minuten.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Schlösser- und Seenverwaltung als Eigentümerin der entsprechenden Liegenschaften. Jede Gemeinde, jede Stadt – ich kann mich Herrn Kollegen Volkmann nur anschließen – ist in der Lage, ihre Gartensatzung mit den Möglichkeiten des Ordnungsrechts umzusetzen. Die Schlösser- und Seenverwaltung kann das nicht. Es ist jedes Mal ein Aufwand mit Kreisverwaltungsbehörde, Polizei und Feststellung der Personalien, wobei dann möglicherweise überhaupt nicht vollstreckbar ist, was jede Kommune in der Umsetzung ihrer jeweiligen Gartensatzung über das Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tun kann. Darum geht es.

Die Verwaltung des Englischen Gartens kann Ihnen im Dutzend – und da geht es nicht um irgendwelche Kleinkariertheiten – Fälle schildern, die bis an die Grenze des Strafrechts gehen, Belästigungen und ähnliche Dinge, die auch nach der entsprechenden Gartensatzung nicht durch die Schlösserverwaltung als Eigentümerin geahndet werden können.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayerisches Rohrleitungs-Enteignungs- gesetz – BayRohrlEnteigG) (Drucksache 15/10316) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf jetzt Frau Staatsministerin Müller das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EPS Ethylen Pipeline Süd GmbH & Co. KG ist mit der Errichtung und dem Betrieb einer Rohrleitungsanlage für Ethylen zwischen Münchsmünster und Ludwigshafen beauftragt. In Bayern verläuft die Leitung durch die Landkreise Donau-Ries, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm und die kreisfreie Stadt Ingolstadt. Die Leitung schließt die bayerische Chemie an den nordwesteuropäischen Ethylenverbund an. Ziel ist, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Chemie insbesondere im südostbayerischen Chemiedreieck zu erhalten.

Parks und Schlösser und Seen gehören allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die bestehenden Regelungen sind zu entschlacken und auf ein Mindestmaß abzubauen.

Die vorgesehenen Änderungen bedeuten auch, dass örtliche Regelungen von der kommunalen Ebene wegverlagert werden zum Landtag und zum Staatsministerium. Es handelt sich dabei um eine Verordnungsermächtigung, auf deren Grundlage die Staatsregierung auch ohne weitere Zustimmung des Landtags und der Kommunen handeln können soll. Dies lehnen wir ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nachdem Kollege Volkmann vorhin noch eine Redezeit angespart hat, bitte schön.

(Franz Schindler (SPD): Nichts verkommen lassen!)

Offen gestanden habe ich nicht damit gerechnet, dass ich noch einmal einen Satz dazu sagen möchte oder muss. Interessanter wird es, das im Innenausschuss zu besprechen.

Ich denke, Sie sind ein bisschen am Thema vorbeigeschrammt.

(Christine Kamm (GRÜNE): Überhaupt nicht! – Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Das war Themaverfehlung!)

Frau Kollegin, Sie können mich vielleicht im Ausschuss noch vom Gegenteil überzeugen. Wir machen doch im Prinzip nichts anderes als das, was jede Gemeinde mit ihrer Grünanlagensatzung auch machen kann. Dann müssten Sie alles andere auch infrage stellen.

Wir können es im Ausschuss in Ruhe beraten. Ich denke, wir sind nicht beratungsresistent. Ich bin für Überraschungen jederzeit zu haben und bin auch belehrbar, wenn es denn sein sollte.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Kamm?

Ich sehe jetzt keinen Grund – eigentlich muss ich sagen: I mog jetzt nimmer. Ich habe extra kurz geredet, damit die Versammlung heute nicht so lange dauert, weil ich noch einen Abendtermin habe – und jetzt kommt das dazwischen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Frau Kamm, wir sind gemeinsam im selben Ausschuss. Das machen wir dann und wir freuen uns auf diese Debatte.

Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung im weiteren gesetzgeberischen Verfahren und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden 5 Minuten vereinbart. Ich erteile Frau Kollegin Dr. Kronawitter das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat sich zur Ethylenpipeline grundsätzlich immer positiv geäußert. Das wissen meine Kollegen und Kolleginnen vom Wirtschaftsausschuss sehr wohl.

Vor diesem Hintergrund stehen wir jetzt – mehr oder weniger ungeprüft – vor diesem Gesetzentwurf. Ich darf aber in diesem Hohen Hause anmerken, welch merkwürdige Geschichte dieser Entwurf offensichtlich bereits hinter sich hat. Denn es ist klar, dass es ihn schon lange gibt. Auch die Presse hat das geschrieben. Ich selber habe schon im September letzten Jahres aus dem Bereich des Betreiberkonsortiums gehört, man werde ohne ein solches Instrument letztlich nicht vorwärts kommen, wenn es um die letzten Prozentpunkte des Grunderwerbs geht.

Dennoch wurde dieser Gesetzentwurf bisher nicht eingebracht. Es gab diesen absurden Beschluss – wir haben das damals auch so bezeichnet –, mit dem die CSU-Kollegen die Staatsregierung aufgefordert haben, dem Landtag so einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir haben uns damals der Stimme enthalten, denn so absurde Spiele muss man ja nicht mitspielen. Wir haben aber daraus gelernt, dass es offensichtlich Angst gegeben hat oder vielleicht auch die Kommunalwahl dies verzögert hat.

Tatsache ist, dass in der Tat Nordrhein-Westfalen schon vor Jahren Erfahrung mit einer Ethylenpipeline gemacht hat. Damals wurde von der SPD-geführten Regierung ein Enteignungsgesetz als Instrument vorgesehen für den Bodenerwerb, wenn man nicht anders weiterkommt. Genau als solches Instrument sehen wir diesen Entwurf schon, zumal das Bundesverfassungsgericht sehr klare Vorgaben gemacht hat, wann eine Enteignung angegangen werden darf, wie fallbezogen sie sein muss. Wir haben bisher eine generelle Regelung für diese Problematik im Grunde genommen im Strombereich, aber nicht für den speziellen Bereich der Ethylenpipeline. Wir sehen da also einen gewissen Vergleich mit der Strominfrastruktur. Vor diesem Hintergrund ist es wohl richtig, dass das Betreiberkonsortium von der Enteignungsmöglichkeit Gebrauch machen möchte und zwar dann, wenn man mit privatrechtlichem Verhandlungsgeschick nicht mehr weiterkommt, weil es vielleicht auch nur um den letzten Euro des teuren Grundstückes geht.

In diesem Sinne, denke ich, dass es richtig ist, das positiv zu begleiten. Wir kündigen es hier an und werden im Ausschuss – im Rechts- und Verfassungsausschuss, aber

Die Regierung von Oberbayern hat das Raumordnungsverfahren für den bayerischen Trassenabschnitt am 29. Mai 2005 positiv abgeschlossen. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss erging am 10. September 2007. Mit dem Bau der Ethylenpipeline wurde am 14. September 2007 im Raum Ingolstadt begonnen. Die Pipeline soll auf bayerischem Gebiet bis Ende 2008 fertig gestellt werden. Die komplette Inbetriebnahme der Pipeline ist für 2009 geplant.

Die Bayerische Staatsregierung war von Anfang an bereit, den Bau der Pipeline im Interesse der dauerhaften Sicherung von rund 25 000 Arbeitsplätzen im bayerischen Chemiedreieck und als wichtigen Baustein zu einem europäischen Ethylenpipelineverbund zu fördern. Nach einem langwierigen Beihilfeverfahren hat die Europäische Kommission am 12. Oktober 2006 eine Förderung in Höhe von 29,9 % der förderfähigen Investitionen bis zu maximal 44,85 Millionen Euro genehmigt. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat am 20. Dezember 2006 einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlassen.

Die Staatsregierung und die EPS als Betreiberin der Pipeline haben eine klare Priorität auf den freihändigen Erwerb der notwendigen Wegerechte gelegt. Der Projektträger verfügt heute, Stand Mitte März 2008, nach eigenen Angaben über rund 91 % der erforderlichen Wegerechte – von 1413 hat der Betreiber jetzt 1286. Um die Pipeline dennoch rechtzeitig in Betrieb nehmen zu können, ist der Erlass eines Bayerischen Enteignungsgesetzes unverzichtbar.

Der Bayerische Landtag hat dies in gleicher Weise durch seinen Beschluss vom 14. Februar 2008, Drucksache 15/9960, bekräftigt. Ein Enteignungsgesetz wird zudem Signalwirkung für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickeln. Wie mir die dort Verantwortlichen versichert haben, wollen auch sie ein entsprechendes Enteignungsgesetz auf den Weg bringen, wenn dies Bayern anregt und auch tut.

Rechtlich ist eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat im sogenannten Boxberg-Urteil über die Voraussetzungen für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen entschieden. Es ergibt sich als mittelbare Folge der privaten Unternehmenstätigkeit ein Nutzen für das allgemeine Wohl. So können besonders schwerwiegende dringliche und dringende öffentliche Interessen eine Enteignung rechtfertigen. Die materiellen Enteignungsvoraussetzungen und das Enteignungsverfahren sind im Bayerischen Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben geregelt.

Für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen gibt es allerdings bislang keine allgemeinen bayerischen Vorschriften. Dies ist eine Lücke. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke für den Bau und Betrieb der Ethylenpipeline, lässt aber im Übrigen die in Bayern geltenden Enteignungsvorschriften unberührt.

geringem Ausmaß für Private, und zu welchem Preis. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir sehr genau in den Ausschüssen hinschauen werden, ob nicht schon wieder Geld in den Sand gesetzt wird. Ich möchte Ihnen nur das Stichwort Nokia sagen.

(Georg Schmid (CSU): Aber nicht in Bayern!)

Das kann dann das Folgeprojekt werden, lieber Herr Kollege. Es wird hier Geld in die Hand genommen für ein Projekt.

(Georg Schmid (CSU): Das war eine bösartige Unterstellung!)