Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben sich damit von der gemeinsamen Linie dieses Hauses entfernt. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Was haben wir verursacht? Das Chaos, das Sie in der Bevölkerung anrichten, haben Sie verursacht. Dieses Chaos wird dazu führen, dass die Diskussion an hundert anderen Stellen auch wieder anfängt, sodass Sie in das Thema Rauchverbot nicht die Ruhe bringen können, die in den anderen Ländern, in denen es Rauchverbote gibt, nach kurzer Zeit wieder eingekehrt ist. Das haben Sie verursacht.
Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, der besagt, dass es derzeit keinerlei gesundheitspolitische Rechtfertigung für eine Gesetzesänderung oder eine befristete Vollzugsänderung lediglich im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl gibt. Mit diesem Gesetzentwurf fordern wir die Staatsregierung auch auf, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, also zum 1. Januar 2009, einen Bericht darüber abzugeben, wie dieses Gesetz vollzogen wird. Erst dann sollten bei den geschlossenen Gesellschaften oder bei anderen Themen, bei denen es Probleme gibt, Veränderungen vorgenommen werden.
Das ist ein ernsthafter Umgang mit dem Thema. Den erwarten wir von Ihnen, und darum bitten wir um Zustimmung. Wir werden darüber namentlich abstimmen lassen.
Der Antrag der GRÜNEN ist erstens schwer verständlich geschrieben, jedenfalls für Nichtjuristen, aber nachdem die Juristen meiner Fraktion nicken, gilt das offenbar auch für diese. Der Antrag ist zweitens in vie
Frau Kollegin Stahl, ob geraucht oder nicht geraucht wird, hängt nicht davon ab, wer in welcher Stadt regiert.
Entschuldigung, in Würzburg hat es doch funktioniert – das ist gut so –, in Augsburg auch. Aber es hat nicht funktioniert oder soll nicht funktionieren, wie wir hören, in München. Überall auf der Welt funktioniert es, nicht aber in München.
Es funktioniert nicht in München. Von der Kreisverwaltung ist dargelegt worden, dass es in diesem Jahr nicht läuft. Ich stelle jetzt die bescheidene Frage: Hätte man dann sagen sollen, wir machen das Rauchverbot trotzdem auf dem Oktoberfest? Wenn hier jemand auf der Seite der Opposition sitzt und die Meinung vertritt, dass nach den Darstellungen des Kreisverwaltungsreferenten, der Polizei und der Feuerwehr, wonach das Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht umgesetzt werden kann, trotzdem das Rauchverbot umgesetzt und das Risiko von Sicherheitsgefährdungen eingegangen werden soll, soll er heraustreten und das den Leuten sagen.
Herr Kollege Maget, Sie sagen doch nicht die Wahrheit. Die Realität ist doch gewesen, dass Herr Dr. BlumeBeyerle sagt, in einem halben oder einem Dreivierteljahr kann man das nicht machen, aber er hätte es machen können, wenn er gleich damit begonnen hätte. In München wurde nämlich zunächst nichts gemacht, und darin liegt die Problematik. So ist das.
Das ist die moderne Methode: Zunächst nichts machen, sich nicht um das Problem kümmern, nur kritisieren, und dann, wenn es soweit ist, sagen, jetzt schaffen wir es nicht. – So einfach darf man sich das Thema nicht machen.
Zuständig für den Vollzug dieses Gesetzes, das im Hohen Hause von allen Fraktionen beschlossen worden ist, ist nicht der Innenminister. Zuständig ist das
Entschuldigung, wenn hier jemand versagt hat, dann war es doch die Kreisverwaltung, die seit drei Monaten Bescheid gewusst hat und nichts getan hat.
Herr Kollege Schmid, wo waren denn Sie, als wir hier im Plenum und in Ausschussberatungen genau das Thema der Festzelte diskutiert haben? Wo waren Sie denn da?
Liebe Frau Kollegin Sonnenholzner, ich war bei allen Plenarberatungen anwesend. Ich muss nicht im Ausschuss sein, um Ihren Ausführungen zu folgen; denn diese Dinge kann man nachlesen. Da muss ich nicht hingehen.
Fakt ist, dass wir am 10. März ein Schreiben von Herrn Dr. Blume-Beyerle bekommen haben, in dem er mitteilt, dass er Sicherheitsbedenken hat, die er vorher nicht schriftlich formuliert hat. Sie dagegen wollen doch bloß einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl herstellen.
Die Einladung zum Sicherheitsgespräch für das Oktoberfest war übrigens schon vor der Kommunalwahl ergangen.
Sehr geehrter Herr Kollege, wer ist Ihrer Meinung nach schuld daran, dass in Nürnberg auf dem Frühlingsfest und auf dem Herbstvolksfest unter Umständen geraucht werden darf, nachdem zu dem Zeitpunkt, als Sie das alles beschlossen haben, die CSU immer noch stärkste Fraktion war?
Diese Frage des Kollegen Wörner nach der Aufsichtsbehörde ist ein echter Treppenwitz. Ich stelle zunächst die ganz bescheidene Frage
an das Parlament: Wer war denn nicht in der Lage, für die Sicherheit zu sorgen und die notwendigen Maßnahmen für das Oktoberfest 2008 einzuleiten? – Ich gebe gleich die Antwort: Die Kreisverwaltungsbehörde mit Dr. Blume-Beyerle und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München waren schuld und tragen die Verantwortung dafür.
(Unruhe – Hans Rambold (CSU): Es ist etwas laut hier! – Glocke des Präsidenten – Franz Maget (SPD): Sag’ es halt noch fünfmal!)
Ich weiß, dass Sie eigentlich auch der Meinung sind, dass das Ergebnis, das wir heute gefunden haben, richtig ist,
nämlich zu sagen: Wenn keine Sicherheit hergestellt werden kann, müssen wir in dieser Situation diese Entscheidung miteinander treffen.
Kollege Spaenle hat heute aus der Erfahrung des damaligen Anschlags heraus geschildert, wie sich eine solche Situation darstellen kann, wenn es zu einer – –