Protocol of the Session on February 14, 2008

Die Altersgrenze der aktiven Feuerwehrleute wird auf 63 Jahre angehoben.

Eine Pendlerregelung wird eingeführt. Sie wissen, dass viele aktive Feuerwehrleute ihren Arbeitsplatz nicht an ihrem Wohnsitz haben und daher bei Einsätzen am Wohnsitz nicht zur Verfügung stehen. Nunmehr wird die Möglichkeit geschaffen, auch am Ort des Arbeitsplatzes Dienst zu tun. Auch die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften wird eingeführt.

Es wird ein Freistellungsanspruch für Auszubildende und Studenten eingeführt, und es werden andere organisatorische Regelungen getroffen, die ich jetzt nicht im Einzelnen ausführen will, weil sie diskutiert worden sind.

Wir haben die Möglichkeit, Zweckverbände zu gründen, nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, weil dagegen erhebliche Bedenken seitens der Feuerwehren selbst und vor allem auch der Feuerwehrjugend bestanden und wir uns diesen Bedenken haben anschließen müssen.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Es wird in der nächsten Zeit eine Reihe von weiteren Aufgaben im Bereich des Feuerwehrwesens auf uns zukommen. Das betrifft die Frage der Überprüfung der Feuerwehrförderungspauschalen. Diese Pauschalen müssen überprüft und notfalls modifiziert werden. Die Einführung des Digitalfunks und vor allem seine Finanzierung ist eine große Aufgabe, die vor uns steht. Wir in meiner Fraktion sind allerdings der Meinung, dass die Feuerschutzabgabe dafür nicht verwendet werden kann, weil sonst die übliche Feuerwehrförderung nicht mehr gewährleistet wäre, sondern dass hierfür Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Betrieb der integrierten Leitstellen erfordert auch organisatorische und finan

daran erinnern, dass bereits im September des vergangenen Jahres auf dem Landesverbandstag in Bad Gögging der Ministerpräsident gesagt hat, da solle etwas geschehen. Jetzt haben wir Februar, aber geschehen ist bisher nichts. Anscheinend geht es zwischen dem Finanzministerium und dem Innenministerium ein bisschen hin und her.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Näher zur Wahl!)

Vielleicht wird es irgendwann, kurz vor der Landtagswahl, noch ein Wahlgeschenk geben.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Aber das ist heute nicht das Thema. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Meine Vorredner haben es bereits ausgeführt: Es wurde im Ausschuss Einvernehmen hergestellt, einige Punkte wurden noch geändert. Es ist ein Feuerwehrgesetz, das auf viele Wünsche Rücksicht nimmt und das den Wünschen derjenigen, die auf diesem Gebiet ehrenamtlich und hauptamtlich tätig sind, entspricht. Aber nicht alle Probleme bei der Feuerwehr kann man nur durch dieses Feuerwehrgesetz lösen, dazu gehören zum Beispiel die Einführung des Digitalfunks, die Kostenregelungen und die zunehmenden technischen Anforderungen aufgrund der Komplexität der Einsätze. Darüber müssen wir extra diskutieren.

Den vielen Punkten, die meine Vorredner schon angesprochen haben und Bestandteil dieses Feuerwehrgesetzes sind, möchte ich einige weitere Punkte hinzufügen; etwa die Kostenfreiheit bei der Personenrettung. Ich hoffe, sie führt bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit dazu, dass die Feuerwehr in menschengefährdenden Situationen tatsächlich möglichst schnell gerufen wird und dass sich eine so tragische Situation wie etwa in Ludwigshafen nicht wiederholt, wo wertvolle Minuten verstrichen sind, bevor die Feuerwehr alarmiert worden ist.

Dieses Feuerwehrgesetz reagiert auf viele gesellschaftliche Realitäten. Es reagiert auf die zunehmende Mobilität der Menschen. Es ermöglicht Kooperationen auf freiwilliger Basis und reagiert so auf die zunehmende Komplexität des Einsatzgeschehens. Es schreibt trotzdem die Ortsbeziehung der Feuerwehr fest, um gerade den ehrenamtlichen Charakter der Feuerwehren zu stärken.

Wir hoffen, dass unsere Feuerwehren mit diesem Gesetz gut arbeiten können. Ich bin gespannt auf die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Ich plädiere auf Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

brandräten und Leitern der Berufsfeuerwehren und Feuerwehrkommandanten hierüber Einvernehmen herzustellen ist – also ein weitergehender Antrag –, dass also Zweckverbände nur dann gegründet werden können, wenn die Feuerwehren auch zustimmen. In der Zwischenzeit ist auf Antrag der CSU-Fraktion die Zweckverbandsgründung ganz aus dem Gesetz herausgefallen. Wir von der SPDFraktion finden, dass hier die Chance für die Gemeinden und für die Städte vertan wurde,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

dort, wo es die Feuerwehren selber gewollt hätten, Zweckverbände zu gründen. Beispielsweise hätte meine Heimatstadt, die zugleich die Heimatstadt des Ministerpräsidenten ist, gerne einen Zweckverband mit den Städten Fürth und Erlangen gegründet. Diese Chance wurde ihnen jetzt genommen, diese Möglichkeit besteht nicht mehr.

Unter anderem ist auch die Frage nach der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aufgeworfen worden. Diese Altersgrenze soll von 60 auf 63 Jahre angehoben werden. Das war zunächst kein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, der heute auch durch seinen Landesgeschäftsführer, Herrn Diebow, vertreten ist. Das muss man klarstellen. Der Landesfeuerwehrverband wollte das am Anfang auch nicht, aber je länger die Diskussion gedauert hat, umso größer ist anscheinend der Druck von den Kommandanten und von den Kreisbrandinspektoren geworden. Jetzt steht diese Altersgrenze von 63 im Gesetz. Wir müssen jetzt nur darauf achten, dass diese 63 nicht auch auf die Berufsfeuerwehrmänner übertragen wird.

Man muss nämlich schon wissen, dass die 2500 Berufsfeuerwehrmänner circa 60 % der Einsätze im Land Bayern absolvieren und dass 40 % von den freiwilligen 380 000 Feuerwehrmännern übernommen werden. Man muss also darauf achten, dass diese Altersgrenze nicht auch bei den Berufsfeuerwehren irgendwann angesagt ist.

Eine weitere Frage war der Freistellungsanspruch für Schüler und Studenten sowie die Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade, nicht zu vergessen die Doppelmitgliedschaft, die wir für richtig halten.

Ich kann heute nicht alle Punkte, die in dem Gesetz geändert wurden, ansprechen; denn dazu fehlt die Zeit, aber das ist auch nicht nötig. Wir haben über dieses Thema im Innenausschuss einvernehmlich diskutiert. Es hat lange – über fünf Jahre – gedauert, bis dieses Gesetz verabschiedet wurde. Das war aber nach meiner Einschätzung richtig, damit alle Fragen auf den Tisch kommen und geklärt werden können. Das ist geschehen. Auch die Verbände wurden in die Überlegungen einbezogen.

Wir von der SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Herr Kollege Ettengruber, Sie haben zum Schluss auch andere Themen angesprochen, zum Beispiel die beabsichtigte Änderung der Förderrichtlinien. Ich möchte nur

Die Anhebung der Altersgrenze bis zum vollendeten 63. Lebensjahr wurde von vielen Feuerwehrleuten selbst gewünscht. Auch das verbessert die Tagesalarm-Sicherheit. Wir reagieren in Bayern damit in adäquater Weise auf den demografischen Wandel, den wir jetzt immer wieder erleben müssen.

Die Stärkung der Eigenverantwortung der Kommunen ist notwendig. Aber es muss auch die Möglichkeit gegeben werden, dass sich Ortsfeuerwehren freiwillig zusammenschließen; ich betone: „freiwillig“.

Die Bestandsgarantie für die Feuerwehren muss aber – das ist für uns ein wichtiger Punkt – unangetastet bleiben, und das wird beibehalten.

Eine Diskussion hatten wir über das Thema Zweckverbände. Wir gehen davon aus, dass das, was uns insbesondere die Kreisbrandräte und der Landesfeuerwehrverband mit auf den Weg gegeben haben, aus der Praxis stammt, und daher von uns unterstützt wird. Wir haben außerdem zugestimmt – auch im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit –, dass die Personenrettung in Zukunft wieder generell, also auch bei KfzUnfällen, kostenfrei ist. Dies war unseren Feuerwehren ein großes Anliegen, dem wir natürlich auch Rechnung tragen. Nachdem auch der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen den Änderungen zugestimmt hat, kam es am 24. Januar zur Endberatung. Somit könnte das Gesetz am 1. März 2008 in Kraft treten. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung, damit wir dieses Gesetz heute auf den Weg bringen können.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Dann lasse ich jetzt abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8978, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/9360, 15/9378 und 15/9381 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 15/9755 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/9360 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/9755. Wer dem Gesetzentwurf in der Fas

Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Heike um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär, Sie sprechen jetzt also nicht nur für die Feuerwehrmänner, sondern auch für die Feuerwehrfrauen; die gibt es nämlich auch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Gott sei Dank ist das so. Das habe ich zur Kenntnis genommen.

Seit Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vor mehr als 25 Jahren hat sich die Lebens- und Arbeitswirklichkeit in Bayern auch durch die technische Fortentwicklung deutlich verändert. Diesem Wandlungsprozess müssen wir Rechnung tragen. So hat sich zum Beispiel die tägliche Arbeit der Feuerwehren völlig verändert: Heute macht die Brandbekämpfung nur noch etwa 20 % der gesamten Feuerwehrtätigkeit aus, die anderen 80 % sind in anderen Hilfeleistungen zu sehen. Der überwiegende Teil ist technische Hilfe. Die Zahl der Feuerwehreinsätze hat sich massiv erhöht. Statistisch gesehen wird in Bayern alle drei Minuten eine Feuerwehr zu Hilfe gerufen, um in Not geratenen Mitbürgern zu helfen oder Sachwerte zu retten oder zu schützen. Mit dieser Gesetzesänderung sollen deshalb rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.

Den Feuerwehren müssen natürlich mit Blick auf die veränderten Anforderungen optimale Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, und das soll mit diesem Gesetz geschehen. Ich freue mich darüber, dass in diesem Hohen Haus mit diesem nun durchdiskutierten Gesetzentwurf, der heute auf den Weg gebracht werden kann, weitestgehend Einverständnis besteht. Zur Novellierung ist es deshalb vor allem notwendig, vor Ort flexiblere Lösungen zu ermöglichen, die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken und unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen.

Im ländlichen Raum haben wir das Problem der weit entfernten Arbeitsstelle und der damit verbundenen Pendlertätigkeit. Die Tagesalarm-Sicherheit am Heimatort ist deshalb immer schwieriger zu gewährleisten. Deshalb muss es auch das Ziel der Gesetzesänderung sein, dass die Rahmenbedingungen für die Personalausstattung – vor allem auch tagsüber – verbessert werden.

Die Freiwilligen Feuerwehren und deren Einsatzbereitschaft müssen trotz des Pendlerverkehrs gewährleistet, zumindest gestärkt werden. Wir wollen es deshalb künftig nicht nur Gemeindeeinwohnern, sondern auch anderen „geeigneten“ Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, ermöglichen, dort Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zu werden. Doppelmitgliedschaften werden damit möglich.

Der Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten muss auf diesem Wege gewährleistet werden, damit sie im Einsatzfall auch zu einer ausreichenden Personalstärke beitragen können.

Wirtschaftsraum München zu realisieren. Aus meiner Sicht eignet sich aus einer Vielzahl von Gründen insbesondere die Strecke MünchenFlughafen, Neue Messe – Ostbahnhof (Haupt- bahnhof) für ein solches Vorhaben. Ich bitte Dich, meinen Vorschlag nachhaltig zu prüfen und zu unterstützen.

Mit gleicher Post erhielt der bayerische Verkehrsminister Dr. Wiesheu folgenden Brief:

Als Kopie sende ich Ihnen heute meinen Brief an den Bundesverkehrsminister. Im Interesse Bayerns und der Region München fordere ich Sie auf, dieses Anliegen ebenfalls aufzugreifen und das Vorhaben umgehend beim Bund zu beantragen.

Natürlich wollte man sich auch öffentlich belobigen lassen. So titelte die „Abendzeitung“ am 26. September: Maget springt auf den Transrapid. Die „SZ“ meldete: Ude und Maget setzen sich für den Transrapid zum Airport ein. Die „tz“ hatte die Schlagzeile: Ude: Schenkt uns den Transrapid.

Wenn das, was Sie Herr Kollege Maget – vielleicht hören Sie mich am Lautsprecher – und Herr Ude gegen den Transrapid vortragen, wirklich Ihrer innersten Überzeugung entsprechen sollte, warum um alles in der Welt haben Sie diese Bettelbriefe an den Bundesverkehrsminister und den Wirtschaftsminister geschrieben? Was um alles in der Welt hat den OB veranlasst, sich so nachhaltig für den Transrapid einzusetzen? Bei Ude kann man das noch verstehen; seine Taktik ist ja bekannt: zuerst Projekte bekämpfen, beim ersten Spatenstich in der ersten Reihe stehen und sich bei der Einweihung feiern lassen.

Mit seiner Wendehalstechnik könnte er bei „Stars in der Manege“ auftreten als der Mann ohne Halswirbel. Dass aber auch Sie, Herr Maget, diesem halsbrecherischen Wendemanöver zugestimmt haben, verstehe ich überhaupt nicht. Sie haben gemeint, sie könnten nach der Devise handeln: Wer nichts weiß, muss alles glauben.

Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, mögen vergessen haben, was damals zum Transrapid gesagt worden ist. Aber ich sage Ihnen nur eines: Nur wer bei der Wahrheit bleibt, darf sich ein schlechtes Gedächtnis leisten. Wir werden Ihnen in den kommenden Wochen und Monaten helfen, Ihre Gedächtnislücken zu schließen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Halten Sie jetzt einmal den Mund!

Glauben Sie nicht, dass wir uns bei der Schließung Ihrer Gedächtnislücken große Mühe geben müssen! Sie haben bei Ihrem unrühmlichen Spiel Spuren hinterlassen wie ein Grizzly im Neuschnee. Jetzt beginnen Sie nervös zu werden. Gerade Sie, Herr Ritter und Frau Rupp, schreiben Brandbriefe an Ihre Mitglieder im Ortsverband.