Protocol of the Session on January 30, 2008

Herr Minister, wollen Sie gleich antworten? – Bitte sehr!

Ich weiß nicht, was da unsolide sein soll. Können Sie andere Zahlen bringen? Ich darf ausdrücklich auf Folgendes hinweisen. Zur Kostenberechnung für die Express-S-Bahn gibt es keine unterschiedlichen Zahlen zwischen Oberbürgermeister Ude und dem bayerischen Wirtschaftsministerium. Es ist aber eine Frage, ob man das so will oder nicht. Über die Frage, was es am Schluss kosten würde, wenn man es machte, ist mir bisher kein großer Streit bekannt, Herr Kollege Ritter.

(Zuruf des Abgeordneten Florian Ritter (SPD))

Zum Transrapid gibt es von den Vorhabenträger Bund und Deutsche Bahn eine Kostenschätzung. Aber Sie behaupten hier so einfach ins Blaue hinein, dass diese in Frage zu stellen sei.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das werden wir sehen!)

Entschuldigung, wir sind jetzt bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Volksentscheids.

Das ist der entscheidende Punkt, den das Bayerische Innenministerium in seiner Vorlage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof deutlich gemacht hat. Das ist eine grundsätzliche Position der Bayerischen Verfassung. Ich persönlich stehe ganz klar auf dem Rechtsstandpunkt: Das ist umfassend zu verstehen. Der lapidare Satz, dass über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfi ndet, meint ganz offensichtlich, dass über den Staatshaushalt allein und umfassend dieses Hohe Haus zu befi nden hat.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Dann hätte nie ein Volksentscheid stattfi nden dürfen!)

So haben das die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung 1946 eindeutig gemeint. Da es hierüber unterschiedliche Auffassungen gibt, muss der Verfassungsgerichtshof jetzt darüber entscheiden. So einfach ist das.

Natürlich geht es nicht nur um die Frage, die Sie vorhin angesprochen haben, ob dann Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verfügt werden oder insgesamt Minderausgaben. Über diese grundsätzliche Frage hinaus kann man in diesem konkreten Fall sehr wohl – das wird in unserer Stellungnahme deutlich – begründen, dass eine Verbesserung der Anbindung des Flughafens notwendig ist. Das ist offensichtlich auch im Münchner Rathaus und bei Herrn Oberbürgermeister Ude unstrittig.

Deshalb bringen er und auch weite Teile von Ihnen das Thema Express-S-Bahn ins Spiel. Sie können ruhig über die Gesamtbelastung des deutschen Steuerzahlers reden, aber es ist unbestritten, dass für den bayerischen Staatshaushalt eindeutig die Express-S-Bahn mehr kostet als das vorliegende Konzept des Transrapids.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist eindeutig. Wenn man sich nur auf die Frage der Belastung des Staatshaushaltes in der verfassungsrechtlichen Interpretation kapriziert, wird klar, dass diese spezielle Konstellation zu folgenden Überlegungen führen muss. Wir lösen mit der Ablehnung des Transrapids nicht das Verkehrsproblem in Richtung Null, sondern wir müssten einen anderen Weg suchen, von welchem gerade die Betreiber dieses Volksbegehrens sagen – OB Ude und viele andere –, dass die Express-S-Bahn besser wäre. Aber diese Express-S-Bahn ist für den bayerischen Staatshaushalt eindeutig teurer als die Kosten, die im Moment für das Transrapidprojekt vorliegen.

Deshalb sage ich auch in dieser Hinsicht ganz eindeutig, es ist das alleinige Budgetrecht dieses Hohen Hauses, darüber zu befi nden, ob es die eine oder die andere Variante im bayerischen Staatshaushalt für die richtige hält. Daher ist nach meiner festen Überzeugung dieses Volksbegehren nicht mit der Bayerischen Verfassung vereinbar und damit die wohlausgewogene Formulierung in unserer Stellungnahme an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof stichhaltig. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit schließlich obsiegen werden.

(Beifall bei der CSU)

Flughafen-Express-S-Bahn oder auch für eine reguläre S-Bahn zum Flughafen und die von Ihnen freiwillig gezahlt werden, niemals so viel ausmachen müssten, wie jetzt die fünf Euro und einige wenige Cents je Kilometer. Damit brechen Ihre Schätzungen bzw. Berechnungen in sich zusammen.

Ein letzter Punkt; Sie haben es richtigerweise angesprochen: Die SPD war wenigstens lernfähig, und da ging es nicht um eine kurzfristige Wahlkampfmunition, sondern es ging um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik. Wir hoffen, dass Sie irgendwann auch einmal lernfähig sein werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister.

Zunächst einmal nehme ich zur Kenntnis, Herr Kollege Runge, dass das alles überhaupt nichts mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Volksentscheids zu tun hat.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aber Sie haben doch davon geredet!)

Trotzdem sage ich zu diesen Themen, die Sie eben angesprochen haben, Folgendes. Natürlich bin ich mir der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten bewusst. Sie sollten sich umgekehrt aber auch bewusst machen, den Menschen zu erklären, wenn Sie davon sprechen, wie teuer dieser Transrapid sein wird, dass allein der zweite S-Bahntunnel, den wir, soweit ich es überblicke, weitgehend alle befürworten, vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof 1,6 Milliarden Euro kosten wird.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich weiß, dass vielen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Projekten, die sonst nicht umstritten sind, nicht bewusst ist, in welchen Kostendimensionen wir uns dort inzwischen bewegen. Aber allein dieses kurze Stück vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof als zweiter S-Bahntunnel ist auf 1,6 Milliarden Euro veranschlagt. Deshalb bewegen wir uns beim Thema Express-S-Bahn durchaus auch in anderen Dimensionen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Ich kann Ihnen nur sagen, lieber Herr Kollege Runge: Es ist sehr schön, wenn Sie sich so für die Eisenbahn einsetzen.

Aber so, wie Sie hier argumentieren, habe ich den Eindruck, wenn Sie vor 150 Jahren in Bayern Verantwortung getragen hätten, wäre noch nicht einmal die erste Eisen

Wir können hier natürlich gern über die Sinnhaftigkeit des Transrapids diskutieren; darüber könnten wir sehr schnell wieder eine Debatte anstellen. Sie wissen ganz genau, dass es eine rot-grüne Koalition in Berlin gab, die den Transrapid wollte und es gibt auch eine Koalitionsvereinbarung in Berlin, die besagt, dass der Transrapid in Deutschland gebaut werden soll. Und es gab vor einigen Jahren auch noch einen Oberbürgermeister Ude sowie einen SPD-Fraktionsvorsitzenden Maget, die beide sagten, man bräuchte dringend den Transrapid in München. Es ist doch nicht so, dass wir uns das alles einbilden, sondern Sie haben es gesagt. Heute haben Sie aus rein wahltaktischen Gründen diese ganzen früheren Positionen über Bord geworfen.

(Beifall bei der CSU)

Aber das hat, mit Verlaub, mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung nichts zu tun.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Und was ist mit Hans Ehard?)

Wenn ich das noch nachschieben darf: Ich habe sehr wohl sowohl die Ausführungen von Wilhelm Hoegner wie auch die von Hans Ehard in der verfassungsgebenden Landesversammlung nachgelesen. Auf beide nehmen wir im Schriftsatz des bayerischen Innenministeriums Bezug. Ich bin sicher, auch die Verfassungsrichter werden das nachlesen.

Herr Kollege Runge, bitte.

Anders als mein Vorredner Kollege Ritter als „Zwischeninterventionist“ habe ich keine Fragen zur Express-S-Bahn sondern will einige Fakten nennen.

Herr Minister, Sie nehmen hoffentlich zur Kenntnis bzw. haben es im Bewusstsein, dass es sehr wohl laut Aussage der bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit zur Realisierung einer Express-S-Bahn gab – damals von der Staatsregierung so benannt – auch noch nach dem Jahr 2000 als kleine Express-S-Bahn-Lösung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies basierte auf einem Gutachten der Schweizer Firma SMA, welche etwa 50 Millionen DM an Investitionskosten ausgerechnet hat. Diese Investitionen sind mittlerweile getätigt.

Sie nehmen zweitens – hoffentlich – zur Kenntnis, dass selbstverständlich große Express-S-Bahn-Lösungen – egal ob über den Westarm oder über den Ostarm -viel Geld kosteten, aber anders als der Transrapid einen gewaltigen Zusatznutzen für den Regionalverkehr und den Schienengüterverkehr schaffen würden.

Sie nehmen drittens hoffentlich zur Kenntnis, dass die Bestellgelder, die Sie immer an die Wand malen, für eine

verzichtet wird. Ich schlage daher vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Errichtung der staatlichen Hochschule für Musik Nürnberg (Drs. 15/9676) – Erste Lesung –

Hier gibt es die gleiche Absprache. Gibt es Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat

Mit Schreiben vom 23.11.2007 hat der Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden nach Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat bisher benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des neu zu berufenden Landesgesundheitsrates mitgeteilt. Im Einzelnen verweise ich auf Teil I der Ihnen vorliegenden Aufstellung.

(siehe Anlage 4)

Herr Staatsminister Dr. Bernhard bittet, die Bestätigung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten durch den Bayerischen Landtag für die Dauer der Legislaturperiode herbeizuführen. Was ich darunter verstehe ist, dass es nur bis zum Ende dieser Legislaturperiode ist.

So weit von den vorschlagsberechtigten Institutionen die Benennung noch nicht erfolgt ist bzw. so weit von diesen Institutionen mehrere Vorschläge abgegeben worden sind, ohne sich jeweils auf ein bestimmtes Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied festzulegen, kann die Bestätigung erst nach entsprechender Einigung innerhalb der Institution erfolgen. Ich merke an, dass es nicht Aufgabe des Parlaments ist, sich bei Streit zwischen den Institutionen einzumischen. Die müssen das unter sich ausmachen.

Gibt es noch Wortmeldungen dazu? – Dann kommen wir zur Abstimmung. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die zu bestätigenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? – Das ist der Fall. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen.

Wer mit der Entsendung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Landesgesundheitsrat entsprechend Teil I der aufgelegten