Protocol of the Session on December 12, 2007

Im Zuge der Dienstrechtsreform werden wir alle die Dinge, die politisch gewollt sind – Beförderungsämter in allen

Lehramtsbereichen –, sehr gründlich und ausführlich diskutieren. Wir wollen solche Änderungen nicht vorzeitig in einem Besoldungsanpassungsgesetz vornehmen, zumal beim Änderungsantrag der SPD deutliche Brüche festzustellen sind. Ich signalisiere insofern für die CSU-Fraktion Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste die Staatsregierung heute dem Landtag dafür danken, dass wir bereit waren, diesen Gesetzentwurf so zügig zu beraten. Es war nicht einmal mehr möglich, dass alle Ausschüsse, die eigentlich hätten mitberaten können, tatsächlich mitberaten haben. Sonst hätte dieser Gesetzentwurf heute nicht nach der Zweiten Lesung verabschiedet werden können. Man stelle sich das vor: Vor einem halben Jahr hat der ehemalige Ministerpräsident angekündigt, dass die Anpassung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten um 3 % zum 1. Oktober erfolgen solle. Der 1. Oktober ist vorbei, der 1. November ist vorbei, der 1. Dezember ist schon vorbei.

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Aber es ist gezahlt worden, Frau Kollegin! – Heiterkeit bei der CSU)

Jetzt, heute, sind wir endlich in der Lage, das dazugehörige Gesetz zu beschließen, das eigentlich die Grundlage dafür gewesen wäre, dass die Beamten ihr Geld zum 1. Oktober bekommen. Das zeigt, dass die Staatsregierung nach dem Regierungswechsel einige Wochen und Monate gebraucht hat, um das auf die Reihe zu bringen.

Nun aber zum Gesetzentwurf selbst. Die 3% sind meines Erachtens nicht genug. Nachdem die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern seit August 2004 keine Gehaltserhöhung mehr bekommen haben, war es mehr als notwendig, dass die Übernahme des Tarifergebnisses jetzt erfolgt und zum 01.10. rückwirkend umgesetzt wird. Die 3 % sind aber kein Grund zum Jubeln; denn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes waren seit Jahren die Melkkühe der Nation und wurden überproportional zur Sanierung des Staatshaushalts herangezogen. Allein die Arbeitszeitverlängerung auf 42 Wochenstunden hat zu Gehaltseinbußen von 3 % geführt, bei den Schichtdienstleistenden sogar zu Gehaltseinbußen von 6 %. Ich erinnere weiter an die Verschlechterung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, an Verschlechterungen bei der Beihilfe. Man könnte diese Liste noch lange fortführen. – Die 3 % kompensieren also bei Weitem nicht die Verschlechterungen der vergangenen Jahre. Deshalb, Frau Kollegin Heckner, fand ich Ihren Vergleich, dass die Beschäftigten heute die Früchte der ach so guten Politik der Staatsregierung ernten könnten, an dieser Stelle nicht ganz so passend; denn im Grund genommen haben die Beschäftigten selbst durch Einsparungen dazu beigetragen, dass heute ein bisschen davon zurückgegeben werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Diese dreiprozentige Besoldungsanpassung und die Imagekampagne, die die Staatsregierung jetzt gestartet hat, tragen nicht dazu bei, einen Umschwung bei den Beschäftigten herbeizuführen: Frust und Demotivation überwiegen bei den Mitarbeitern nach wie vor.

(Zuruf der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU))

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Familienzuschläge um 50 Euro für das dritte und jedes weitere Kind entsprechen einer Forderung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, musste also auch hier in Bayern umgesetzt werden. Die Verlängerung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen zum Beispiel bei der Feuerwehr- und Polizeizulage entspricht einer langen Forderung der SPD-Landtagsfraktion. Ich verweise auf einen diesbezüglichen Antrag, den wir erst vor einigen Monaten gestellt haben, der aber von der CSU noch abgelehnt worden ist. Okay, jetzt ist die Forderung übernommen worden; umso schöner.

Die Kompetenzen aus der Föderalismusreform sollten in Bayern jetzt genutzt werden. Erst hat man richtig gegiert nach der Föderalismusreform, bis man sie endlich bekam. Jetzt haben wir die Reform, wir haben die Kompetenzen in Bayern, aber jetzt wird nicht gehandelt. Die SPD-Landtagsfraktion möchte mit dem Gesetzentwurf Beförderungsämter für Grund- und Hauptschule, für Förder-, Fach- und Realschullehrer in das Besoldungsgesetz aufnehmen. Das wurde den Betroffenen schon vor Jahren von verschiedenen Ministern, von CSU-Kollegen und vielen anderen versprochen. Jetzt sollte endlich gehandelt werden. Der ehemalige Ministerpräsident hat angekündigt: Wenn die Zuständigkeit bei Bayern liegt, dann werde er handeln. Jetzt haben wir die Zuständigkeit, jetzt haben wir einen anderen Ministerpräsidenten, aber gehandelt wird nicht. In seiner Regierungserklärung verwies er lediglich auf die Dienstrechtsreform, die allerdings nicht vor 2011 greifen wird. Also wird den Beschäftigten weitere vier Jahre etwas versprochen, was wir ihnen schon lange hätten geben können. Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hätte man es ihnen geben können.

Diese Mehraufwendungen hätten zum Beispiel aus dem Stellenrückgang bei den Schulleiterinnen und Schulleitern an den Volksschulen finanziert werden können. In den Jahren 2007 und 2008 werden nämlich 275 Stellen in der Schulleitung von öffentlichen Schulen abgesenkt oder eingezogen. Aus diesem Bereich hätte man wenigstens die Beförderungsstellen bei den Hauptschulen kompensieren können.

In den Änderungsanträgen der CSU werden zum Teil Dinge geregelt, die die Staatsregierung eigentlich bereits in den Gesetzentwurf hätte einarbeiten müssen, zum Beispiel die Tatsache, dass die Ruhegehaltsfähigkeit von Beförderungsämtern bereits nach zwei Jahren eintritt, nicht erst nach drei Jahren. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, das umgesetzt werden muss.

Frau Kollegin Heckner, wir begrüßen die Anhebung der Anrechenbarkeit von Erziehungszeiten auf die Dienstzeit

von zwölf auf 24 Monate für jedes Kind. Das ist eine gute Sache.

Nicht nachvollziehen konnten wir die Tatsache, dass die CSU nicht bereit war, einer Petition des Bayerischen Landkreistages Rechnung zu tragen. Dieser hat nämlich beantragt, dass für die Landkreise Regensburg, Rosenheim und Unterallgäu das Amt des Hauptstraßenmeisters in das Bayerische Besoldungsgesetz aufgenommen werden soll. Eine schlüssige Begründung der Ablehnung durch die CSU liegt nach wie vor nicht vor. Das wäre eine Verbesserung für die drei Kommunen gewesen und hätte den Freistaat Bayern nichts gekostet. Ich weiß nicht, warum man den Kommunen diese Kompetenzen nicht in die Hand geben will.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf mit den in den Ausschüssen beratenen Änderungen zu. Abschließend möchte ich aber noch einmal erwähnen, dass ich mehr Mut von der CSU in Sachen Beförderungsämter erwartet hätte.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Nächster Redner: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen die längst überfällige Erhöhung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten. Diesem Abschiedsgeschenk von Ex-Ministerpräsident Stoiber werden wir natürlich zustimmen, wobei die Anpassung bestenfalls die Grausamkeiten der letzten Jahre ausgleicht; ich nenne nur die Einführung der 42-Stunden-Woche.

Ich sage der CSU ein Lob für den Änderungsantrag zur Erhöhung der Anrechnungszeiten auf zwei Jahre pro Kind. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie sollten dabei allerdings nicht die Väter vergessen.

Problematisch ist aber die Neuregelung der Mehrarbeitsvergütung an den Schulen, schafft sie doch an allen Schulen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen – in Anführungszeichen – „normalen“ Lehrerinnen und Lehrern und denen, die Fächer unterrichten, bei denen ein außergewöhnlicher Bedarf besteht. Dabei ist nicht definiert, wo dieser Bedarf besteht. Genau genommen müsste das heißen, dass dies für die Hauptschule gilt. Deshalb meine Frage: Gilt das an der Hauptschule nur für die Hauptschullehrer oder auch für die zwangsrekrutierten Grundschullehrer, die an der Hauptschule arbeiten?

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Ich meine, Sie hätten etwas mehr überlegen müssen, bevor Sie diesen Antrag formuliert haben. Dann wäre vielleicht etwas Besseres herausgekommen.

An Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen wird es künftig sogar eine Drei-Klassen-Gesellschaft geben:

Lehrerinnen und Lehrer, die Mehrarbeit gewissermaßen für Gotteslohn machen müssen, diejenigen, die dafür innerhalb von drei Monaten eine Dienstbefreiung oder in begründeten Fällen sogar eine Vergütung erhalten, und schließlich diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Mathematik, Informatik sowie naturwissenschaftliche und technische Fächer unterrichten, die ihre Mehrarbeit sofort finanziell vergütet bekommen. Meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, das wird böses Blut in den Lehrerkollegien geben. Ich bezweifle, dass die Berufsverbände das so ohne Weiteres begrüßen. Ich habe da andere Informationen. Wie wollen Sie dem Lehrer, der Deutsch, Französisch oder Englisch unterrichtet, erklären, dass er seine Mehrarbeit umsonst leisten soll, der Mathematiklehrer dafür aber bezahlt wird?

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Sie hätten meiner Meinung nach die Situation deutlich entschärfen können, wenn die Drei-Monats-Regelung für alle gelten würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Argument, dass damit die Lehrer in den betroffenen Mangelfächern zu Mehrarbeit motiviert werden könnten, sticht meines Erachtens nicht, weil sich die Frage stellt, wie viele Überstunden Sie diesen Lehrerinnen und Lehrern zumuten wollen, ohne dass darunter die Unterrichtsqualität leidet.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Unter die Rubrik „Bürokratieabbau“ – in Anführungszeichen – gehört offensichtlich die Regelung, dass einer Bezahlung von Überstunden das Finanzministerium zustimmen muss. Das muss man sich dann wohl so vorstellen, dass sich jede Schule die Ausbezahlung der Überstunden vom Finanzministerium genehmigen lassen sollte.

(Christa Naaß (SPD): Bürokratieabbau!)

Dazu kann man Ihnen nur gratulieren; darauf sollte Europas oberster Entbürokratisierer einen Blick werfen. Das kann es nun nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es sei denn, Sie haben zu viele Leute im Finanzministerium, die sich um dieses Problem kümmern, oder Sie erwarten enorme Ausgaben in diesem Bereich. Das wäre das andere.

Wenn wir schon beim Bürokratieabbau sind: Wenn man einen Blick auf den Gesetzentwurf wirft, fällt auf, dass auf vier Seiten die neuen Grundgehaltssätze für die einzelnen Bereiche dargestellt werden. Genauso viel Platz wird für die Regelung der Amtszulagen, der Stellenzulagen und sonstiger Zuschläge benötigt, garniert mit einer Menge von Fußnoten. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung

wäre eine Durchforstung dieses Zulagendschungels dringend geboten.

(Beifall bei den GRÜNEN – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Na Servus!)

Zum Schluss noch ein Wort zum SPD-Antrag. Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist gut gemeint, darum stimmen wir ihm auch zu. Sie glauben aber doch nicht im Ernst, dass sich die CSU die Schaffung von Beförderungsämtern an Hauptschulen von der Opposition vom Brot stehlen lässt. Das macht sie schon selbst. In diesem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Huber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Naaß hat darum gebeten, die Staatsregierung sollte die Leistung der zügigen Beratung des Bayerischen Landtags würdigen. Das mache ich gerne, das hätte ich auch ohne diese Aufforderung gemacht. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse, bei den Vorsitzenden Herrn Kollegen Prof. Dr. Eykmann und Kollegen Ach und natürlich auch bei den Berichterstattern. Damit haben wir noch in diesem Jahr die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, was wir schon seit Oktober ausbezahlen. Das heißt, den Bediensteten ist dadurch kein Nachteil entstanden. Ich habe bei der Ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Verfahren zur Anhörung von Gewerkschaften und Berufsverbänden eine gewisse Zeit über den Sommer in Anspruch genommen haben. Ich möchte mich ausdrücklich für die zügige Beratung bedanken.

Die Erhöhung im linearen Bereich um 3 %

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Das ist einmalig in Deutschland!)

ist die stärkste Erhöhung im Vergleich zu ganz Deutschland.

(Beifall bei der CSU)

Ich meine, das sollte man unseren Beamtinnen und Beamten sagen.

(Christa Naaß (SPD): Die höchste Arbeitszeit in Deutschland!)