Protocol of the Session on December 12, 2007

Die Osterweiterung der Europäischen Union, die Auswirkungen auf Bayern und die Globalisierung allgemein finden im Gesetz noch nicht einmal eine Erwähnung. Auch zur Ausbildungssituation und zum Fachkräftebedarf findet man nichts.

Zur Einbindung der mittelständischen Wirtschaft in die Clusterstrategie der Staatsregierung, die andernorts immer so gepriesen wird, findet man bestenfalls eine halbherzige Andeutung in diesem Gesetzentwurf, mehr nicht.

Sehen wir uns auch einmal ein Problem an, das die amtliche Politik aus meiner Sicht völlig unverständlicherweise beiseite lässt: Was ist mit der Bestandspflege unserer funktionierenden Unternehmen? Wir reden zwar viel über Existenzgründungen, aber wir reichen denen nicht die Hand, die über lange Jahre erfolgreich wirtschaften. Zur Bestandspflege gibt es in diesem Gesetzentwurf kein vernünftiges Konzept und keine Aussagen.

Mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung liegt uns ein seltsam altbackener, geradezu verstaubter Text vor. Warum ist das so? – Ich erspare mir die Antwort.

Wie Sie sich erinnern werden, habe ich hier schon bei der Ersten Lesung gesagt, dass in der Begründung im Wesentlichen mit Verweisungen auf das bisherige Gesetz gearbeitet wird. Das Motto ist: Artikel a des Gesetzentwurfs entspricht Artikel b des Mittelstandsförderungsgesetzes von 1974. Oder es heißt etwa so: Artikel x übernimmt Artikel y des Mittelstandsförderungsgesetzes 1974.

Ich bin gern bereit, Fehler einzugestehen. Ich muss mich hier korrigieren. Damals habe ich nach flüchtigem Lesen gesagt: In der Begründung findet sich bei 25 Artikeln 18-mal – Sie können es nachlesen – der Verweis auf die alte Fassung. Ich habe mir die Mühe gemacht, das noch einmal nachzuzählen. Ergebnis: 29-mal findet man in der Begründung zu Artikeln und Absätzen des Gesetzes den Hinweis: Es ist das, was schon im alten Gesetz stand. Bei dieser großen Zahl von Verweisungen sollten Sie sich wirklich fragen, ob sich die Mühe überhaupt lohnt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.

Das Ganze ist tatsächlich eine völlig uninspirierte Pflichtübung der Staatsregierung. Eigene, kreative Ansätze, dem Mittelstand wirklich zu helfen, finden sich in dem Gesetz nicht.

Deshalb haben Sie schon recht, Herr Kollege Breitschwert: Das Bessere ist erst recht der Feind des wenig Guten. Deshalb hat die SPD in diesem Gesetzgebungsverfahren Änderungsvorschläge gemacht. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen die Auswertung der Expertenanhörung vorgenommen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen: Lassen Sie uns unterstützende Maßnahmen gerade für den so wichtigen Bereich der Personalentwicklung vorsehen. Sie haben es abgelehnt. Sie haben eine ausdrückliche Regelung von Coaching-Programmen zur Unterstützung des Mittelstands abgelehnt. Eine Öffnung der Kapitalbeteiligungsgesellschaften über die Technologieunternehmen hinaus haben Sie abgelehnt. Aber, meine Damen und Herren, die Akquise neuen Kapitals ist für jeden Mittelständler ein Thema, nicht nur für die Technologieunternehmen, in die Sie oftmals verliebt sind, ohne zu wissen, was das überhaupt ist.

Die zentrale Schwachstelle dieses Gesetzentwurfs ist, dass nach wie vor eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Themenfeld einer angemessenen und wirksamen Mittelstandsfinanzierung fehlt.

Der Gesetzentwurf der SPD stammt vom April 2003. Ich erinnere an den Kollegen Manfred Scholz. Ich habe ihn in den letzten Tagen zweimal getroffen. Er lässt die Mittelstandspolitiker der CSU recht herzlich grüßen. Wir haben damals eine solche Regelung vorgesehen. Gegebenenfalls sollte es durch eine eigenständige Mittelstandsfinanzierungsbank oder durch andere Maßnahmen gemeinsam mit den Geschäftsbanken geschehen. Sie haben dazu bis heute keine entsprechenden Ideen entwickelt. Sie nutzen noch nicht einmal die aktuelle Diskussion um die Mitarbeiterbeteiligung. Wir haben auch dazu einen Antrag gestellt, aber auch den haben Sie abgelehnt.

Sie begnügen sich dazu mit einem verschämten Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass von der Förderung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gemäß Artikel 17 auch diejenige von Mitarbeiterkapitalgesellschaften umfasst sein kann. Dann fügen Sie hinzu, das sei natürlich nicht die im Vordergrund stehende Intention des Gesetzes. Sie sagen also gleich: Eigentlich wollen wir das nicht. Ist es Ihnen peinlich, dass Sie damit auf einen Vorschlag der SPD aus dem Jahr 2003 zurückgreifen mussten? Oder ist es schlichtweg so, dass Sie die aktuelle Höhe der Diskussion um die Mittelstandsfinanzierung einfach nicht erreicht haben?

Letztlich können diese Schwächen noch nicht einmal verwundern. Schauen wir uns das Gesetz doch einmal von seiner Struktur her an! Ihnen geht es überhaupt nicht darum, eine eigenständige, neue Aktivitäten des Mittelstands befördernde Regelung zu entwickeln. Kollegin Hildegard Kronawitter hat völlig zu Recht in der Ausschussberatung darauf verwiesen, dass es sich bei dem Ganzen bestenfalls um Programmsätze handelt. Streng genommen ist es ein reines Verweisungsgesetz. Es hat überhaupt kein eigenes Fleisch. Es verweist auf anderweitige Vorschriften und andernorts hoffentlich vorhandene Förderprogramme. Mit anderen Worten: Das Mittelstandsförderungsgesetz der Staatsregierung und der CSU-Mehrheit will den Mittelstand überhaupt nicht fördern. Es verweist vielmehr auf das, was gegebenenfalls andernorts geregelt ist.

Dazu kommt noch etwas. Herr Kollege Breitschwert, Sie haben tapfer vorgetragen. Etwas Bürokratieabbaurhetorik ist immer gut, auch wenn wir alle wissen, dass das nichts bringt. Wenn man alles zusammennimmt, dann kann uns die Bewertung durch unseren geschätzten Kollegen und Ausschussvorsitzenden Herrn Pschierer gar nicht verwundern. Er ist ja Mittelstandspolitiker. Herr Pschierer, ich freue mich immer, wenn ich Ihre Handwerkszeitschrift in Händen halte, die Sie einmal geprägt haben. Sie waren jemand, der für den Mittelstand gekämpft hat. Ich bringe von Ihnen ein Zitat, das wenige Wochen alt ist:

Die Bedeutung des vorliegenden Gesetzentwurfs dürfe nicht überbewertet werden. Der Eindruck müsse vermieden werden, so Franz Josef Pschierer, als ob das Wohl des bayerischen Mittelstands allein am Mittelstandsförderungsgesetz hänge.

Das ist von dem übrig geblieben, was einmal eine Kernkompetenz der CSU war. Das ist ein bisschen traurig. Das

war jetzt nicht persönlich gemeint. Einen gewissen Dienst nach Vorschrift kann ich nach dem, was Sie in der letzten Zeit erlebt haben, durchaus verstehen. Es war nicht persönlich gemeint, sondern eine generelle Aussage dazu. Die schwache Präsenz der CSU-Wirtschaftspolitiker zeigt, dass Sie die Bodenhaftung verloren haben, was den Mittelstand angeht. Sie schwören auf die Cluster, Sie fliegen zu den Sternen und schweben über dem Boden. Wir sind hier heute fast zahlreicher als die Mittelstandspolitiker Ihrer Fraktion, Herr Breitschwert.

Leidenschaft haben Sie bei diesem Gesetz nur an einem Punkt entwickelt. Heute haben Sie das bei der müßigen Auseinandersetzung über Artikel 7 wieder getan, nämlich bei dem Versuch, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand einzuschränken. Wir bedauern, dass über diesen unfruchtbaren Streit, der auch zwischen den Ministerien gewesen ist, eine Spanne von weit mehr als drei Jahren ins Land gegangen ist. Wir bedauern, dass der Entwurf, den Sie heute vorgelegt haben, immer noch die Frontstellung zwischen dem sogenannten privaten Mittelstand und der Kommunalwirtschaft widerspiegelt. Hier hätten Sie wirklich über Ihren Schatten springen und Sie sich einer neuen Sichtweise öffnen können. Tatsächlich sind beide Bereiche Partner, die sich ergänzen. Das, was draußen überall, auch in Ansbacher Kreisen, funktioniert.

Beides – Kolleginnen und Kollegen, darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen – sind Formen der Wirtschaft vor Ort. Auch die kommunale Wirtschaft ist regionaler Mittelstand, nichts anderes. Weder der örtliche Mittelstand noch die örtlichen Stadtwerke sind Global Players. Beide erhalten Wirtschaft, Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort. Das hätte man erkennen können und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen müssen. Aber es ist eine gewisse Ironie der Beratungen, dass Sie auch hier letztlich nur eine Lösung zustande gebracht haben, die dem entspricht, was andernorts, nämlich in den kommunalwirtschaftlichen Regelungen, längst verwirklicht ist.

Bezeichnend für das Schicksal des Gesetzentwurfs ist: Sie haben große Ansprüche verkündet, aber Sie haben sie noch nicht einmal in kleiner Münze eingewechselt.

Trotz all dieser Kritikpunkte und all dessen, was ich Ihnen an Versäumnissen vorhalten musste – das habe ich nicht gern getan –, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir – Herr Kollege Breitschwert, Sie wissen das – als SPD den Mittelstand wollen und jedes positive Signal aufnehmen.

Aber wir entlassen Sie nicht aus der Pflicht, für den Mittelstand die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie erleben draußen doch sicher auch die Auftritte des diskreten, aber aufdringlichen Charmes der Austrian Business Agency. Oder erleben Sie nicht, was da läuft? Da läuft die Abwerbung vor Ihren Augen. Sie bekommen es aber nicht hin, einmal über die Bestandspflege bei unseren Mittelständlern nachzudenken. Dies wäre viel mehr wert gewesen als all das Papier, das nun verschwendet wurde.

Bei der Vorstellung des Mittelstandsberichts am 13. Juli 2006 hat Minister Huber, der dann doch nicht mehr Wirtschaftsminister sein wollte, treffend formuliert, für den Mittelstand sei es sehr wichtig, welchen Stellenwert er bei politischen Entscheidungen einnehme.

Wer diesen Gesetzentwurf sieht, muss ernüchtert feststellen, dass er für die CSU keinen substanziellen Stellenwert mehr hat. Das ist eine traurige Feststellung. Auf die SPD in Bayern kann sich der Mittelstand weiter verlassen. In diesem Sinne freut es mich, dass ich gemerkt habe, wie viel Redebedarf Sie jetzt noch haben werden. Vielleicht beginnen wir nach diesem Gesetzentwurf, über den Mittelstand und seine Förderung wirklich zu reden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine unendliche Geschichte kommt wohl doch zum Ende, allerdings zu keinem guten, zu einem wenig zufriedenstellenden Ende, wie Sie, Herr Breitschwert, in Ihrem Redebeitrag selber schon konzediert haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seit einem guten Jahrzehnt ist die Novellierung des Mittelstandförderungsgesetzes angekündigt. Gut die Hälfte des bayerischen Kabinetts hat immer wieder schwadroniert, aber passiert ist erst einmal überhaupt nichts. Dann haben wir – die Fraktion der GRÜNEN – im Jahr 2002 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, um hier die Angelegenheit voranzubringen. Wir haben gesagt, das alte Gesetz hat durchaus seine Berechtigung gehabt. Allerdings hat es mittlerweile viele Jahrzehnte auf dem Buckel. Es gehört daher novelliert und an die veränderten Rahmenbedingungen und an die neuen Realitäten angepasst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Worum ist es uns konkret gegangen? – Wir haben die Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Finanzierung oder beispielsweise bei der Forschungsförderung, konkret aufgezeigt. Wir haben Transparenz und Evaluierung in der Wirtschaftsförderung eingefordert. Andere Stichworte waren: Coaching, Betriebsübernahme, Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbeteiligung, Unternehmensnachfolge. Als weiteren Punkt haben wir außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge eine klarer gefasste Subsidiaritätsklausel mit einer drittschützenden Wirkung gefordert. Das war der einzige Punkt, bei dem wir mit der SPD-Fraktion einen Dissens hatten, ansonsten waren wir über wesentliche Strecken deckungsgleich.

Was ist passiert? – Die CSU und die Staatsregierung haben zu unserem Gesetzentwurf sowie zu den folgenden Anträgen der SPD gesagt, das brauchen wir alles nicht, das alte Gesetz ist wunderbar. Es durfte dann eine

Schamfrist von gerade einmal einem Jahr verstreichen. Dann hat der damalige Wirtschaftsminister Wiesheu einen Gesetzentwurf präsentiert, der mit unserem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2002 weitgehend deckungsgleich war. Wiesheu ist damit zu den Verbänden gegangen und hat sich dort feiern lassen. Allerdings verschwand dann dieser Entwurf klammheimlich in der Schublade.

Die Geschichte kennen Sie: Es gab zwischen Herrn Beckstein und Herrn Wiesheu einen unauflösbaren Streit. Herr Beckstein hat sich da wohl durchsetzen können. Der Nachfolger von Herrn Wiesheu, Herr Huber, hat dann im Jahr 2006 einen neuen Gesetzentwurf herausgezogen, der einen fürchterlich langen Weichspülgang durchlaufen hat. Erfreulicherweise haben mehrere Zeitungen diese Begrifflichkeit in ihren Überschriften übernommen. Der Gesetzentwurf wurde also in wesentlichen Punkten ausgedünnt und aufgeweicht. Allerdings war dann auch wieder Folgendes augenfällig: Herr Huber hat anlässlich der heute schon erfolgten Berichterstattung zum Mittelstandsbericht – es ging um den Mittelstandsbericht 2005, das war im Juni 2006 – um eine zügige Beratung gebeten. Das Gesetz hätte noch im Herbst durch sein sollen. Er hat aber nicht diesen Herbst – der ist jetzt schon fast vorbei –, sondern den letzten Herbst gemeint.

Was ist dann passiert? – Dann ist der Stellvertreterkrieg in der Fraktion geführt worden. Dann ist also der Krieg, der vorher geführt wurde – Wiesheu versus Beckstein, dann vielleicht ein bisschen Huber versus Beckstein –, in der Fraktion weitergespielt worden. Die Herren grinsen und nicken unterstützend.

(Klaus Dieter Breitschwert (CSU): Ich habe nicht genickt!)

Nur: Das Bedauerliche in unseren Augen ist, dass das Ganze so lange weitergespült worden ist, dass es völlig zerfasert ist.

Lieber Herr Breitschwert – Sie brauchen jetzt nicht auf die Besuchertribüne zu schauen –, warum ist die Formulierung jetzt drin – Sie haben es am Schluss dankenswerterweise noch einmal vorgelesen –, dass dezidiert keine drittschützende Wirkung damit gemeint ist? Das war doch vorher klar. Ich brauche das nicht extra hineinzuformulieren. Das ist wirklich alles andere als ein Ausweis im positiven Sinn. Das ist in unseren Augen ein Armutszeugnis.

(Beifall bei den GRÜNEN – Klaus Dieter Breit- schwert (CSU): So ist es nicht!)

Wir haben dann bekanntlich zu dem letzten Entwurf der Staatsregierung einen Änderungsantrag gestellt, der gut 20 Einzelforderungen, 20 Änderungen Ihres Gesetzentwurfs enthält. Da ist vieles aus unserem Text aus dem Jahr 2002 enthalten, also noch einmal die Themen: Transparenz, Evaluierung, Wirtschaftsförderung. Der Mittelstandsbericht häufiger gegeben ist darin enthalten, ebenso viele andere Punkte, die ich nicht alle einzeln aufzählen will.

Es ist für uns tatsächlich spannender, nochmals kurz zu beleuchten, wie die Diskussion und dann das Abstimmungsverhalten im Wirtschaftsausschuss war. Das war tatsächlich spannend.

Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und auch wir erleben häufig, dass man auf dem Gang im Vieraugengespräch von Kollegen der Mehrheitsfraktion erfährt: Eigentlich ist euer Antrag oder euer Entwurf der bessere, aber wir müssen anders abstimmen. Was wir im Wirtschaftsausschuss erlebt haben, war schon ein Novum: Da sagen einzelne Kollegen: Ja, das, was die GRÜNEN da fordern, ist wesentlich besser. Aber sie stimmen dann doch anders ab. Sie stimmen dann trotzdem dem schlechteren Entwurf zu mit der Begründung, sie müssten sich nach der Decke strecken, dass sei ein mühsam ausziselierter Kompromiss, selbst wenn das Ganze in eine Einzelabstimmung, wie wir es im Ausschuss getan haben, runterdekliniert wird. Dafür haben wir im Grunde kein Verständnis. Als wir über Artikel 7 haben einzeln abstimmen lassen, da hätten Einzelne aus der CSU-Fraktion klar für unseren Antrag stimmen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Spannend waren dann auch die vorgelesenen Begründungen gegen unsere Antragsformulierung, gerade zur Subsidiaritätsklausel, zur drittschützenden Wirkung dieser Klausel und beispielsweise auch zu der Forderung, das öffentliche Vergaberecht habe unabhängig von der Rechtsform, vom Rechtskleid, gleichermaßen zu gelten. All dies sind Forderungen, die der frühere Wirtschaftsminister Wiesheu immer ganz laut vorgetragen hat. Da wurden vom Berichterstatter der CSU-Fraktion sehr gekünstelt rechtstechnische Argumente aus den Handreichungen des Wirtschaftsministeriums vorgetragen.

(Klaus Dieter Breitschwert (CSU): Falsch!)

Dumm ist nur, dass wir diesbezüglich in unserem aktuellen Antrag nicht mehr die Formulierung aus dem Gesetzentwurf von 2002, sondern die Formulierung Wiesheus aus dem Referentenentwurf im Jahr 2003 1 : 1 übernommen hatten. Das heißt, das Wirtschaftsministerium musste versuchen, gegen die eigenen Formulierungen argumentativ vorzugehen. Das ist nicht allzu sehr geglückt. Aber auch da haben Sie sich bedauerlicherweise reinbegeben.

(Zuruf des Abgeordneten Klaus Dieter Breit- schwert (CSU))

Und da Sie, Herr Kollege Breitschwert, mich ansprechen: Wenn wir und die Kolleginnen und Kollegen von der SPD dann im Wirtschaftsausschuss in eine offene Diskussion einsteigen wollten, war bei Ihnen ganz schnell Fehlanzeige.

(Zuruf des Abgeordneten Klaus Dieter Breit- schwert (CSU))

Denn dann hatten Sie die Spickzettel aus dem Ministerium nicht mehr. – Sie schütteln den Kopf. Ich bringe gerne

Beispiele: Wir haben bei Artikel 10 vier oder fünf Änderungen beantragt. Bei der letzten Änderung ging es unter anderem um die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligung. Die SPD hat einen ähnlichen Antrag gestellt, dabei sollte es nicht Artikel 10, sondern ein anderer Artikel sein. Das war die Drucksache 15/5475, aber das Anliegen war ein gemeinsames, nämlich die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligung. Da haben Sie tatsächlich gesagt, das brauchten wir nicht, das sei schon mit Artikel 17 erfasst. Ich darf Ihnen jetzt Artikel 17 einmal vorlesen. Artikel 17 im Gesetzentwurf der Staatsregierung – Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Kapitalgarantiegemeinschaften – heißt:

Gründung und Betrieb von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an mittelständischen, vorrangig technologieorientierten und innovativen Unternehmen beteiligen und von Beteiligungsgarantiegemeinschaften, die Garantien für die Beteiligungen übernehmen, können insbesondere durch Übernahme von Gesellschaftsanteilen sowie Gewährung oder Vermittlung von Refinanzierungsmöglichkeiten oder von Rückgarantien gefördert werden.