Dieses zu regeln, gehört meiner Meinung nach noch zu den staatlichen Selbstverständlichkeiten. Aber auch hier fehlt der Mut. Ich weiß nicht, warum, und wo das Problem liegt.
Wir waren der Meinung, das hätte mit in dieses Gesetz gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dafür sind Gesetze nämlich da.
Wir waren der Meinung, dass die privaten Gutachter und Sachverständigen dort nichts verloren haben. Das ist Aufgabe des Staates.
Kolleginnen und Kollegen, eines muss ich Ihnen auch hier wieder sagen: Wir schaffen ein Gesetz, mit dem wir Bayerns Menschen und deren Hab und Gut vor Hochwasser schützen wollen. Aber das notwendige Personal, das man dafür braucht, wurde abgebaut.
Herr Kollege Kreuzer, Sie haben es doch dezimiert, das waren doch nicht wir! Sie bauen bei den Wasserwirtschaftsämtern 30 % des Personals ab.
Herr Kollege Kreuzer, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie diese Aufgabe an Private vergeben und damit immense Mehrkosten verursachen, weil die Arbeit weiterhin gemacht werden muss; denn es ist nicht so, dass Sie die Arbeit einsparen.
Sie sparen Personal ein, vergeben das Ganze privat – dadurch kann man so manchem einen Dienst erweisen, so etwas kann ich gut verstehen –, verteuern aber damit alle Maßnahmen, weil Sie nämlich jemanden brauchen, der die Aufgabe vergibt und kontrolliert. Da kann man es mit dem bestehenden Personal gleich selber machen, ohne das Personal ausdünnen und – weiß der Teufel wohin, vom Hochwasser möglichst weit weg, siehe Hof – versetzen zu müssen.
Ich muss Ihnen sagen, das ist ein Fehlgriff. Noch einmal: Wir werden erleben, dass alle diese Maßnahmen durch zu wenig Personal beim Staat für die Bevölkerung und im Ergebnis auch für alle anderen teurer werden. Deshalb bitten wir Sie, nicht nur ein Gesetz vorzulegen, das von seinen Grundzügen her richtig ist. Das gestehen wir zu, da waren wir dabei. Aber wir sollen schon dafür Sorge tragen, dass dann das Gesetz von seinen Auswirkungen und Inhalten her auch funktioniert und nicht nur ein Placebo darstellt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist ein Kontinuum. Fast jedes Jahr haben wir hier wieder eine Novelle vorliegen. Es wäre wünschenswert gewesen, Sie hätten bereits vor Jahren die notwendigen Entscheidungen getroffen.
Herr Guckert, Sie lachen mit einem etwas roten Kopf. Es ist leider so: 2002 ging es um die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2003 ging es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Schon damals haben wir die Sicherung der Überschwemmungsgebiete gefordert. Dazu haben wir mehrere Anträge eingebracht, aber die haben Sie abgelehnt. Heute, 2007, geht es zunächst einmal wieder um die Sicherung der Überschwemmungsgebiete; also: 2002: UVP, 2003: Wasserrahmenrichtlinie, 2004: Deregulierung, 2006: Polder. Es ist der richtige Weg, die Einrichtung von Poldern auf die Regierungen zu übertragen, weil man auf dem Land nicht vorankommt. Aber das, was Sie immer noch versäumt haben, sind klare Entschädigungsregelungen für die Landwirtschaft. Deswegen sind wir immer noch erst bei einem Polder, der umgesetzt wurde; alle anderen bisher nicht. Auch da haben wir 2006 mit entsprechenden Änderungsanträgen weitergehende Regelungen gefordert. Jetzt, 2007, geht es angesichts des zunehmenden Hochwasserrisikos – richtig! – um ein bisschen Ökologisierung – ein bisschen, muss ich sagen. Bei den Überschwemmungsflächen haben Sie jetzt wieder bürokratische Regelungen vorgesehen, etwa dass die Kommunen bei den Gewässern dritter Ordnung
Sinnvoll wäre es, wenn von den Wasserwirtschaftsämtern die Überschwemmungsflächen festgestellt würden und die übergeordneten Behörden dann sofort die Sicherung dieser Überschwemmungsflächen – unabhängig vom Veröffentlichungsgrad – festlegten. Sie wissen doch, welcher Druck wegen der Überschwemmungsflächen auf die Kommunen ausgeübt wird; denn die Bauwerber stehen schon vor der Türe und fordern wieder ein neues Baurecht. Viele Kommunen knicken ein. Wenn wir den Hochwasserschutz ernst nehmen, müssen die Überschwemmungsflächen von der übergeordneten Behörde, meinetwegen den Regierungen oder den Landratsämtern, gesichert werden.
Zu Ökologisierung: Wenn ich mir Ihr Gesetz anschaue, muss ich feststellen: Sie wollen zwar, aber Sie trauen sich nicht. Da heißt es zum Beispiel in Artikel 61: „Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre, Erhalt oder Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden, … Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung.“ Was bedeutet das? – Das bedeutet Bodenpflege und Gründlandsicherung. Aber genau das trauen Sie sich nicht.
Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge vermieden oder verringert werden.
Legen Sie doch ganz klar fest: kein Gründlandumbruch neben den Gewässern. Das wäre sinnvoll. Das machen andere Bundesländer auch.
Aber Sie trauen sich wieder nicht. Sie machen hier wieder bürokratische Wischiwaschi-Regelungen, und beim Trinkwasserschutz, beim Grundwasserschutz und beim Schutz vor Einträgen von Schadstoffen geht nichts voran. Es ist wirklich ein Trauerspiel, wenn man sich das anschaut. „Mögen täten Sie schon wollen, aber dürfen haben Sie sich nicht getraut.“ So ist es doch, wenn wir uns dieses Wassergesetz anschauen.
Wir haben in unserem Antrag auf Drucksache 15/9152 Folgendes gefordert: Erstens. „In Überschwemmungsgebieten darf Grünland nicht in Ackerland umgebrochen werden. Im Interesse des Erosionsschutzes ist eine Umwandlung bestehender Ackerflächen in Grünland anzustreben.“ Das sind klare, sinnvolle Regelungen, die die Schadstoffeinträge zurückhalten, die Erosion min
dern und den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen würde. Aber Sie haben sich wieder nicht getraut.
Zweitens sagen wir: In Überschwemmungsgebieten ist die Lagerung wassergefährdender Stoffe – einschließlich Heizölanlagen – verboten. Wir fordern hierzu eine Übergangsfrist von längstens drei Jahren zur Abschaffung der Heizölanlagen, je nach Sicherheitsstandard.
Auch das ist eine klare und sinnvolle Regelung. Aber Sie trauen sich wieder nicht. Sie schreiben wieder eine bürokratische Regelung ins Gesetz, die man vielleicht einmal mit Genuss lesen sollte. Da heißt in Artikel 61 i, Absatz 2:
In der Rechtsverordnung können Festsetzungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen getroffen werden. Soweit eine hochwassersichere Errichtung von neuen Heizölverbrauchsanlagen nicht möglich ist, kann diese durch Rechtsverordnung verboten werden. Für bestehende und neue Heizölverbraucheranlagen können Prüfungen durch Sachverständige … festgesetzt werden.
Das ist wiederum Bürokratie pur. Sagen Sie ganz klar: keine Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten mit einer Übergangsfrist. Das ist sinnvoll.
(Beifall der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE) – Gerhard Eck (CSU): Das ist doch Quatsch! – Gegenruf von den GRÜNEN: Gar kein Quatsch!)
Sie wissen ganz genau, dass keine Versicherung dort, wo schon einmal eine Überschwemmung war und wo künftig Überschwemmungsgebiete festgelegt werden, Versicherungsschutz übernimmt. Herr Wörner hat es ganz klar ausgeführt, wie die Hausbesitzer betroffen sind, wenn es einen Heizöltank aufschwemmt und das Heizöl ausläuft. Wir sehen es doch: Keine Versicherung springt ein, die Häuser sind geschädigt, und die Umwelt wird geschädigt. Aber Sie trauen sich wieder nicht, mit klaren Regelungen vorzugehen.
Ich kann die nächsten Novellen des Bayerischen Wassergesetzes vorhersagen: 2007 haben wir jetzt, 2008, 2009 – vielleicht setzen Sie im Wahlkampfjahr aus –, und so geht es weiter. Machen Sie klare Vorgaben: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, guter ökologischer Zustand für Wasserkörper aller Art, für Flüsse, Seen, Grundwasser und Trinkwasserschutz, und treffen Sie die notwendigen Regelungen zum Hochwasserschutz. Aber bisher ist das immer nur Stückwerk. Sie sehen die Problematik, aber bei einem konsequenten Schutz kommen Sie leider nicht voran.
Wir werden uns, auch wenn ein paar gute Schritte enthalten oder ansatzweise gute Absichten in hoher Bürokratie formuliert sind, bei diesem Gesetzentwurf enthalten und hoffen, dass irgendwann Nägel mit Köpfen gemacht werden, dass vernünftiger Hochwasserschutz und ein vernünftiger ökologischer Zustand der Gewässer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese parlamentarische Debatte, die soeben geführt worden ist, ist in erfreulicher Einmütigkeit erfolgt, auch wenn es ein paar Dissenspunkte gibt, die Sie heute ausgeführt haben.
Wir sind uns alle im Hohen Haus darin einig, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist und dass der Hochwasserschutz als Folge daraus einen wichtigen Teilbereich dieser Problematik darstellt. Die Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes sind deswegen eine konsequente Umsetzung dieser Überzeugung, und sie dienen vor allem dazu, den vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern. Wir wollen damit eine der Antworten geben auf die sichtbaren Folgen des Klimawandels, die wir schon beobachten können.
Die Warnprognosen der Wissenschaft vor den Folgen haben mehrfach zu Warnungen vor extremen Wetterereignissen geführt. Man meint nicht nur die Stürme und die Hurrikans, die große Schäden verursachen, sondern auch die Hochwasser, Überschwemmungen und die Dürren. Ich erinnere an Ereignisse, die wir in unserem eigenen Land beobachten mussten: das Pfingsthochwasser 1999 oder die Flutkatastrophe im August 2002, die europaweit 200 Menschenleben gefordert und die die gigantische Summe von 13 Milliarden Euro Schäden verursacht hat.
Dabei sind Hochwasser und Überschwemmungen nicht nur für die Menschen eine Gefahr, die an großen Strömen wohnen – zum Beispiel haben sich die Leute in Passau fast schon daran gewöhnt –, sondern wir haben sie zunehmend auch an kleinen Flüssen und Bächen, wo die Hochwassergefahr plötzlich auf begrenztem Raum und ohne Vorwarnzeit auftritt. Ich habe es als Feuerwehrkommandant schon mehrfach erlebt, wie aus kleinsten Rinnsalen plötzlich große, reißende Gebirgsbäche wurden, die alles weggerissen haben, ohne dass sich jemand daran erinnern kann, so etwas schon einmal gesehen zu haben.
Das ist auch der Grund, warum man sich furchtbar schwer tut, sich gegen solche lokalen Ereignisse zu wappnen und Vorkehrungen zu treffen. Das Pfingsthochwasser 1999 war aber so etwas wie ein Schlüsselerlebnis und hat einiges in Gang gebracht, was Hochwasserschutz und Klimaschutz in Bayern angeht.
Ich darf daran erinnern, dass wir 1999 das Hochwasserschutzaktionsprogramm ins Leben gerufen haben, um mit einer Laufzeit von immerhin 20 Jahren 2,3 Milliarden Euro
in Vorhaben zu investieren. Dieses Programm ist gut unterwegs, ein nennenswerter Teil ist bereits verbaut, und wir setzen es fort.
Im Jahr 2000 hat man dann ein Bayerisches Klimaschutzkonzept geschaffen und 2003 fortgeschrieben. In der jüngsten Regierungserklärung hat der Ministerpräsident das „Klimaprogramm Bayern 2020“ verkündet. Er hat darin den Klimaschutz als einen von vier Schwerpunkten seiner Politik genannt.
Wir fahren eine zweigleisige Strategie beim Klimaschutz. Zum einen wollen wir die Treibhausgase reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen. Zum anderen müssen wir uns dem Klimawandel auch anpassen. Das ist genau das, was wir mit den Hochwasserschutzmaßnahmen machen wollen.
Einige der Schwerpunkte standen bereits in den Änderungen zum Bayerischen Wasserschutzgesetz, die wir jetzt gesetzlich fortschreiben wollen. Schwerpunkte im damaligen Entwurf waren die Zuständigkeit und Verfahren für die Genehmigung von Flutpoldern. Wir wollten das neu ordnen und straffen, bürokratische Hürden möglichst auf die Seite räumen und dieses Verfahren beschleunigen.
Wir müssen auch hier die Vorgaben des Bundes umsetzen und gleichzeitig die Regelungsaufträge der EU abarbeiten. Aus diesem Grund haben wir auf die Vorlage des EU-Entwurfs gewartet, um das, was die EU vorschreibt, ohne zeitlichen Verzug umsetzen zu können. Es gab zwar eine gewisse zeitliche Verzögerung, Frau Paulig. Aber jetzt hat es Hand und Fuß, jetzt setzen wir die Bundesvorgaben und die EU-Vorgaben in einer Novelle um und haben damit ein Landesrecht, das so rasch umgesetzt wurde wie keines in ganz Europa.