Protocol of the Session on December 12, 2007

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8844 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/9500 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Daher führen wir unmittelbar die Schlussabstimmung gemäß § 56 der Geschäftsordnung durch; ich schlage vor, in einfacher Form. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Dann ist das Abstimmungsverhalten das gleiche wie eben. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu passt jetzt die Bekanntgabe der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen über die Nichtraucherschutzregelungen in Bayern. Ich gebe die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt:

Erstens. Schlussabstimmung über den Entwurf der Staatsregierung eines Gesetzes zum Schutz der Gesundheit, Drucksache 15/8603: Mit Ja haben 140 gestimmt. Mit Nein haben 18 gestimmt. Stimmenthaltungen: 8.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Das Gesetz ist damit in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz)“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/9183 und 15/9208 ihre Erledigung gefunden. Den Nichtrauchern kann ich nur gratulieren, und den Rauchern kann ich nur empfehlen, sich an das zu halten, was wir eben beschlossen haben.

Zweitens. Antrag der Abgeordneten Bause, Scharfenberg, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Schutz vor den Gefahren des Rauchens“, Drucksache 15/7260: Mit Ja haben gestimmt 39. Mit Nein haben gestimmt 116. Stimmenthaltungen: 3. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir fahren fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 15/8876) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) hier: Kein Grünlandumbruch und keine wassergefährdenden Stoffe in Überschwemmungsgebieten (Drs. 15/9152)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache und weise darauf hin, dass wir zehn Minuten Redezeit vereinbart haben. Erste Wortmeldung: Kollege Guckert.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes darf ich Folgendes ausführen:

Erstens. Begründung der Änderung: Die Änderungen des Klimas führen nach derzeitigem Kenntnisstand zu immer mehr Hochwasser, bedingt durch Starkregen, Hagel und dergleichen in örtlichen, regionalen und überregionalen Bereichen. Durch Dürre und Regenausfall kommt es in manchen Gebieten zu extremer Trockenheit, Ernteausfall und dergleichen. Folgen sind weitere Gefahren durch Überschwemmung, Erdrutsche, Muren, Dürren, Gefahren für Menschen, Tiere, Hab und Gut. Ziel ist es, den Hochwasserschutz zu verbessern.

Zweitens. Bayern hat seit Jahren auf die Hochwasserentwicklung und den Klimawandel reagiert. 1999 wurde das „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ ge- schaffen. Dieses Programm ist mit einem Investitionsvolumen von 2,3 Milliarden Euro ausgestattet. Zurzeit stehen rund 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Drittens. Mit der Änderung des Bayerischen Wassergesetzes im Jahr 2006 wurde das Drei-Säulen-Programm, sprich: der Dreiklang von natürlicher Wasserrückhaltung, technischen Baumaßnahmen und Vorsorge, gestärkt. Die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter erfuhr eine weitere Stärkung, das heißt, den Hochwasserschutz konsequent zu planen, festzusetzen und umzusetzen zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge, zur Abwehr von Naturkatastrophen und zur Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Diese Änderungen hatten die Beschleunigung und Verbesserung der rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen zum Ziel, zum Beispiel die Schaffung von Retentionsräumen. Die Verfahren wurden zum Teil auf die Regierungen übertragen, Erörterungstermine wurden vereinfacht und beschleunigt. Die strategische Umweltprüfung von Hochwasserschutzplänen wurde geregelt.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, Verbesserungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz gemäß Paragrafen 31 und 32 durchzuführen.

Das Europäische Parlament hat die Hochwasserrichtlinie in diesem Jahr in Zweiter Lesung behandelt.

Ziel der beabsichtigten Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ist die Festlegung der Überschwemmungsgebiete. Die Größe ist nach den heutigen Erkenntnissen nach dem Bemessungshochwasser, also dem hundertjährlichen Hochwasser, und mit einem Klimaschutzaufschlag von 15 % festzulegen, und zwar parzellenscharf. Dabei sind in Siedlungsgebiete und Außenbereiche zu unterscheiden, wobei bei den Siedlungsgebieten die Festlegung bis zum 10.05.2010 zu erfolgen hat, bei den Außenbereichen bis zum 10.05.2012. Bei Außenbereichen ist die Infrastruktur, sprich: Bahnen und Straßen, bevorzugt zu behandeln. Die freie Natur steht dagegen im zweiten Glied. Von Bedeutung ist, dass Erosionen auf landwirtschaftlichen Flächen oder nachhaltige Auswirkungen auf Gewässer zu vermeiden sind.

Viertens. Soweit überschwemmungsgefährdete Gebiete erheblich beeinträchtigt werden, sind sie ebenfalls zu ermitteln und zu kartieren. Sie sind allerdings nur dort darzustellen, wo sie bei Versagen öffentlicher Hochwasserschutzeinrichtungen, zum Beispiel Deiche, überschwemmt werden.

Fünftens. Werden Rückhalteflächen wie zum Beispiel Polder neu festgesetzt, die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen betreffen, und Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nutzung gestellt, sind diese zu entschädigen, und zwar entweder gemäß § 19 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach den Entschädigungsrichtlinien für Aufwuchs, Arbeit und Nachschäden.

Sechstens. Die Bevölkerung ist in den betroffenen Gebieten über die neuen Erkenntnisse, geeignete Maßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, gegebenenfalls sogar rechtzeitig zu warnen.

Siebtens. Hochwasserschutzpläne sind aufzustellen. Sie enthalten die Rückhalteflächen, Rückverlegung von Deichen, Erhaltung und Wiederherstellung von Auen und die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Ziele sind die Minimierung der Gefahr, die Bewirtschaftung und der Ausbau der Gewässer, auch der ökologische Ausbau. Insgesamt ist das Ziel, zu steuern, zu planen und zu regeln.

Achtens. Bewirtschaftungspläne, Managementpläne und Maßnahmenprogramme sind bis zum 22.12.2015 zu erstellen. Sie sind besonders dort zu erstellen, wo eine besondere Gefährdung besteht. Das gilt für Siedlungen, Gewerbegebiete und sonstige Einrichtungen. Die Pläne und Programme sind alle sechs Jahre zu aktualisieren.

Neuntens. Der Unterhalt und die Ausbaulast von Gewässern zweiter Ordnung geht vom Bezirk auf den Freistaat über. Dies erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2009/2010 und wird bei den nachfolgenden Haushaltsberatungen Gegenstand der Beratungen sein. Die Entlastung der

Bezirke bzw. der Kommunen beträgt nach den derzeitigen Berechnungen 9 Millionen Euro.

Zehntens. Beim Hochwasserschutz ist in den Flussgebietseinheiten auch mit Ländern und Staaten sowie den Behörden der Mitgliedstaaten der EU zusammenzuarbeiten.

Elftens. Bei der behördlichen Überwachung von Abwassereinleitungen sollen auch Überwachungsergebnisse aus der Eigenüberwachung gewertet werden können. Kontrollen, Messungen und eigene Untersuchungen werden der behördlichen Überwachung gleichgestellt.

Für den Freistaat Bayern fallen die Kosten an, die ich zuvor erwähnt habe, diese 9 Millionen Euro, die vom Bezirk übernommen werden. Weiter fallen Kosten für den Verwaltungsvollzug an. Die Wasserwirtschaftsämter benötigen für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete und die Erstellung der Hochwasseraktionspläne weiteres Personal, nach dem derzeitigen Stand 18,5 Arbeitskräfte. Auch für die Vergabe an Ingenieurbüros und dergleichen für Erhebungen, Analysen und Pläne sind weitere 3 Millionen Euro notwendig. Den Kommunen fallen keine weiteren Aufgaben und Kosten zu.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Der Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vom 24. Oktober auf Drucksache 15/9152 sieht vor, dass auch der Grünlandumbruch und die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten verboten werden. Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Der Sachverhalt ist ein ganz anderer; hier wird sehr stark von Extremfällen ausgegangen. Wenn wir die Gebiete betrachten, müssen wir das aber differenzierend darstellen, sodass zwischen Steh-, Fließ- und Reißgeschwindigkeit der Gewässer und zwischen der Höhe unterschieden wird. Außerdem bedeutet der Antrag einen Eingriff in Eigentum. Wir können das innerhalb der Aktionspläne klarlegen und regeln. Somit ist es auch ein Eingriff in die Bewirtschaftung. Aus diesen Gründen können wir dem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollege Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist in seinen Ansätzen richtungsweisend und war dringend notwendig. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn er einige Mängel hat, die wir korrigiert haben wollten. Die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion konnten sich dem leider nicht anschließen.

Dieses Gesetz regelt etwas, was durch Klimaveränderungen und somit durch den Menschen verursacht wurde. Deswegen ist es so wichtig, dass wir es so schnell wie

möglich auf die Reise schicken und dann auch danach handeln. Die CSU hat eine zeitlang die Politik verfolgt, dass nach jedem Hochwasser Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz bereitgestellt wurden, die dann wieder gestrichen wurden. Dies scheint beendet zu sein. Es ist eine Kontinuität eingekehrt, auch in dem Wissen, dass Hochwasser in Zukunft vermehrt auftreten und viel massiver sein werden. Deshalb enthält der Gesetzentwurf auch den von uns begrüßten 15-prozentigen Zuschlag. Wir halten es für richtig, dass man für die Zukunft plant. Man weiß nicht, was noch kommt, deswegen wird bei Baumaßnahmen besser ein Stück oben draufgesetzt, als später vor zu niedrigen Deichen zu stehen.

Im Detail liegt aber ebenso wieder der Mangel. Wir sagen zum Beispiel, man darf Regelungen nicht privaten Sachverständigen überlassen, weil es, erstens, für die betroffenen Menschen dann teurer wird und, zweitens, den Grundsatz der Daseinsvorsorge verletzt.

Wir haben deswegen einen Änderungsantrag gestellt, weil wir sicherstellen wollen, dass diese Aufgabe nach Artikel 78 weiterhin nicht in private Hand kommt, sondern als Staatsaufgabe definiert ist. Wir können uns als Staat nicht aus allem herausschleichen, um einigen Herrschaften einen Gefallen zu tun – nein, im Gegenteil: Hochwasserschutz ist Aufgabe des Staates und soll es auch bleiben. Deshalb unser Änderungsantrag.

Ein zweiter Gesichtspunkt, der uns alle umtreiben sollte, aber von der CSU nicht so wahrgenommen wird, wie es notwendig wäre, ist die Problematik „Heizöltanks in Hochwassergebieten“. Wer einmal einen Ölschaden gesehen hat, weiß, was da los ist. Ich bewundere einen Hausbesitzer, der sich mit einem Öltank überhaupt noch in einem Hochwassergebiet aufhält, weil sein Haus nach einem Hochwasser hin ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Aber die Umgebung auch!)

Aber das ist sein Haus und sein Problem. Dafür will er natürlich eine Entschädigung vom Staat haben, und die sollte man ihm in Zukunft nicht mehr geben. Das, was er mit seiner Umwelt treibt und was auf ihn zukommt, ist jedoch viel fataler.

Herr Kollege Guckert, glauben Sie sicher, dass Landwirte große Lust haben, Retentionsräume zur Verfügung zu stellen, wenn sie in der Gefahr leben müssen, dass ihr Öltank bei Hochwasser irgendwann schwimmt und anschließend die ganze Nutzfläche kaputt ist? Denn das Gras und die Ernte können nicht mehr genutzt werden, wenn Öl darauf lag. Deswegen ist unser Anliegen nach wie vor: Öltanks haben in Retentionsräumen oder in Räumen, in denen es Überschwemmungen geben kann, nichts mehr zu suchen.

Wir hätten ein Programm auflegen können, das von mir aus auch vorsieht, zu fördern und umzustellen, nämlich auf regenerative Brennstoffe wie etwa auf Pellets oder auf Gasversorgung, wo es möglich ist. Auch dies gehört zum vorbeugenden Schutz. Ich verstehe überhaupt nicht,

warum wir das nicht gemeinsam in das Gesetz aufgenommen haben; denn ich glaube, Hausbesitzer wären uns, wenn es schief ginge, dankbar für eine Änderung. Aber Sie wollten es nicht. Dasselbe gilt im Übrigen für die ganze Thematik „Entschädigungsregelung bei Retentionsräumen“.

Warum haben wir nicht den Mut, zusammen mit den betroffenen Landwirten und deren Verbänden – ich habe manchmal den Eindruck, die Landwirte täten es eher als ihre Verbände – Entschädigungsregelungen zu vereinbaren, damit jeder weiß, was er bekommt, wenn etwas passiert ist? Das gäbe Rechtssicherheit, das würde aber nach unserer Erkenntnis auch die Akzeptanz erhöhen. Es gibt nicht jedes Jahr Hochwasser. Der Landwirt soll selbstverständlich seine Ernte einbringen können. Aber wenn er einmal seine Räume zur Verfügung stellen muss, weil Hochwasser angesagt ist, soll er für den Ernteausfall eine vernünftige Entschädigung bekommen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Dieses zu regeln, gehört meiner Meinung nach noch zu den staatlichen Selbstverständlichkeiten. Aber auch hier fehlt der Mut. Ich weiß nicht, warum, und wo das Problem liegt.