Protocol of the Session on December 12, 2007

Letzter Satz: Zu Ihrem Hinweis, dass der Gesetzgeber für die Mietparteien Vorgaben machen sollte, stelle ich fest:

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Erneuerbare Energien!)

Dies ist nicht Aufgabe des Staates. Wir lehnen daher beide Anträge als überflüssig ab.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Oje, überflüssig?)

Herr Hintersberger, bleiben Sie bitte schön gleich hier. Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Paulig.

Herr Kollege Hintersberger, ich frage mich jetzt, was Ihnen an unserem Antrag nicht gefällt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Genau! – Johannes Hintersberger (CSU): Das habe ich doch gesagt!)

Wir sagen: Künftige staatliche Neubauten mit nennenswertem Wärmeverbrauch sind im Passivhausstandard zu errichten. Wir nehmen zunehmend wahr, dass Gebäude unterschiedlichster Nutzung mit nennenswertem Wärmeverbrauch jetzt im Passivhausstandard gebaut werden. Da gibt es Kindergärten, da sind sogar die Baukosten im Passivhausstandard nicht höher als beim Normalbau. Da ist die erwähnte Mehrzweckhalle in Herrieden. Da kenne ich eine Schule im Passivhausstandard in Günzburg. Es ist doch sinnvoll, neue Gebäude mit diesem Energieeinsparungspotenzial zu bauen.

(Beifall der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Die Mehrkosten – teilweise keine laut Auskunft von Bauträgern, andere sagen, es sind 4 % – rechnen sich doch bei Preissteigerungen im energetischen Sektor

(Maria Scharfenberg (GRÜNE):Natürlich!)

ich habe es angesprochen – in vier Jahren auf 30 bis über 70 % für Wärme und Strom. Als Mehrkosten!

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Die zahlen wir an Heizkosten!)

Dann fordern wir bei bestehenden Gebäuden eine energetische Sanierung, wie der Oberste Rechnungshof sagt, bis 2015 mindestens im Niedrigenergiestandard. Wenn Sie jetzt sagen, wir liegen jetzt schon teilweise darunter, umso besser. Aber diejenigen, die noch nicht darunter liegen, sollen mit genau diesem Standard saniert werden. Bis 2015 ein Konzept vorlegen und das umsetzen, wäre doch sinnvoll.

Dann haben Sie einen Punkt leider ausgelassen. Wir sagen: Bei allen energetischen Sanierungen und Neubauten soll die Nutzung erneuerbarer Energien bei Wärme und Strom sowie zu einem Anteil Energieeffizienz eingesetzt werden. Das ist genau das, was der Bund im Wärmegesetz vorschlägt bzw. was Baden-Württemberg im Landtag beschlossen hat – da ist ja keine grüne Regierung dran.

Ich frage Sie einfach: Was soll der Unsinn? Das ist ein vernünftiger Antrag, und Sie versuchen ihn schwachzureden. Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß und stimmen Sie einmal einem vernünftigen Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Hintersberger.

Frau Kollegin Paulig, meine Damen und Herren, Herr Präsident! Ich habe sehr wohl auf diese Fragen genau geantwortet, ebenfalls im Ausschuss diskutiert. Aber ich mache es gern noch einmal.

Es ist toll – und ich verweise auf andere Beispiele, wie zum Beispiel den Kindergarten in Kempten, der mit Unterstützung des Energie- und Umweltzentrums Allgäu – EZA – in diesem Standard gebaut wurde.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Prima. Dann schreiben Sie es doch mal fest!)

Jetzt weiß ich nicht, Frau Kollegin Paulig: Begreifen Sie es nicht, oder wollen Sie es nicht begreifen?

Wenn wir hier als Grundlage – so Ihr Antrag – für jegliche Ausschreibung eines staatlichen Neubaus diesen Passivhausstandard fordern, werden wir dieser Zielsetzung nicht gerecht.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Doch, bei den großen Häusern schon! – Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Warum? Im Passivhausstandard ist festgelegt – jetzt hören Sie doch endlich einmal zu, nachdem Ihnen das nach dem fünfmaligen Vortrag immer noch nicht aufgegangen ist –, dass zum Beispiel ein notwendiger Luftaustausch alle drei bis vier Stunden erfolgen muss.

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Dies ist als ein Teil so festgelegt, ob Sie das wollen oder nicht. Sie dürfen sich da nicht auf die Definition eines Passivhausstandards berufen. Von daher gibt es in der Vielschichtigkeit der staatlichen Gebäudenutzung wenige Möglichkeiten, diesem Standard gerecht zu werden. Ich denke an die Labore, an gewerbliche Einrichtungen und andere Gebäudefunktionen im staatlichen Immobilienbereich.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Schauen Sie doch nicht weg, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Wenn man ins Detail geht, drehen Sie sich einfach um. So können wir nicht diskutieren, meine Damen und Herren.

(Anhaltende Zurufe von den GRÜNEN)

Gleichwohl begrüßen wir es sehr wohl, wenn in dem einen oder anderen Fall ein solcher Standard auch umgesetzt wird, aber nicht als definitive Grundlage für die Ausschreibung und für den Neubau jeglicher staatlicher Immobilien.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Freiwillig!)

Das Gleiche gilt auch für die anderen im Antrag aufgeworfenen Nutzungsvorschläge.

Herr Hintersberger, Sie haben jetzt schon weit überschritten.

(Anhaltende Zurufe von den GRÜNEN)

Jetzt haben beide die gleiche Zeit überschritten. Ich habe es genau abgewogen.

Jetzt bitte ich um Aufmerksamkeit für die nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Heike.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem ich auf die Uhr geschaut habe, möchte ich es kurz machen. Ich möchte damit beginnen, Frau Kollegin Paulig ans Herz zu legen, sich ihren Antrag noch einmal genau anzusehen. Zu dem Streit, den es eben gab, hat der Kollege Hintersberger richtig gesagt, nach Ihrem eigenen Antrag fordern Sie einerseits die energetische Sanierung der staatlichen Liegenschaften und andererseits bei künftigen staatlichen Neubauten mit nennenswertem Wärmeverbrauch die Errichtung im Passivhausstandard. „Passivhausstandard“ ist ein Fachbegriff, der für einen Heizwärmebedarf von nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr steht. Der Primärenergiebedarf für Heizung, Luft, Warmwasser und anderes liegen bei 120 kWh pro Qua

dratmeter und Jahr. Und das soll nun nicht überschritten werden. Aber das ist für Wohnungen gedacht.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das können Sie doch hochrechnen. Es ist ein einfacher Dreisatz!)

Es geht nicht um Lagerräume, sondern, wie gesagt, um Wohnräume. – Frau Kollegin Scharfenberg, auch wenn Sie noch so schreien, es nützt nichts. Sie müssen sich das einmal anhören. Tatsache ist zum Beispiel, dass es sich bei einem Labor zwar nicht um ein Wohnhaus handelt, wohl aber um eine öffentliche Institution mit komplexen technischen Anforderungen. Das ist die Situation, und vor dieser Situation ist Ihr Antrag nicht diskussionsfähig.

Ich will jetzt nicht vom Luftaustausch reden oder darüber, was wir noch alles bis 2015 auf den Weg bringen wollen. Da ist zum Beispiel der Niedrigenergiestandard auch nichts nennenswert Neues mehr; denn wir haben jetzt schon den Standard, den wir bereits vor fünf Jahren hatten und der mit der Energieeinsparungsverordnung vom Jahre 2002 schon heute Stand der Technik ist.

Wenn man so tut, als ob hier seitens der Staatsregierung nichts geschehen sei, dann kann ich Ihnen nur entgegenhalten, dass wir unter anderem das Sonderprogramm zur energetischen Sanierung der staatlichen Gebäude beschlossen haben. Dafür sind 150 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2011 vorgesehen. Frau Paulig, wenn das Peanuts sind, weiß ich nicht, wo Sie leben. Ich meine, es ist eine ganze Menge Geld. Im Jahre 2008 sind es 30 Millionen Euro, in den darauf folgenden Jahren 45 Millionen sowie zweimal 37,5 Millionen.

Im Übrigen haben wir schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht: 1995 beschlossen wir den konsequenten Einsatz erneuerbarer Energien, 1999 die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude, 2000 die Förderung von Biomasseheizwerken, 2001 verstärkter Einsatz der Kraftwärmekoppelung, 2004 private Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden, 2005 verstärkter Einsatz von Biomasse. Im November 2006 sind immerhin 150 solarthermische Anlagen, 160 Photovoltaikanlagen, 90 Biomasseanlagen und 17 Kraftwärmekoppelungsanlagen gebaut worden, sind in der Planung oder stehen vor der Vollendung. Daran zeigt sich doch, dass wir regenerative Energien einsetzen und dass die Energieeffizienz der staatlichen Gebäude für uns sehr wohl von Bedeutung ist. Das wird von uns so auch anerkannt.

Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht noch einmal darauf hinweisen, dass es das bayerische Energieforum gibt und die Möglichkeit, die Listen der Energieberater in den Handwerkskammern, den Handelskammern, aber auch bei den Kreisverwaltungsbehörden zu erfragen. Wir haben darüber hinaus auch den Internetauftritt, und es gibt das Bayerische Zentrum für angewandte Energieforschung und das Demonstrationsforum Solid.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ich weiß, Frau Scharfenberg, dass Sie das nicht gerne hören, aber es wird mehr getan, als Sie zugeben wollen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Und zum Schluss noch ein Wort zu diesem schönen Mustermietvertrag, zu dieser Mustervereinbarung MieterVermieter. Das geht schlichtweg an dem vorbei, was die Gesetze vorsehen. Sie sollten sich da immer erst einmal erkundigen; denn ich muss in diesem Fall bei einer privatrechtlichen Vereinigung sehr wohl die Heizkostenverordnung berücksichtigen, deren Vorschriften jede rechtsgeschäftliche Bestimmung nachfolgen lassen. Also auf gut deutsch gesagt: Einerseits ist es nichts Neues, was Sie bringen, und andererseits ist es ein schlecht vorbereiteter Antrag, den Sie da vorlegen. Deswegen kann ich nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ich erteile Frau Kollegin Kamm zu einer Zwischenbemerkung das Wort. Nehmen Sie das Mikrofon ganz hinten!