Protocol of the Session on November 15, 2007

In den damit befassten Ausschüssen wurde dem Gesetzentwurf der Staatsregierung erfreulicherweise einstimmig zugestimmt. Ich bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache

geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/7215 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 15/9257 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/8370 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/9258 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass § 2 eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/9258. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Somit ist der Gesetzentwurf beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das ganze Haus. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist,

den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Eingabe betreffend die Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlichen Geräten (EB.2576.15.B)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Eingabe in der Sitzung am 24.10.2007 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne hierzu die Aussprache. Es gilt eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion. Als Erster darf ich Frau Kollegin Scharfenberg das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung hatten wir Eingaben zum Thema „Villa Trutz“. Heute haben wir es mit einer ebenso pikanten Eingabe zu tun, und zwar mit einer Eingabe aus der Oberpfalz. Die Petition betrifft die Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlichen Geräten. Herr Hartwich, ein Petent aus Weiden, errichtete ohne Baugenehmigung mitten im Wald in der Schutzzone „Naturpark Steinwald“, also im Außenbereich, eine Halle mit drei Nebengebäuden, sprich eine Holzlege, einen Schuppen und eine Volière. Herr Hartwich aus Weiden bekommt nach langem Hin und Her nach 15 Jahren eine Beseitigungsanordnung vom Landratsamt, da er noch nie einen Plan eingereicht und damit auch noch nie eine Baugenehmigung erhalten hatte und selbst auch nie privilegierter Landwirt war.

Bis hierher können wir GRÜNE noch folgen und sind der Auffassung: So geht’s nicht. Wie der Herr Landrat verfügte, muss diese Halle samt Nebengebäuden abgerissen werden. Wenn auch das Landratsamt und wir GRÜNE so denken, denkt doch die CSU noch lange nicht so. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sie beschlossen, den Vorgang ganz anders zu sehen. Das muss man sich einmal vor Augen halten: Die CSU beschließt hier Baugesetze bzw. sorgt für deren Umsetzung, aber in der nördlichen Oberpfalz sieht das alles ganz anders aus.

Herr Zeitler, beigezogener Oberpfälzer Abgeordneter – Berichterstatterin war Frau Stierstorfer – agierte in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24.10., engagierte sich über alle Maßen und brachte die CSU dazu, der folgenden abenteuerlichen Argumentation zuzustimmen: Dem Petenten Hartwich liegt die Beseitigungsanordnung vor; das hat sogar Herr Zeitler gesehen. Jetzt hat sich Herr Hartwich den Landwirt Wopperer gesucht, der die Möglichkeit einer Privilegierung hat, die aber absolut in den Sternen steht. Herr Hartwich sagt, Herr Wopperer nutzt eigentlich die Halle, er sei gar nicht derjenige, der

die Halle nutze, sondern Herr Wopperer mit einer eventuellen Privilegierung nutze die Halle.

(Hans Joachim Werner (SPD): So ein Zufall! – Karin Radermacher (SPD): Also Ideen haben die!)

Das Ganze sei nun verpachtet. Herr Zeitler meinte nun, gar nicht schlecht, das könne man doch akzeptieren. Die ganze CSU im Ausschuss hat das dann akzeptiert und hat für Berücksichtigung votiert. Die CSU ist also dafür, dass jemand mitten im Wald ohne Genehmigung eine Halle bauen darf und sie dann auch nicht abreißen muss, obwohl das Landratsamt gemäß dem Gesetz handelt, das Sie, meine Damen und Herren von der CSU, hier beschlossen haben.

(Lebhafte Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Unruhe)

So viel zum Thema Beliebigkeit. Da sage ich: So geht’s nicht. Deshalb wollten ich und auch die SPD Ihnen die Petition noch einmal vorstellen. Sie sind sicherlich nicht der Meinung von Herrn Zeitler.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Thomas Kreuzer (CSU): Da schauen wir mal!)

Danke schön. – Herr Zeitler wird uns nun aufklären. Lieber Herr Kollege, bitte schön.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Villa Trutz und ein bisschen Zeitler – und schon hat man eine politische Brühe. Man glaubt, dass man damit ein Süppchen kochen kann, das aber im Petitionsbereich nichts verloren hat. Dann nimmt man noch eine Prise CSU-Gesetze hinzu, aber wenn man sich daran hält, ist es wieder falsch. Dieses Süppchen wollen Sie vor Ort verkaufen.

Frau Kollegin, ich schätze Sie sehr, aber Sie haben da etwas verwechselt. Petent ist nicht Herr Hartwich.

(Widerspruch bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der Petent ist Herr Wopperer. Wenn Sie wie ich im Ausschuss gewesen wären, dann wüssten Sie das.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Sie waren da und wissen es trotzdem nicht. Jetzt fällt mir nichts mehr ein.

(Zuruf von den GRÜNEN: Ist der Petent CSU- Mitglied?)

Zurück zur Sache. Hier geht es um einen Bürger, und wir wollen das nicht politisieren.

(Unruhe)

Der Vater von Herrn Hartwich hat vor 15 Jahren diese Halle oder dieses Schüppchen schwarz hingebaut, keine Frage. Nach 15 Jahren bekommt er eine Abrissverfügung; das ist auch in Ordnung.

(Karin Radermacher (SPD), die Eingabe hochhaltend: Petent ist Herr Hartwich!)

Hartwich und Wopperer nutzen gemeinsam diese Halle seit Jahren für die Bewirtschaftung von etwa sieben bis acht Hektar Wald. Fünf davon gehören Herrn Hartwich, und zwei gehören Herrn Wopperer. Außerdem betreibt Herr Wopperer noch ein landwirtschaftliches Anwesen, mittlerweile im Nebenerwerb. Er ist aber im Sinne des § 35 der Bayerischen Bauordnung privilegiert, sodass er im Außenbereich bauen kann.

(Unruhe)

Der Abbruch dieser Halle würde Herrn Wopperer schaden.

(Lebhafte Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Anhaltende Unruhe)

Nach Auskunft des Landwirtschaftsamtes und des Bauernverbandes hat er ohnehin zu wenige Unterstellmöglichkeiten.

Nun ist Wopperer auf eine ganz vernünftige Lösung gekommen. Er sagte: Bevor Hartwich die Halle wegreißt und er, Wopperer, sie dann wieder genehmigen lässt und aufbaut, ist es besser, die Halle gleich stehen zu lassen.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN – Dr. Thomas Beyer (SPD): Jawohl, so ist’s richtig!)

Er stellt einen Bauantrag, lässt sich das ordnungsgemäß genehmigen, und dann ist die Sache geheilt. Das ist volkswirtschaftlich ganz vernünftig gedacht.

(Lachen und Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dass Sie das nicht begreifen, wundert mich nicht.

Ich will Ihnen aber nichts aufdrücken, was Ihnen momentan nicht zu vermitteln ist. Deswegen stelle ich den Antrag, diese Petition in den Eingabenausschuss zurückzuverweisen – dann kann man sich noch einmal damit beschäftigen –, mit der dringlichen Bitte, dass das Ganze in einen Ortstermin mündet. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich vor Ort sachkundig zu machen und sich dem Bürger zu stellen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Kollege Zeitler hat den Antrag gestellt, die Eingabe an