Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf das Verhalten der Staatsregierung zu der Thematik. Zum ersten Mal ist das Ganze im Beschäftigungspakt Bayern verkündet worden; man hat sich dafür feiern lassen – wir meinen, an dieser Stelle zu Recht feiern lassen – seitens der Staatsregierung. Dann gab es das eine oder andere Rückzugsgefecht und den Versuch der Regierung Schröder im Jahr 2002, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene durchzusetzen. Damals gab es im Bundesrat Widerstand vor allem seitens des Freistaates Bayern und der Staatsregierung. Den betreffenden Herrn sehe ich jetzt nicht – der sitzt üblicherweise hier vorne rechts –, der einer der Wortführer im Bundesrat gewesen ist. Ganz interessant sind die Begründungen gewesen. Da heißt es, der Freistaat Bayern hat deswegen dagegen gehalten, weil man dann, wenn beispielsweise der ÖPNV einbezogen werden würde, unabsehbare Mehrkosten für die Kommunen herbeiführen würde. Das ist interessant vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig das bayerische Wirtschaftsministerium den Kommunen eine Tariftreueregelung gerade im öffentlichen Personennahverkehr anempfohlen hat und erfreulicherweise sehr viele dieser Empfehlung nachkommen.
In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Verweis auf die anderen Anträge, die in diesem Paket gewesen sind. Das war zum einen ein Antrag zur Ausweitung der Tariftreue auf andere Gegenstände, also über den Bau hinausgehend. Es gab einen weiteren Antrag, welcher hier interessanterweise noch abgelehnt worden ist. Wenige Monate später haben Sie erfreulicherweise zugestimmt. Dort hat es geheißen, der Freistaat bzw. die Staatsregierung soll initiativ werden, dass auf Bundesebene grundsätzlich Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die das Berücksichtigen von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zweifelsfrei möglich machen.
Was steckt dahinter? – Wir sagen ganz klar, fairer Wettbewerb herrscht dann nicht, wenn das eine Unternehmen ausbildet und das andere nicht. Fairer Wettbewerb herrscht dann nicht, wenn das eine Unternehmen sich an Umweltstandards hält und das andere Unternehmen nicht.
Wenn wir heute erfahren haben, dass auf der gloriosen Baustelle der „BMW World“ fast 160 Fälle aufgedeckt worden sind von Bezahlung von unter drei Euro die Stunde – also weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes –, dann hängt das nicht mit dem fairen Wettbewerb zusammen, sondern das muss man ganz anders einordnen.
Jetzt komme ich wieder auf die öffentliche Hand als Auftraggeber zurück. Wir sagen klar: Die öffentliche Hand muss steuern. Sie muss einen Rahmen setzen. Selbstverständlich muss sie als öffentlicher Auftraggeber auch tätig werden, so sie tätig werden kann.
Man kann es gar nicht oft genug betonen: Wir haben in der letzten Sitzung vor der Sommerpause den gemeinschaftlichen Antrag zum Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit verabschiedet. Ich erinnere Sie an dieser Stelle an den fünften Spiegelstrich. Darin wurde die Staatsregierung aufgefordert, beim Bund für eine entsprechende Rahmensetzung zu sorgen, dass ökologische und soziale Kriterien generell bei den Vergaben berücksichtigt werden dürfen. Wir halten das für einen Meilenstein. Wir warten gespannt und mit großer Freude darauf, wann und wie die Staatsregierung ihren Handlungsauftrag abarbeitet, den ihr das Plenum im Juli dieses Jahres gegeben hat.
Selbstverständlich muss, wenn die Einhaltung einer Tariftreueregelung oder andere Kriterien abgefragt werden, für die Einhaltung dieser Kriterien gesorgt werden. Wir brauchen also eine hinreichende Kontrolle und auch Sanktionsmöglichkeiten. Deshalb bedauern wir es umso mehr, dass kürzlich an dieser Stelle unsere beiden Anträge bezüglich eines Registers über unzuverlässige Unternehmen abgelehnt worden sind. Dies wäre ein Instrument, mit dem in der Folge weitergearbeitet werden müsste.
Die Unterschiede in den beiden Gesetzentwürfen sind nicht so groß. Es gibt eigentlich nur einen entscheidenden Unterschied: Wir sagen, dass unser Gesetzentwurf bezüglich des Hoch- und Tiefbaus für den Freistaat, also den staatlichen Sektor, und die Kommunen insgesamt gelten sollte. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sagt hingegen, dass der Freistaat als Auftraggeber überall verpflichtet ist, wogegen die Kommunen im Tiefbau freiwillig die Tariftreue abfragen können oder nicht.
Meine Damen und Herren von der CSU, wir sind so frei, auch Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil er ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir sind froh, dass wir Sie hier angestoßen und angeschoben haben. Es hat einige Monate gedauert, aber dann kam erfreulicherweise Ihr Alternativgesetzentwurf.
Ich erlaube mir, noch einmal auf eine sehr absonderliche Argumentation des damaligen Innenministers einzugehen. Ich hoffe, dass es der jetzige Innenminister besser kann und weiß. Herr Beckstein hat tatsächlich mit dem Konnexitätsprinzip gegen unseren Gesetzentwurf argumentiert. Damals dachte ich mir, Herr Dr. Beckstein ist nicht nur Innenminister, sondern auch Kommunalminister. Er sollte schon wissen, was das Konnexitätsprinzip bedeutet. Vereinfacht übersetzt lautet es: Wer anschafft, zahlt. Das gilt aber nur, wenn wir den Kommunen neue Aufgaben aufdrücken.
Was die Rahmensetzung anbelangt, kann nicht mit dem Konnexitätsprinzip argumentiert werden; denn in diesem Fall hätte es keine Umsatzsteuererhöhung geben dürfen. Wir hätten dann auch keine anderen Standards in der Umweltpolitik und vieles mehr setzen können. Ich empfehle Ihnen, das damalige Protokoll nachzulesen. Herr Dr. Beckstein – damals Kommunalminister – hat gesagt, dass er unseren Gesetzentwurf wegen des Konnexitätsprinzips ablehne. Das war eine sehr eigentümliche Interpretation des Konnexitätsprinzips.
Ich bin gespannt, wie sich die Staatsregierung in diesem Fall verhalten wird. Noch einmal: Wir sind nicht kleinkariert. Wir sagen weiterhin, dass unser Gesetzentwurf der bessere, weil dieser der umfassendere ist. Wir freuen uns aber über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der ein Schritt in die richtige Richtung ist. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Ich möchte Sie aber noch einmal herzlich auffordern, unserem Gesetzentwurf zu folgen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz vom 28. Juni 2000 verpflichtet staatliche Vergabestellen, alle öffentlichen Bauaufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Auftragsabgabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistung nach den jeweils in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Lohntarifen zu entlohnen und dies auch bei Nachunternehmen sicherzustellen.
Den Kommunen und weiteren Auftraggebern wird nach Artikel 3 Absatz 2 des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes die Ermächtigung eingeräumt, bei Bauaufträgen im Bereich Hochbau ebenso zu verfahren.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/8370 zur Änderung dieses Gesetzes sieht nun vor, die Tariftreueverpflichtung auch auf den Bereich Straßen- und Tiefbau auszuweiten. In diesem Entwurf ist es den Kommunen freigestellt – die Betonung liegt auf „freigestellt“ –, die Tariftreueerklärung bei Bauvergaben zu verlangen, während der Gesetzentwurf der GRÜNEN verpflichtend wirkt.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände sind am Gesetzesänderungsverfahren beteiligt gewesen, begrüßen ausdrücklich diese Freiwilligkeit und wenden sich gegen eine verpflichtende Regelung. Diese Kann-Regelung entspricht der Selbstverwaltung der Kommunen.
Der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben dieser Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Ich darf Sie hier im Plenum um ein ebensolches Votum bitten.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir hatten bereits zu beiden Gesetzentwürfen im Plenum eine Aussprache. Wir haben auch im federführenden Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert. Deshalb verweise ich auf diese Aussprachen. Ich verweise auch auf den Gesetzentwurf der SPD zu diesem Thema, den Herr Kollege Schieder vor vier Jahren sehr eingehend begründet hat. In diesem Gesetzentwurf hat sich die SPD zum Vergabewesen klar positioniert. Wir begrüßen es, dass jetzt ein weiterer Schritt zum Vergabewesen im Tiefbau gegangen wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, wie alle Fraktionen darum gerungen haben, dass im Sommer ein gemeinsamer Antrag zum Vergabewesen zustande kam, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu erwerben. Das war ein zentrales Thema. Die CSU war schließlich bereit, soziale Kriterien im Vergabewesen ausdrücklich anzuerkennen. Ich möchte das hervorheben, weil das ein wichtiger Schritt war. Herr Kollege Dr. Runge, Sie haben Recht: Wir müssen jetzt sehen, wie dieser Schritt umgesetzt wird.
Wir haben durch eine Befragung im Ausschuss erfahren, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft – so wurde es dargestellt – bei den Vergaben der Strecken die Tariftreue berücksichtigen würde. Auch hier ist dieses soziale Kriterium aufgenommen worden, wie ich finde, mit gutem Grund.
Zu den beiden Gesetzentwürfen: Wir stimmen gern dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zu, weil wir die Position vertreten, dass nicht nur der Staat, sondern auch die Kom
munen gebunden werden sollten. Damit wird Einheitlichkeit geschaffen. Viele Kommunen haben signalisiert, dass sie dieses Gesetz gerne umsetzen würden, wenn das in den anderen Kommunen auch der Fall wäre.
Wir werden auch dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Damit wird zumindest die Umsetzung bei staatlichen Auftraggebern sichergestellt. Der weitergehende Gesetzentwurf wäre uns zwar lieber gewesen, wir halten die Berücksichtigung der Tariftreue im Tiefbau und im Hochbau für richtig.
Ich füge noch einmal an: Die gesetzliche Regelung des Rahmens ist das Eine. Leider müssen wir jedoch feststellen, dass es notwendig ist, diese Kontrollen auf den Baustellen auch wirklich durchzuführen.
Die Einhaltung der Vorschriften ist gerade im Baugewerbe ein weiterer notwendiger Schritt. In diesem Sinne werden wir beiden Gesetzentwürfen zustimmen. Wie gesagt, wir müssen auch den nächsten Schritt beobachten, nämlich die Frage, ob die Vorschriften auch wirklich eingehalten werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz vom 28. Juni 2000 verpflichtet die staatlichen Vergabestellen, Bauaufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die ihre Arbeitnehmer nicht unter den in Bayern geltenden Lohntarifen entlohnen und dies auch bei ihren Nachunternehmen sicherstellen. Dieses Gesetz war damals in der Tat eine für uns in Bayern beachtenswerte Errungenschaft. Wir haben damals mit diesem Gesetz ein Zeichen gesetzt. Das Gesetz hat sich bewährt. Wir können heute feststellen, dass das Gesetz vielen Arbeitsplätzen in Bayern gut getan hat. Es war gut, dass wir das Gesetz genau so geschaffen haben.
Den Kommunen ist das Recht, die Tariftreue zu verlangen, bisher nur für den Hochbau eingeräumt worden. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2006 zu einer Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs zum Berliner Vergabegesetz ist es nunmehr möglich, die Kommunen zu ermächtigen, die Tariftreueerklärung auch bei Bauaufträgen für den Tief- und Straßenbau zu verlangen. Das Bundesverfassungsgericht sieht nämlich in der Ausdehnung des Geltungsbereichs der Tariftreueerklärung auf den Tief- und Straßenbau der Kommunen keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht aufgrund marktbeherrschender Stellung auf der Nachfrageseite.
Ich will nicht verheimlichen: In dieser Frage ist noch ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs in der Frage anhängig, ob die Tariftreueverpflichtung mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die europäischen Vergaberichtlinien lassen zu, dass öffentliche Auftraggeber zusätzliche ökologische und soziale
Bedingungen für die Ausführungen Aufträgen über Bauleistungen vorschreiben. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit der Tariftreueverpflichtung mit Gemeinschaftsrecht feststellen wird.
Nun hat die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schon zu Beginn dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes vorgelegt. Die in diesem Gesetzentwurf enthaltene Regelung, dass die Kommunen künftig zur Einholung der Tariftreueerklärung verpflichtet werden sollen, geht unseres Erachtens zu weit. Eine Verpflichtung der Kommunen, von den Unternehmen bei Bauaufträgen die Tariftreueerklärung zu verlangen, würde nämlich das ihnen verfassungsgemäß garantierte Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 des Grundgesetzes und nach Artikel 11 der Bayerischen Verfassung durch eine einfache gesetzliche Regelung tangieren, vielleicht sogar untergraben. Wir halten deshalb eine solche Verpflichtung der Kommunen nicht für richtig.
Was die Konnexität anbetrifft, die Herr Kollege Dr. Runge angesprochen hat, so sage ich hier ausdrücklich und für mich ganz persönlich, dass ich mir diese Argumentation nicht zu eigen mache. Das Konnexitätsprinzip ist ein kompliziertes Feld. Ich persönlich stehe aber, ganz generell, nicht nur was dieses Gesetz anbetrifft, auf dem Standpunkt, wir sollten möglichst im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern einer allzu üppigen Ausweitung dieses Prinzips entgegentreten. Es wäre nicht im Sinne des Erfinders, wenn man bei jedem Gesetz, selbst wenn es nur indirekt oder um drei Ecken herum die finanziellen Interessen einer Kommune berührt, jede Neuregelung mit dem Ruf:„Konnexitätsprinzip“ abblocken könnte. Wir würden uns in diesem Hohen Hause mit einer solchen Auffassung auch mittel- und langfristig keinen Gefallen tun. Wir würden uns selbst nur unnötig Fesseln anlegen.
Der Ministerrat hat das Innenministerium noch im März beauftragt, im ersten Halbjahr dieses Jahres einen Gesetzentwurf zu einer verfassungskonformen Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes vorzulegen. Dies ist nun gelungen.
Ich habe schon länger auf das Knöpfchen gedrückt, erfreulicherweise ist das Ihnen, Herr Staatsminister, aufgefallen.
Ich möchte Sie bitten, gedanklich drei bis vier Sätze zurückzublättern. Es freut mich unheimlich, dass Sie meiner Auffassung, was die daneben liegende Einschät
zung des damaligen Innenministers bezüglich des Konnexitätsprinzips betrifft, folgen. Allerdings habe ich eine Frage. Sie haben gesagt, es ginge zu weit, wenn wir auch die Kommunen verpflichten. Ich denke, das ist eine Frage der Einschätzung. Sie haben aber auch rechtliche Bedenken angemeldet und bezweifelt, dass eine einfache gesetzliche Regelung ausreichte, dass eine solche Regelung möglich wäre. Bitte erinnern Sie sich, vor dem Jahr 2002 gab es noch nicht einmal eine einfache gesetzliche Regelung. Damals gab es schlicht eine Bekanntmachung, die kurz nach dem Bayerischen Beschäftigungspakt erlassen wurde. Müsste man die Argumente nicht erst recht danach beurteilen?
Herr Kollege Dr. Runge, ich bin jedenfalls der Auffassung, dass sich diese Regelung für den Freistaat Bayern bewährt hat. Es gibt niemanden bei uns, der diese Regelung für staatliche Bauaufträge sowohl im Hoch- wie auch im Tief- oder im Straßenbau infrage stellen wollte. Ich bin aber genauso nachdrücklich der Meinung, dass die Kommunen dies selbst entscheiden sollten. Wir sollten den Kommunen da keine Vorschriften machen. Die Stadt München, der Landkreis Erding, der Landkreis Rhön-Grabfeld, sie alle sollten selbst entscheiden können, ob sie dieses aus unserer Sicht sinnvolle Instrument, anwenden wollen, oder ob eine Kommune aus welchen Gründen auch immer vor Ort sagt, wir wenden diese Regelung nicht an. Wir wollen nicht immer neue Zwangsregelungen schaffen. Wir nehmen das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sehr ernst. Ich halte das für sehr wichtig. Deshalb sollten wir den Kommunen die Möglichkeit geben, das Instrument anzuwenden. Sie können dieses Instrument im gleichen Umfang anwenden wie der Freistaat Bayern, wir zwingen sie aber nicht dazu. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Schritt im Hinblick auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird der Handlungsspielraum der Kommunen in diesem Sinne deutlich erweitert. Ihr Selbstverwaltungsrecht wird gestärkt. Wir geben damit nicht nur für die Rechte der Kommunen ein starkes Signal, sondern wir wenden uns auch entschieden gegen Lohndumping. Wenn unterschiedliche Lohnstrukturen aufeinandertreffen, dann wird der Wettbewerb verzerrt. Solche Wettbewerbsverzerrungen werden durch unseren Gesetzentwurf abgebaut. Die Auftragschancen unserer heimischen Bauunternehmen werden dadurch erhöht und Arbeitsplätze in Bayern werden gesichert.
In den damit befassten Ausschüssen wurde dem Gesetzentwurf der Staatsregierung erfreulicherweise einstimmig zugestimmt. Ich bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.