Jetzt nicht mehr Sätze, als er wert ist, zum Antrag der CSU-Fraktion „Strompreise senken – Kernenergie weiter nutzen“. An und für sich wollte ich gar nichts dazu sagen, weil er so einfach gestrickt und so falsch ist,
dass man sich schon fast schämen muss, den Antrag an dieser Stelle zu behandeln, aber wenn ich ihn als falsch bezeichne, dann möchte ich schon auch ausführen, was ich damit meine. Da ist tatsächlich die Rede von der „Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie“, und dann heißt es wortwörtlich: „Die Verknappung des Stroms hat zu steigenden Strompreisen geführt.“ Fantasieren Sie? Wo soll denn das passiert sein? Herr Richter, schauen Sie sich einmal an, wann welche Kraftwerke aus dem Netz abgeschaltet bzw. ins Netz zugeschaltet worden sind. Schauen Sie sich gleichzeitig einmal die Entwicklung an der Leipziger Börse an. Selbst wenn sechs AKWs vom Netz sind, verändert sich in Leipzig der Preis überhaupt nicht.
Schauen Sie sich einmal die Situation in Deutschland an. Da ist es schlicht und ergreifend so, dass wir in den meisten Fällen viel mehr Strom haben, als überhaupt ins Netz gebracht werden kann. – Das sind die Fakten.
Zu Ihrer Forderung, auch im Zusammenhang mit den Strompreisen die Atomkraftwerke länger laufen zu lassen, länger am Netz zu haben: Wir sind uns einig, aus den abgeschriebenen AKWs kommt Billigstrom – gar keine Frage. Da sagen wir nur ganz klar: Dieser Billigstrom aus den abgeschriebenen AKWs schützt vor Innovation, schützt vor Zukunft; um Ihnen das zu übersetzen: verhindert Innovation und verhindert Zukunft.
Herr Schmid hat sich vorhin an dieser Stelle vor Lachen geschüttelt und den schönen Scherz gebracht, bezogen auf die SPD-Kolleginnen und Kollegen, sie sollten Ihr Organ „Vorwärts“ doch lieber „Rückwärts“ nennen. Dazu muss man einmal ganz klar sagen – obwohl vorwärts vor einem Abgrund vielleicht auch nicht immer zu empfehlen ist –: In dem Fall sind Sie diejenigen, die völlig rückwärtsgewandt sind
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Strompreiserhöhungen der letzten Jahre, besonders der letzten Zeit, für ein ernst zu nehmendes Problem für die Wirtschaft
und ich halte es auch für schon sehr schwierig, wenn Eon jetzt eine Erhöhung um 9,9 % zum 01.01.2008 ankündigt.
Wir hatten ja vorher eine Vereinbarung mit Eon, den LechWerken, Energy und natürlich auch den größten Kommu
nalversorgern – das wissen Sie –, dass die Strompreise vernünftig geregelt sein sollen. Zum 01.07.2007 ist der Markt geöffnet worden; wir haben eine Liberalisierung und deshalb eine andere Voraussetzung. In ihrem Dringlichkeitsantrag schlägt die SPD eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts vor. Diese Forderung hat sich mittlerweile überholt. Das hat der Kollege Richter
Heute wird im Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung der Vorschlag von Bundesminister Glos zur Verschärfung der Missbrauchsaufsicht behandelt. Dies wurde auch mit den Stimmen von Bayern im Bundesrat gebilligt und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Geplant ist eine bis 2012 befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Strom- und über Gaspreise. Im Vergleich zu dem für alle Branchen geltenden Missbrauchsverbot des § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung weist der neue § 29 zwei wesentliche Neuerungen auf, nämlich eine Beweislastumkehr zulasten des Unternehmens, insbesondere bezüglich der Missbräuchlichkeit seiner Preisgestaltung – das ist das, was Sie wollen, Frau Biedefeld –, und die Einführung einer Gewinnbegrenzung.
Im Bereich der Fusionskontrolle wirkt das Bundeskartellamt weiteren Marktkonzentrationen bereits derzeit aktiv entgegen. Bei internem Wachstum ist ein kartellrechtliches Eingreifen erst bei Missbrauch dieser marktbeherrschenden Stellung oder beim Vorliegen von Nachweisen für Absprachen oder sonstige Preismanipulationen möglich.
Entgegen anderslautenden Darstellungen in der öffentlichen Berichterstattung liegen dem Bundeskartellamt derzeit keine Beweise im juristischen Sinne für Absprachen bzw. Preismanipulationen vor. Die entsprechenden Verfahren laufen derzeit noch auf der europäischen Ebene, und ich glaube, dass das ein wichtiger Ansatz ist,
Zum Vorschlag der Trennung von Produktionsstätten und Verteilernetzen. Das ist der Vorschlag des Kommissars Andris Piebalgs in Kombination auch mit Frau Kroes. Ich
kann nur ganz einfach sagen: Damit meinen Sie auch in Ihrem Antrag mit Sicherheit die von der EU-Kommission vorgeschlagenen eigentumsrechtlichen Entflechtungen, das sogenannte ownership unbundling. Allerdings möchte ich klarstellen, dass der EU-Vorschlag nur die Trennung der Stromübertragungs- und Ferngasleitungsnetze von Erzeugung und Vertrieb vorsieht. Die von Ihnen erwähnten Verteilernetze der kommunalen Energieversorgung sind in diesem Vorschlag der Kommission ausdrücklich ausgenommen.
Die eigentumsrechtliche Entflechtung ist jedenfalls nicht geeignet, die bestehenden Wettbewerbsdefizite zu beseitigen, und der Kollege Rhiel aus Hessen – den ich ansonsten sehr schätze – kann ja gar nicht der Auffassung sein, dass ein neuer Eigentümer etwas verändert. Wir setzen auf mehr Wettbewerb, und ein neuer Eigentümer bringt nicht mehr Wettbewerb, Frau Biedefeld.
Vergleichende Untersuchungen der Energiemärkte der Mitgliedstaaten haben auch ergeben: Diskriminierungsfreier Wettbewerb und niedrige Netzentgelte hängen von einer effektiven und dauerhaften Regulierung ab und nicht von den Eigentumsverhältnissen der Netze.
Völlig unklar ist übrigens auch, wer die Netze kaufen soll. Das ist schon die große Frage. Fragen Sie einmal im Vereinigten Königsreich nach. Da ist man gleich dabei, diese Netze zu kaufen. Dann haben wir wieder die Situation, dass zum Beispiel die Briten das Netz in der Europäischen Union besitzen und hier eine Vorrangposition einnehmen.
Ich kann nur sagen: Es kämen nur wenige kapitalkräftige Unternehmen oder Fonds in Frage, um ein Netz zu erwerben. Der Käufer wird den bezahlten Kaufpreis aber auch möglichst bald wieder erwirtschaften wollen. Was bedeutet das in der Folge? Das würde bedeuten, dass wir steigende Netzentgelte hätten und rückläufige Investitionen in die vorhandenen Netze.
Zur Zerschlagung, zum Zwangsverkauf von Kraftwerken: Einem Zwangsverkauf oder einer Zerschlagung können wir nicht zustimmen. Das lehnen wir ab, weil ein solches Vorgehen weder den Wettbewerb fördert noch zu günstigeren Strompreisen führt. Was wir brauchen, ist vielmehr eine Verbreiterung des Angebotes auf dem deutschen Stromgroßhandelsmarkt sowie eine klare Regulierung.
Wir haben, glaube ich, letzte Woche, Frau Biedefeld, schon einmal darüber geredet. Wir haben einen europäischen Strommarkt und müssen auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Angebote bei uns größer werden. Das bedeutet aber auch, dass wir die Netze grenzüberschreitend in der Art und Weise ausbauen müssen, dass der Strom in Europa fließen kann. Das trägt auch dazu bei, dass die Strompreise niedriger sein können.
Zur Versteigerung der CO2-Zertifikate auch eine kurze Anmerkung: Für die Periode 2008 bis 2012 hat die Bundesregierung die Zuteilung der CO2-Zertifikate bereits entschieden. So ist es. Nach längerer Diskussion und einer heftigen Auseinandersetzung mit Brüssel hat der Bundestag am 22. Juni dieses Jahres das Zuteilungsgesetz 2012 beschlossen. Sie kennen das als Expertin bei der SPD für den Energiemarkt zur Genüge. Bis spätestens nächsten Montag müssen die Unternehmen ihre Anträge auf Zuteilung einreichen. Es wäre keine verantwortungsvolle Politik, nun das Rad wieder zurückzudrehen. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Bei diesem merkwürdigen Spiel würde Brüssel auch überhaupt nicht mitspielen. Nach EU-Recht dürfen in dem Zeitraum höchstens zehn Prozent der Zertifikate versteigert werden. Die Versteigerungserlöse sollen nach Vorstellung der Bundesregierung aber nicht für die Senkung der Stromsteuer verwendet werden, sondern für die Klimaschutzinitiative, die auch Sie, ebenso wie wir, fördern wollen.
Zum Thema Dezentralisierung der Stromversorgung: Wir stimmen mit Sicherheit darin überein, dass wir eine sichere, preiswerte und umweltverträgliche Stromversorgung brauchen. Umweltverträglich: Da haben Sie mich auf Ihrer Seite. Als Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bin ich bereits für eine umweltverträgliche Stromversorgung eingetreten. Dazu brauchen wir das eine und das andere; die zentrale und die dezentrale Energieversorgung. Die Größe der Kraftwerke richtet sich dabei nach dem Bedarf. Es macht einen Unterschied, ob ich eine Großstadt wie München versorge oder nur einen kleinen Weiler im Allgäu, in der Oberpfalz, in Oberfranken oder wer weiß wo. In einem Fall sind große Kernkraftwerke sinnvoll, in einem anderen Fall sind kleine Kraftwerke sinnvoller, die wir auch nutzen wollen.
Fazit: Ihr Anliegen der Förderung des Wettbewerbs ist wichtig und richtig. Ihre Vorschläge sind aber nicht geeignet, die bestehenden Wettbewerbsdefizite zu beheben. Dazu brauchen wir vielmehr eine forcierte Entwicklung wettbewerblicher Strukturen auf dem Stromgroßhandelsmarkt, zum Beispiel durch die Errichtung neuer wettbewerbsfähiger Kraftwerke. Wir brauchen einen intelligenten Energiemix – Sie kennen das –, einen Verzicht auf ideologisch motivierte Kraftwerksstilllegungen und den Ausbau der grenzüberschreitenden Leitungen. Wir setzen auf Energieeffizienz, wir setzen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, wir setzen auf Innovation und neue Technologien bei den alten Kraftwerkparks. Wir setzen insgesamt auf neue Technologien, die umweltschonend und energieeffizient sind. Deshalb empfehle ich, den SPD-Dringlichkeitsantrag abzulehnen, und unterstütze den Antrag der CSU.