Protocol of the Session on October 10, 2007

Zweitens. An den bayerischen Schulen ist der Bücherbestand jetzt so aktuell, wie er es noch nie in der Geschichte war.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Und die Eltern haben es bezahlt!)

Drittens. Bayern ist das erste Land, das eine in schwieriger Zeit eingeführte Eigenbeteiligung der Eltern bei der Bücherbeschaffung wieder abschafft.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese drei positiven Punkte möchte ich festhalten, weil ich es satt habe, dass Sie sich aufregen, aber den Kern der Angelegenheit nicht mehr erkennen. Der Kern der Angelegenheit ist, dass es gelungen ist, durch eine gute Finanzierung dieses Freistaates das Büchergeld wieder abzuschaffen, über das sich keiner gefreut hat. Wir alle sind froh, dass es von der Bevölkerung nicht mehr bezahlt werden muss.

(Beifall bei der CSU)

Ich halte es für eine tolle Angelegenheit, wenn so etwas in der Regierungserklärung eines neuen Ministerpräsidenten steht. Ich sage: Gott sei Dank, dass dies so festgeschrieben ist und in Bayern ab 2008 kein Büchergeld mehr erhoben wird.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Pfaffmann, in einem Punkt liegen Sie völlig daneben. Sie waren nicht bei den Verhandlungen mit den Kommunen dabei. Die Kommunen haben die Bücher zu fi nanzieren. Im Schulfi nanzierungsgesetz ist, basierend auf einer grundsätzlichen Aussage der Bayerischen Verfassung, geregelt, dass der Freistaat und die Kommunen, beide, für das Schulwesen verantwortlich sind. Im Schulfi nanzierungsgesetz ist ganz klar geregelt, dass der Personalaufwand vom Freistaat zu fi nanzieren ist. Das ist schwer genug. Daran haben wir zu tragen. Wir tun das mit immer steigenden Investitionen. Die zweite Aufgabe, nämlich die des Sachaufwandes, liegt jedoch klar bei den Kommunen. Zum Sachaufwand gehören auch die Bücher. Ich möchte festhalten, dass die Beschaffung der Bücher eine Aufgabe der Kommunen ist.

Ich wollte das einmal grundsätzlich sagen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass in unseren Debatten das Grundsätzliche verloren geht. Der Grundsatz lautet, dass die Kommunen für den Sachaufwand und das Land für das Personal zuständig ist. Nach der bisherigen Regelung haben die Kommunen 40 % übernommen und vom Freistaat 60 % Zuschuss erhalten. Deshalb ist hier die Frage, ob in diesem Fall das Konnexitätsprinzip greift.

Wir hatten aufgrund der Tatsache, dass wahrscheinlich von den Kommunen in den vergangenen Jahren viel zu wenig investiert worden ist, zu viele alte Bücher gehabt. Wir wollten deshalb auf einen neuen Stand kommen und hatten zudem eine schwierige fi nanzielle Situation im Staat. Deshalb haben wir beschlossen, das Büchergeld einzuführen. Dieses Büchergeld sollte nach einer dreijährigen Erprobung einer Revision unterzogen werden. Danach sollte endgültig entschieden werden, was weiter geschieht. Die Entscheidung, die inzwischen getroffen ist, ist klar: Ab 2008 müssen die Eltern in Bayern kein Büchergeld mehr bezahlen.

Dies war eine wichtige Entscheidung. Jetzt geht es nur noch um das Schuljahr 2007/2008. Für diese Zeit ist rechtlich klar geregelt, dass die Kommunen zunächst wieder Büchergeld erheben müssten. Der Plan, die Erhebung des Büchergelds im laufenden Schuljahr in das Ermessen der Kommunen zu stellen, geht nicht auf einen Vorschlag der Staatsregierung zurück. Vielmehr äußerten viele Kommunen im laufenden Schuljahr öffentlich, dass sie nicht mehr bereit seien, das Büchergeld für das laufende Schuljahr zu erheben.

Herr Staatssekretär, ich hätte zwei Zwischenfragen von Frau Kollegin Gote und Herrn Kollegen Schieder. Und auch noch von Herrn Kollegen Schindler. – Auch nicht?

Nein, ich möchte jetzt den Gedankengang zu Ende führen.

Damit bekundeten sie ihre Absicht, die geltende verfassungsgemäße Rechtslage bewusst zu missachten. Hören Sie gut zu; denn hier gab es viele Fehler in der Argumentation. Zur Klärung der Situation fand daher am 28. September 2007 ein Gespräch zwischen Staatsminister Schneider und den drei Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände statt. Nach Absprache und auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wurde beschlossen, die aktuelle Situation, nämlich die Ankündigung vieler Kommunen, auf die Erhebung des Büchergeldes zu verzichten, zu legalisieren und die Erhebung des Büchergelds im laufenden Schuljahr 2007/2008 in das Ermessen der Kommunen zu stellen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits in die Anhörung gegangen und wird beschleunigt durchgebracht, damit durch das Parlament eine klare Rechtslage für die Kommunen geschaffen wird. Man kann nicht contra legem etwas beschließen, was einem gefällt. Nötig ist eine gesetzliche Absicherung. Diese wird im Augenblick sichergestellt.

Bei dem Gespräch erklärten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich, dass die Kommunen, die sich dafür entscheiden werden, das Büchergeld nicht mehr zu erheben, die Schulbücher für das laufende Schuljahr mit Hilfe der in den Vorjahren erzielten Büchergeldüberschüsse – –

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Lächerlich!)

Entschuldigung. Sie kennen selbst die Diskussionen. Sie wollten von uns und von mir sogar in einer Fragestunde wissen, was mit dem Geld geschehen soll. Ihr wisst ja selber nicht mehr, was ihr noch im Juli gefragt habt. Ich musste mich im Juli bei der Fragestunde hier verantworten, was man mit so viel Büchergeld macht.

Jetzt wollt ihr von dem nichts mehr wissen. Ich weiß nicht mehr ganz, wo ihr noch seid. Ich begreife das nicht mehr. Dreht bitte die Argumente nicht so hin, wie es Euch passt, sondern nehmt die Wirklichkeit wahr.

(Beifall bei der CSU)

Es ist überhaupt keine Frage, dass es die vier Euro pro Schüler weiterhin geben wird. Das ist der soziale Beitrag für die Schüler, die nicht zahlen können. Dieses Geld wird auch weiterhin bezahlt werden.

Es gibt eine gemeinsame Presseerklärung vom 28. September. Ich will sie nicht vorlesen, gebe sie aber zu Protokoll.

(Siehe Anlage 1)

Ich möchte jedem, der dieses Protokoll der heutigen Sitzung anfordert, weil ihm vielleicht Ihr Antrag gefällt, empfehlen, er solle auch mitbekommen, was beschlossen worden ist. Es ist einvernehmlich zwischen dem KM und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen worden, dass die Staatsregierung für das laufende Schuljahr 2007/2008 umgehend eine Gesetzesänderung einbringen wird, mit der die Erhebung des Büchergeldes in Höhe von 20 bzw. 40 Euro in das Ermessen der Kommune gestellt wird.

Ich hätte die Bitte, dass die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die an diesem Gespräch teilgenommen haben – es waren der Gemeindetagspräsident Dr. Brandl, der Präsident des Bayerischen Landkreistages, Landrat Theo Zellner und der Präsident des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger –, den Vertretern in den Kommunen und den Landkreisen klipp und klar erklären, dass sie mit dieser Entscheidung einverstanden waren und es Aufgabe der Kommunen ist, diese ordentlich umzusetzen.

(Beifall bei der CSU)

Die Kommunen, die das Geld nicht haben, könnten es verlangen. Die meisten haben es und brauchen das Geld nicht zu verlangen, wenn sie darauf verzichten. Ab 2008 gibt es eine Regelung, die in den nächsten Monaten verhandelt wird. Das wird sicherlich eine vernünftige Rege

lung zwischen den Kommunen und dem Freistaat werden. Ich meine, bis zu diesem Zeitpunkt haben wir eine sehr vernünftige Lösung gefunden, die sich letztlich zugunsten der Eltern und der Schüler auswirkt.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest: Wenn Zwischenfragen abgelehnt werden: Die SPD hat noch 18 Minuten Redezeit. Sie können sich auch zu Zwischenbemerkungen melden, wenn Zwischenfragen abgelehnt werden, Sie können sich aber auch zu Wort melden. Die nächste Wortmeldung: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, lieber Herr Staatssekretär Freller! Das war keine gute Bewerbungsrede für das neue Kabinett; um das einmal zu sagen. Sie haben Dinge gesagt, die so nicht stimmen. Ich frage noch einmal, lieber Herr Ministerpräsident: Es gibt eine gültige Rechtslage, wonach Büchergeld zu erheben ist? Zwischenzeitlich haben Sie gesagt, es werde abgeschafft, aber ein Gesetz ist ein Gesetz. Bis zur Änderung hat ein Gesetz Gültigkeit. Ich frage Sie: Wollen Sie als Ministerpräsident nicht dafür sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird oder wollen Sie sofort eine Gesetzesänderung, die die Abschaffung ab 2007 und nicht erst ab 2008 regelt?

(Thomas Kreuzer (CSU): Können Sie nicht zuhören, was er gesagt hat? Es ist ja unerträglich!)

Sie müssten dazu Stellung nehmen, ob Sie eine gültige Rechtslage einhalten wollen oder nicht. Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist: Lieber Herr Freller, Sie haben gesagt, wir haben noch nie einen so guten Bücherbestand gehabt wie jetzt. – Das stimmt. Dafür haben aber die Eltern bezahlt und nicht Sie.

(Beifall bei der SPD)

Es ist also unredlich, sich hierhin zu stellen und so zu tun, als wären Sie für den guten Bücherbestand verantwortlich. Das haben die Eltern bezahlt.

(Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Völlig abwegige Argumentation!)

Noch etwas gibt es dazu zu sagen: Warum gab es denn einen schlechten Bücherbestand?

(Beifall bei der SPD)

Doch nur darum, weil Sie jahrelang versäumt haben, die Lernmittelfreiheit sicherzustellen, und die Kommunen allein gelassen haben.

(Beifall bei der SPD)

Darum gab es einen schlechten Bücherbestand. Sie tun gerade so, als seien Sie für alles Gute verantwortlich und alles Schlechte haben die anderen verursacht. Diese Politik wird Ihnen nicht durchgehen.

Zum Schluss einen Satz zum Vergleich mit RheinlandPfalz, der immer so gerne bemüht wird. Ich schlage Ihnen ein Geschäft vor, lieber Herr Kollege Waschler: Wir reden mit dem Herrn Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz bezüglich der Abschaffung bzw. der Kostenfreiheit beim Büchergeld in Rheinland-Pfalz, wenn Sie mit Ihrem neuen Ministerpräsidenten darüber reden, dass die Klassen so klein werden wie in Rheinland-Pfalz, dass wir so viel Ganztagsschulen haben wie in Rheinland-Pfalz, dass wir 100 Millionen in den Haushalt einstellen, um die Ganztagsschulen so auszubauen wie in Rheinland-Pfalz und dass wir die Übertrittszeugnisse ebenso abschaffen, wie das in Rheinland-Pfalz geschehen ist. Wenn Sie mit Ihrem Ministerpräsidenten darüber reden, reden wir mit unserem über das Büchergeld in Rheinland-Pfalz.

(Beifall bei der SPD – Thomas Kreuzer (CSU): Und die gleichen Pisa-Ergebnisse wie in Rheinland-Pfalz! – Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Wo ist das Niveau von Rheinland-Pfalz?)

Hören Sie auf, über andere Länder zu reden und Vergleiche zu bemühen. Damit begeben Sie sich auf Glatteis, lieber Herr Waschler.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Schindler das Wort und darauf eine Zwischenbemerkung der Kollegin Gote.

Die Zwischenbemerkung ist etwas aus der Reihe geraten. Sie hätte sich auf die grundsätzlichen Ausführungen des Herrn Staatssekretärs beziehen sollen, weil er gemeint hat, uns an Grundsätze des Verfassungsrechts in Bayern erinnern zu müssen. Dazu meine ich, gehört auch, sehr geehrter Herr Staatssekretär, dass nach – wenn ich mich recht entsinne – Artikel 55 Nummer 3 der Bayerischen Verfassung die Bayerische Staatsregierung dafür zuständig ist, die Gesetze zu vollziehen.

(Beifall bei der SPD)

Nun bin ich der Meinung, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Herrn Kultusminister zusammensetzen – es sind alles Parteifreunde, da redet es sich dann auch leichter – und etwas ins Auge fassen dürfen. Aber das Gesetz, über das wir reden, hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU beschlossen. Sie haben zwar versucht, den Eindruck zu erwecken, als habe es die SPD beschlossen. Nach meiner Erinnerung war es aber die CSU-Mehrheit, die dieses Gesetz beschlossen hat. Dieses Gesetz gilt. Da können Herr Brandl und Herr Zellner und Herr Schaidinger sagen, was sie wollen. Dieses Gesetz gilt.