Protocol of the Session on September 25, 2007

Der erste Vorschlag: Sie wollen 500 Euro pro Monat für jeden neu einzustellenden Beamten bzw. jede neu einzustellende Beamtin in den Fonds einstellen. Warum orientieren Sie sich nicht am prozentualen Anteil des jeweiligen Einkommens, wie es in Rheinland-Pfalz oder in Sachsen geschehen ist? Kollegin Naaß hat bereits darauf hingewiesen. Warum bevorzugen Sie ein offenes Teildeckungsmodell, von dem klar ist, dass damit das Problem

nur teilweise gelöst wird? Wie der Name schon sagt, gibt es nur eine Teildeckung und keine Volldeckung.

Herr Kollege Mütze, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Eykmann?

Herr Professor Eykmann, darf ich fertig reden? Es tut mir leid. Eine immer, aber nicht mehr.

Warum denken Sie nicht über das Volldeckungsmodell nach, welches in der Zukunft die besten Perspektiven für die Haushalte hätte? Das sagen Sie doch selber. In dem Gesetzentwurf lassen Sie es aber zumindest offen, ob es doch irgendwann ein Volldeckungsmodell werden könnte. Von daher ist es eine kleine Hintertür.

Warum lassen Sie eine Entnahme zu? Sie haben gesagt, dass es vor 2023 keine Entnahme geben wird. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht allerdings, dass vorherige Entnahmen in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig sind. Also sind sie sehr wohl zulässig. Das halte ich nicht für richtig. Das muss weg.

(Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser: Nein! Nein!)

Mit einem ganz einfachen Gesetz könnten Sie die Mittel umdeklarieren und anders verwenden. Das darf es nicht geben.

Positiv ist, dass Sie sich vorstellen können, die Verwaltung der Mittel auch auf Stellen außerhalb der Staatsverwaltung zu übertragen. Wir könnten uns dabei einen Beirat vorstellen, dem Vertreter des Arbeitgebers, also des Staates, Wissenschaftler und Vertreter von Beamtinnen und Beamten angehören. Positiv halten wir es auch, dass für den Pensionsfonds keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Das dürfte aber selbstverständlich sein. Sie sehen, wir freuen uns auf die Debatte und hoffen, dass Sie unsere Vorschläge noch einarbeiten werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, vielen Dank, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Gibt es Gegenmeinungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Wahlergebnisse der vorhin durchgeführten Richterwahl bekannt. Wahlvorschlag Judith Müller: An der Wahl haben 132 Abgeordnete teilgenommen. Davon war kein Stimmzettel ungültig. Es entfi elen auf Frau Müller 116 Stimmen. Mit Nein stimmte kein Abgeordneter. Der Stimme enthielten sich 16 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Andreas Schmitz: An der Wahl haben auch 132 Abgeordnete teilgenommen. Davon war ebenfalls kein Stimmzettel ungültig. Mit Nein hat ebenfalls kein

Abgeordneter gestimmt. Es entfi elen auf Herrn Schmitz 116 Stimmen bei 16 Enthaltungen.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Judith Müller und Herrn Andreas Schmitz zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewichtungsfaktoren abschaffen und Gruppen verkleinern – Basiswert neu berechnen (Drs. 15/8301)

Ich eröffne die Aussprache und weise noch einmal auf die fünfminütige Redezeit hin. Frau Ackermann, Sie haben als erste Rednerin das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon vor der Verabschiedung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – BayKiBiG –, aber erst recht nach seiner Verabschiedung, hat sich eine Flut von Kritik über das Gesetz ergossen. Es ist zu Recht landauf, landab als Spargesetz bezeichnet worden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Kritik überlasse ich den Experten und Expertinnen, die am Donnerstag bei der Anhörung sprechen werden, und ich denke, dass dann endgültig klar werden wird, dass das Gesetz – wie es jetzt verfasst ist – gescheitert ist.

Heute möchte ich mich nur auf einen Teilaspekt beziehen und zwar auf die Gewichtungsfaktoren. Sie wurden eingeführt, um angeblich mehr Gerechtigkeit in das Gesetz zu bringen. Leider sind sie diesem Anspruch nicht gerecht geworden. Ich möchte ausführen, warum dies so ist. Zum einen sind die Gewichtungsfaktoren für die Sprachförderung nicht treffsicher, denn sie fördern nur die Kinder sprachlich, die zwei ausländische Eltern haben, und nicht die Kinder, die Sprachförderbedarf haben. Leider ist die Zielgruppe nicht deckungsgleich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt sehr viele Kinder mit Sprachförderbedarf, die nicht zwei ausländische Eltern haben. Ich meine, auch diese Kinder sollten wir in das Blickfeld nehmen.

Ein weiterer Gewichtungsfaktor, der sein Ziel verfehlt, ist derjenige für behinderte Kinder. Die Kinder müssen bereits im Alter von drei Jahren stigmatisiert werden, weil sie nur dann den Gewichtungsfaktor bekommen, wenn sie als behinderte Kinder abgestempelt sind. Wer etwas Ahnung von der Entwicklung der Kinder hat, weiß, dass vor allem im Alter von drei Jahren die Streuungsbreite der Anlagen noch sehr groß ist und es unmöglich ist, bereits zu sagen, ob ein Kind entwicklungsverzögert, lernbehindert oder geistig behindert ist. Die Eltern werden aber wegen der Gewichtungsfaktoren gezwungen, ihr Kind vorzustellen, abstempeln und als behindert bezeichnen zu lassen, obwohl in diesem Alter mit passenden Förder

maßnahmen noch viel zu erreichen wäre und sich unter Umständen das Vorurteil der Behinderung gar nicht bestätigen müsste.

Ein weiterer Fehler ist, dass 20 Prozent der Kinder, die dringend besonderer Förderung bedürften, überhaupt nicht von den Gewichtungsfaktoren erfasst sind. Dabei handelt es sich um die Kinder, die eine Verhaltensauffälligkeit aufweisen, zum Beispiel das Aufmerksamkeitsdefi zit-Hyperaktivitätsstörungs-Syndrom – ADHS-Syndrom –. Diese Kinder werden nicht erfasst. Fragen Sie Erzieherinnen. Diese werden Ihnen sagen, dass besonders diese Kinder den größten Betreuungsaufwand, sehr viel Aufwand und sehr viel Aufmerksamkeit bräuchten. In diesen Fällen werden die Erzieherinnen alleine gelassen, denn diese Kinder werden nicht erfasst.

Weiterhin ist die Förderung der Kinder unter drei Jahren, die in die altersgemischten Gruppen aufgenommen werden können, fast unmöglich. Auch das werden Ihnen die Erzieherinnen bestätigen. In einer Kindergartengruppe mit circa 25 Kindern ist es nicht möglich, Kinder unter drei Jahren, die gewickelt werden müssen und einen völlig anderen Förderbedarf haben, adäquat zu fördern. Damit werden die Erzieherinnen überfordert, und den Kindern tut man keinen Gefallen. Wir wollen keine Aufbewahrungsstätten, sondern wir wollen Bildungseinrichtungen für die Kinder.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den Bedingungen, die jetzt herrschen, ist das nicht möglich.

Wegen der Gewichtungsfaktoren wurde zunehmend Planungsunsicherheit in die Kindergärten getragen. Stellen Sie sich vor, dass zwei behinderte Kinder mit je einem Gewichtungsfaktor von 4,5 plus x die Gruppe verlassen. Dann können Sie die Gruppe schließen, weil es nicht mehr genügend Kinder gibt. Deshalb und weil wir sehr viele Rückmeldungen über die Problematik mit den Gewichtungsfaktoren von Erzieherinnen, Eltern und Trägern bekommen haben, haben wir, abweichend von dem Konzept des Gesetzes, einen Vorschlag eingereicht, der bedeutet, die Gewichtungsfaktoren abzuschaffen und die Gruppen auf 15 Kinder zu verkleinern, was einen Betreuungsschlüssel von 7,5 Kindern pro Erzieherin bedeuten würde. Dann können Sie alle Kinder aufnehmen. und Sie können in einer verkleinerten Gruppe allen Kindern gerecht werden. Wenn Sie zu einer personalintensiveren Erziehung der Kinder Ja sagen, müssen Sie den Basiswert neu berechnen. Das darf kein Problem sein; denn der wird Ihrer Aussage nach ohnehin jedes Jahr neu berechnet. Er kann also nächstes Jahr noch einmal berechnet werden.

Tatsache ist, dass vermutlich nicht mehr Geld eingesetzt werden muss, weil der demografi sche Faktor – leider – unserer Forderung entgegenkommt. Es gibt immer weniger Kinder. Sie reagieren mit Ihrem Spargesetz und entlassen die Erzieherinnen. Wir schlagen vor, die Erzieherinnen zu behalten und die Gruppen kleiner zu machen. Dann können wir frühkindliche Bildung betreiben und nicht nur in Sonntagsreden schön reden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Frau Stierstorfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag wurde bereits im sozialpolitischen Ausschuss behandelt. Konkretes Ziel des Antrags ist es, alle Gewichtungsfaktoren abzuschaffen, verschärfte Anstellungsschlüssel getrennt nach Art der Kindertageseinrichtungen festzusetzen, Verfügungszeiten zu berücksichtigen und Ersatzkräfte bei Krankheit und Schwangerschaft zu fi nanzieren.

Ich begründe die Ablehnung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik. Frau Ackermann, die fi nanziellen Ansätze wurden im Haushalt jährlich wesentlich erhöht. Der Antrag ist auch deshalb abzulehnen, weil die Verwirklichung das fi nanzielle Aus für Kinderkrippen, Horte und integrativ arbeitende Kindertageseinrichtungen bedeuten würde.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Warum das denn?)

Das wollen wir nicht mittragen. Die Integrationsbemühungen für Kinder mit nicht deutschsprachigen Eltern – das haben Sie angesprochen – würden untergraben. Zugleich würde der Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren wesentlich leiden und gestoppt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, kombiniert mit der Neuberechnung eines dann nivellierend wirkenden Basiswertes bedeutete eine 50prozentige Kürzung der Förderung für Krippen, eine um ein Sechstel gekürzte Förderung für Horte und eine um sage und schreibe 78 % gekürzte Förderung für integrativ betreute Kinder. Mich wundert das sehr; denn die GRÜNEN haben immer gefordert, dass die Gewichtungsfaktoren erhöht werden. Jetzt fordern sie die gänzliche Abschaffung der Gewichtungsfaktoren.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Abenteuerlich!)

Ich kann nur sagen: ein Sinneswandel.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Ackermann?

Nein. Frau Kollegin Ackermann hatte genügend Zeit, die Sachlage darzulegen.

Die geforderten verschärften Anstellungsschlüssel helfen den Einrichtungen keinesfalls weiter, weil zwar von den Trägern gefordert wird, mehr Personal einzustellen, es ihnen aber mangels der Gewichtungsfaktoren – die Sie abschaffen wollen – nicht ermöglicht wird, dieses Mehr an Personal zu fi nanzieren. Die Verfügungszeiten sind für den Träger in den Basiswert eingerechnet und damit bereits berücksichtigt. Die Dynamisierung des Basiswertes ist gesetzlich vorgeschrieben.

Im Hinblick auf die Finanzierung von Schwangerschafts- und Krankheitsvertretungen ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot des Bayerischen Familienministeriums, eine Lösung anzubieten, von allen Wohlfahrtsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt wurde. Im Übrigen ist mit Ausnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung durch das Arbeitgeberaufwandsausgleichsgesetz für alle Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit geschaffen worden, Ersatzkräfte im Umlageverfahren zu fi nanzieren.

Der Freistaat fördert die Fort- und Weiterbildung. In den Jahren 2004 bis 2006 wurden Fortbildungskampagnen mit 623 000 Euro gefördert.

Unser Anliegen ist es – das haben wir im Ausschuss immer betont –, das Gesetz zu begleiten und zu evaluieren. Am Donnerstag wird eine große Anhörung stattfi nden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Anhörung werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen werden. Unser Anliegen ist es, neben der Quantität die Qualität zu verbessern, vor allem die pädagogischen Rahmenbedingungen und insbesondere die Personalausstattung. Zur Sprachförderung haben wir bereits einen Antrag eingereicht. Wir fordern damit die Schaffung eines Sprachförderkonzepts für alle Kinder.

Inzwischen gibt es viele hervorragende Beispiele von Einrichtungen und Kommunen, die gute Ideen zur Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entwickelt haben. Darauf gilt es, weiter aufzubauen; denn wir alle wissen: Unsere Kinder sind unsere Zukunft.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Stierstorfer, bleiben Sie bitte gleich stehen; denn ich erteile Frau Kollegin Ackermann das Wort zu einer Zwischenbemerkung.

Frau Kollegin Stierstorfer, ich würde mich sehr dafür interessieren, wer Ihnen diesen Blödsinn ausgerechnet hat.